Autor Thema: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")  (Gelesen 493391 mal)

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Offline Ba_al

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3900 am: 18. Februar 2023, 16:37:51 »
Dazu ein Beispiel Kraftwerk <-> Moses Pelham

Zitat


Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Seit 1999 klagen Ralf Hütter und weitere Kraftwerk-Mitglieder gegen Moses Pelham, der für das Stück Nur mir für Sabrina Setlur ein 2-sekündiges Sampling des Liedes Metall auf Metall ohne vorherige Zustimmung seitens Kraftwerk verwendet hatte.

Seit März 2015 klagt Kraftwerk gegen das deutsche Startup-Unternehmen Ezelleron, das eine Minibrennstoffzelle mit dem Zusatz „Kraftwerk“ herausgebracht hatte. Eine einstweilige Verfügung in Deutschland ist gescheitert, das Verfahren in den USA ist (mit Stand 2015) noch offen.[40][41]


https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftwerk_(Band)

Wenn man also da etwas verwursten will, braucht man schon die Zustimmung
« Letzte Änderung: 18. Februar 2023, 16:41:32 von Ba_al »
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3901 am: 18. Februar 2023, 16:43:39 »
Wobei der § 51a UrhG neu und für das Kraftwerk-Verfahren belanglos ist. Zudem liegt da keine Parodie vor.

"Spiel in der Art von XXX" oder auch "ein Roman im Stil von XXX" ist nicht vom UrhG geschützt.

P.S.: Die Medien-und-Musik-Mafia klagt nur da, wo auch was zu holen ist. Bei Banane kann sie aber nur Geld versenken. Deswegen rechne ich nicht mit einem Verfahren gegen Banane, eher gegen den Veranstalter.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2023, 16:46:24 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3902 am: 18. Februar 2023, 16:51:09 »
Nein, manche Künstler haben durchaus etwas dagegen, von Querschlägern und/oder Rechtsradikalen mißbraucht zu werden.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3903 am: 18. Februar 2023, 16:52:20 »
Was bringt ihnen dann aber irgendein zivilrechtliches Unterlassungsurteil mit Strafgeld und pipapo, wenn das alles uneinbringlich ist?  :scratch:
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Offline Judge Roy Bean

Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3904 am: 18. Februar 2023, 16:56:46 »
Was bringt ihnen dann aber irgendein zivilrechtliches Unterlassungsurteil mit Strafgeld und pipapo, wenn das alles uneinbringlich ist?  :scratch:

Ordnungshaft, s. Para. 890 Abs. 1 ZPO.

Ordnungsgeld i. S. dieser Vorschrift fließt auch der Staatskasse zu.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3905 am: 18. Februar 2023, 17:02:07 »
Und die Kosten für Ordnungshaft muss vorschießen, wer sie beantragt, oder?
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Offline Judge Roy Bean

Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3906 am: 18. Februar 2023, 17:18:08 »
Und die Kosten für Ordnungshaft muss vorschießen, wer sie beantragt, oder?

Nein, s. Para. 12 GKG.

Vertiefung bei Bedarf später, werde gerade anderweitig in Anspruch genommen.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2023, 17:26:11 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3907 am: 18. Februar 2023, 17:26:12 »
Äh doch, siehe Para. 12 Abs. 6 GKG.
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Offline Anmaron

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3908 am: 18. Februar 2023, 17:43:36 »
"Klingt wie" heißt nicht automatisch "Ist geklaut von". Es gibt unzählige Beispiele wo Frau Graubart und ich sofort sagen würden: "Oh, die Band klingt wie xyz."
Das hatte ich einmal mit Nightwish, ich sagte: "Oh, die tönen wie Nightwish!" - das ist Nightwish. - Kann nicht sein, die Tussi hat doch keine Stimme, das ist ein billiges Plagiat. Ergebnis: Wir hatten beide Recht und Nightwish hatte zu der Zeit Anette Olzon als Sangespüppchen.
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Offline Judge Roy Bean

Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3909 am: 18. Februar 2023, 18:21:56 »
Äh doch, siehe Para. 12 Abs. 6 GKG.

