Autor Thema: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")  (Gelesen 577929 mal)

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Offline Rabenaas

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7080 am: 18. Oktober 2025, 05:39:16 »
Stimmt: im B*innenland gilt Handels-, im A*ussenland Seerecht!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7081 am: 18. Oktober 2025, 09:17:24 »
Stimmt: im B*innenland gilt Handels-, im A*ussenland Seerecht!
Außer in der Mon-go-lei, Paraguay, dem Vatikanstaat und anderen Binnenstaaten.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7082 am: 18. Oktober 2025, 10:47:31 »
In der ♥♥♥lei gilt, seit die Sukhbaatar III ausgemustert und die Marine aufgelöst wurde, ausschließlich Handelsrecht!  :naughty:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline theodoravontane

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7083 am: 18. Oktober 2025, 11:01:58 »
Da kommt schon der Halter ins Spiel, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln lässt.

Der ADAC beruft sich auf den BGH und schreibt:
Zitat
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass der Halter keinen Schadenersatz zahlen muss, wenn er sich weigert, den Fahrer zu benennen. Der Halter hat gegenüber dem Parkplatzbetreiber keine Auskunftspflicht.

Allerdings, wie schon von @Gelehrsamer angemerkt:

Zitat
Wenn Sie als Halter vom Parkplatzbetreiber aber mit der Behauptung verklagt werden, Sie hätten das Fahrzeug selbst abgestellt und seien daher Vertragspartner, müssen Sie alle denkbaren Fahrer benennen.
Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/strafzettel-supermarktparkplatz

Da müsste er einfach nur das tun, was er am besten kann und ein bisschen unehrlich sein und einfach mögliche Fahrer erfinden …

Mit seinem Brett vorm Kopf hat der braune Geselle natürlich auch die Schilder nicht gesehen, die dazu dienen, in der BRD die Leute eben gerade nicht über die zulässige Parkdauer im Unklaren zu lassen.

Diese Schilder sind manchmal aber auch wirklich untauglich.

Ob dieser Roman auf Blech die Anforderungen erfüllt, einen rechtsgültigen Vertrag abzuschließen?


Quelle: https://kinzig.news/4954/neue-park-sensoren-messen-parkdauer-abzocke-oder-erleichterung

Wenn das alle aufmerksam lesen, die auf den Parkplatz fahren – und zwar jedes Mal, es könnte sich ja was geändert haben –, dann hat der Supermarkt schlicht bald keine Kunden mehr.

Man könnte schon den Eindruck bekommen, dass manche Parkraumbewirtschafter da nicht immer ganz sauber arbeiten und es vielleicht sogar Absicht ist. Aber das ist natürlich nur so ein Gefühl.

Obwohl …

Zitat
Park&Collect: Inkassovollmacht
Nach vielen Beschwerden – auch von ADAC Mitgliedern – wurde der Euro Collect GmbH mit Wirkung vom 24.3.2023 die Inkassovollmacht entzogen. Der Dienstleister ging unter dem Namen Park&Collect mit unerlaubten Methoden gegen Falschparker auf Privatgrund vor.
Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/strafzettel-supermarktparkplatz
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2025, 11:26:23 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Gelehrsamer

Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7084 am: 18. Oktober 2025, 12:14:47 »
Ob dieser Roman auf Blech die Anforderungen erfüllt, einen rechtsgültigen Vertrag abzuschließen?

Ja, ein Einstellvertrag kommt auf jeden Fall zustande (durch Benutzung des Parkplatzes = Vertragsschluss durch schlüssiges Handeln).

Eine andere Frage ist, ob die AGB wirksam einbezogen werden. Aber auch das wird man bejahen können, weil die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht (nicht ausreichend ist in der Situation aber ein Hinweis auf die AGB im Internet).

