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In diesem Zusammenhang hatte der Verein auf seiner Website darauf verwiesen, dass Fuchs und der Pressesprecher des Gerichts, Bernd Amelung, auf Wahlpartys des AfD-Landtagsabgeordneten Dieter Laudenbach erschienen seien. Erwähnt wurde das Buch „Rechte Richter“ von Joachim Wagner von 2021, wobei auch der MDR mit Verweis auf Wagner von einer AfD-Nähe berichtete. Demnach zeigten Videos und Fotos auf Facebook von 2018 Fuchs und Amelung auf der AfD-Party nach der OB-Wahl in Gera mit dem Kandidaten und heutigen Landtagsabgeordneten Dieter Laudenbach.
Vorwürfe gegen Richter aus Gera wegen rassistischer Kommentare im Netz
Dies gilt es zu beachten, wenn man sich mit dem zweiten Vorwurf gegen Fuchs befasst, den die Legal Tribune Online (LTO) im Juli 2025 aufschrieb. Entsprechend gebe es schon länger Vorwürfe wegen rassistischer Kommentare im Internet, die Fuchs gegenüber dem Portal bestritten hat. Unter einer Auflistung von Äußerungen, die Fuchs zur Last gelegt werden, findet sich die Bezeichnung für Sinti und Roma als „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ vom 7. August 2019. Die Autonome Antifa Freiburg (AAF) hatte zu Bengt Fuchs ein 30-seitiges Communiqué veröffentlicht.
Wegen dieser Äußerung hatte die Staatsanwaltschaft Gera im April 2025 Anklage gegen den Richter wegen Volksverhetzung erhoben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete laut LTO , dass er die Volksgruppe „mit reisenden Diebesbanden gleichgesetzt“ habe. Wegen „der Stellung des Angeschuldigten im öffentlichen Leben, insbesondere im Justizwesen“ und der besonderen Bedeutung des Falls ging die Klage an das Landgericht Gera, wie die LTO die Staatsanwaltschaft zitiert.
Klage gegen Fuchs wegen Volksverhetzung abgewiesen
Doch die Klage wurde vom Landgericht abgewiesen und eine Eröffnung des Hauptverfahrens negativ beschieden. Die Facebook-Aussage des Richters sei nicht strafbar und erfülle nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Daraufhin ging der Fall auf Initiative der Geraer Staatsanwaltschaft zum Oberlandesgericht Thüringen – und das bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Dies sei zwar eine ehrverletzende Äußerung, die strafrechtlich als Beleidigung durch Sinti und Roma verfolgt werden könnte; der Tatbestand der Volksverhetzung sei aber nicht erfüllt.
Wie das Juraportal beck-aktuell weiter das OLG zitiert, sei die „grob geschmacklose und diffamierende Entgleisung“ des Richters ein missglückter Versuch gewesen, Sinti und Roma „in ironisch-satirischer Form pauschal lächerlich zu machen und möglichst viele ‚Likes‘ zu erzielen“. Der Post bewege sich zwar auf einer diskriminierenden und diffamierenden Ebene, die ehrverletzend sei. Die Würde als Mensch spreche die Äußerung den Angehörigen der Sinti und Roma indes nicht ab. Fuchs hatte auch diese Aussage gegenüber LTO bestritten, die ihm jetzt offenbar gerichtlich zugewiesen wurden.
Richter Fuchs trotz Disziplinarverfahren ans Thüringer Justizministerium abgeordnet
Derweil wurde Fuchs vom Verwaltungsgericht Gera abberufen und ans Thüringer Justizministerium abgeordnet, wie ein Ministeriumsprecher dem MDR bereits im Dezember 2024 bestätigte. Dort bekleidet er den Posten als Referatsleiter. Sein Referat ist zuständig für Wirtschaftsverwaltung, den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) oder auch Öffentlichkeitsarbeit. Dem Ministerium zufolge soll Fuchs aber keine Öffentlichkeitsaufgaben übernehmen.
Offen ist allerdings nach wie vor ein Disziplinarverfahren, das der Präsident des Verwaltungsgerichts Gera, Michael Obhues, im Juli 2027 einleitete. (Quellen: Legal Tribune Online, beck-saktuell, MDR, eigene Recherche) (ktho)