Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1080774 mal)

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Offline lobotomized.monkey

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Re: Querdenken
« Antwort #6345 am: 11. Oktober 2021, 10:03:48 »
Hat er mittlerweile so wenig Mandate das er sich die wochenlangen Auszeiten leisten kann?
Oder besucht er schon mal diverse Fluchtländer?

Beides. Bei der "dieBasis"-Veranstaltung an 02.10. erwähnte der Redner, dass Haintz sich 1 Mio Spendengelder, eigentlich für dieBasis eingesammelt, einverleibt hätte.
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Online Neubuerger

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Re: Querdenken
« Antwort #6346 am: 11. Oktober 2021, 11:27:48 »
Beides. Bei der "dieBasis"-Veranstaltung an 02.10. erwähnte der Redner, dass Haintz sich 1 Mio Spendengelder, eigentlich für dieBasis eingesammelt, einverleibt hätte.

Warum wundert mich das jetzt gar nicht. Wo ist die Anzeige wegen Veruntreuung?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Querdenken
« Antwort #6347 am: 11. Oktober 2021, 11:40:33 »
Wo ist die Anzeige wegen Veruntreuung?

So einfach ist das nicht. Untreue setzt voraus, dass es eine Vermögensbetreuungspflicht für fremdes Vermögen gibt. Wenn das Geld aber dem Asterix "geschenkt" wurde, dann ist es kein fremdes Vermögen. Wenn er die Schenkung aber durch die Täuschung, dass das Geld für die Basis gedacht sei, erschlichen hat, dann kann es sich um einen Betrug handeln. Und auch das nur, wenn man der umstrittenen Lehre der sozialen Zweckverfehlung folgt. Problem ist hier, dass das Opfer bei der Vermögensverfügung gewusst hat, dass es keine adäquate Gegenleistung bekommt.

Auch denn der Schlumpf sonst keine Ahnung von Strafrecht hat, aber das hat er sich vermutlich ganz genau angesehen.

So wie Rüdi nur ein Hemd hat, scheint Haintz auch nur ein (blaues) Shirt zu haben.
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Offline Schnabelgroß

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Re: Querdenken
« Antwort #6348 am: 11. Oktober 2021, 11:56:47 »
Wofür braucht ein V- Mann soviel Geld? :scratch:
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Re: Querdenken
« Antwort #6349 am: 11. Oktober 2021, 12:16:30 »
Für seinen 16V.
 ;D
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #6350 am: 11. Oktober 2021, 13:38:29 »
Mir reichen 12 Zylinder  ;D ;D

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Querdenken
« Antwort #6351 am: 11. Oktober 2021, 14:34:43 »
Wofür braucht ein V- Mann soviel Geld? :scratch:

Für Vicky, ist doch klar...
Mein Luftkissenfahrzeug ist voller Aale.
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #6352 am: 11. Oktober 2021, 14:51:17 »
Wo ist die Anzeige wegen Veruntreuung?


Wenn man ne Anzeige wegen Veruntreuung stellen wollte, müsste man ja grundsaẗzlich mal die Finanzströme offen legen......
 
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Offline DinoVolare

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Re: Querdenken
« Antwort #6353 am: 11. Oktober 2021, 18:03:54 »
Kurze Info zu Markus Haintz. Er ist bekanntlich in Übersee und hangelt sich von Interviewpartner zu Interviewpartner. Vielleicht legt er die (angeblich) unterschlagenen Millionen ja in nahrhaftem Dosenbrot an. Wo er doch jetzt so nah an der Werbequelle sitzt.

Ich habe es mir noch nicht angeschaut oder -gehört. Bin gerade bei mit den äusserst informativen Geschichtspodcasts,  bzw dem YouTube-Kanal von Kaptorga (https://www.podcast.de/podcast/768491/kaptorga-geschichtsnerdismus), beschäftigt, da kann ich dieses Gespräch absolut nicht gebrauchen. 
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2021, 18:08:44 von DinoVolare »
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #6354 am: 11. Oktober 2021, 20:09:28 »
Youtube löscht "allesaufdentisch"-Videos


Ach, schade:


Zitat
#ALLESAUFDENTISCH:
Hat Youtube Videos zu Recht gelöscht?

