Ich bin nicht vom Fach, aber würde gerne meine Meinung dazu servieren:
1) Es werden viele Fälle behandelt, da waren die 3 Tage wohl ein wenig sportlich angesetzt, außer Brauner erkennt alles an.
2) Der Anwalt von Brauner ist ein Querdenker-Anwalt (Anwälte für Aufklärung), dann wird es keine schnelle Verhandlung geben.
3) Fast alle Vergehen war vor einer entsprechenden Verurteilung, daher könnte ein Bonus rüberkommen, "weil er ja nicht wirklich wusste wie rechtswidrig er handelte"; im Rahmen der QD-Bewegung ist er nur "Ersttäter", jedoch....
4) Dem Punkt 3) steht sein Vorstrafenregister entgegen, wobei ich nicht genau weiß inwieweit diese für die Verhandlung relevant sind (Pfandkehr, Bedrohung)
Ich bin da ganz unentschlossen. Hoffe natürlich auf eine Haftstrafe ohne Bewährung, jedoch erscheint mir diese nicht unbedingt notwendig. Wir haben noch drei(?) Kinder, die ja ihren Vater brauchen, im Hintergrund (gut, sind ohne ihn wohl besser dran, was sie -weil klein- emotional nicht so empfinden werden).
Edit: Die Verurteilung war in 2017 (Pfandkehr, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung)