Autor Thema: Presseschnipsel - Reichsbürger  (Gelesen 29426 mal)

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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #165 am: 8. Februar 2024, 14:05:09 »
Wer Mitglied dieser Gruppierungen ist, kann demnach nicht in die AfD eintreten.

Braucht er/sie ja nicht. Derjenige wird eingeladen.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #166 am: 9. Februar 2024, 22:59:43 »
Polizei und Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf haben bei einem mutmaßlichen Mitglied der "Reichsbürger"-Szene zahlreiche Pistolen, Revolver, Gewehre und passende Munition sichergestellt. In welchem Ort verraten sie nicht.

13 Schusswaffen und fast 2.500 Schuss Munition unterschiedlicher Kaliber wurden bei einem mutmaßlichen "Reichsbürger" im Landkreis Marburg-Biedenkopf sichergestellt. Das teilten Polizei und Landkreis am Freitag mit. Bei den Waffen handelt es sich laut den Behörden um drei halbautomatische Pistolen, zwei Revolver, sechs Gewehre und zwei Luftpistolen.

Als Sportschütze und Jäger habe der Mann eine Erlaubnis für die Waffen besessen. Die dafür notwendigen acht Waffenbesitzkarten sowie eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Treibladungspulver wurden von der zuständigen Waffenbehörde ebenfalls eingezogen. Dem Mann sei dauerhaft untersagt worden, Waffen zu erwerben oder zu besitzen.

Anlass der Durchsuchung und Sicherstellung waren laut den Behörden Hinweise des Landesamts für Verfassungsschutz. Außerdem habe der Sportschütze szenetypische Schreiben an den Bürgermeister einer Stadt im Osten des Landkreises verschickt, die als Bedrohung aufgefasst wurden. Dies habe begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person aufkommen lassen.

Daraufhin habe das Amtsgericht Kirchhain einen Durchsuchungsbeschluss ausgestellt. In welchem Ort die Waffen und Munition sichergestellt wurden, teilten Landkreis und Polizei trotz hr-Nachfrage nicht mit. Es solle so wenig wie möglich über den Mann bekannt sein, damit keine Vorverurteilung stattfinde, die das Verfahren gefährden könnte.

Neben Kirchhain ist das Amtsgericht unter anderem für Stadtallendorf, Neustadt, Amöneburg, Rauschenberg und Wohratal zuständig.

"Unsere Waffenbehörde, die Polizei und das Amtsgericht Kirchhain haben hier sehr gut und schnell zusammengearbeitet. Dieser Fall ist ein gutes Beispiel dafür, dass auch die Kommunalverwaltung sehr aktiv für den Schutz unserer Demokratie eintritt und auch handelt", sagte Landrat Jens Womelsdorf (SPD).

https://www.hessenschau.de/gesellschaft/kreis-marburg-biedenkopf-behoerden-nehmen-mutmasslichem-reichsbuerger-13-waffen-weg-v1,waffen-reichsbuerger-102.html
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #167 am: 10. Februar 2024, 09:20:05 »
Nimmt man weitere Berichte zur Hand


Spoiler
9.02.2024 12:55 2.541
SCHLAG GEGEN REICHSBÜRGER NACH DROH-SCHREIBEN: WAFFEN UND MUNITION SICHERGESTELLT

Von Florian Gürtler

Gießen - Pistolen, Revolver und Gewehre: Diverse Schusswaffen und knapp 2500 Schuss Munition hat die Polizei einem sogenannten Reichsbürger im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf abgenommen.

Bei dem Sportschützen und Jäger seien insgesamt 13 Schusswaffen sichergestellt worden, wie der Landkreis und das Polizeipräsidium Mittelhessen am heutigen Freitag gemeinsam mitteilten.

Demnach seien zuvor erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mannes aufgekommen, weshalb die zuständige Waffenbehörde die "waffen- und auch sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse" des Reichsbürgers widerrufen habe.

