Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 107490 mal)

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Offline Neubuerger

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Svenja hat heute ihren großen Tag.

Ob sie das so zu schätzen weiß, wird sich zeigen müssen.

Vielleicht gibt es noch heute eine weitere gute Nachricht.

Die gibt es. Laut Endstation Rechts ist die Revision vom Gericht verworfen worden, das Urteil zu 18 Monaten Gefängnis damit rechtskräftig. ;D ;D ;D :wav: :wav: :wav:
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Gerntroll

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Spiegel bestätigt: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/rechtsextremismus-olg-naumburg-bestaetigt-haftstrafe-fuer-marla-svenja-liebich-a-e9f2f21e-e9d3-4b26-81b6-a1b541c0ea50

Zitat
Volksverhetzung und Beleidigung
Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss ins Gefängnis
Das OLG Naumburg hat die Haftstrafe gegen Marla-Svenja Liebich bestätigt, unter anderem wegen Volksverhetzung. Die bekannte Rechtsextremistin hatte zuvor vergeblich gegen das Urteil Revision eingelegt.

Seit 2014 organisierte Marla-Svenja Liebich regelmäßig Demonstrationen, häufig auf dem Marktplatz in Halle (Sachsen-Anhalt). Dabei beging Liebich immer wieder Straftaten. Nun muss die Rechtsextremistin unter anderem wegen Volksverhetzung ins Gefängnis. Zu diesem Ergebnis ist das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg gekommen. Die Revision der Angeklagten wurde als unbegründet verworfen – das Urteil ist damit rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Liebich war im Juli 2023 – damals noch unter dem Namen Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl Liebich als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein, scheiterten damit jedoch vor dem Landgericht Halle. Gegen dieses Urteil richtete sich die anschließende Revision, über die nun das OLG entschied.

Die Rechtsextremistin hatte im November 2024 ihren Geschlechtseintrag ändern lassen – vieles spricht dafür, dass sie das Gesetz gezielt ins Lächerliche ziehen will. In der Vergangenheit war Liebich mit queerfeindlichen Äußerungen aufgefallen.

Lediglich einer von insgesamt 17 angeklagten Fällen wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vorläufig eingestellt – die mögliche Strafe dafür wäre laut Gericht »nicht ins Gewicht gefallen«. Zur Revisionsverhandlung erschien Liebich nicht persönlich.
« Letzte Änderung: 14. Mai 2025, 15:08:08 von Gerntroll »
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Die wichtigste Frage überhaupt wurde aber mal wieder nicht beantwortet: Kommt sie nun ins Frauen- oder ins Männergefängnis?
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Gerntroll

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Letzteres. Sachsen Anhalt ist da ganz auf Linie der AfD:
Zitat
Wer einen Zipfel zwischen den Beinen hat kann kein Mann sein.
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Offline Goliath

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Nachdem er damals beim Sprung auf die Bühne sehr unsouverän gelandet ist könnte es doch sein, daß er zipfellos ist?  :think:
 
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Die wichtigste Frage überhaupt wurde aber mal wieder nicht beantwortet: Kommt sie nun ins Frauen- oder ins Männergefängnis?

Laut Thilo the Schilo von der Blöd-Zeitung kommt sie in den Männerknast.

https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/rechtsextremist-lebt-als-frau-svenja-marla-muss-18-monate-in-den-maennerknast-67ee79a0b054ec469700ce93

Spoiler
Zitat
Sie hatte juristisch ihr Geschlecht gewechselt:
Rechtsextremistin Svenja-Marla muss in den Männer-Knast

Tricksen, täuschen, provozieren: Rechtsextremist Sven Liebich (53) hat alles versucht, um nicht ins Gefängnis zu müssen. Zuletzt wechselte er sogar sein Geschlecht. Er nennt sich inzwischen Svenja-Marla.

Genutzt hat es nichts! Am Mittwoch entschieden die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg: Das Urteil der Vorinstanzen enthält keine Rechtsfehler. Damit ist es rechtskräftig und der rechte Hetzer muss 18 Monate in den Knast.

Liebich organisiert seit zehn Jahren „Montags-Demos“ in Halle (Sachsen-Anhalt). Verbal bedrohte er Politiker, Flüchtlinge, Homosexuelle oder Menschen anderen Glaubens und anderer Hautfarbe, auch zu Straftaten gegen diese Gruppen rief er auf.

13 Stunden dauerte das letzte Wort des Angeklagten

Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Liebich wegen Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskrieges und übler Nachrede in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten Haft ohne Bewährung.

Dagegen ging er in Berufung und versuchte im Prozess vor dem Landgericht einen Trick: Liebich kündigte an, dass er ausgiebig vom Recht des letzten Wortes Gebrauch machen werde.

Dagegen ging er in Berufung und versuchte im Prozess vor dem Landgericht einen Trick: Liebich kündigte an, dass er ausgiebig vom Recht des letzten Wortes Gebrauch machen werde.

Neues Gesetz ermöglichte Änderung des Geschlechtseintrages

Die Richter am Landgericht bestätigten am 2. August 2024 die anderthalbjährige Haftstrafe. Auch dagegen ging der Angeklagte in Revision. Kurz darauf hat Sven Liebich sein Geschlecht gewechselt, lebt seither als Frau und hoffte offenbar so, das Männer-Gefängnis zu umgehen.

Möglich gemacht hat dies das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft getreten ist.

