Autor Thema: Eröffnung der königlichen Reichsbank  (Gelesen 108706 mal)

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Offline kairo

Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #60 am: 11. Oktober 2013, 13:59:00 »
Transaktionen sind nur gültig, wenn die Eintragungen deckungsgleich sind. Ist das nicht der Fall, muss geprüft werden, warum das nicht so ist.
Dabei dürfte eure Bank eine ähnliche Rolle spielen wie die beim Roulette. Die gewinnt immer.
 

Offline Manuel

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #61 am: 11. Oktober 2013, 17:21:41 »
Zitat
Genau - das ist ja der Knaller, und diese äußerst wahrscheinlich zu erwartende Szene wurde in meinem Dialog simuliert.
Dein Dialog beschreibt einen Betrugsversuch. Bei der Prüfung würde schnell rauskommen, dass einer von beiden nicht beweisen kann, was er behauptet. Wo ist das denn anders?
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #62 am: 11. Oktober 2013, 17:49:11 »
Zitat
Genau - das ist ja der Knaller, und diese äußerst wahrscheinlich zu erwartende Szene wurde in meinem Dialog simuliert.
Dein Dialog beschreibt einen Betrugsversuch. Bei der Prüfung würde schnell rauskommen, dass einer von beiden nicht beweisen kann, was er behauptet. Wo ist das denn anders?
Da wäre dann z.B. die Frage, wem die Beweislast obliegt. Im deutschen Zivilrecht ist das im Regelfall derjenige, der aus der streitigen Tatsache einen Vorteil ziehen würde (jede Partei trägt die Beweislast für Tatsachen, die zum Tatbestand einer ihr günstigen Norm gehören).
Franzosen und Russen gehört das Land
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

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Offline Gerd Winter

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #63 am: 11. Oktober 2013, 18:48:13 »
Zitat
Genau - das ist ja der Knaller, und diese äußerst wahrscheinlich zu erwartende Szene wurde in meinem Dialog simuliert.
Dein Dialog beschreibt einen Betrugsversuch. Bei der Prüfung würde schnell rauskommen, dass einer von beiden nicht beweisen kann, was er behauptet. Wo ist das denn anders?
Verstehe er doch endlich!
Zitat
Bei der Prüfung würde schnell rauskommen, dass einer von beiden nicht beweisen kann, was er behauptet.
Wie denn, wenn jeder nach Belieben in seinem Büchlein rumschreiben kann?
Saskia bei 07:20
Zitat
...dann wird das ganz normal auf ihr Sparbuch gebucht und sie Schreiben sich das zuhause ein.

Nochmal Tante Edit
Ich kann's kaum glauben, ich habe mir das Stück Filmchen nochmal angeguckt.
1. Fall, man ist so doof und zahlt Cash in Fitzeks Stahlkasette. Das bekommt man im Muttiheft vor Ort quittiert. Alles prima, ich kann dann zumindest einen Wisch vorlegen und beweisen das ich das Geld absichtlich verbrannt habe.
2. Fall, man ist wiederum doof und überweist die Knete auf Fitzeks "BRD-Konto". Also ein reguläres Bankkonto. Das heißt auch in diesem Fall sieht man sein Geld wahrscheinlich nie wieder, jedoch bekommt man einen Überweisungsbeleg in Form eines Kontoauszuges der eigenen "BRD"-Bank. Wieder hat man einen sogar richtig guten Beleg dafür, dass man sein Geld absichtlich verbrannt hat.
Da ist doch alles gut! Fitzeks Reichsbank ist potemkinsches Dorf um seine erleuchtete Klientel anzulocken. Am Ende landet die Kohle regelmäßig beim BMW-Händler oder auf Fitzeks "BRD-Konto" wo es böse Zinsen gibt. Was wollt ihr denn, ist doch alles paletti. Eine weitere Art des Pyramidespiels.
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2013, 20:05:00 von Gerd Winter »
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Offline Mad Dog

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #64 am: 11. Oktober 2013, 20:03:05 »
Hi.

Erinnet mich irgendwie an meinen Kaufmannsladen, den ich mal zum spielen hatte.
Kann mich aber auch irren, ist ja schon 45 Jahre her.

