Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 127458 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Landgericht Dresden
Wahlfälscher der "Freien Sachsen" legt Geständnis ab

10. Juni 2025, 14:32 Uhr

Ein 45 Jahre alter Mann hat am Landgericht Dresden zu Prozessbeginn seine Taten eingeräumt. Der Anklage zufolge soll er bei den Landtags- und Kommunalwahlen 2024 insgesamt rund 280 Wahlzettel manipuliert zu haben. Demnach entwendete er die Briefwahlunterlagen aus öffentlichen Briefkästen, um sie zu Gunsten der rechtsextremen Kleinstpartei "Freie Sachsen" zu manipulieren. Für diese Partei hatte der Mann bei den Kommunalwahlen selbst im Dresdner Stadtteil Langebrück kandidiert.

von MDR SACHSEN
Spoiler
Im Prozess vor dem Landgericht Dresden hat ein 45 Jahre alter Rechtsextremist ein Geständnis abgelegt. Der Mann war angeklagt wegen des Verdachts der Wahlfälschung und der versuchten Brandstiftung. Diese Taten hat er vor dem Gericht eingeräumt. Das sei ihm peinlich und "unsportlich" gewesen", sagte der Mann aus dem Dresdner Stadtteil Langebrück. Dem Mann wurde vorgeworfen, bei den Landtags- und Kommunalwahlen im vergangenen Jahr insgesamt rund 280 Wahlzettel manipuliert zu haben.

Das Gericht stellte ihm für ein Geständnis eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten bis knapp viereinhalb Jahren in Aussicht, wie ein Gerichtssprecher MDR SACHSEN sagte.

Gerichtssprecher Andreas Feron sagte zu den Vorwürfen: "Letztendlich hat er einen Teil der unerlaubt in seine Hände gelangten Unterlagen genommen, Kreuzchen ausgeschnitten und mit handwerklichem Geschick die ursprünglichen Stimmen entfernt." Auf Anhieb seien diese nicht als Fälschung zu erkennen gewesen.

Ermittler: Wahlzettel aus öffentlichen Briefkästen gestohlen
Laut Generalstaatsanwaltschaft soll der Mann die Briefwahlunterlagen aus drei öffentlichen Briefkästen entwendet und anschließend zu Gunsten der rechtsextremen Kleinstpartei "Freie Sachsen" gefälscht haben. Für diese Partei hatte er bei den Kommunalwahlen selbst im Dresdner Stadtteil Langebrück kandidiert. Im September vergangenen Jahres hatten Einsatzkräfte der Polizei mehrere Beweismittel in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt.

Weiterer Vorwurf: Brandstiftung auf Asylunterkunft
Zudem habe er versucht, ein ehemaliges Schulgebäude in Dresden-Klotzsche in Brand zu setzen. Er habe damit die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber verhindern wollen. Motiv dafür sei seine rechtsextreme und ausländerfeindliche Gesinnung gewesen.

Dem Beschuldigten werden außerdem zahlreiche weitere Straftaten vorgeworfen, darunter Drogenanbau und -Besitz, unerlaubter Waffenbesitz und Besitz von verbotener Pyrotechnik. Er soll auch verschiedene Gegenstände, wie zum Beispiel E-Scooter, ein Schild "Schule gegen Rassismus" und Abgas-Katalysatoren, gestohlen haben.

Für "Freie Sachsen" in Ortschaftsrat eingezogen
Der 45 Jahre alte Michael Schleinitz aus Langebrück war für die "Freien Sachsen" in den dortigen Ortschaftsrat eingezogen. Auf dem amtlichen Stimmzettel hatte er als Beruf Pflegekraft angegeben. Er wurde im Oktober festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die manipulierten Stimmzettel wurden im Nachgang von der Stimmauszählung ausgeschlossen, die Wahlen wurden für gültig erklärt. Nach dem Prozessauftakt am Dienstag sind laut Landgericht Dresden fünf weitere Verhandlungstermine bis Anfang Juli angesetzt.
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https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/prozess-wahlfaelschung-langebrueck-freie-sachsen-100.html
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Offline SchlafSchaf

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Am 24. Juni wird die Entscheidung in der Causa Compact gesprochen

https://x.com/larswienand/status/1932831225615692265?s=46&t=DrXE2YUiu-l88FJRQE4VlA
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Anmaron

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Die manipulierten Stimmzettel wurden im Nachgang von der Stimmauszählung ausgeschlossen, die Wahlen wurden für gültig erklärt.