VON DAVID LINDENFELD-AKTUALISIERT AM 11.10.2021-17:17

Zwei Videos der Gruppe #allesaufdentisch sind bei Youtube gelöscht worden. Warum genau, weiß der Netzkonzern nicht zu sagen. Die Initiatoren gehen juristisch gegen die Tilgung vor – und haben Erfolg.

Was darf auf Youtube stehen? Und was darf das Google-Tochterunternehmen von seiner eigenen Plattform löschen? Im Kern geht es um diese beiden Fragen im Fall der Aktion #allesaufdentisch, der am Sonntag publik wurde. Die Bild-Zeitung hatte am späten Abend zuerst über die Löschung von zwei der mehr als 50 Videos berichtet, in denen sich Künstler, Wissenschaftler, Schauspieler und viele mehr als Nachfolgeaktion von #allesdichtmachen zu verschiedenen Corona-Themen äußern.
Spoiler
Die Initiatoren um die Schauspieler Miriam Stein, Volker Bruch und Maxim Mehmet sowie die Regisseurin Jeana Paraschiva bestätigten dies am Montag der F.A.Z. Die Gruppe, die Zuspruch erhielt, aber wegen mangelnder Kenntnis, Verschwörungsgestus und Nähe zu Ansichten der Querdenken-Bewegung auch scharf kritisiert wurde, leitete juristische Schritte ein. Das Landgericht entsprach den Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und untersagte die Löschung der Videos „Inzidenz“ und „Angst“ am Montagnachmittag. Der Beschluss liegt der F.A.Z. vor.

„Das ist skandalös“
Im Begründungsschreiben von Youtube, das der F.A.Z. ebenfalls vorliegt, hatte das Unternehmen lediglich mitgeteilt, dass die Videos gegen die „Richtlinien zu medizinischen Fehlinformationen verstoßen“. Worin genau diese Fehlinformation besteht und um welche Passagen es sich handelt, blieb unklar: „Die Entscheidungen über die Löschungen und über die von uns bei Youtube eingereichten Beschwerden erfolgten zu ungewöhnlichen Uhrzeiten um 04.02 Uhr, 05.39 Uhr oder um 05.19 Uhr“, teilte Jeana Paraschiva der F.A.Z. mit.

„Die Zeitpunkte legen die Vermutung nahe, dass die Entscheidungen in einer anderen Zeitzone getroffen wurden. Es scheint fraglich, ob tatsächlich eine Überprüfung in der Sache stattgefunden hat. Wir bezweifeln dies. Und wir bezweifeln auch, dass Muttersprachler, die dem Inhalt sprachlich und intellektuell gewachsen sind, diese Entscheidungen getroffen haben.“

Dass es im Schreiben von Youtube nur den pauschalen Vorwurf der Fehlinformation gab, hält der Hamburger Jurist Joachim Steinhöfel, der auf solche Fälle spezialisiert ist, für höchst problematisch. Er vertritt das Kollektiv, das sich selbst als „losen Zusammenschluss von Menschen, denen die politische und gesellschaftliche Zukunft unseres Landes und der Welt am Herzen liegt“, bezeichnet, als Rechtsanwalt.

„Es wurde nicht mitgeteilt, was denn eigentlich konkret beanstandet wird. Das muss aber geschehen, damit der Nutzer darauf reagieren kann. Hier fühlt man sich an ‚Der Prozess‘ von Franz Kafka erinnert. Der Protagonist wird am Ende hingerichtet, kennt aber nicht mal den gegen ihn erhobenen Vorwurf“, sagte Steinhöfel auf Anfrage. Der Rechtsanwalt, der in einem der #allesaufdentisch-Videos selbst zum Thema Meinungsfreiheit spricht, kritisierte zudem den generellen Umgang der Videoplattform mit Löschungen von Videos zu Corona. „Die Chefin von Youtube hat in einem CNN-Interview gesagt, dass die Plattform alles löscht, was den Erkenntnissen der WHO zuwiderläuft. Das ist geradezu skandalös.“

Wo bleibt die Transparenz?
Die WHO sei eine Regulierungsbehörde der Vereinten Nationen, die nach dem Demokratieindex von The Economist zu etwa 25 Prozent aus Demokratien bestehe. Der Rest seien hybride, autoritäre oder totalitäre Regime. „Eine Regulierungsbehörde einer solchen Organisation kann nicht über die Reichweite der Meinungsfreiheit in Deutschland entscheiden.“

