Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 108228 mal)

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Offline Knallfrosch

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Entscheidung wohl noch nicht online.

Bitteschön...
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Zu diesem Beitrag:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg317763#msg317763

gibt es nun folgende Erfolgsmeldung. Dürfte sich um Dirk Bahlmann handeln.

Zitat
46 Monate Haftstrafe für Reichsbürger aus Löcknitz
Stand: 03.07.2025 16:55 Uhr
Das Amtsgericht Pasewalk hat am Donnerstag eine 56-jährigen Mann wegen illegalen Erwerbs von Waffen und Munition schuldig gesprochen. Der Verurteilte war in der Region Löcknitz als NPD-Politiker bekannt.

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/46-monate-haftstrafe-fuer-reichsbuerger-aus-loecknitz,reichsbuerger-252.html

Spoiler
Fünf Jahre nach Durchsuchungen im Reichsbürgermilieu in Vorpommern ist der Hauptverdächtige aus Löcknitz (Landkreis Vorpommern-Greifswald) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Pasewalk sprach den 56-jährigen Mann unter anderem des illegalen Erwerbs von Waffen und Munition schuldig, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.

Besitz von Gewehren, Munition und eine Armbrustpistolen

Der Garagenkomplex galt als regelmäßiger Treffpunkt der Rechtsextremen.
Anfang 2020 hatte ein Polizei-Großaufgebot eine Gewerbehalle des Fliesenlegers und eine illegale Feierhalle der Rechtsextremen in Löcknitz durchsucht. Der Garagenkomplex diente als regelmäßiger Treffpunkt für Rechtsextreme. Laut Polizei waren dort sieben Garagen zu einem Veranstaltungsraum miteinander verbunden. Es gab eine Bühne, eine Schankanlage, eine Heizung und eine Kasse. Der jetzt Verurteilte wurde damals vom Verfassungschutz beobachtet. Die Ermittler fanden unter anderem zwei umgebaute Gewehre, eine Armbrustpistole und mehr als 6.000 Schuss Munition sowie weitere waffenartige Gegenstände. Alles habe sich der Mann illegal besorgt, heißt es.

Der 56-Jährige war in der Region Löcknitz als NPD-Politiker bekannt. Er lehnte das Gericht als Instanz grundsätzlich ab. Deshalb wurde er zu Prozessbeginn in Ordnungshaft genommen, so dass ein Verteidiger ihn vertreten konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Wer könnte besser Auskunft geben als er?






Zitat
Hans-Georg Maaßen sollte im Abgeordnetenhaus über Rechtsextremismus sprechen: Ausgeladen

Politik
Wieder ausgeladen: Hans-Georg Maaßen sollte im Abgeordnetenhaus über Rechtsextremismus sprechen
Der ehemalige Verfassungsschutz-Chef soll im Berliner Parlament über Rechtsextremismus sprechen. Doch die Fraktionen sperren sich dagegen.

Author - Eva Maria Braungart
Eva Maria Braungart
04.07.2025 , 07:21 Uhr
Spoiler
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den ehemaligen Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, ausgeladen. Wie Maaßen in einem Beitrag auf der Plattform X erklärte, sollte er am kommenden Montag als Experte zu einer Anhörung über einen Antrag der Grünen zu einer „Gesamtstrategie gegen Rechtsextremismus“ geladen werden.

„Soeben erhielt ich meine Ausladung. Die linke Mehrheit des Abgeordnetenhauses hat meine Ausladung verlangt. Man will wohl nur linke oder scheinkonservative Experten hören“, so Maaßen.

Der Politiker teilte ein Foto von dem Schreiben, in dem es heißt, „dass die Fraktionen nachdem sie über Ihre Benennung informiert wurden, der Einladung mehrheitlich widersprochen haben“. Eingeladen wurde Maaßen vom Vorsitzenden des Ausschusses für Innere Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses, Florian Dörstelmann (SPD).

Maaßen stand wegen Aussagen als Verfassungsschutz-Chef in der Kritik
Maaßen war von August 2012 bis November 2018 Chef des Verfassungsschutzes. Für Kritik sorgte Maaßen 2018, als er Zweifel daran äußerte, dass es während Ausschreitungen in Chemnitz zu „Hetzjagden“ auf ausländisch aussehende Menschen gekommen sei. Dem Verfassungsschutz lägen „keine belastbaren Informationen darüber vor, dass solche Hetzjagden stattgefunden haben“, so Maaßen damals. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden widersprach Maaßen. Die SPD forderte daraufhin, Maaßen als Chef des Verfassungsschutzes abzusetzen, er wurde in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Im Jahr 2023 forderten CDU-Politiker einen Pateiausschluss Maaßens, da dieser in einem Tweet behauptete, „die treibenden Kräfte im politischen-medialen Raum“ hätten als „Stoßrichtung“ einen „eliminatorischen Rassismus gegen Weiße“ und den „brennenden Wunsch, dass Deutschland verrecken möge“. Weiter sprach er in einem Interview von der „grün-roten-Rassenlehre“. Gegen Maaßen wurde ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet, was abgelehnt wurde. Maaßen trat 2024 selbst aus der CDU aus, seit der Gründung der Werteunion als Partei ist er der Parteivorsitzende.