Soll heißen, es wurde nicht in Erfahrung gebracht, welche Stimmen ursprünglich damit abgegeben worden sind? Weil es wahrscheinlich nichts beeinflusst hätte?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline lobotomized.monkey

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Der Autor teilt mir auf Anfrage soeben mit:

Zitat
es sind 210 Tagessätze à 40 Euro

Meine Expertise in solchen Fällen ist ja eher beschränkt, aber 210 TS sind schon eine Ansage für einen angeblich (rechte Blase) "unbescholtenen Rentner", nur weil er Habeck qualitativ einstufte. Diktatur!
« Letzte Änderung: 12. Juni 2025, 07:17:05 von lobotomized.monkey »
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Offline Reichsschlafschaf

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nur weil er Habeck qualitativ einstufte.


Nein, deshalb nicht.

Die HD wurde 14 Tage bevor Habeck seinen Strafantrag formulierte richterlich angeordnet. Wegen Volksverhetzung und noch ein paar Kleinigkeiten.

Das Verfahren wegen „Schwachkopf“ wurde eingestellt, der Kerl also gar nicht bestraft deswegen.

Was die Lückenpresse nicht hindert, den „Schwachkopf“ jedesmal zu nennen und den Eindruck zu erwecken, Habeck habe ihn verurteilen „lassen“.

Der Kerl ist ganz einfach ein unbelehrbarer Wiederholungstäter und Bewährungsversager.

Das war, wenn ich richtig gezählt habe, seine 20. Verurteilung.
« Letzte Änderung: 12. Juni 2025, 07:44:27 von Reichsschlafschaf »
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Offline Ba_al

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Das Verfahren wegen „Schwachkopf“ wurde eingestellt, der Kerl also gar nicht bestraft deswegen.

Unwichtige Kleinigkeiten......und würden ja die Schlagzeile stören.
 
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Online Gerntroll

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Offline Reichsschlafschaf

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„Wo ist dou lous, wo wird dou gschbillt?
Im ganzn Haus kaa Hiterbild?“

(Bezahlschranke)


Zitat
Anklage vor dem Amtsgericht
Burger postet T-Shirt mit Hitlerbild auf Facebook

Ein 35-Jähriger aus Burg steht vor dem Amtsgericht, nachdem er ein Foto mit einem bedenklichen Kleidungsstück ins Netz stellte.

Von Thomas Pusch
11.06.2025, 22:18

Der Angeklagte postete ein Bild von sich mit Hitler-T-Shirt. Thomas Pusch
Burg. - Über Geschenke kann man streiten. Über das Geschenk, das ein Burger im vergangenen Jahr von seiner Schwiegermutter bekam, stritt man jüngst vor dem Amtsgericht. Wie auf seinem Facebook-Profil zu sehen war, zeigte es das Konterfei Adolf Hitlers. Ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen? Und das ist nicht der einzige Vorwurf.
https://www.volksstimme.de/lokal/burg/burger-postet-t-shirt-mit-hitlerbild-auf-facebook-4064939


Wo’s die Schwiechermudder doch bloß gut gemeint hat ...


 :facepalm:
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Nach Neuer Toitscher Rechen-Kunst (NTRK) gibt es also wesentlich mehr linksextremistische Straftaten.   ???
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Blablabla, alles nur Ablenkung und überhaupt, was ist denn mit den Straftaten der Asylanten? Warum kümmert man sich nicht darum?

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Ich muß duschen
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So viel zum Thema Sinnhaftigkeit von Pflichtbesuchen in KZs und Vernichtungslagern:


Zitat
Greifswald
Rechtsextreme Geste in Auschwitz gezeigt – Schüler suspendiert

Stand: 16:07 Uhr

Das Zeigen einer rechtsextremen Geste durch zwei Schüler in der Gedenkstätte Auschwitz sorgt für Diskussionen. Laut der Bildungsministerin solle jeglicher extremistischen Äußerung und Geste „umgehend und nachhaltig“ begegnet werden.
Spoiler
Für zwei Greifswalder Schüler hat eine rechtsextreme Geste im ehemaligen NS-Konzentrationslager Auschwitz und ein selbst gedrehtes Internetvideo davon möglicherweise rechtliche Folgen. Nach Angaben des Bildungsministeriums stellte die Schulleitung nach Intervention des Ministeriums Strafanzeigen bei der Polizei. Die Schule habe es zuvor versäumt, den Vorfall unverzüglich zu melden. Die „Ostsee-Zeitung“ hatte ihn öffentlich gemacht.

Wie die Sprecherin des Ministeriums mitteilte, gibt es für öffentliche Schulen landeseinheitliche Standards und verbindliche Handlungsanweisungen für solche Fälle. Aus Greifswald sei der aktuelle Vorgang zwei Wochen verspätet gemeldet worden. Er soll sich auf einer Studienfahrt zur Gedenkstätte in Polen vom 19. bis 23. Mai ereignet haben. Nach Angaben der Sprecherin soll ein Handzeichen der rechtsextremen White-Power-Bewegung gezeigt worden sein.

Das zuständige Schulamt habe daraufhin Gespräche mit der Schulleitung und den beteiligten Lehrkräften geführt, hieß es weiter. Bis zur abschließenden Klärung seien die beiden betroffenen Neuntklässler vom Unterricht suspendiert. Vor der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen würden zunächst die Schüler und ihre Sorgeberechtigten angehört.

Der Schule komme eine zentrale Funktion bei der Vermittlung von rechtsstaatlichen Werten und Demokratie zu, hieß es weiter. Dies erfolge zum Beispiel durch Projekte, politische Bildung als Fachunterricht und als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip. Lehrer würden dazu geschult und erhielten Fortbildungen zum Thema Rechtsextremismus und zum Umgang mit Krisensituationen.

„Jeglichen extremistischen Äußerungen und Gesten ist umgehend und nachhaltig zu begegnen. In dem konkreten Fall verletzt das Zeigen rechtsextremistischer Zeichen im ehemaligen Vernichtungslager Auschwitz darüber hinaus die Würde aller Menschen und insbesondere derjenigen, die Opfer des nationalsozialistischen Terrors wurden“, machte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) deutlich. In der „Ostsee-Zeitung“ kündigte die Ministerin strenge Ordnungsmaßnahmen gegen die beiden Schüler der neunten Klasse an, „um ein klares Zeichen zu setzen, denn Schulen sind Orte des respektvollen Miteinanders.“

dpa/cvb
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https://www.welt.de/vermischtes/article256244064/rechtsextreme-geste-in-auschwitz-gezeigt-schueler-suspendiert.html
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„Jeglichen extremistischen Äußerungen und Gesten ist umgehend und nachhaltig zu begegnen.

Das hieße ja AfD-Verbot. Aber so weit wollen sich ja einige Politiker nicht aus dem Fenster lehnen. Tja, was heißt das am Ende? Rechtsextrem sein ist ok. Also warum sollte man dann nicht rumhitlern dürfen?
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Was gibt es da zu Entscheiden? Alles nicht so schlimm, man hat halt nur ein wenig übertrieben:

Zitat
Nachdem am ersten Prozesstag das Ehepaar Elsässer bereits erklärt hatte, "Compact" habe sich "überhöht" und mit einzelnen Aussagen auch PR betrieben, um Zuschauer, Leser und Spender zu gewinnen, [...]

Und außerdem Youtube hat ja schließlich auch nicht gemeckert! Also macht euch locker oder so

Zitat
In der Existenz des YouTube-Kanals sah Elsässer eine Art Gütesiegel. Einerseits gebe es wegen "Compact"-Inhalten kein Strafverfahren, andererseits sei der Kanal nicht mal von YouTube gesperrt worden, das bei Hass-Rede besonders kritisch sei. Deshalb sei es völlig absurd, "Compact" zu verbieten.

Quelle: t-online.de
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Vorwurf der Volksverhetzung gegen Vize des VG Gera
Anklage gegen den Richter Bengt Fuchs erhoben

von Tanja Podolski

12.06.2025

Die Staatsanwaltschaft Gera hat Anklage gegen den Vizepräsidenten des örtlichen Verwaltungsgerichts, Bengt Fuchs, erhoben. Ein Kommentar von ihm auf Facebook soll den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, so der Vorwurf.
Spoiler
Die Staatsanwaltschaft Gera hat Anklage gegen Dr. Bengt Fuchs erhoben. Der Mann ist derzeit als Referatsleiter ins Justizministerium Thüringen abgeordnet. Zuvor war er Vizepräsident am Verwaltungsgericht (VG) Gera.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im August 2019 unter Nutzung seines Facebook-Kontos einen Post eines anderen Nutzers kommentiert zu haben. Der Kommentar ist laut Anklage als Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) anzusehen, wie es auf LTO-Anfrage hieß (Az. 3 KLs 122 Js 25023/24). Der Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Weitere Details des Ermittlungsverfahrens und auch zu dem vorgeworfenen Sachverhalt wollte die Staatsanwaltschaft auf LTO-Anfrage nicht näher erläutern.