Steinhöfel hatte sich schon vor der Bewilligung durch das Landgericht Köln optimistisch gezeigt, dass seine Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die er für beide Videos separat gestellt hatte, bewilligt werden, und bezog sich dabei auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofs gegen Facebook aus dem Juli: „Die besagen im Kern, dass Facebook, und das gilt auch für andere Plattformen, aufgrund ihrer Monopolstellung kein Hausrecht haben. Sie können nicht einfach löschen, was sie wollen. Ein gewisser Einfluss verbleibt den Unternehmen, die zu Recht auch ihre geschäftlichen Interessen im Auge haben dürfen.“ Dieser habe aber Nachrang nach der in Artikel 5 des Grundgesetzes verbrieften Meinungsfreiheit.

Auf unsere Anfrage, welche konkreten Passagen in den Videos zur Löschung geführt haben, reagierte Youtube nicht. Nach der Veröffentlichung der Videos wurde viel über die Sinnhaftigkeit der Aktion gesprochen. Nun liefert #allesaufdentisch den Anlass für eine weitere Debatte, die eine Frage an die Techkonzerne ins Zentrum rückt: Wo bleibt die Transparenz?

[close]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/youtube-loescht-unzulaessig-videos-zu-corona-themen-17580066.html
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Offline Observer

Re: Querdenken
« Antwort #6355 am: 11. Oktober 2021, 20:15:30 »
Kurze Info zu Markus Haintz. Er ist bekanntlich in Übersee und hangelt sich von Interviewpartner zu Interviewpartner. Vielleicht legt er die (angeblich) unterschlagenen Millionen ja in nahrhaftem Dosenbrot an. Wo er doch jetzt so nah an der Werbequelle sitzt.

Ich habe es mir noch nicht angeschaut oder -gehört. Bin gerade bei mit den äusserst informativen Geschichtspodcasts,  bzw dem YouTube-Kanal von Kaptorga (https://www.podcast.de/podcast/768491/kaptorga-geschichtsnerdismus), beschäftigt, da kann ich dieses Gespräch absolut nicht gebrauchen.

Bleibt einem denn wirklich gar nichts erspart?  :facepalm:
 
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Offline Mr. Devious

Re: Querdenken
« Antwort #6356 am: 12. Oktober 2021, 06:42:09 »
Schmierentheater am Amtsgericht Karlsruhe

https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/amtsgericht-karlsruhe-querdenker-richter-angeklagte-verlaesst-saal

Spoiler
Diskussionen um die Maskenpflicht
Viel Wirbel bei Querdenker-Verhandlung vor dem Karlsruher Amtsgericht

Vor dem Karlsruher Amtsgericht muss sich eine Frau wegen des Aufrufs zu einer verbotenen Versammlung verantworten. Die Verhandlung ist zu Ende, bevor sie beginnt. Nach einer Anweisung des Richters verlässt die Angeklagte würgend den Saal.

Auf dem Papier ist es eine Verhandlung wie so viele andere. Es geht um einen Strafbefehl über 900 Euro, den die Angeklagte nicht akzeptiert – Tagesgeschäft für das Karlsruher Amtsgericht. Los geht es am Montag um 14 Uhr im großen Sitzungssaal 11.

Was in der nächsten halben Stunde geschieht, ist alles andere als Routine. Die Angeklagte verlässt würgend den Saal.

Der Richter bittet per Alarmknopf Justizbeamte um Hilfe. Und schließlich ist die Verhandlung zu Ende, bevor sie begonnen hat.
Diskussionen um die Maskenpflicht beginnen am Eingang

Die Angeklagte ist eine Frau aus dem Querdenken-Umfeld. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, am 28. Januar in Karlsruhe zu einer verbotenen Versammlung aufgerufen zu haben.

Schon im Vorfeld der Verhandlung haben Mitstreiter über den Nachrichtendienst Telegram dazu aufgerufen, ans Amtsgericht zu kommen. Etwa 20 Menschen tun genau das, was schon am Eingang zu intensiven Diskussionen führt.

Stoisch weist ein Justizbeamter alle Besucher auf die Maskenpflicht hin, die im ganzen Gerichtsgebäude gilt. Akzeptieren möchte die längst nicht jeder. Eine Frau bleibt lieber draußen. Einige legen Atteste vor.

