Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1217263 mal)

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Offline mork77

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Re: Querdenken
« Antwort #930 am: 9. November 2020, 09:08:15 »
Aber der Wöller darf sich schon mal fragen lassen, wieso er im Süden Wasserwerfer hatte und im Zentrum nicht.

Ist das Zentrum von Leipzig nicht verkehrsberuhigte Zone? Und Wasserwerfer sind doch Autos, oder? eben.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Re: Querdenken
« Antwort #931 am: 9. November 2020, 09:10:23 »
Das Haintzelmännchen präsentiert seine Sichtweise
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #932 am: 9. November 2020, 09:10:46 »
Hannig hat natürlich die "absolute Wahrheit" zu Leipzig und den "friedlichen Demonstranten".



Zitat
HANNIG. the view
Am 07.11.2020 hat sich die Querdenken-Bewegung in Leipzig versammelt, um friedlich ihre Meinung zu den Coronamaßnahmen zu äußern. Was wir einen Tag später in den Medien darüber lesen, ist an Irrsinn kaum zu übertreffen! In einem Videoblog nehmen wir euch über den ganzen Tag mit und zeigen die echten Szenen und Vorkommnisse in Leipzig!

@Klagepaten
@QUERDENKEN 711 - Wir für das Grundgesetz
@Boris Reitschuster
@Anwälte für Aufklärung
@Hallo Meinung
@Neverforgetniki

Folgt uns auch hier:
Facebook: Hannig. Wir lösen Probleme
Instagram: frankhannig.official

In den Kommentaren erfährt man dann, dass es niemals eine Maskenpflicht gab, höchstens eine Empfehlung. Außerdem waren die "Steinewerfer" alle vom "schwarzen Block" der Antifa und es wird Zeit, dass das Volk sich richtig zur Wehr setzt. Hannig wird ja auch die ganzen Opfer mit den Klagepaten dann verteidigen und alle werden dafür sorgen, dass die Regierung zum Teufel gejagd wird.

Es zeigt sich immer mehr: Das Gift, welches die NeoNazis und andere "Besorgtbürger" verbreiten wirkt. Nicht nur bei der Polizei die ja nur "linksdrehende Wasserwerfer" besitzt.  ::)
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Querdenken
« Antwort #934 am: 9. November 2020, 09:44:09 »
Die Querdeppen beweisen wieder einmal ihre totale Widerlichkeit

https://twitter.com/benjaminhoff/status/1325090076410437633?s=21
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Re: Querdenken
« Antwort #935 am: 9. November 2020, 10:51:06 »
Wir wissen jetzt: Die Polizei ist schonmal nicht schuld!



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Re: Querdenken
« Antwort #936 am: 9. November 2020, 11:18:14 »


Ausnahmsweise stimme ich den Covidi0ten mal zu. Der Leiter des Ordnungsamtes löst die Demo in Leipzig auf und geht dann einfach nach Hause.  :facepalm: Soll die Polizei doch sehen, wie sie die Querquengler los wird. :banghead:
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Re: Querdenken
« Antwort #937 am: 9. November 2020, 12:01:33 »
Ja was soll denn so ein Leiter des Ordnungsamts machen?
Die Entscheidung ist getroffen.
Eine Änderung schließt er aus.
Also macht er eine Änderung unmöglich.
Einen angestoßenen Kegel kannst du nicht mehr auffangen.
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Re: Querdenken
« Antwort #938 am: 9. November 2020, 12:15:04 »
Wir wissen jetzt: Die Polizei ist schonmal nicht schuld!





Wendt wieder. Wenn der den Mund auf macht, ist es meist Müll, was da raus kommt. Allerdings stimme ich ihm insoweit zu, dass die Gerichtsbarkeit hier komplett versagt, und unverantwortlich gehandelt hat.
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Re: Querdenken
« Antwort #939 am: 9. November 2020, 12:23:22 »
dass die Gerichtsbarkeit hier komplett versagt


Da bin ich mir gar nicht so sicher.

Indiz: Gestern hieß es aus der Politik, das Gesetz, die Verordnung, Wasweiß ich müsse nachgebessert werden.

Nun kenne ich die Entscheidung nicht und weiß auch nicht, was im Gesetz hätte stehen müssen, damit die Richter auf Sperrung der Innenstadt hätten erkennen können.

Aber womöglich konnte der Senat nicht anders.
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Re: Querdenken
« Antwort #940 am: 9. November 2020, 12:31:03 »
Allerdings stimme ich ihm insoweit zu, dass die Gerichtsbarkeit hier komplett versagt, und unverantwortlich gehandelt hat.