Beamte der Behörde rückten danach zusammen mit der Polizei zu einer gerichtlich angeordneten Durchsuchung aus. Dabei stellten sie unter anderem drei halbautomatische Pistolen, zwei Revolver, sechs Gewehre und zwei Luftpistolen sicher. Hinzu kamen fast 2500 Schuss Munition.

Reichsbürger sind eine Strömung innerhalb des Rechtsextremismus. Ihnen ist gemein, dass sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und von einem Fortbestand des Deutschen Reichs ausgehen.

Vor diesem Hintergrund lehnen viele Reichsbürger auch das Grundgesetz ab.

Reichsbürger bedrohte Bürgermeister mit "szenetypischen Schreiben"
Das Extremismus-Phänomen der Reichsbürger sei insbesondere in Kombination mit Waffenbesitz eine gefährliche Mischung, die entschärft werden müsse, sagte Jens Womelsdorf (43, SPD), der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Das Polizeipräsidium Osthessen und die Kreisverwaltung teilten weiter mit, dass sich Reichsbürger mit ihrer politischen Agitation regelmäßig gegen Parlamente, Regierungen, die Justiz oder die Polizei richten würden: "Gesetze, Urteile und Bescheide erkennen sie nicht an", betonte ein Sprecher.

Der Mann, gegen den sich die Aktion in dem Landkreis richtete, sei im Vorfeld dem Verfassungsschutz aufgefallen, der daraufhin die Kreisverwaltung alarmiert habe.

Auch habe der Reichsbürger mehrere "szenetypische Schreiben" an den Bürgermeister einer Stadt in dem Landkreis geschickt, "die als Bedrohung aufgefasst wurden".

In Reaktion darauf seien dem Mann nicht nur seine Waffen und seine Waffenbesitzkarten abgenommen worden. Auch sei ihm "dauerhaft untersagt worden, Waffen zu erwerben oder zu besitzen".
[close]
https://www.tag24.de/thema/reichsbuerger/schlag-gegen-reichsbuerger-nach-droh-schreiben-waffen-und-munition-sichergestellt-3093293

https://www.fr.de/hessen/waffen-bei-mutmasslichem-reichsbuerger-sichergestellt-zr-92824162.html

https://www.hessenschau.de/gesellschaft/kreis-marburg-biedenkopf-behoerden-nehmen-mutmasslichem-reichsbuerger-13-waffen-weg-v1,waffen-reichsbuerger-102.html


so scheint es recht gut und nach Drehbuch abgelaufen zu sein:

Unser Reichi war also früher mal waffen- und sprengstoffrechtlich zuverlässig, hat als Jäger und Sportschütze etliche erlaubnispflichtige Waffen erwerben und aufbewahren dürfen.

Wegen der Präzision durfte er auch seine Munition selbst herstellen und dazu Treibladungsmittel („Sprengstoff“) erwerben und aufbewahren.

Irgendwann ist er abgerutscht und hat die bekannten Schreiben verfaßt.

Verfassungsschutz wird aufmerksam, meldet Erkenntnisse an Untere Waffenbehörde („Guckt doch mal ins NWR, ob der Vogel erlaubnispflichtige Waffe hat!“), Waffenbehörde guckt und handelt nach Gesetz, Beweise nicht nicht nötig, ein rechtskräftiges Urteil auch nicht, der Verdacht genügt („Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen ...“).

Unklar ist, ob unser Kandidat von der Behörde als nicht gefährlich eingestuft wurde und Team Blau als Spedition fungierte  (schließlich ist der Bürger nicht verpflichtet an seiner Entwaffnung aktiv mitzuwirken) oder ob er als gefährlich klassifiziert wurde (eigenes internes Verfahren nötig) und der DB deshalb ausgestellt wurde.

„dauerhaft untersagt worden, Waffen zu erwerben oder zu besitzen“ soll wohl auf ein Waffenbesitzverbot nach § 41 WaffG hindeuten.

Heißt: er darf weder auf einem Schießstand auftauchen und dort als Gast mit Leihwaffen schießen, noch auf einer Kirmes an der Schießbude ein LG in die Hand nehmen („erwerben“, also die tatsächliche Gewalt darüber ausüben).