Nochmals präziser: Vorzuschießen (darauf bezog sich Sandmännchens Frage) ist die Verfahrensgebühr für das Zwangsvollstreckungsverfahren (KV 2111), die Kosten der Haft (KV 9011) sind hingegen nicht von der Soll-Vorschrift erfasst. Selbstverständlich kann es sein, dass der Gläubiger auf den Kosten sitzen bleibt, aber Ordnungshaft (die viel schneller und einfacher verhängt und vollstreckt werden kann als Strafhaft) wirkt bisweilen Wunder im Hinblick auf künftige Verstöße gegen den Unterlassungstitel (mir fällt dazu ein Fall aus meiner eigenen Praxis ein).
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3910 am: 18. Februar 2023, 19:34:26 »
Wer hat eigentlich festgestellt, dass Banane mit seinem Shice nichts verdient? Ich kann mich an einen Post erinnern, dass er von seiner CD am ersten Tag ca. 1000 [sic] Stück verkauft hätte. Bei 83 Mio. Einwohnern erscheint mir das gar nicht mal unbedingt als Angeberei. Dazu kommen noch die "Schenkungen". Ich denke, die wenigsten verdie bekommen hier soviel am Tag. Er weiß, dass er keine Ahnung hat und nur über "ungewöhnliche" Wege sein Auskommen sichern kann.

Mir hat mal ein Fordmanager gesagt: "Wir wissen, dass wir nicht die besten Autos bauen, aber um Mercedes/BMW anzugreifen, müssten wir zig Milliarden investieren, aber mit unserem Marktanteil von rund 10% (damals) verdienen wir lieber die etwa 8 Milliarden."´Eine durchaus vertretbare Strategie.

Juristisch: Ist es nicht so, dass er bei einer potenziellen Niederlage und Zahlungsverweigerung seine Finanzhose runterlassen müsste und sich bei Falschangaben strafbar macht? Hält ein gegen ihn erteilter Titel nicht 30 Jahre? Ich denke, Rammstein ist finanziell unabhängig und es wäre ihnen der Spass wert.

Just my 2 Cent.

"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3911 am: 18. Februar 2023, 19:37:39 »
Seit März 2015 klagt Kraftwerk gegen das deutsche Startup-Unternehmen Ezelleron, das eine Minibrennstoffzelle mit dem Zusatz „Kraftwerk“ herausgebracht hatte. Eine einstweilige Verfügung in Deutschland ist gescheitert, das Verfahren in den USA ist (mit Stand 2015) noch offen.[40][41]

Bei Kraftwerk ./. Pelham kann ich es aus künstlerischer Sicht noch verstehen.

Bei Kraftwerk ./. Ezelleron halte ich es für lächerlich. Kraftwerk mag ein geschützter Begriff sein, aber halt nicht für Kraftwerke. Da komnmt's dann vielleicht auf die Anmutung an. Andererseits, auch Radwege sollten schon nicht Apfelradweg heißen, weil eine Firma in den USA glaubt, sie hätten das Recht an sämtlichen Äpfeln und deren Darstellung weltweit. Wenn man sich dann mal anschaut, auf welche geschützte Bildsprache sie sich dabei berufen … eine miese Kopie eines noch schlechteren Faxes eines durchschnittlich schlechten Bildes eines Apfels. Aber es ist war als Marke eingetragen … Ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen da schlafen mussten oder mit Geld zählen beschäftigt wurden, daß sowas beim DPMA durchging. Inzwischen sind viele dieser (IMO) Nonsense-Eintragungen aber der Markenlöschung anheim gefallen.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2023, 19:39:53 von theodoravontane »
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3912 am: 18. Februar 2023, 19:52:45 »
Als Nutzer von Früchtegeräten muss ich natürlich eine andere Meinung haben. Problematisch bei einer eingetragenen Marke ist die faktische Pflicht zur Verteidigung der Marke. Sollte sich eine Firma Apfel einen Apfel als Logo und Marke eintragen lassen, dann muss sie dieses Logo auch verteidigen, sofern sie Kenntnis von einer möglichen Verletzung hat.
Sollte sie es nicht tun, dann könnte jemand anderes dann behaupten, dass diese Firma ihre Rechte nicht durchsetzt und daher kein Interesse an der eingetragenen Marke hat. So die verkürzte Variante aus Sicht eines Laien bei Marken- und Patentrecht.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3913 am: 18. Februar 2023, 20:11:43 »
Als Nutzer von Früchtegeräten muss ich natürlich eine andere Meinung haben. Problematisch bei einer eingetragenen Marke ist die faktische Pflicht zur Verteidigung der Marke. Sollte sich eine Firma Apfel einen Apfel als Logo und Marke eintragen lassen, dann muss sie dieses Logo auch verteidigen, sofern sie Kenntnis von einer möglichen Verletzung hat.
Sollte sie es nicht tun, dann könnte jemand anderes dann behaupten, dass diese Firma ihre Rechte nicht durchsetzt und daher kein Interesse an der eingetragenen Marke hat. So die verkürzte Variante aus Sicht eines Laien bei Marken- und Patentrecht.