Die Angeklagte passiert den Eingang mit einem Gesichtsschild. Wer Maske trägt, zieht sie teils direkt hinter dem Eingang unter die Nase. Viele kennen sich von Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen.
Richter will den Saal räumen lassen

Weil die vorherige Verhandlung über eine vermeintliche Unfallflucht länger dauert, bleibt Zeit zum Austausch. Man redet über die letzten Demo-Erfahrungen, über staatliche Verbote, über Impfungen.

Als sich schließlich die Türen öffnen, betritt zunächst die Angeklagte, flankiert von ihren beiden Anwälten, den Sitzungssaal. Auf zahlreiche Zuschauer ist der nicht ausgelegt. Zwei Stuhlreihen, das war’s. Es geht eng zu.

Zu eng unter Corona-Bedingungen, findet der zuständige Richter, der kurz darauf den Saal betritt. Noch ehe er Platz genommen hat, macht er klare Ansagen. „Alle Zuschauer nochmal raus“, sagt er.

„Und dann bleibt jeder zweite Sitz frei.“ Wer dabei sein wolle, müsse außerdem Maske tragen. Das ist direkt das Stichwort für Verteidiger Friedemann Däblitz. Der beantragt, die Maskenpflicht für Verfahrensbeteiligte aufzuheben. Erfolg hat er damit keinen – im Gegenteil.

Ob die Angeklagte durch ein Attest von der Maskenpflicht befreit sei, fragt der Richter. „Nein“, antwortet die. Sie könne aber keine tragen, da sie vor Jahren missbraucht worden sei.

Den Richter beeindruckt die Ausführung nicht. „Wenn Sie kein Attest haben, müssen Sie die Maske tragen“, stellt er klar und verweist auf die geltenden Bestimmungen. Unwillig zieht die Angeklagte schließlich eine OP-Maske aus der Tasche. „Es ist Ihr Risiko“, sagt sie.
Angeklagte rennt würgend aus dem Saal

Noch während der Richter den Beschluss diktiert, die Zuschauer des Saals zu verweisen, weil sich bis dahin niemand gerührt hat, teilt Däblitz mit: „Meine Mandantin japst hier rum!“ Sekunden später verlässt sie würgend den Saal.

Ihr folgt ein älterer Herr, der im Gehen mitteilt, das Ganze sei ohnehin eine jämmerliche Veranstaltung. Einige rücken daraufhin weiter auseinander. Die Räumung durch herbeigerufene Justizbeamte bleibt aus, weil die Abstände im Zuschauerbereich nun doch passen.

Nach einigen Minuten Unterbrechung kehren der Richter und die beiden Anwälte zurück in den Saal, nicht jedoch die Angeklagte. Die habe angegeben, dass sie sich erbrochen habe. Das Tragen einer Maske sei ihr nicht zumutbar. Sie wolle sich nun um eine ärztliche Bescheinigung bemühen, teilt der Richter mit. Er vertagt die Verhandlung. Wann es weitergeht, steht noch nicht fest.
[close]
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Querdenken
« Antwort #6357 am: 12. Oktober 2021, 10:23:01 »
Theater. Schlechtes Schauspiel. Solche Leute müssen ihren Dickkopf durchsetzen. Nächstes Mal hat sie ein Attest, das sie dann auch überall einsetzen wird um keine Maske tragen zu müssen. Ich halte das Risiko für zu groß und wäre deshalb dafür, dass Atteste gar nicht akzeptiert werden. Kann ja auch keiner vor Ort überprüfen ob ein Attest nicht gefälscht ist.
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2021, 10:29:13 von Reichskasper Adulf Titler »
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Re: Querdenken
« Antwort #6358 am: 12. Oktober 2021, 12:18:38 »
Das sollte man einem Richter schon zutrauen zu erkennen ob ein Attest gefälscht ist. Wenn er es akzeptiert, reicht es seiner Meinung nach aus.
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Re: Querdenken
« Antwort #6359 am: 12. Oktober 2021, 12:40:57 »
20 TS ist doch sehr nett?   :scratch:



Zitat
12. 10. 2021

Amtsgericht Regensburg
Querdenken-Aktivist beharrt auf Verurteilung

Von Michael Bothner in Nachrichten
Die Gesellschaft befinde sich derzeit auf einer „Talfahrt Richtung Diktatur“ und er selbst sei ein „deeskalierendes“ Gegengewicht zu Polizei und Staat. Mit diesen Sätzen wollte sich der überregional bekannte Querdenken-Aktivist Stefan Bauer am Montag vor dem Amtsgericht Regensburg gegen eine Verurteilung wehren. Am Ende schlug er ein Angebot der Richterin aus und kassierte eine Geldstrafe.