„dauerhaft“ ist aber nicht auf ewig, sondern max. 10 Jahre, dann muß die Systemdiktatur überprüfen, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind.

Je nach dem, was sonst noch ist (oder auch nicht), darf er nach 5 Jahren wieder WBK und Waffenerwerb beantragen.

Es wäre schön, wenn es mal Journalisten gäbe, welche die richtigen Fragen stellen und nicht nur die nach dem Wohnort, um dort Nachbarn nach der Gefährlichkeit befragen zu wollen oder dem betreffenden aufzulauern.
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #168 am: 11. Februar 2024, 20:00:51 »
Sollte es nicht heißen die Souverän?   :scratch:


Zitat
Amtsgericht Cham

Verletzung der Fürsorgepflicht: Mutter schickte Söhne zwei Jahre nicht zur Schule
11.02.2024 | Stand 11.02.2024, 19:11 Uhr

„Ich bin der Souverän. Die Richterin hat den Saal verlassen, ich sehe die Verhandlung als beendet.“ Mit diesen Worten wollte sich eine 50-jährige Frau aus dem Altlandkreis Kötzting aus dem Chamer Gerichtssaal entfernen, in dem eine Verhandlung gegen sie wegen der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht unter Vorsitz von Richterin Birgit Fischer stattfand.

Die hatte sich gerade zur Urteilsformulierung zurückgezogen, als die Angeklagte verschwinden wollte, um ihre Ablehnung gegen den Staat und sein Rechtssystem zu demonstrieren – sie wurden von Polizeibeamten daran gehindert.

Zu einem ersten Verhandlungstermin war die Angeklagte nicht erschienen, so dass sie nun vorgeführt worden war. Zu Beginn der Sitzung machte sie klar, dass sie „als freier Mensch“ hier sei, nicht aussagen werde und stehen bleibe. Mit versteinerter Miene folgte sie den Ausführungen von Staatsanwalt und Zeugen und hatte nur ein leichtes Lächeln für ihre Gesinnungsgenossen im Zuhörerraum. Der Staatsanwalt warf der Frau vor, dass sie ihre beiden Söhne, damals zehn und 14 Jahre alt, während zwei Jahren nicht zur Schule geschickt hatte und damit gegen ihre Fürsorgepflicht verstoßen habe.
Spoiler
Angeklagte: Wollte Gesundheit der Kinder nicht gefährden
Der Schulleiter der Bad Kötztinger Mittelschule erzählte, dass nach dem Corona-Lockdown im Herbst 2021 der Schulbetrieb wieder anlief. Als die Söhne der Angeklagten nicht zum Unterricht kamen, wurde eine Abmahnung an sie geschickt. Bei einer Anhörung sagte diese, sie wolle die Gesundheit ihrer Kinder nicht gefährden und unterrichte sie zu Hause. Anfang Dezember wies die Schule erneut auf die Schulpflicht der Buben hin. Als die Kinder weiter nicht zur Schule kamen, schickte das Jugendamt einen Bußgeldbescheid. Im April 2022 erhielt die Schule eine Mitteilung, dass die Frau ihre Söhne von der Schule abgemeldet habe wegen eines Auslandsaufenthaltes. Auch ihre Gemeinde bestätigte die Abmeldung des Wohnsitzes.

Seit diesem Schuljahr sind beide Buben aber wieder an der Schule. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes hatte erstmals Kontakt mit der Familie im Januar 2023. Bei einem Hausbesuch traf er die Mutter und ihre beiden Söhne. Doch stellte er dort fest, dass ihre Auffassungen über die Schulpflicht unvereinbar waren.

Die Angeklagte glaubte, dass sie ihre Kinder selber gut unterrichten könne. „Die Schulpflicht war nicht erfüllt, aber die Söhne schienen erzogen und sozial verflochten zu sein“, schilderte der Sozialpädagoge seinen Eindruck. Bei einem weiteren Kontakt habe er der Frau gesagt, dass er die Sache ans Familiengericht gebe, wenn sie ihre Buben nicht zur Schule schicke. Da meinte sie, dass sie sowieso ins Ausland gehe. Sie habe sich dann auch bei der Gemeinde abgemeldet. Aus der Türkei habe es einen Hinweis gegeben, dass die Familie sich dort aufhalte. Andere Meldungen kamen, dass sie immer für ein paar Tage in Tschechien eingemietet war.

