Nimmt man weitere Berichte zur Hand
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9.02.2024 12:55 2.541
SCHLAG GEGEN REICHSBÜRGER NACH DROH-SCHREIBEN: WAFFEN UND MUNITION SICHERGESTELLT
Von Florian Gürtler
Gießen - Pistolen, Revolver und Gewehre: Diverse Schusswaffen und knapp 2500 Schuss Munition hat die Polizei einem sogenannten Reichsbürger im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf abgenommen.
Bei dem Sportschützen und Jäger seien insgesamt 13 Schusswaffen sichergestellt worden, wie der Landkreis und das Polizeipräsidium Mittelhessen am heutigen Freitag gemeinsam mitteilten.
Demnach seien zuvor erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mannes aufgekommen, weshalb die zuständige Waffenbehörde die "waffen- und auch sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse" des Reichsbürgers widerrufen habe.
Beamte der Behörde rückten danach zusammen mit der Polizei zu einer gerichtlich angeordneten Durchsuchung aus. Dabei stellten sie unter anderem drei halbautomatische Pistolen, zwei Revolver, sechs Gewehre und zwei Luftpistolen sicher. Hinzu kamen fast 2500 Schuss Munition.
Reichsbürger sind eine Strömung innerhalb des Rechtsextremismus. Ihnen ist gemein, dass sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und von einem Fortbestand des Deutschen Reichs ausgehen.
Vor diesem Hintergrund lehnen viele Reichsbürger auch das Grundgesetz ab.
Reichsbürger bedrohte Bürgermeister mit "szenetypischen Schreiben"
Das Extremismus-Phänomen der Reichsbürger sei insbesondere in Kombination mit Waffenbesitz eine gefährliche Mischung, die entschärft werden müsse, sagte Jens Womelsdorf (43, SPD), der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Das Polizeipräsidium Osthessen und die Kreisverwaltung teilten weiter mit, dass sich Reichsbürger mit ihrer politischen Agitation regelmäßig gegen Parlamente, Regierungen, die Justiz oder die Polizei richten würden: "Gesetze, Urteile und Bescheide erkennen sie nicht an", betonte ein Sprecher.
Der Mann, gegen den sich die Aktion in dem Landkreis richtete, sei im Vorfeld dem Verfassungsschutz aufgefallen, der daraufhin die Kreisverwaltung alarmiert habe.
Auch habe der Reichsbürger mehrere "szenetypische Schreiben" an den Bürgermeister einer Stadt in dem Landkreis geschickt, "die als Bedrohung aufgefasst wurden".
In Reaktion darauf seien dem Mann nicht nur seine Waffen und seine Waffenbesitzkarten abgenommen worden. Auch sei ihm "dauerhaft untersagt worden, Waffen zu erwerben oder zu besitzen".
https://www.tag24.de/thema/reichsbuerger/schlag-gegen-reichsbuerger-nach-droh-schreiben-waffen-und-munition-sichergestellt-3093293https://www.fr.de/hessen/waffen-bei-mutmasslichem-reichsbuerger-sichergestellt-zr-92824162.htmlhttps://www.hessenschau.de/gesellschaft/kreis-marburg-biedenkopf-behoerden-nehmen-mutmasslichem-reichsbuerger-13-waffen-weg-v1,waffen-reichsbuerger-102.htmlso scheint es recht gut und nach Drehbuch abgelaufen zu sein:
Unser Reichi war also früher mal waffen- und sprengstoffrechtlich zuverlässig, hat als Jäger und Sportschütze etliche erlaubnispflichtige Waffen erwerben und aufbewahren dürfen.
Wegen der Präzision durfte er auch seine Munition selbst herstellen und dazu Treibladungsmittel („Sprengstoff“) erwerben und aufbewahren.
Irgendwann ist er abgerutscht und hat die bekannten Schreiben verfaßt.
Verfassungsschutz wird aufmerksam, meldet Erkenntnisse an Untere Waffenbehörde („Guckt doch mal ins NWR, ob der Vogel erlaubnispflichtige Waffe hat!“), Waffenbehörde guckt und handelt nach Gesetz, Beweise nicht nicht nötig, ein rechtskräftiges Urteil auch nicht, der Verdacht genügt („Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen ...“).
Unklar ist, ob unser Kandidat von der Behörde als nicht gefährlich eingestuft wurde und Team Blau als Spedition fungierte (schließlich ist der Bürger nicht verpflichtet an seiner Entwaffnung aktiv mitzuwirken) oder ob er als gefährlich klassifiziert wurde (eigenes internes Verfahren nötig) und der DB deshalb ausgestellt wurde.
„dauerhaft untersagt worden, Waffen zu erwerben oder zu besitzen“ soll wohl auf ein Waffenbesitzverbot nach § 41 WaffG hindeuten.
Heißt: er darf weder auf einem Schießstand auftauchen und dort als Gast mit Leihwaffen schießen, noch auf einer Kirmes an der Schießbude ein LG in die Hand nehmen („erwerben“, also die tatsächliche Gewalt darüber ausüben).
„dauerhaft“ ist aber nicht auf ewig, sondern max. 10 Jahre, dann muß die Systemdiktatur überprüfen, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind.
Je nach dem, was sonst noch ist (oder auch nicht), darf er nach 5 Jahren wieder WBK und Waffenerwerb beantragen.
Es wäre schön, wenn es mal Journalisten gäbe, welche die richtigen Fragen stellen und nicht nur die nach dem Wohnort, um dort Nachbarn nach der Gefährlichkeit befragen zu wollen oder dem betreffenden aufzulauern.