Genau so ist es. Habe das mal bei einem Freund, der ein Internet-Fan-Forum betrieb, erlebt. Obwohl alles positiv für die Marke war, wurde die Nutzung des Markennamens im Forumsnamen untersagt. (Heute ist es trotzdem das größte deutschsprachige Forum seiner Art.)
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #3914 am: 18. Februar 2023, 20:12:16 »
Problematisch bei einer eingetragenen Marke ist die faktische Pflicht zur Verteidigung der Marke. Sollte sich eine Firma Apfel einen Apfel als Logo und Marke eintragen lassen, dann muss sie dieses Logo auch verteidigen, sofern sie Kenntnis von einer möglichen Verletzung hat.


Du kannst sogar verlieren, wenn Du die Marke verteidigst.  :D

Zitat
Sie will Kaffee an Mütter verkaufen, der Konzern Handys und Computer. Beide Marken heißen irgendwas mit Apfel. Grund genug für Apple, einen bizarren Markenstreit in Deutschland anzuzetteln.

Spoiler
An diesem Apfel hat sich Apple die Zähne ausgebissen: Das Bonner Café Apfelkind wird seinen Namen und sein Logo behalten. Der Konzern hat seinen Widerspruch gegen die Marke vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zurückgezogen, wie die Behörde nun bekanntgab (PDF).

Es war einer der bizarrsten Fälle des Markenrechts. Wann ist ein Logo verwechselbar? 2011 hatte Christin Römer ein Café in der Bonner Südstadt gegründet, in dem Eltern Latte trinken und Kinder spielen können. Der Name: Apfelkind. Das Logo: ein roter Apfel mit einem Kinderprofil. Das erregte die Aufmerksamkeit des kalifornischen Konzerns Apple. Er sah sein Apfel-Logo bedroht, das er auf seinen iPhones und Mac-Computern zeigt.

Es folgten zwei Jahre voller juristischer Auseinandersetzungen. Statt für Mütter Kaffee zu servieren, musste sich Gründerin Römer mit einem Apple-Anwalt im Café treffen. Die Verhandlungen steuerten bis zuletzt auf einen Vergleich zu: Römer hätte ein paar Einschränkungen ihrer Marke akzeptiert, mit denen sie problemlos leben könnte. Etwa der schriftlichen Zusage, unter dem Apfelkind-Logo nur Tassen oder Kinderspielzeug herzustellen, keine Unterhaltungselektronik.

Doch Apple beharrte nach Angaben von Römer zudem auf eine Schweigeklausel: "Ich habe mich gütlich mit Apple geeinigt", viel mehr hätte sie nicht über den Fall sagen dürfen, hätte sie den Vergleich mit Apple unterschrieben. Das wollte sie nicht akzeptieren. Sie wollte sich nicht den Mund verbieten lassen und unterschrieb nichts.

Nun hat Apple den Widerspruch beim Markenamt zurückgezogen - warum, will der Konzern auf mehrfache Nachfrage nicht sagen. "Kein Kommentar", sagte ein Sprecher.

Ein Sieg für Römer. "Meine Marke ist frei, ich bin froh", sagte sie Süddeutsche.de. Tausende Euro, viel Zeit und Nerven hat sie die Auseinandersetzung gekostet.

Immerhin kennen dank Apple nun viele die Caféhausmarke Apfelkind. Römer denkt an Expansion, sie wollte von Anfang an mehrere Cafés unter dem Namen betreiben. Doch wegen des Streits blieb bislang dafür keine Zeit.

Mit einer Einschränkung muss sie allerdings leben. Weil nun nicht das Markenamt oder ein Gericht entschieden hat, sondern Apple einen Rückzug gemacht hat, könnte der Streit theoretisch jederzeit wieder losgehen. Das habe der Apple-Anwalt sie auch wissen lassen, sagt Römer. Für wahrscheinlich hält sie das aber nicht.

Römer telefoniert übrigens mit einem Apple-Handy, einem älteren Modell, dem iPhone 3. Das neue Modell will sie sich nicht kaufen. Aber nicht wegen des Streits. Sie mag das neue Design nicht.
[close]

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/markenstreit-cafe-apfelkind-besiegt-apple-1.1784653
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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