Im selben Jahr klagte Maaßen gegen seine ehemalige Behörde, den Verfassungsschutz. Er wollte verhindern, dass das Bundesamt Daten zu seinem ehemaligen Präsidenten im Informationssystem der Behörde im Bereich Rechtsextremismus speichert.
[close]
https://www.berliner-zeitung.de/news/wieder-ausgeladen-hans-georg-maassen-spricht-nicht-ueber-rechtsextremismus-im-abgeordnetenhaus-li.2338621
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Sie richtet sich aber augenscheinlich nach nach dem, was jemand nach seiner oder anderer Personen Ansicht „verdient hat“.
Wenn jemand die Ansicht äußert, dass eine Holocaust-Überlebende "vergast bzw. in ein Konzentrationslager verbracht werden solle" (vgl. Rn. 11 der Entscheidung), scheint mir die Ungeeignetheit der dies äußernden Person für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland doch - zurückhaltend formuliert - mit Händen zu greifen zu sein.
 
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scheint mir die Ungeeignetheit der dies äußernden Person für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland doch - zurückhaltend formuliert - mit Händen zu greifen zu sein.


Kommt halt drauf an, ob die Äußerung öffentlich geschah:


Zitat
RN 24: 2.1 Die Inhalte der mit D. und V. geführten Chats sowie die Nachrichten des Beklagten im Gruppenchat Nr.
232 (Vorwürfe 1a, 1b, 2, 7 und 9 der Disziplinarklage) dürfen nicht disziplinarisch geahndet werden, da sie
der Vertraulichkeit der Kommunikation und damit dem grundrechtlichen Schutz des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG) sowie der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG)
unterliegen und dem Beklagten zugleich keine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
gerichtete Gesinnung nachgewiesen werden kann.

Zitat
RN 25: 2.1.1 Das öffentliche Interesse an Strafverfolgung und disziplinarer Ahndung außerdienstlicher Verfehlungen
muss regelmäßig zurücktreten, wenn die inkriminierten Äußerungen ohne echten Kundgabewillen nur im
engsten Familien- oder Freundeskreis gefallen sind und wenn der Betroffene aufgrund der besonderen
Vertrautheit der Beteiligten und der Vertraulichkeit der Gesamtumstände nicht mit einem Bekanntwerden
seiner Äußerung rechnen muss. Denn in diesen Fällen fordern die auch dem Beamten zustehenden
Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2
Abs. 1 GG), dass die Vertraulichkeit der Kommunikation respektiert wird und eine staatliche Sanktion
unterbleibt.

Zitat
RN 27: 2.1.1 Das öffentliche Interesse an Strafverfolgung und disziplinarer Ahndung außerdienstlicher Verfehlungen
muss regelmäßig zurücktreten, wenn die inkriminierten Äußerungen ohne echten Kundgabewillen nur im
engsten Familien- oder Freundeskreis gefallen sind und wenn der Betroffene aufgrund der besonderen
Vertrautheit der Beteiligten und der Vertraulichkeit der Gesamtumstände nicht mit einem Bekanntwerden
seiner Äußerung rechnen muss. Denn in diesen Fällen fordern die auch dem Beamten zustehenden
Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2
Abs. 1 GG), dass die Vertraulichkeit der Kommunikation respektiert wird und eine staatliche Sanktion
unterbleibt.

Zitat
RN 31:  Allein die „mangelnde Gewähr“ eines Beamten dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung einzutreten, d. h. eine entsprechende Befürchtung/Prognose, reicht für die Annahme eines
Verstoßes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue indes nicht aus; dementsprechend stellt das bloße
„Haben“ oder „Mitteilen“ einer nicht verfassungstreuen Überzeugung (noch) keinen Verstoß gegen die
Pflicht zu verfassungstreuem Verhalten dar. Der Verstoß gegen die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche
demokratische Grundordnung (§ 33 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BeamtStG) erfordert daher ein nach außen
gerichtetes Verhalten des Beamten (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2022 – 2 WD 4.21 – juris Rn. 44; U.v. 18.6.2020 –
2 WD 17.19 – juris Rn. 39 f.; U.v. 17.11.2017 – 2 C 25.17 – juris Rn. 83; HessVGH, B.v. 30.6.2023 – 28 E
803/23.D – juris Rn. 103), dem ein gewisses Gewicht zukommt (vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 – 2 BvL 13/73 –
juris Rn. 45; B.v. 6.5.2008 – 2 BvR 337/08 – juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 2.12.2021 – 2 A 7.21 – juris Rn. 28).
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Liebig hat wohl wieder ein Gerichtstermin

