Wenn es der gleiche Anmelder ist, würde ich das bejahen, da er offensichtlich nicht die erforderliche Zuverlässigkeit mitbringt, die Auflagen einzuhalten.
Ja, aber da wechseln die Covidi0ten schön durch. Nur die Anwälte sind immer gleich. Außerdem waren die Ausschreitungen erst nach Auflösung der Versammlung. Das kann man dann dem Veranstalter der usrprünglichen Versammlung nicht mehr ankreiden.
Problem ist hier der Zielkonflikt. Bei Nazi-Demos werden die Zugänge reglementiert. Das hat man anfangs auch bei den verbotenen Demos auf dem Rosa-Luxemburg-Platz versucht. Dabei entstehen aber Menschenansammlungen an den Durchlasspunkten. Es kommt also genau zu der Situation, die man vermeiden möchte. Deswegen werden die Covidi0ten inzwischen ohne Beschränkungen auf die Versammlungsfläche gelassen. Die Veranstalter tun am Anfang noch so, als ob sie sich an die Auflagen halten wollen. Wenn es so viele Teilnehmer sind, dass die Polizei die Lage nicht mehr kontrollieren kann, dann lässt die Kooperationsbereitschaft schlagartig nach.
Eine mögliche Lösung wäre es, den Veranstaltern aufzugeben, durch Absperrmaßnahmen für eine Auflockerung zu sorgen. Aber da kann man mit dem Bescheid nicht einen halben Tag vor der Versammlung um die Ecke kommen. Also bliebe nur, Polizeikräfte zwischen die Versammlungsteilnehmer zu stellen. Aber das setzt die Polizisten einem hohen Infektionsrisiko bei diesen ganz Maskenbefreiten aus, das möchte man auch nicht.
Also entweder man bringt den politischen Willen auf, Versammlungen in ihrer Größe durch Gesetz zu beschränken (und geht das Risiko ein, dass das Gesetz später vom BVerfG kassiert wird), oder man muss die Deppen machen lassen. Ich wäre für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, welche die Maskenbefreiung regelt und eine amstärztliche Bestätigung des Attests vorschreibt. Dann die Atteste beim Zugang zur Versammlungsfläche kontrollieren. Da braucht dann nicht während der Versammlung mit jedem Deppen einzeln diskutiert werden.
Allerdings wie sollen die Amtsärzte das leisten, wenn die nicht mal mit der Kontaktverfolgung hinterher kommen.
Mal sehen wie der heutige Termin des Haintzelmännchens beim VGH Bayern ausgeht. Der möchte dort seine Dauerversammlung in München mit Drölfzigmillionen Teilnehmern durchsetzen.
Hallo? Die Veranstalter hatten 16000 Teilnehmer angemeldet, diese Zahl war dem Gericht sehr wohl bekannt!
Die hatten sogar 20.000 angemeldet. Das gericht hat dann auf 16.000 reduziert.
Zur beschränkung der Anreise ist zu sagen, dass es umstritten ist, ob der Schutz der Versammlungsfreiheit hier schon greift oder ob die Polizeigesetze der Länder anzuwenden sind. Solange die Versammlung noch nicht eröffnet ist, ist der Versammlungsleiter raus. Das ist dann das Problem der Polizei, die Menschenmengen zu bändigen. Das sorgt aber auch dafür, dass Rüdi nicht menschen aus "seinem Versammlungsraum" vertreiben kann. Ein Versammlungsleiter kann schlicht nicht bestimmen, wer an seiner Versammlung teilnimmt.