Jahrelang hatte der Rechtsextremist die Hallenser immer wieder mit Pöbeleien aufgehetzt, u. a. auf dem Marktplatz in Halle/S. und im Internet. Inzwischen beruft sich Liebich auf Toleranz und Rücksichtnahme.

 „Ich will nicht diskriminiert werden. Ich habe mich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen“, erklärte er Journalisten angesichts seines Geschlechtswandels. Zum Prozess vor dem Oberlandesgericht erschien er am Dienstag nicht.

In den nächsten Wochen erhält Svenja-Marla Liebich von der Staatsanwaltschaft Halle eine Ladung zum Strafantritt. Die 18 Monate Haft wird der Verurteilte nach BILD-Informationen in einer Justizvollzugsanstalt für Männer absitzen müssen.

[close]
« Letzte Änderung: 15. Mai 2025, 09:37:02 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Wobei ich vermute, dass sie sich mehr darüber ärgern wird, dass die Presse sie regelmässig als Frau mit vollem weiblichen Namen benennt. :D
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Wobei ich vermute, dass sie sich mehr darüber ärgern wird, dass die Presse sie regelmässig als Frau mit vollem weiblichen Namen benennt. :D

Das muss sie, weil sonst könnte sie die Blätter entsprechend verklagen

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Ist ein Borgward B2000. Gebaut zwischen 1955 und 1968. Entwickelt für die entstehende Bundeswehr. Also nicht mal authentische Fahrzeuge können die Nazis organisieren.


Aber schön grüßen können sie, wofür es ziemlich genau ein Jahr später einen freundlichen Gruß zurück gibt.  ;D



Zitat
Neonazi-Ausfahrt am Männertag 2024
Hitlergruß aus militärischem Oldtimer: Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Strafbefehl

Ein 37-Jähriger soll am Männertag 2024 in Dresden-Pieschen aus einem offen Militärfahrzeug heraus den Hitlergruß gezeigt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine Geldstrafe – der Mann schweigt zu den Vorwürfen.

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen einen 37-jährigen Deutschen beantragt. Der Mann steht im Verdacht, an Christi Himmelfahrt, dem 9. Mai 2024, gegen 11.30 Uhr im Dresdner Stadtteil Pieschen öffentlich Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben.

Konkret soll er als Beifahrer in einem offen fahrenden, militärischen Oldtimer die Bürgerstraße entlanggefahren sein und dabei für Umstehende deutlich sichtbar den Hitlergruß gezeigt haben. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen blaugrau lackierten Kübelwagen vom Typ Borgward B 2000. Das Kennzeichen des Fahrzeugs lautet: „DW WH 88 H“. DW für Dippoldiswalde. Der Buchstabe „W“ jedoch stand in der NS-Zeit für „Wehrmacht“, „H“ für „Heer“. Die „8“ steht für den achten Buchstaben des Alphabets, „88“ ist in rechtsextremen Kreisen der Code für „Heil Hitler“. Das „H“ am Schluss bedeutet „historisch“.

Der 37-jährige Beifahrer ist auch der Halter des Fahrzeugs, sagt Jürgen Schmidt, Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Er soll bei der Ausfahrt einen Stahlhelm getragen haben sowie ein khakifarbenes Hemd, das auch ein Uniform-Hemd der Wehrmacht sein könnte.

Auch gegen die anderen acht Mitfahrer in dem neunsitzigen Fahrzeug gab es Ermittlungsverfahren. Die wurden laut Schmidt aber aufgrund zu niedriger Beweislast eingestellt.
Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro beantragt

Die Historikerin Annalena Schmidt, die sich seit Jahren gegen Rechtsextremismus engagiert, hatte den Vorfall wohl beobachtet und beim sozialen Netzwerk X öffentlich gemacht. Der Fall ging deutschlandweit durch die Presse.

Der Beschuldigte ist bislang nicht vorbestraft und hat sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Staatsanwaltschaft Dresden beantragte beim Amtsgericht eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro im Strafbefehlsverfahren.

Alarmierte Polizeibeamte stoppten damals das Fahrzeug nach einem Bürgerhinweis auf der Leipziger Straße in Pieschen und stellten die Identitäten aller neun Insassen fest. Der Staatsschutz der Polizeidirektion Dresden nahm die Ermittlungen auf.

Auch im Landratsamt Pirna nahm man sich dem Fall an. Dort wurde das Fahrzeug aus dem Jahr 1954 am 7. Mai 2024 zugelassen. Bei dem Kennzeichen handele es sich um ein Wunschkennzeichen des Fahrzeughalters, der im Landkreis wohnhaft ist, erklärte damals die zuständige Beigeordnete Kati Kade dazu. Aufgrund der rechtsmissbräuchlichen Verwendung wurde das zugeteilte Kennzeichen schließlich auch eingezogen.

SZ
https://www.saechsische.de/lokales/dresden/dresden-hitlergruss-im-militaerischem-oldtimer-staatsanwaltschaft-beantragt-strafbefehl-ZIODGGL5XNE7JPXMVJ3UYY6WLU.html


Fehlt noch die Angabe der TS ...
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Offline Knallfrosch

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Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Wenn man ein Online-Business unterhält, das hinsichtlich des Zahlungseingangs nicht effizient ist: selber schuld.

Wenn es denn überhaupt stimmt...
« Letzte Änderung: 17. Mai 2025, 21:23:00 von Knallfrosch »
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