Mutter stand laut Gutachter Querdenkerszene nahe
Im Mai 2023 habe die Polizei Bogen mitgeteilt, dass die drei sich zwar in Deutschland abgemeldet hätten, aber doch wieder oder noch hier seien. Das Jugendamt habe jedoch keine Möglichkeit, aktiv zu werden, wenn die Familie nicht in Deutschland gemeldet sei. Doch in den Sommerferien desselben Jahres meldete sich die Angeklagte zurück und bekundete, dass ihr jüngerer Sohn wieder die Schule brauche.

Auf Nachfrage der Richterin meinte der Sozialpädagoge, dass Corona und die staatlichen Hygienemaßnahmen einen Teil zur Haltung der Frau beigetragen hätten, aber dass sie wohl schon vorher der Querdenkerszene nahegestanden habe. Ein Polizeibeamter sagte, dass seine Kollegen aus Bogen bei einer Vernehmung der Frau und ihrer Söhne wegen einer anderen Sache erfahren hatten, dass diese nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, aber hier leben. Deshalb gaben diese die Sache an die Staatsanwaltschaft Regensburg, die wieder die Chamer Polizei auf den Fall ansetzte. Einmal mehr habe die Frau „die typischen Reichsbürger-Schriften“ gezeigt.

Als die Richterin die Angeklagte schließlich zu ihrem Einkommen fragte, sagte diese: „Ich bin als freier Mensch hier und werde keine Fragen beantworten.“ Der Staatsanwalt forderte für die Verletzung der Fürsorgepflicht eine Haftstrafe von acht Monaten und eine Geldbuße von 2000 Euro.

Richterin Birgit Fischer verurteilte die Angeklagte zu fünf Monaten auf Bewährung, 2000 Euro Buße an die Kindernothilfe und zur Befolgung der Weisung, ihre Söhne zur Schule zu schicken.
[close]
https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/verletzung-der-fuersorgepflicht-mutter-schickte-soehne-zwei-jahre-nicht-zur-schule-15415367


Noch Anfängerin?
Sie erkennt offenbar die Richterin an ... ???
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #169 am: 12. Februar 2024, 17:05:14 »
Gibt's leider immer wieder.

Auch Anzeigen wegen angeblicher Bedrohung, um das Sorgerecht für Kinder zu erlangen, gibt es immer wieder:


Zitat
Behörden-Irrsinn in Offenburg

Gericht stoppt Jagd auf „Reichsbürger“
Claude Roumain (62) wurde von Schwägerin angezeigt

Von: Hagen Stegmüller
12.02.2024 - 14:45 Uhr

Offenburg (Baden-Württemberg) – Reichsbürger-Hysterie im Ortenaukreis. Jetzt hat ein Gericht die Jagd auf einen Unschuldigen beendet.

Am 28. November rückten neun Kripo-Beamte bei Hobby-Jäger Claude Roumain (62) und dessen Frau Vera (55) an,  beschlagnahmten vier legale Gewehre und eine Pistole. Der einzige Grund: Claude Roumains verfeindete Schwägerin hatte den 62-Jährigen bei der Polizei belastet, ihm Drogen-Anbau, Impfschein-Fälschung und Reichsbürger-Nähe vorgeworfen. Der Beginn einer irren Hetzjagd, die erst das  Verwaltungsgericht Freiburg gestoppt hat.

Es sei „nicht ansatzweise nachvollziehbar“, weshalb der Landes-Verfassungsschutz den Hobby-Jäger aus

 Ettenheim als „Reichsbürger“ eingestuft habe, heißt es im Beschluss der drei Richter. Die Angaben der Schwägerin seien „vage und bisweilen nebulös“ und nie auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft worden.