Ich finde den Hut etwas groß

https://x.com/evismokes/status/1941077616775311844?s=46&t=DrXE2YUiu-l88FJRQE4VlA
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Deckel und Glotzerschwernis müssen spätestens ab, wenn der Richter eintritt. Außer, der Richter hat nichts dagegen, dass sich Teilnehmer lächerlich machen.
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Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Deckel und Glotzerschwernis müssen spätestens ab, wenn der Richter eintritt. Außer, der Richter hat nichts dagegen, dass sich Teilnehmer lächerlich machen.
Nagellack als nötiges Accessoire auf dem Tisch!

Rechtsgrundlage: Para. 175, 176 Abs. 2 GVG.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Zitat von: Gelehrsamer am Gestern um 18:16
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Ob jemand eine verfassungsfeindliche Gesinnung hat, kann nun nicht davon abhängen, wann, wo und wem gegenüber diese manifestiert wird.

Max Kolter hat das Urteil auf Lto.de analysiert und kommt zu dem Schluss, es liege "am Rande des juristisch Vertretbaren".

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vgh-bayern-polizei-polizist-muenchen-antisemitismus-knobloch

Auch das ist mE noch eine zurückhaltende Formulierung für eine im Kern abwegige Entscheidung möglicherweise gut gebräunter Richter. Abzuwarten bleibt, ob es Kommentare von Beamtenrechtler/innen in der Fachpresse geben wird und wie diese ausfallen. Ich werde ggf. berichten.
 
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Migrationspolitik
Niederländische Polizei lehnt verschärftes Asylrecht ab

05. Juli 2025  17:58 Uhr

Das massiv verschärfte Asylrecht in den Niederlanden verstoße gegen die Werte der Polizei, sagt die Polizeipräsidentin des Landes. Die Beamten können solche Regeln nicht umsetzen.
Spoiler
Die niederländische Polizei hat sich gegen die vom Parlament angenommene Verschärfung des Asylrechts gestellt. Dass der Aufenthalt im Land ohne gültige Papiere wie auch Hilfe für Menschen ohne Papiere strafbar werden soll, werde zu gesellschaftlicher Unruhe führen und die Polizei vor ein Dilemma stellen, teilte die Polizei mit.

Einerseits sei die Polizei dazu da, allen Menschen zu helfen, andererseits mache sie sich aber künftig bei Hilfe für Menschen ohne Papiere möglicherweise strafbar. Solche Regeln könne die Polizei nicht ausführen.

Niederlande: Polizei steht für Rechtsstaatlichkeit
"Als Polizei stehen wir für die Werte der Rechtsstaatlichkeit. Sicherheit, Gleichheit, Menschenwürde. Jeder, der Hilfe und Schutz braucht, kann auf uns zählen", betonte Polizeipräsidentin Janny Knol. "Das ist das Grundprinzip der niederländischen Polizei."

Die Polizei wolle Schutzbedürftigen helfen und nicht Jagd auf sie machen. Die Sorge sei, dass Menschen sich bei einem illegalen Aufenthalt künftig nicht mehr an die Polizei oder Hilfsorganisationen wenden und leichter zu Opfern von Verbrechen werden. Dies schade der Sicherheit im Land.

Vermutlich wird das Gesetz am Ende abgelehnt
Hintergrund ist, dass die Zweite Kammer des Parlaments am Donnerstag einer deutlichen Verschärfung des Asylrechts zugestimmt hatte. Damit soll es deutlich schwieriger werden, Asyl in den Niederlanden zu bekommen und Familienangehörige nachzuholen.

Initiator der Verschärfung war der radikal-rechte Populist Geert Wilders. Es ist aber fraglich, ob die Gesetze auch in der Ersten Kammer des Parlaments, vergleichbar dem Bundesrat, eine Mehrheit bekommen. Es wird erwartet, dass das Gesetzespaket dort im Herbst behandelt wird.

DPA
[close]
https://www.stern.de/politik/ausland/niederlande--polizei-lehnt-verschaerftes-asylrecht-ab-35870066.html


Das ist Insubordination! Meuterei!

Wieso hat die Polizei überhaupt eine eigene Meinung?
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