Da hat er zwar Recht, aber das rechtfertigt nicht, dass die Polizei den Covidi*ten und den Rechten den Platz "kampflos geräumt" hat. Die Randbedingungen waren schlecht, aber zumindest die Einhaltung geltender Verordnungen und auch der Versammlungsauflagen wie das Einhalten des Mindestabstands bzw. des Maskentragegebots hätte die Polizei überwachen und ggf. einschreiten können und müssen. Und die Personalplanung für den voraussehbar schwierigen Einsatz ist auch nicht Sache des Gerichts gewesen.
Das Gericht hat also einen nicht sehr schönen Rahmen geschaffen, aber die Polizei wäre m.E. durchaus in der Lage gewesen, für Recht und Ordnung zu sorgen. Bei anderen vorhersehbar schwierigen Veranstaltungen in der Vergangenheit hatte man ja auch kein Problem, jede Menge Einsatzhundertschaften aus der ganzen Republik heranzukarren. Aber da war halt dann auch die politische Ausrichtung eine andere.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #941 am: 9. November 2020, 12:40:02 »
dass die Gerichtsbarkeit hier komplett versagt


Da bin ich mir gar nicht so sicher.

Indiz: Gestern hieß es aus der Politik, das Gesetz, die Verordnung, Wasweiß ich müsse nachgebessert werden.

Nun kenne ich die Entscheidung nicht und weiß auch nicht, was im Gesetz hätte stehen müssen, damit die Richter auf Sperrung der Innenstadt hätten erkennen können.

Aber womöglich konnte der Senat nicht anders.

Ich glaube mittlerweile nicht mehr an eine Rechtsprechung in diesem Fall, die sich streng an juristischen Maßstäben orientiert.

Ich zitiere:

Auch war nach der bundesweiten Mobilisierung absehbar, dass es nicht bei 16.000 TeilnehmerInnen bleiben dürfte, welche die Richter als Teilnehmerobergrenze ausgaben. Allein 40 Reisebusse aus dem ganzen Bundesgebiet rollten am Samstag nach Leipzig. Bemerkenswert ist auch, dass der Vorsitzende OVG-Richter Matthias Dehoust zur Redaktion der Sächsischen Verwaltungsblätter gehört – in denen der Coronavirus zuletzt als „nicht wesentlich schlimmer“ als die gewöhnliche Grippe bezeichnet wurde.
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Re: Querdenken
« Antwort #942 am: 9. November 2020, 13:15:47 »
40 Busse, ja? :D
Da haben wir des Pudels Kern: Sachsen fühlt sich erst bei 48 anrollenden Bussen bedroht.

Ich kenne das Urteil des OVG auch noch nicht im Wortlaut. Ich war ja geneigt, das als leichtsinnig zu kritisieren. Bis ich die Pressemitteilung des Möchtegern-Machos Wendt und seiner verfassungsfeindlichen DPolG (warum wird die eigentlich noch nicht vom Verfassungsschutz beobachtet?) gelesen habe. Treu der Vermutung, dass alles, was Wendt und seine Bande schreiben, sehr wahrscheinlich grundfalsch ist, bin ich nun ziemlich sicher, dass es an der Entscheidung des OVG kaum etwas auszusetzen gibt. Obwohl es da die vom Kollegen @Gelehrsamer hervorgehobenen, seltsamen Verbindungen zu noch viel seltsameren sächsischen Publikationen gibt. Und obwohl es Sachsen ist.

Aber seien wir ehrlich: Hat hier irgendjemand erwartet, dass der Staat in Sachsen irgendwas liefert?

Es ist Sachsen. Seien wir einfach froh, dass man sich dort noch immer zumindest öffentlich so positioniert, dass es als versuchte Gegnerschaft zu den rechten Horden auslegbar ist. Man hätte dort ja auch die Maske fallen lassen und Hand in Hand mit den Nazis marschieren können. Dass man sich das dort noch nicht traut, ist doch auch ein kleiner Grund zur Freude.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #943 am: 9. November 2020, 13:16:43 »
So wie ich das sehe, war die Versammlung unter Auflagen genehmigt. (Das ist ok)

Aufgelöst wurde die Versammlung, Weil die Auflagen nicht eingehalten wurden. ( das ist auch ok)

Die Cov♥♥♥en haben sich nicht an die Auflösung gehalten. ( nicht ok)

Die Polizei hat diesen Rechtsbruch durchgehen lassen. ( nicht ok)


Meines Erachtens sind die Cov♥♥♥en schuld.

Das Verhalten der Polizei war ebenfalls verkehrt bzw. hat es nicht besser gemacht, insbesondere wenn man sich anschaut, welcher Aufwand sonst manchmal betrieben wird.

Meine  Frage ist, kann man in Zukunft von gerichtlicher Seite derartige Demonstrationen unter Verweis auf Leipzig von vornherein verbieten?
« Letzte Änderung: 9. November 2020, 13:19:06 von mork77 »
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Re: Querdenken
« Antwort #944 am: 9. November 2020, 13:29:42 »
Ich kenne das Urteil des OVG auch noch nicht im Wortlaut.

Guckst Du hier https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7055.msg319334#msg319334 bzw angehängte PDF. ganze 2 Seiten, Begründung: keine.
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