Autor Thema: Eröffnung der königlichen Reichsbank  (Gelesen 108700 mal)

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Offline DerJurist

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #30 am: 28. September 2013, 13:48:14 »
Zitat
Bist du mal so nett und übersetzt du das für einen kleinen Techniker, der allenfalls mit technischer Logik zu tun hat ...

Fitzefatze und Konsorten geht's ans Leder  ;)

Verbotsirrtum (§ 17 StGB): der Täter hat volle Kenntnis über den Sachverhalt, der zur Vollendung eines Straftatbestandes führt, irrt aber über das Verbotensein seines Tuns. Für den Fall, dass dieser Irrtum nicht vermeidbar war (relativ hohe Hürde nach BGH) ist das Handeln straffrei.

Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB): sollte eigentlich auch bei juristischen Laien halbwegs bekannt sein. Fitzek und seine Untertanen haben zwar eine gewaltige Klatsche, das wird aber nicht die Schuldfähigkeit entfallen lassen.
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #31 am: 28. September 2013, 13:56:52 »
Hallöle,

Fitzefatze und Konsorten geht's ans Leder  ;)
*schweißvonderstirnwisch* Dann ist ja gut. Das mit der Schuldunfähigkeit war mir schon klar, aber irgendwie habe ich den Kontext nicht erwischt. Danke.
Brick
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #32 am: 29. September 2013, 23:54:57 »
Anhängend eine Illustration Neudeutschlands... wobei man Onkel Dagobert damit vermutlich Unrecht tut.

Wer mit Bildbearbeitunsgprogrammen besser umgehen kann als ich, kann ja wenn er Lust hat die Idee vielleicht etwas professioneller umsetzen. Der Comic ("Seine Majestät Dagobert I.", zuerst erschienen als "Kampf um Duckland") ist übrigens lesenswert, Onkel Dagobert gründet seinen eigenen Staat und muss fortan keine Steuern mehr zahlen...^^
« Letzte Änderung: 29. September 2013, 23:59:17 von Peter von Löwenstein »
Franzosen und Russen gehört das Land
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

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Offline Das Chaos

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #33 am: 30. September 2013, 13:12:48 »
Die Herrn Kollegen Geier kreisen über dem sterbenden Königreich:
http://www.kanzlei-ebp.de/anlagefirmen/peter-fitzek-kongliche-reichsbank.html

Ambulance chasing. Sollte man sich überlegen
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Mad Dog

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #34 am: 30. September 2013, 15:37:14 »
Hi.

Hat sich die Regenmacherei (auch wenn im vorliegenden Fall wohl knapp an einer Standesrechtsverfehlung vorbei) auch schon bei uns breit gemacht? :o :o :o
Die müssen es aber nötig haben.

der schon aus diesem Grund diese Kanzlei nicht mandatieren würdende
Mad Dog
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Emil Nordström

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #35 am: 1. Oktober 2013, 09:42:50 »
Zum achten Mal ohne Führerschein erwischt. Da machte es Klick-Klack und Peter bekam neuen Armschmuck angelegt. Das Auto ist auch erstmal weg^^

http://www.bild.de/regional/leipzig/koenig/koenig-von-wittenberg-festgenommen-32620546.bild.html
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #36 am: 1. Oktober 2013, 09:51:38 »
Hallöle,

Zum achten Mal ohne Führerschein erwischt.
Nein, wie schröcklich. Ab dem 21. Mal gemäß der HLO bekommt er einen neuen... Oder nicht?  ;D

Da machte es Klick-Klack und Peter bekam neuen Armschmuck angelegt.
Hoffentlich für mindestens 21 Tage.

Das Auto ist auch erstmal weg^^
Man sollte ihm eine Entschädigung in selbst gebasteltem Engelsgeld darreichen, auf das er entzückt sei.

Das Mitgefühl mag sich bei mir nicht so richtig einstellen. Woran das wohl liegt?  ;D
Brick
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Emil Nordström

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #37 am: 1. Oktober 2013, 10:00:41 »
Das Mitgefühl mag sich bei mir nicht so richtig einstellen. Woran das wohl liegt?  ;D
Du bist ein bezahlter BRD-Scherge der ihm den "Erfolg" nicht gönnt?  :))
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #38 am: 1. Oktober 2013, 10:09:14 »
Königliche Grüße entbiete ich,
Ach, Papperlapapp, der Wert einer Bank wird doch allgemein überschätzt.  ::)
Brick
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Emil Nordström

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #39 am: 1. Oktober 2013, 10:22:58 »
Ob Manuel und Fitzi jetzt mit dem Tandem die königlichen Geschäfte erledigen? :D
 

Offline Gerd Winter

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DER KÖNIG IST NACKT!
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #41 am: 1. Oktober 2013, 11:01:51 »
Hallöle,

Ob Manuel und Fitzi jetzt mit dem Tandem die königlichen Geschäfte erledigen? :D

So etwa:

Bildquelle: http://jellico.buzznet.com/photos/biking/?id=24069341

Brick
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Online kairo

Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #42 am: 1. Oktober 2013, 11:41:03 »
Ob Fitzek viel Brecht liest, weiß ich nicht, aber er hat schon verstanden, dass die Beraubung einer Bank gar nichts ist im Vergleich zur Eröffnung einer solchen.
 

Offline Das Chaos

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #43 am: 1. Oktober 2013, 12:32:26 »
Das ist jetzt schon der zweite BMW E60, der ihm abhanden kommt.

Den ersten hat die Steuerverwaltung zur Verwertung beschlagnahmt. Dem wird es nicht anders ergehen.
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Offline Brick_Bradford

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #44 am: 1. Oktober 2013, 13:11:52 »
Hallöle,

Den ersten hat die Steuerverwaltung zur Verwertung beschlagnahmt. Dem wird es nicht anders ergehen.
Dazu eine Verständnisfrage eines Satzes aus dem Pfändungsbeschluss "Der Pf.. war aufrecht zu erhalten, da auch gegen ... ein dinglicher Arrest in Höhe von 178.440,34 Euro erlassen wurde."

In Wiki steht "Der dingliche Arrest ist nicht geeignet, eine vorzugsweise Befriedigung des Gläubigers zu erreichen." Was darf ich mir darunter vorstellen? Der Staat (besser: die Finanzamt) möchte sein Geld, der King aber kann/will nicht zahlen. Was bedeutet dann "vorzugsweise Befriedigung" in diesem Fall?

Brick
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