Ich halte das  trotzdem für ein Abzock-Modell, denn die Annahme, dass massenhaft Parkplätze vor Supermärkten missbräuchlich genutzt werden, ist dann. doch eher fernliegend. Und die Annahme liegt nahe, dass der Betreiber an dem Vertrag mit dem/der Parkraumüberwachenden mitverdient. Das funktioniert aber nur solange, wie sich Leute abzocken lassen. Wenn alle "brav" ihre Parkscheibe auslegen oder (wie ich) woanders einkaufen, rentiert sich das nämlich nicht.
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7085 am: 18. Oktober 2025, 12:32:06 »
Es kommt immer drauf an, wo sich solch ein Parkplatz befindet. In der Nähe ist so ein Supermarkt mit Parkplatz in einem Wohn- und Industriegebiet. Bevor der Parkplatz durch ein Unternehmen vermietet wurde, war er immer so voll, dass man als Kunde des Supermarktes oft keinen Parkplatz bekam. Die Angestellten von umliegenden Unternehmen parkten dort. Heute parken sie die Anwohnerstraßen voll, so dass man als Anwohner oft das Nachsehen hat.

Dann kam dieses Unternehmen, stellte Schilder auf dem Parkplatz auf und kassierte ab. Anfangs fiel man drauf rein, denn wenn du da jeden Tag einkaufen gehst, hast du dich daran gewöhnt, den Parkplatz kostenlos zu nutzen und keine Parkscheibe ins Fahrzeug zu legen. Immerhin kann man jetzt freie Parkplätze bekommen um einkaufen zu können. Hatte also einen positiven Effekt. Ich fiel aber anfangs auch drauf rein. Aus Kulanz erließ man mir aber die Vertragsstrafe nachdem ich meinen Kassenbon einreichte und ersichtlich war, dass ich nur rund 10 Minuten dort parkte.

In manchen Gegenden macht das also durchaus einen Sinn, wenn die Parkplätze vermietet werden, wobei der Supermarktbetreiber das ja auch selbst machen könnte. Schranken kosten zwar, aber dann bleiben wenigstens unseriöse Abzocker außen vor.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7086 am: 18. Oktober 2025, 12:59:32 »
Zitat
Da müsste er einfach nur das tun, was er am besten kann und ein bisschen unehrlich sein und einfach mögliche Fahrer erfinden …

Fehlt ihm noch der 263 in der Sammlung?
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7087 am: 18. Oktober 2025, 13:37:41 »
Off-Topic:
Aber auch das wird man bejahen können, weil die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht

Ich will gar nicht off topic groß darüber diskutieren, aber ich halte es nicht für zumutbar, wenn alle Fahrerinnen erst mal ein, zwei Minuten am Schild halten, um es zu lesen. Das Auto abstellen, um zum Schild zu laufen kann ich auch nicht, weil ich nicht weiß, welchen Vertrag ich eingehe und deshalb mein Auto gar nicht abstellen darf, sollte ich möglicherweise nicht einverstanden sein. Außerdem kann mich ein anderes Auto beim Überqueren der Zufahrt anfahren. Nein, zumutbar ist das für mich nicht!

So, genug gemeckert  :D
Zitat
Da müsste er einfach nur das tun, was er am besten kann und ein bisschen unehrlich sein und einfach mögliche Fahrer erfinden …

Fehlt ihm noch der 263 in der Sammlung?

Bei seinen nicht gerade wenigen Vorstrafen ist noch kein Betrug dabei? Na, dann muss er sich aber mal ranhalten, damit das Sammelalbum voll wird. Nicht, dass er irgendwann in staatlicher Obhut keine Gelegenheit mehr hat.
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2025, 13:47:52 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Sandmännchen

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7088 am: 18. Oktober 2025, 13:49:02 »
Off-Topic:
Ich will gar nicht off topic groß darüber diskutieren, aber ich halte es nicht für zumutbar, wenn alle Fahrerinnen erst mal ein, zwei Minuten am Schild halten, um es zu lesen.

