Autor Thema: Eröffnung der königlichen Reichsbank  (Gelesen 108704 mal)

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Offline Das Chaos

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #45 am: 1. Oktober 2013, 14:06:43 »

In Wiki steht "Der dingliche Arrest ist nicht geeignet, eine vorzugsweise Befriedigung des Gläubigers zu erreichen." Was darf ich mir darunter vorstellen? Der Staat (besser: die Finanzamt) möchte sein Geld, der King aber kann/will nicht zahlen. Was bedeutet dann "vorzugsweise Befriedigung" in diesem Fall?

Brick

Das heißt nur, dass das Finanzamt mit seinen Forderungen nicht vorrangig befriedigt wird, sondern seine Forderungen in die Tabelle (bei Insolvenz) eintragen muss und auf die Quote beschränkt wird. Das ist hier möglicherweise der Fall, weil sicher haufenweise Forderungen gegen den Verein bestehen.

Der dingliche Arrest gem. § 111d StPO hat nur den Effekt, dass der Schuldner (Beschuldigte) zunächst nicht über sein Vermögen verfügen kann, bis das Verfahren abgeschlossen ist oder der Arrest auf andere Weise aufgehoben wird. Es ist eine vorläufige Maßnahme des Vollstreckungsrechts, die auch Privatpersonen mit entsprechendem Titel zur Verfügung steht, §§916ff. ZPO.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #46 am: 1. Oktober 2013, 15:37:22 »
Hallöle,

...Es ist eine vorläufige Maßnahme des Vollstreckungsrechts...
Kurz und salopp also:
Ich als Gläubiger schnapp mir den Wagen des Schuldners und sorge dafür, dass er wohl verschlossen in meiner Garage steht, bis die Sache geregelt/beendet wurde und solange wird er nicht verwertet aka verkauft.
Brick
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #47 am: 1. Oktober 2013, 16:10:56 »
Aber wenn ich die Bild.de-Meldung richtig verstehe, dann ist Fitzi nur zur erkennungsdienstlichen Behandlung festgenommen worden und dürfte derzeit bereits wieder auf freiem Fuß sein - schade.^^
Franzosen und Russen gehört das Land
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

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Offline Das Chaos

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #48 am: 1. Oktober 2013, 17:10:48 »
Kurz und salopp also:
Ich als Gläubiger schnapp mir den Wagen des Schuldners und sorge dafür, dass er wohl verschlossen in meiner Garage steht, bis die Sache geregelt/beendet wurde und solange wird er nicht verwertet aka verkauft.
Brick

Leider nicht so kurz und salopp: Da brauchst Du einen Gerichtsvollzieher, der nimmt das Zeug in Verwahrung. Staatliche Vollstreckungsbehörden haben da eine Verwahrstelle. Häuser werden u.U. unter Zwangsverwaltung gestellt. Geld kommt in die Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts.
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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #49 am: 1. Oktober 2013, 17:18:21 »
Aber wenn ich die Bild.de-Meldung richtig verstehe, dann ist Fitzi nur zur erkennungsdienstlichen Behandlung festgenommen worden .....

So ungefähr?
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Offline Brick_Bradford

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #50 am: 1. Oktober 2013, 17:25:49 »
Einen ungöttlichen Gruß zum hiesigen Blasphemie-Tag,

Leider nicht so kurz und salopp: Da brauchst Du einen Gerichtsvollzieher, der nimmt das Zeug in Verwahrung. Staatliche Vollstreckungsbehörden haben da eine Verwahrstelle. Häuser werden u.U. unter Zwangsverwaltung gestellt. Geld kommt in die Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts.
Mein "ich als Gläubiger" hatte ich im Kontext des Finanzamtes gemeint, aber ok, das war doch allzu missverständlich. Du hast es besser auf den Punkt gebracht. Danke.

Brick
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Offline Peter von Löwenstein

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #51 am: 1. Oktober 2013, 17:34:47 »
Aber wenn ich die Bild.de-Meldung richtig verstehe, dann ist Fitzi nur zur erkennungsdienstlichen Behandlung festgenommen worden .....

So ungefähr?

Etwas weniger grinsend, es fehlt der empörte Blick der "Oberste Souveräns" darüber, dass er von der Polizei der "BRD" festgenommen wird, obwohl es ihn für diese als "natürliche Person so nicht mehr gibt". Aber grundsätzlich hatte ich mir etwas in dieser Richtung vorgestellt, ja.
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Emil Nordström

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #52 am: 4. Oktober 2013, 23:03:16 »
Die BaFin schreibt jetzt seine Strohmänner Stöckel und Schulz an um den Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Diese Ströhmänner schreiben u.a.:
Zitat
Sehr geehrter Herr Gohr,
vielen Dank für Ihre informativen Faxe.
Uns ist bekannt, daß Sie als Bote wirkungslose Willenserklärungen nicht genannter Personen
abgeben oder die sog. BaFin vertreten, die als Firma international gelistet ist.
Wir haben jetzt und auch später kein Interesse mit Ihrer Firma einen Vertrag einzugehen oder
Angebote Ihrer Firma anzunehmen.
Leider haben Sie auch keine Vollmacht vorgelegt und keine eigene wirksame Willenserklärung
geliefert. So kann Ihr Schreiben lediglich als gegenstandslos gewertet werden, auch weil es
den Formerfordernissen des § 126 BGB und des § 37 (2) VwVfG nicht entspricht und
demzufolge gemäß § 125 BGB nichtig ist.
Wir haben Ihr Vertragsangebot als solches erkannt, es zur Kenntnis genommen, lehnen jedoch
Ihr Angebot ab.
Im Interesse einer eventuell beiderseitigen guten späteren Zusammenarbeit, möchten Wir
Ihnen jedoch einige Informationen geben. Dies ist jedoch nicht als Einlassung auf Ihre
Vorschläge zu werten.