Die Anklage erfolgte bereits am 10. April 2025 zum Landgericht (LG) Gera. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegenüber LTO wurde dieses Gericht ausgewählt aufgrund "der Stellung des Angeschuldigten im öffentlichen Leben, insbesondere im Justizwesen". Es handele sich in dem Fall um einen von besonderer Bedeutung im Sinne von § 24 Abs. 1 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Der Regelfall wäre bei diesem Tatvorwurf die Anklage beim Amtsgericht, §§ 24, 74 GVG.

Das LG muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden, dies ist bisher nicht erfolgt. Eine zeitliche Prognose, wann dies passiert, vermochten weder Staatsanwaltschaft noch LG abzugeben. Allerdings habe das LG dem Angeschuldigten die Anklage bereits zugestellt, teilte das Gericht auf LTO-Anfrage mit.
Erst Versetzung, dann Abordnung

Der Präsident des VG Gera, Michael Obhues, hatte Mitte vergangenen Jahres ein Disziplinarverfahren gegen seinen Vizepräsidenten eingeleitet und auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Zuvor hatte die Autonome Antifa Freiburg (AAF) ein Dossier mit zahlreichen rassistischen und homophoben Äußerungen veröffentlicht, die Fuchs in Online-Foren von Studentenverbindungen gemacht haben soll. Fuchs ist ein sogenannter Alter Herr der Göttinger Verbindung Salia Jenensis. Die in dem Dossier aufgeführten Äußerungen richten sich in sehr abfälliger Weise gegen Ausländer und Migranten. Fuchs hatte seinerzeit gegenüber LTO deutlich bestritten, Urheber dieser Äußerungen zu sein.

Fuchs war als Verwaltungsrichter bis zu seiner Abordnung zuständig für Asylverfahren und traf nach Berichten in dieser Funktion eine auffallend geringe Anzahl positiver Entscheidungen zugunsten der ausländischen Kläger:innen: Ein Projekt etwa hatte analysiert, dass er von 1.172 Verfahren, die sie ihm zuordnen konnte, nur sechs positiv entschieden habe (ca. 0,5 Prozent).

Auch VG-Präsident Obhues selbst sieht sich Anschuldigungen ausgesetzt: Die taz hatte berichtet, dass auch seine Entscheidungspraxis politisch umstritten sei. Danach soll er selbst als Vorsitzender Richter der 1. Kammer einer Neonazi-Gruppe und der NPD (heute "Die Heimat") über Jahre viel Raum für Demonstrationen, Protestaktionen und rechte Rockkonzerte eröffnet haben. Die rechtliche Relevanz sei aber – so ist zu vernehmen – wegen der Entscheidungen durch die Kammer und nicht als Einzelrichter schwer nachweisbar. Dazu teilte Obhues gegenüber LTO mit: “Richtschnur der versammlungsrechtlichen Spruchpraxis der 1. Kammer des VG Gera war zu keinem Zeitpunkt die politische 'Erwünschtheit', sondern stets die freiheitsbejahende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts”. Die "ohne nähere inhaltliche Auseinandersetzung pauschal angegriffene Rechtsprechung des VG" bewege sich vollinhaltlich in dem seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht abgesteckten verfassungsrechtlichen Rahmen. Demgemäß seien die entsprechenden Entscheidungen ¬sofern sie überhaupt mit Rechtsmitteln angegriffen wurden ¬ ausnahmslos vom Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigt worden, so Obhues.

Bereits Anfang dieses Jahres hatte der Flüchtlingsrat Thüringen Strafanzeige gegen Fuchs und einen weiteren Richter am VG Gera erstattet. Diesen war die Staatsanwaltschaft seinerzeit nicht nachgegangen. Das VG selbst hatte dies als vorläufigen "Höhepunkt einer jahrelangen auch medial geführten Kampagne interessierter Kreise mit dem zum Teil ausdrücklich erklärten Ziel einer Änderung der richterlichen Zuständigkeitsordnung" kommentiert. Es sei ein in "jeder Hinsicht haltloser Vorwurf der Rechtsbeugung gegenüber Kollegen, deren jahrzehntelange Amtsführung dienstrechtlich nicht den geringsten Grund zur Beanstandung geliefert" habe.

Falls es zum Prozess kommen sollte, findet das Verfahren im Justizzentrum in der Innenstadt von Gera statt.
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https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-gera-3kls122js25023-24-bengt-fuchs-anklage-volksverhetzung
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