Spoiler
„Dann hätte ich jetzt gerne, dass Sie mich erschießen. Nehmen Sie ihre Waffe und knallen Sie mich jetzt gleich ab.“ Es ist der 14. November 2020, nachmittags, als Stefan Bauer diese Sätze auf dem Regensburger Dultplatz ruft. Seit einigen Stunden läuft damals bereits die Querdenken-Kundgebung mit über tausend Teilnehmern. Wie schon des Öfteren zu jener Zeit moderiert die Veranstaltung der rechte Influencer Nana Domena.

Auf der Bühne lässt sich der rechte Akteur Thorsten Schulte über verschiedene krude Verschwörungserzählungen aus. Weitere Redner versteigen sich in NS-Relativierungen und bezeichnen die damals bevorstehende Änderung des Infektionsschutzgesetzes als „Ermächtigungsgesetz“.

Live-Streaming als Gegengewicht zur Polizei
Der in Rosenheim lebende Stefan Bauer ist an diesem Tag für seinen Youtube-Kanal live vor Ort. Mit Beginn der Proteste gegen die Corona-Politik im März 2020 sei ihm klar geworden, dass es eine Live-Berichterstattung von den Demos brauche, als „deeskalierendes“ Gegengewicht zu Polizei und Staat.

In Spitzenzeiten hätten bis zu 30 Personen zu seinem Team gezählt. Zeitgleich konnte so von mehreren Demonstrationen bundesweit online berichtet werden. In Nürnberg habe man eine Zentrale mit Regie gehabt. „Die haben das dann aufbereitet und standen mit uns vor Ort immer in Kontakt“, sagt Bauer am Montag. So habe man dann die interessanten Szenen bei Youtube und anderen Plattformen live senden können.

Filmte Bauer „willkürlichen Polizeieinsatz”?
Live gesendet wurde auch am 14. November 2020 eine Szene aus Regensburg, die Anlass für die Verhandlung diesen Montag ist. Er sei auch in Regensburg als Journalist im Einsatz gewesen, sagt Bauer der Richterin Ursula Schimke-Kinskofer mehrere Male. Für eine „umfassende Berichterstattung“ habe er dann zum Gegenprotest auf der Oberpfalzbrücke gewollt, auch um die Leute dort zu interviewen, wie er sagt. Die Polizei habe ihn daran aber letztlich gehindert, einen Platzverweis ausgesprochen und ihn somit in der Ausübung seiner journalistischen Tätigkeit behindert.

Die gesamte Situation samt dem Vorgehen der Beamten filmte Bauer und die Aufnahme wurde live online übertragen. Hier ist bei der Betrachtung des Beweismaterials dann auch die Forderung zu hören, man möge „mich erschießen“. Sein Smartphone auf einem Stativ in die Luft gehoben, filmt Bauer die Beamten eine Zeitlang und beschwert sich lautstark und penetrant über deren Vorgehen.

Dass er die Polizisten gefilmt hat, das gibt der 47-Jährige schon vorher zu. Den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf, er habe damit gegen § 201 des Strafgesetzbuches und somit gegen die Vertraulichkeit des Wortes verstoßen, weist er hingegen zurück. Die in Weiden tätige Verteidigerin Ilka Lang-Seifert fordert später einen Freispruch. Die Beamten hätten schließlich wissen müssen, dass sie in der Situation gefilmt würden. Durch ihr eigenes Handeln hätten sie somit indirekt ihr Einverständnis zur Aufnahme gegeben. Zudem habe Bauer einen „willkürlichen Polizeieinsatz dokumentieren und somit Zeitgeschehen filmen wollen“.

§ 201 – der „Abhörparagraf“
Über den Polizeieinsatz an sich lässt sich Schimke-Kinskofer nicht aus. Sie kommt aber ebenfalls zu der Bewertung, dass das Geschehen auf einem öffentlichen Platz und noch dazu auf einem Versammlungsgelände stattgefunden habe. „Da sind ja auch immer wieder andere Leute durchgelaufen“, stellt sie bei der Betrachtung der Beweisvideos fest und von dem Gespräch der Polizei sei auch nichts zu hören. Von einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes könne hier also nicht die Rede sein.