(...)

Dies ist etwas inhaltlich völlig verschiedenes, insbesondere dadurch, daß Sie in Ihrem
Sprechzeiten: Di, Do, Fr 10:30 Uhr – 12:30 Uhr und Mo, Di, Do, 14:00 Uhr – 17:00 Uhr 1gegenstandslosen Schreiben vom 25.09.2013 suggerieren wollen, den Betrieb der NDGK zu
untersagen und dessen (gesamte) Abwicklung aufgeben. Dabei behaupten Sie aber fehlerhaft,
daß die NDGK das "Versicherungsgeschäft" betreiben und Verträge abschließen würde, in
denen ein Rechtsanspruch gewährt würde. Dies ist nicht der Fall.
Wahrscheinlich wollen Sie diesen Unsinn dann wieder nur auf Ihrer Seite veröffentlichen, um
Menschen Angst zu machen?

(...)

Durch Ihre Verunsicherungsstrategie haben wir, die wir nicht so sicher und unnachgiebig wie
der Oberste Souverän sind und mit der NDGK ja durchaus im, wenn auch illegalen, Rechtskreis
der BRD tätig sind, sämtliche nach dem 29.04.2013 bei der NDGK abgeschlossenen Verträge
überprüft. Dabei kam Folgendes heraus:
– Den Vertrag von Thomas S., der diesen am 01.07.2013 mit der NDGK schloss, haben
wir storniert und geleistete Zahlungen zurück erstattet.
– Gregor M., der ab 01.07.2013 seinen Vertrag beginnen wollte und seine erste Zahlung
am 08.08.2013 leistete, dessen Vertrag haben wir stoniert und die Zahlungen zurück
erstattet.
– Der Vertrag von Friedrich F., der ab dem 01.07.2013 beginnen sollte, wurde von der
NDGK storniert. Es wurden keine Zahlungen geleistet.
– Von 4 Rumänen ab dem 01.07.2013 abgesichert werden wollten, haben wir keine
gültigen Daten erhalten, da jede Post zurück kam. Es kam demzufolge zu keiner
Mitgliedschaft und es wurden auch keine Zahlungen geleistet.
– Mit Andreas B., dessen Vertrag, auch ohne Rechtsanspruch mit dem 01.05.2013 begann
und der seine erste Zahlung am 02.05.2013 leistete, wurde ein neuer Vertrag erstellt.
Dabei wurde der erste (und von Ihnen wohl ungerechtfertigt beanstandete) Vertrag
storniert.
Weitere Mitglieder nahmen wir seit dem 29.04.2013 bis zu Ihrer (aus unserer Sicht
ungerechtfertigten) Beanstandung nicht auf.

http://neudeutschland.org/index.php/news/items/schriftwechsel-zwischen-ndgk-und-bafin.html

Ich weiß nicht ob das naiv, dreist oder ziemlich dumm ist.
 

Offline Mad Dog

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #53 am: 5. Oktober 2013, 00:24:33 »
Hi.

Im Gegensatz zu seiner Nichtsnutzigkeit, dessen Schreiben einfach nur dreist sind, läßt hier alleine schon die Diktion der Strohmännerschreiben erkennen, dass diese andersweitig beschäftigt waren, als Gott die Intelligenz verteilte.
Der typische Deppeneinwand der Nichtstaatlichkeit und anschliessend das muntere Durcheinanderwürfeln von Zivil- und Verwaltungsrecht wird wohl kein Gericht der Welt davon überzeugen können, dass diese Gurkentruppe tatsächlich die Verantwortung für die neudeutschen Möchtegernversicherungen trägt.
Und sowas will einen Staat aufbauen. Sind die eigentlich mit Frau aus der Familie Baur, verheiratet Obermeier, verwandt?? Würde mich nicht wundern.  ;D ;D
Damit kommt der Sohn des Horst's auch nicht mehr aus der Nummer raus.

Greetz
Mad Dog
« Letzte Änderung: 5. Oktober 2013, 00:48:32 von Mad Dog »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Offline Gerd Winter

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #54 am: 6. Oktober 2013, 19:45:52 »
Ich sehe eben, dass die Lutherstadt Wittenberg auf ihrer offiziellen Webpräsenz nicht up to date ist - Sauerei :o !!! Noch immer wird auf dem Shoppingplan in der Coswiger Straße, Peter Fitzeks "Lichtzentrum" beworben. Haben die Schlafmützen in der Stadtverwaltung noch nicht bemerkt, dass mittlerweile an dieser Stelle die "Königliche Reichsbank" residiert? Zack-zack, sofort ändern  :laughing8:!!!
http://www.wittenberg.de/pics/medien/1_1342690789/Shopping-Plan_Innenseite_low.jpg
DER KÖNIG IST NACKT!
 