Auch das Landratsamt Ortenaukreis hatte die wirren Aussagen der Verwandten nie hinterfragt, sich allein auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes verlassen. So kam es zur Razzia im Morgengrauen, von der Claude Roumain und seine Frau noch heute traumatisiert sind.

Anwalt Dirk Schmitz (61) hat den Gerichtsbeschluss erstritten, sagt: „Landratsämter dürfen nicht zum verlängerten Arm des Inlandsgeheimdienstes werden. Die Mitarbeiter müssen die Bürgerrechte verteidigen und mit eigenem Verstand prüfen.“

Auch Claude Roumain ist erleichtert: „Ein guter Tag für die Demokratie. Niemand hat mir je Gelegenheit gegeben, mich zu den Vorwürfen zu äußern.“

Ein Sprecher des Landratsamts zu BILD: „Wir haben niemanden verfolgt. In diesem Fall hat das Verwaltungsgericht Freiburg die Situation anders eingeschätzt als das Landesamt für Verfassungsschutz und wir. Dafür gibt es ja den Rechtsweg.“
https://www.bild.de/regional/baden-wuerttemberg/regional/behoerden-irrsinn-in-offenburg-gericht-stoppt-jagd-auf-reichsbuerger-87119884.bild.html


Glaub ich der BLÖD trotzdem so nicht, denn eine Anhörung muß stattgefunden haben, zumindest eine Aufforderung dazu.

Ansonsten reichen der Behörde „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“.
Und die Aussage einer Schwägerin ist halt eine Tatsache.

Von Irrsinn bei der Behörde keine Spur.
____________________________

Zitat
Behörden entziehen 17 Extremisten insgesamt 78 Waffen

Stand: 12.02.2024, 15:31 Uhr

Viele als extremistisch oder verfassungsfeindlich eingestufte Menschen mussten 2023 in Hessen ihren Waffenschein abgeben. Auch einige scharfe Waffen wurden ihnen abgenommen.

Wiesbaden - In Hessen sind im vergangenen Jahr 17 „Verfassungsfeinden und Extremisten“ insgesamt 78 scharfe Waffen entzogen worden. Im Gesamten wurden 52 Extremisten waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen beziehungsweise versagt, wie das Innenministerium am Montag mitteilte. 28 davon besaßen demnach ausschließlich den kleinen Waffenschein. Dieser berechtigt nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, jedoch nicht zum Erwerb und Besitz von Feuerwaffen.

„Wir müssen alles dafür tun, Verfassungsfeinden und Extremisten ihre Waffen zu entziehen“, sagte Innenminister Roman Poseck (CDU) dazu. „Sie stellen eine große Bedrohung für die Bevölkerung und unsere Demokratie dar.“ Zwischen 2021 und 2023 hätten die Waffenbehörden und der Verfassungsschutz in Hessen insgesamt 136 Extremisten entwaffnet, sagte Poseck weiter. Erst vergangene Woche hätten die Waffenbehörden des Landkreises Marburg-Biedenkopf und die Polizei in der Reichsbürger-Szene 13 Schusswaffen und rund 2500 Schuss Munition sichergestellt. dpa
https://www.fr.de/hessen/behoerden-entziehen-17-extremisten-insgesamt-78-waffen-zr-92828464.html
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #170 am: 13. Februar 2024, 18:44:57 »
Zitat
die Aussage einer Schwägerin ist halt eine Tatsache

Wieso Tatsache und nicht Aussage?
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #171 am: 13. Februar 2024, 20:11:50 »
Zitat
die Aussage einer Schwägerin ist halt eine Tatsache

Wieso Tatsache und nicht Aussage?


Wegen der Gefahrenabwehr.

Da hat die Behörde so gut wie keinen Spielraum.

Die Bewertung und Würdigung obliegt dann dem Gericht.
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #172 am: 13. Februar 2024, 20:35:43 »
Also kann ich in einem anonymen Brief den Landrat als Reichsbürger bezeichnen und damit einen Polizeibesuch bei ihm auslösen? Oder gleich Olaf Scholz?

Bezweifle ich.
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #173 am: 13. Februar 2024, 20:40:16 »
Bezweifle ich.