Der § 201 StGB, auch als „Abhörparagraf“ bekannt, wird schon länger juristisch im Kontext von Polizeieinsätzen diskutiert. Mit dem Fall George Floyd in den USA 2020 erhielt die Debatte um die rechtliche Bewertung von Aufnahmen von Polizeieinsätzen dann auch hierzulande neuen Wind. Grundsätzlich verbietet der § 201 Tonaufnahmen in bestimmten Fällen und soll vor allem das vertraulich gesprochene Wort, sogenannte „Schlafzimmergespräche“, schützen. Bildaufnahmen sind hiervon nicht tangiert, was im Laufe des Prozesses am Montag noch eine Rolle spielen wird.

Polizist agiere immer als Amtsträger
Eine grundsätzliche Frage zur Vertraulichkeit des Wortes ist, ob Polizisten in ihrem Dienst überhaupt von diesem Paragrafen geschützt sind. Der Strafrechtler Fredrik Roggan, Ausbilder der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg, kam gegenüber Panorama vor wenigen Monaten zu der Einschätzung, dass das dienstlich gesprochene Wort eines Polizisten gegenüber einem Bürger grundsätzlich und immer ein öffentlich gesprochenes Wort und damit gar nicht vom „Abhörparagraphen“ erfasst sei. Der Polizist agiere eben nicht als Person, sondern als Amtsträger. Es gehe nicht um intime Gespräche, sondern um einen Polizeieinsatz.

Wichtig dabei: Es geht hier aber „nur“ um die private Aufnahme etwa zum Zwecke einer Beweiserhebung. Würden derlei Aufnahmen später veröffentlicht werden, müsste dies rechtlich anders bewertet werden. Hier kommt dann auch das Kunsturhebergesetz zur Anwendung. Und das zieht am Montag auch das Amtsgericht Regensburg heran.

Geldstrafe wegen Live-Streaming
Wenngleich die Richterin Bauer bezüglich des § 201 freispricht, verhängt sie dennoch eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro. Mit der Veröffentlichung der Videoaufnahme habe der Rosenheimer § 33 des Kunsturhebergesetzes verletzt.

Die Beamten hätten zwar durchaus wissen können, dass sie in der konkreten Situation gefilmt werden. Das Filmen an sich stellt in den meisten Fällen auch noch keine Straftat dar. „Dass das Material aber umgehend im Livestream online landet, davon konnten die Beamten nicht ausgehen.“ Hier sei nicht „mal kurz“ über die Szenerie geschwenkt worden. Die Beamten, so ist es auf dem mittlerweile online gelöschten Video zu sehen, seien vielmehr konkret in den Fokus gestellt und somit zum direkten Gegenstand der Aufnahme gemacht worden, lautet die Erklärung der Richterin.

Bauer schlägt Einstellung des Verfahrens aus
Wäre es nach Schimke-Kinskofer und der Staatsanwaltschaft gegangen, wäre das Verfahren sogar gegen die Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt worden. Bauer und seine Verteidigerin, die selbst in der Querdenken-Szene aktiv ist, verlangen jedoch ein Urteil.

Später lässt Bauer per Videobotschaft an seine Follower wissen, er bezweifle, dass Polizisten vom Kunsturhebergesetz geschützt seien. Er wolle das nun genau überprüfen und das Urteil in nächster Instanz anfechten. Die Gerichte hätten ihn bei seinem „Einsatz für die Gesellschaft“ und gegen die „Talfahrt in Richtung Diktatur“, so Bauer im Laufe der Verhandlung, bislang kläglich im Stich gelassen.

Kein unbeschriebenes Blatt
Stattdessen stehe er aktuell vor dem Nichts. Für die Arbeit als bundesweiter Demonstrationsberichterstatter habe er mittlerweile sein gesamtes Erbe aufbringen müssen und lebe momentan von 450 Euro monatlich, berichtet Bauer klagend. Er sei mittlerweile ruiniert. Dabei habe er nie jemanden gestört oder belästigt. Vielmehr müssten sich die Beamten bei ihm entschuldigen. „Alles andere wäre unzumutbar“, so Bauers letzte Worte vor dem Amtsgericht.