Es zwingt Dich ja niemand, dort zu parken, wenn dir die AGB zu kompliziert sind.

Letztlich hat man das Problem jeden Tag mehrfach. Schon mal die AGB des Supermarkts selber gelesen? Die von Amazon? Des Internetproviders? Der Bank? Und die wechseln die auch gerne öfter mal.

Dagegen sind die Parkplatz-AGB ausgesprochen kundenfreundlich.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7089 am: 18. Oktober 2025, 14:34:59 »
Schon mal die AGB des Supermarkts selber gelesen?

Ja, war nicht so einfach. Ging um das Öffnen meines Rucksacks wegen Kontrolle auf Diebesgut an der Kasse, hatte da einfach "Nö" gesagt, weil ich nicht sicher ausschließen konnte, ob da nicht z. B. irgendetwas drin war, was ich auch im Supermarkt hätte erwerben können. Die AGB waren leider nicht gut sichtbar im Eingangsbereich, die Damen an der Info von der Frage überrascht.
Den Rucksack habe ich nicht geöffnet, weil ich gefragt hatte, wobei ich denn beobachtet wurde, was auf einen Diebstahl hindeuten könnte. Hatte dann darum gebeten, dass sie doch einfach die Polizei rufen sollten. Irgendwann hingen dann Schilder über den Kassen, dass die "Kassierer/innen die Anweisung hätten, die Taschen zu kontrollieren". Habe ich als Anweisung an das Personal verstanden, also für mich uninteressant.
In den AGB stand dann nur etwas Kontrolle von Taschen bei Verdacht, habe mir dann gedacht, dass der Verdacht schon irgendwie begründet werden sollte.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7090 am: 18. Oktober 2025, 14:42:25 »
Dass das Geschäftsmodell "Parkraumüberwachung" ein El Dorado für unseriöse Unternehmen ist, überrascht mich nicht. Da ich aus Gewohnheit immer in die gleiche Supermärkte geht, kann ich mich darauf einstellen.
In allen meinen Fahrzeugen befindet sich eine Parkscheibe, die sich automatisch aktiviert und Vorschriften der STVO entspricht.

Parkraum ist Mangelware.
Wenn jemand auf meinen firmeneigenen Parkplätzen am Wochenende parkt, habe ich damit absolut kein Problem, meist fragen die Leute auch vorher.

Es gibt allerdings auch Zeitgenossen, die vor der Abfahrt den Ascher auf dem Parkplatz ausleeren, oder sogar die volle Windel des Nachwuchses oder sonstigen
zurücklassen.

Und da erfolgt automatisch eine Info an meine Rechtsanwälte, was regelmäßig zur Anzeige führt. Wir haben aus Sicherheitsgründen eine 24h-Kameraüberwachung
durch eine Sicherheitsfirma.
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7091 am: 18. Oktober 2025, 14:46:49 »
Die AGB waren leider nicht gut sichtbar im Eingangsbereich

Wieso "leider"? Nicht gut sichtbare AGB werden nicht wirksam vereinbart!

 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7092 am: 18. Oktober 2025, 14:57:30 »
Letztendlich sind die Diskussionen über AGB und dergleichen ja überflüssig, da es dem braunen Gesellen einzig darum geht, renitent, aufmüpfig und ignorant zu sein und sich die Welt zu machen, wie sie ihm gefällt. Da können AGB und Hinweise auch auf 100 qm großen Bannern quer über der Einfahrt zu einem Parkplatz hängen, dann findet der Depp einen anderen Grund für seine Verweigerungshaltung gegenüber gesellschaftlichen Normen, Anstand und Regeln.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7093 am: 18. Oktober 2025, 15:44:26 »
Er kann da so lange einkaufen wie er möchte. Nur eben nicht parken.
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #7094 am: 18. Oktober 2025, 16:29:24 »
Da hat der Braune euch aber ordentlich getrollt.
 
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