Emil Nordström

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #55 am: 11. Oktober 2013, 06:19:24 »
Karma Singh der rasende Reporter ist unterwegs. Wie es der Zufall so will kommt eine interessierte Frau (die mich irgendwie an Naddel :o erinnert) vorbei und möchte ein Konto eröffnen. Saskia erklärt dann noch die ganzen Modalitäten des Kontos (also das die Anlegerin ihr Geld verliert).

Ich mag so ungestellte Filme! ... wieso liegt hier eigtl. Stroh?

http://www.youtube.com/watch?v=3xBMisGgN1o
 

Offline Gerd Winter

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #56 am: 11. Oktober 2013, 08:21:51 »
Na, das ist vielleicht ein kranker Mist  ::) .
So spielen die Kinder im Kindergarten Sparkasse.
Und dann diese Fehler im Film. Bei ca. 3:40 verlangt Saskia den Ausweis der "Kundin". Was jetzt wenn die ihren Ausweis beim Meldeamt eingelagert hat oder ganz verfeuert? Akzeptiert Saskia dann auch einen selbstgemalten Zettel wo "Reichs-Ausweis" draufsteht? Na gut, ist ♥♥♥gal, Hauptsache der Kunde zahlt Euro ein. Zurück bekommt er es eh nicht.
Wo sich der geplante Betrug schon von vornherein abzeichnet. Die "Bank" führt ein Sparbuch und der Kunde führt sein Sparbuch selbst. Was'n das?
Dialog
Kunde: Ich möchte 500 Euro abheben.
Bank: Sie haben aber nur 20 Euro auf'm Konto. Steht hier drin.
Kunde: Bei mir steh`n aber 1000 Euro drin.
Bank: Höh, das haben sie doch einfach so eingetragen.
Kunde: Nö, sie haben das falsch eingetragen oder sogar ausradiert.
usw., usw.
DER KÖNIG IST NACKT!
 

Emil Nordström

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #57 am: 11. Oktober 2013, 08:26:41 »
Betrug im Königreich Deutschland? BLASPHEMIE!  :))  :geek:
Die Bild-Zeitung meinte doch, dass denen nur die Unterschrift wichtig war. Das hat der Bezopfte dann auch nochmal handschriftlich auf der Bild vermerkt, die er der BaFin zukommen ließ.
Evtl. reicht ja auch ein NWO-Perso von Sonnenstaatland ;)
 

Offline Manuel

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #58 am: 11. Oktober 2013, 13:07:52 »
Zitat
Und dann diese Fehler im Film. Bei ca. 3:40 verlangt Saskia den Ausweis der "Kundin". Was jetzt wenn die ihren Ausweis beim Meldeamt eingelagert hat oder ganz verfeuert? Akzeptiert Saskia dann auch einen selbstgemalten Zettel wo "Reichs-Ausweis" draufsteht?
Der Kunde soll seine Identität lediglich glaubhaft machen. Er füllt beim Eröffnen des Kontos einen Kapitalüberlassungsvertrag und eine Staatszugehörigkeitserklärung aus (sofern er nicht schon Staatsangehöriger ist). Wenn die angegebene Identität nicht existiert, ist beides ungültig. In dem Fall hat die Bank Geld von "niemandem" bekommen.

Zitat
Kunde: Ich möchte 500 Euro abheben.
Bank: Sie haben aber nur 20 Euro auf'm Konto. Steht hier drin.
Kunde: Bei mir steh`n aber 1000 Euro drin.
Bank: Höh, das haben sie doch einfach so eingetragen.
Kunde: Nö, sie haben das falsch eingetragen oder sogar ausradiert.
usw., usw.
Transaktionen sind nur gültig, wenn die Eintragungen deckungsgleich sind. Ist das nicht der Fall, muss geprüft werden, warum das nicht so ist.
 

Offline Gerd Winter

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #59 am: 11. Oktober 2013, 13:51:30 »
Der Kunde soll seine Identität lediglich glaubhaft machen.
Exakt ab 03:25 
Zitat
..das bräuchte ich von ihnen ausgefüllt und am Besten noch einen Ausweis, damit ich sehe, dass sie das sind. ...
Die "Kundin" antwortet:
Zitat
Einen Ausweis hab' ich dabei.
Leider wurde das Vorlegen des Ausweises nicht gespielt. Wäre interessant gewesen was für ein Dokument die Dame vorgelegt hätte.
Transaktionen sind nur gültig, wenn die Eintragungen deckungsgleich sind. Ist das nicht der Fall, muss geprüft werden, warum das nicht so ist.
Genau - das ist ja der Knaller, und diese äußerst wahrscheinlich zu erwartende Szene wurde in meinem Dialog simuliert.
DER KÖNIG IST NACKT!