Für unzumutbar hielt der österreichische Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hingegen ein Video von Stefan Bauer. An der KZ-Gedenkstätte im österreichischen Mauthausen stehend, hatte Bauer vor einigen Monaten die Covid-Impfung mit dem Einsatz des Giftgases Zyklon B verglichen sowie Parallelen zwischen Holocaust und Corona-Maßnahmen gezogen. Nehammer sagte damals, das sei „an Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten“. Der Vorfall beschäftigte kurzzeitig den österreichischen Verfassungsschutz und bis vor kurzem auch die AfD.

Selbst der AfD zu extrem?
Für die Rechtsaußen-Partei stand Bauer in Rosenheim auf der Wahlliste zum Stadtrat, scheiterte knapp und war auch Mitglied im Kreisvorstand. Während schon seine Aktivitäten auf den Corona-Protesten innerhalb der Rosenheimer AfD eher auf mäßige Begeisterung stießen, führte das Video zu einem Parteiausschlussverfahren. Anfang November erfolgte dann der Rauswurf aus der AfD.

Wie Florian Rieder von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern gegenüber unserer Redaktion auf Nachfrage erklärt, sei Bauer ohnehin immer eher außerhalb der AfD aufgefallen. Vielmehr pflege er seit vielen Jahren enge Kontakte zu verschiedenen lokalen und auch überregionalen extrem rechten Akteuren. „2020 nahm er mehrfach an Aktionen des mittlerweile per Haftbefehl gesuchten und mutmaßlich in die Türkei geflohenen Verschwörungsideologen und Kochbuchautor Attila Hildmann teil“, nennt Rieder ein Beispiel.

Journalismus als Deckmantel?
„Auch den als ‘Volkslehrer’ auftretenden und wegen Volksverhetzung verurteilten antisemitischen Videobloger Nikolai Nerling hat Bauer bereits hofiert“, so Rieder weiter. Bekannt ist Bauer dem Experten bereits vor der Pandemie gewesen. Seit über zehn Jahren sei dieser im rechten Milieu verankert. „Er galt längere Zeit als Weggefährte des islamfeindlich gesinnten und vom Verfassungsschutz beobachteten Michael Stürzenberger“, berichtet Rieder (hier ein Artikel zu einer Regensburger Kundgebung).

Dass sich Bauer vor Gericht als Journalist und als vorgeblich objektiven Berichterstatter inszeniert, ist für Rieder eine bewusste rechte Strategie. Vielmehr nutze Bauer dadurch die Möglichkeit, um zu Gegenprotesten zu gelangen, „politische Gegner mit tendenziösen Fragen und Nachstellungen zu bedrängen und zu provozieren, um dann mögliche Äußerungen zu Zwecken der Denunziation und unreflektierten Belustigung ins Netz zu stellen“.

Demnächst wohl am Landgericht
Auch die Süddeutsche Zeitung kommt zu dem Fazit, dass Bauer selbst eher als eine Art Akteur auftritt. So habe er bei einer Kundgebung in Berlin mit dem Verschwörungsideologen Attila Hildmann versucht, anwesende Beobachter zu Interviews zu drängen. Vertreter des Vereins Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA) fühlten sich laut SZ „traktiert“ und „Bedrohungen, Einschüchterungen und massiven Bedrängungen ausgesetzt“. Rieder ergänzt, dass Bauer zudem mehrfach als Redner bei rechten Veranstaltungen aufgefallen sei. Der gebürtige Ausgburger müsse also „vielmehr als rechter Aktivist und nicht als seriöser Journalist“ angesehen werden.

Demnächst wird sich in einem Berufungsverfahren wohl das Landgericht noch einmal mit dem Vorfall auf dem Dultplatz beschäftigen müssen. Ob die juristische Einschätzung von Ursula Schimke-Kinskofer standhält, wird sich dann zeigen. Das Kunsturhebergesetz und das darin behandelte Recht am eigenen Bild spielen für die journalistische Arbeit eine wichtige Rolle und stoßen durch die in den vergangenen Jahren neuaufgekommen Medien und Streaming-Möglichkeiten auf neue Herausforderungen. Solche Verfahren sind deshalb durchaus relevant für die allgemeine Rechtssprechung. Ebenso wie für die Polizei.
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https://www.regensburg-digital.de/querdenken-aktivist-beharrt-auf-verurteilung/12102021/
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„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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