Völlig zurecht bezweifelst du das, da beide keine einfachen Bürger und Sportschützen/Jäger sind.

Den Kanzler hat sowieso schon das BKA unter seinen Fittichen.
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #174 am: 13. Februar 2024, 22:16:00 »
Vielleicht geht es, wenn Du die Schwägerin vom Landrat bist.
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #175 am: 14. Februar 2024, 08:51:31 »
Zitat
die Aussage einer Schwägerin ist halt eine Tatsache

Wieso Tatsache und nicht Aussage?

Die Aussage ist eine Tatsache. Ob der Inhalt eine Tatsache ist, ist eine andere Frage.
 
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #176 am: 14. Februar 2024, 08:55:54 »
Zitat
Nur wenige "Reichsbürger" müssen Verwahrgebühren zahlen

Seit 2019 müssen "Reichsbürger" in Thüringen eine Gebühr zahlen, wenn sie etwa ihre Personalausweise bei Behörden zur Verwahrung abgeben. Verhängt wurden solche Strafzahlungen bislang aber nur selten.

Nur wenige sogenannte Reichsbürger sind in Thüringen zur Zahlung einer Verwahrgebühr für ihre Personalausweise verpflichtet worden. Die entsprechende Gebührenverordnung hält das Thüringer Innenministerium dennoch für richtig. An der von Innenminister Georg Maier (SPD) 2020 geäußerten Einschätzung dazu habe sich nichts geändert, sagte ein Ministeriumssprecher. Maier hatte damals gesagt, er sei überzeugt davon, "dass die Gebühr die Reichsbürger zukünftig davon abhält, die öffentliche Verwaltung für unnötige Dienstleistungen zu missbrauchen."

Einzelne Kommunen widersprechen aber inzwischen. Die Einführung dieser Gebühr sei in der Auseinandersetzung mit sogenannten Reichsbürgern "kein sinnvolles Instrument", sagte eine Sprecherin der Stadtverwaltung Jena. Es sei dort noch nie vorgekommen, dass die Verwaltung diese Gebühr jemandem aus der Szene habe in Rechnung stellen müssen.

Eine Sprecherin der Stadtverwaltung Erfurt sagte, man wolle keine Stellungnahme dazu abgeben, ob die Einführung der entsprechenden Gebühr sinnvoll sei oder nicht. Seit deren Einführung sei sie in der Landeshauptstadt gegenüber einem Menschen verhängt worden.

Als "Reichsbürger" werden Menschen bezeichnet, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen. Die Szene ist heterogen, viele ihrer Mitglieder geben sich allerdings eigene Namen oder basteln sich selbst Ausweise und Urkunden oder greifen auf entsprechende Vorlagen zurück, die in der Szene kursieren. Um ihrer Überzeugung, den deutschen Staat gebe es nicht, Ausdruck zu verleihen, hatten in der Vergangenheit manche Reichsbürger ihre Personalausweise und Reisepässe an Einwohnermeldeämter oder andere Behörden zurückgegeben.

Um diese Praxis möglichst zu unterbinden, hatte das Land 2019 per Verordnung eine Verwahrgebühr für alle gültigen amtlichen Dokumente eingeführt, die bei staatlichen Stellen abgegeben werden. Wer beispielsweise seinen Ausweis beim Einwohnermeldeamt zur Aufbewahrung abgibt, muss seitdem fünf Euro pro Tag für diese Dienstleistung bezahlen. Eine mögliche Erhöhung dieser Gebühr sei derzeit nicht geplant, sagte der Sprecher des Innenministeriums.

Von wie vielen "Reichsbürgern" landesweit diese Gebühr seit ihrer Einführung verlangt worden ist, lässt sich nach Angaben des Innenministeriums nicht genau sagen. "Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales führt keine Statistik über die Einnahmen der Pass- und Personalausweisbehörden in Thüringen hinsichtlich der Gebühr über die Verwahrung von Pass- und Personalausweisdokumenten", sagte der Sprecher.