Greetz
Mad Dog
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Offline hair mess

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #65 am: 12. Oktober 2013, 09:21:44 »
Zitat PvL
Zitat
Da wäre dann z.B. die Frage, wem die Beweislast obliegt. Im deutschen Zivilrecht ist das im Regelfall derjenige, der aus der streitigen Tatsache einen Vorteil ziehen würde (jede Partei trägt die Beweislast für Tatsachen, die zum Tatbestand einer ihr günstigen Norm gehören).
Das ist ja mit der Nachrangabrede auch gar nicht wichtig, wieviel einbezahlt wurde. Interessant ist ohnehin nur, wieviel Peter wieder zurückgeben will.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline hair mess

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #66 am: 12. Oktober 2013, 09:35:57 »
Zitat
Dabei dürfte eure Bank eine ähnliche Rolle spielen wie die beim Roulette. Die gewinnt immer.
Dafür muss ich mir nur die Nachrangabrede ansehen.
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Offline Manuel

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #67 am: 12. Oktober 2013, 18:07:27 »
Zitat
Wie denn, wenn jeder nach Belieben in seinem Büchlein rumschreiben kann?
Das Buch ist kein Nachweisheft darüber, was tatsächlich passiert ist. Man kann sich auch Quittungen über die Geldtransfers geben lassen, wenn man das für nötig hält. Im Falle einer Überweisung gibt es Kontoauszüge.

Zitat
Interessant ist ohnehin nur, wieviel Peter wieder zurückgeben will.
Das erfährt man, wenn man sich damit beschäftigt, was der Sinn hinter der "Reichsbank" ist und worin die Unterschiede zu richtigen Banken bestehen. Wie gesagt, die Arbeitsweise und das zu verwirklichende Ziel sind komplett anders als im alten System.
 

Offline hair mess

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #68 am: 12. Oktober 2013, 18:12:10 »
So etwas haben wir in unserem System doch auch.
Nur läuft keiner wirklich freiwillig hin und zahlt ein.
Ich glaube man nennt es F I N A N Z A M T.
Der Begriff ist fairer.
Auch S T E U E R N finde ich fairer als EINLAGE.
Bei Steuern steht es nämlich im Gesetz, dass es keine Gegenleistung erhält.

Euer Sparbuch hat ja doch noch den Anschein, man bekäme etwas zurück.

Zitat
§ 3 Abgabenornung    Steuern, steuerliche Nebenleistungen

(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. . .
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Offline Manuel

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #69 am: 12. Oktober 2013, 18:17:13 »
Zitat
So etwas haben wir in unserem System doch auch.
Schön, könnt ihr auch gerne behalten. Wir machen es anders.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #70 am: 12. Oktober 2013, 18:49:00 »
Dann erkläre doch bitte einmal, wie euer Staat z.B. die Ausgaben für Infrastrukturmassnahmen (Schulen, Straßen, usw.) finanzieren will.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Gerd Winter

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #71 am: 13. Oktober 2013, 11:10:58 »
Zitat
Wie denn, wenn jeder nach Belieben in seinem Büchlein rumschreiben kann?
Das Buch ist kein Nachweisheft darüber, was tatsächlich passiert ist. Man kann sich auch Quittungen über die Geldtransfers geben lassen, wenn man das für nötig hält. Im Falle einer Überweisung gibt es Kontoauszüge.anders als im alten System.

Aha. Das Buch ist nur Nonsens. Es gilt noch nicht mal als Nachweis für Bareinzahlungen. Quittungen gibt es nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Zitat
Im Falle einer Überweisung gibt es Kontoauszüge.anders als im alten System.
  - Hääähhhh ? ? ?
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Offline Das Chaos

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #72 am: 13. Oktober 2013, 12:27:49 »
Bei Leuten wie Manuel weiß man oft nicht, ob sie sinnvolle Sätze bilden aber nicht wissen, wovon sie reden, oder ob sie einfach ihnen bekannte Worte aneinanderreihen und sich nicht groß darum kümmern, ob diese Worte im Zusammenhang überhaupt Sinn ergeben.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #73 am: 13. Oktober 2013, 12:51:12 »
Hallöle,

Man kann sich auch Quittungen über die Geldtransfers geben lassen, wenn man das für nötig hält. Im Falle einer Überweisung gibt es Kontoauszüge.
Ist dein Wikipedia kaputt: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontoauszug Da das Girosystem einige hundert Jahre alt ist, ist ein Kontoauszug so geläufig wie ein Sonnenaufgang.
Brick

§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #74 am: 13. Oktober 2013, 14:29:27 »
Die Nachrangabrede ist, da eine überraschende Klausel, ohnehin wirkungslos, siehe Bescheid der BaFin.
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