Als Laie nehme ich an, dass eine angemessene Zeit zum Räumen der Regale eingeräumt wird, denn schließlich kann man nicht von jedem Tankstellenpächter bzw. dem Verkaufspersonal verlangen, dass sie allen Medien folgen und von dem Verbot mitbekamen. Also dürften die Behörden da eher kulant verfahren.
Der Braune kaufte in Kenntnis des Verkaufsverbots, aber das dürfte keine strafbewehrte Handlung sein (sondern nur ein Ausdruck seines Charakters), weil der Kauf und Besitz nicht verboten wurde (oder habe ich das falsch verstanden).
Das Präsentieren des Kaufs würde ich tatsächlich als "redaktionellen Beitrag" werten, weil nicht das Magazin selbst beworben, sondern es um den Kauf ging, also über das Magazin berichtet wurde. Ich unterstelle dem Braunen keine wirklichen redaktionellen Fähigkeiten, aber Gerichte müssen das wohl anders sehen.
Edit: Einen Teil durchgestrichen, der gefiederte Kollege war schneller.
Noch ein Edit: Ich habe mir das Video erneut zugeführt. Der Brauner kratzt sehr knapp an der Grenze zur eindeutigen Werbung für das Compact-Magazin, weil er von Unterstützung redet (was kein redaktioneller Beitrag wäre). Aber schaut euch mal im Video das Magazin an: Ist das nur ein Stück Pappe? Wie dick sind die Magazine? Sollte das kein echtes Magazin sein, dann macht der Braune Werbung.