Für eine 2023 erarbeitete Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linke-Innenpolitikerin Katharina König-Preuss hatte das Ministerium allerdings ausnahmsweise bei den Kommunen recherchiert, wie viele Ausweise zwischen 2019 und 2022 von Reichsbürgern zurückgeben worden waren. Damals war das Ministerium auf eine Gesamtzahl von 48 solcher Fälle in ganz Thüringen in diesem Zeitraum gekommen. Die meisten Ausweise waren den damaligen Angaben nach in den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und Hildburghausen sowie im Wartburgkreis abgegeben worden.

https://www.stern.de/gesellschaft/regional/thueringen/extremismus--nur-wenige--reichsbuerger--muessen-verwahrgebuehren-zahlen-34456920.html
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #177 am: 14. Februar 2024, 16:11:09 »
Völlig zurecht bezweifelst du das, da beide keine einfachen Bürger und Sportschützen/Jäger sind.

Es gibt sicher nicht wenige Landräte, die auch Sportschützen oder Jäger sind.

Ansonsten erwarte ich auch bzw. gerade beim "einfachen Bürger", dass ein solcher Vorwurf nicht sofort für bare Münze genommen, sondern zunächst überprüft wird. Namen googeln, bei den verschiedenen Behörden vor Ort nachfragen, ob einschlägige Schreiben eingegangen sind. Wenn nicht, war der Vorwurf offenbar Quatsch.

Ich verstehe nicht, wie man eine solche Behördenfehlleistung verteidigen kann.
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #178 am: 14. Februar 2024, 16:29:48 »
Ich verstehe nicht, wie man eine solche Behördenfehlleistung verteidigen kann.


Ob es eine Fehlleistung ist, entscheidet das VG.

Das Widerspruchsverfahren im Waffenrecht ist seit 2009 (oder so) in vielen Bundesländern abgeschafft.

Und selbst bei der für den Waffenbesitzer hirnrissigsten Anordnung der Unteren Waffenbehörde ist nun einmal Folge zu leisten, Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung, sofern die Erlaubnis wegen des Nichtvorliegens oder Entfallens der Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 zurückgenommen oder widerrufen wird ( § 45 WaffG). Und das war hier der Fall.

Und nein, ich lasse mich hier nicht auf eine Disku ein analog zu „Ist eine nicht erhobene Steuer nun eine Subvention oder nicht“.

Die Behörde hat getan, was sie kann.

Wäre er tatsächlich ein Reichi und die Behörde hätte ihm die Waffen belassen, wäre das Geschrei groß.

Ansonsten zu den Gründen bitte bei Vorliegen der schriftlichen Begründung alles aus der Entscheidung zu entnehmen.
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #179 am: 14. Februar 2024, 16:46:09 »
Ob es eine Fehlleistung ist, entscheidet das VG.

Hat es bereits und es als Fehlleistung eingestuft. Meine Meinung dazu habe ich mir auf dieser Basis gebildet.

Zitat
Das Widerspruchsverfahren im Waffenrecht ist seit 2009 (oder so) in vielen Bundesländern abgeschafft.

Und selbst bei der für den Waffenbesitzer hirnrissigsten Anordnung der Unteren Waffenbehörde ist nun einmal Folge zu leisten, Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung, sofern die Erlaubnis wegen des Nichtvorliegens oder Entfallens der Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 zurückgenommen oder widerrufen wird ( § 45 WaffG). Und das war hier der Fall.

Und nein, ich lasse mich hier nicht auf eine Disku ein analog zu „Ist eine nicht erhobene Steuer nun eine Subvention oder nicht“.

Die Behörde hat getan, was sie kann.

Die Behörde hat offensichtlich Mist gebaut, indem sie diese Anordnung erlassen hat, ich verstehe nicht, wie man diesen Mist auch noch verteidigen kann. Es sollte kein Verwaltungsgericht dafür brauchen.

Zitat
Wäre er tatsächlich ein Reichi und die Behörde hätte ihm die Waffen belassen, wäre das Geschrei groß.

Und genau deswegen sollte die Behörde einen solchen Vorwurf prüfen. Das kann sie auch und hat sie offenbar nicht getan.
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