Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1328315 mal)

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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #15390 am: 29. April 2025, 10:13:55 »
Erst fabuliert er über den Stromausfall gestern in Spanien/Portugal und Teilen Frankreichs auf die typisch verschwörerische Querdeppenart

Der Operettenprinz und seine Gurkentruppe wollten doch in Deutschland Stromausfälle produzieren, damit es eine allgemeine Volkserhebung gibt. Nun hat es in Spanien und Portugal einen wirklich kompletten Stromausfall gegeben, aber die Leute haben sich keineswegs gegen die Regierung zusammengerottet. Vielleicht klappt es so doch nicht.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15391 am: 29. April 2025, 14:01:15 »
Normalerweise ist es Laien nicht gestattet den Verkehr zu regeln,

Es gibt eine Ausnahmeregel bei geschultem Personal gemäß MVAS 99.

Mir ist das ehrlich gesagt neu, und ich habe tatsächlich eine Ausbildung zur Absicherung von Arbeitsstellen gemacht.

Die StVO kennt diese Ausnahme jedenfalls nicht. Entsprechend können Autofahrer Privateinweiser ignorieren, und diese kommen schnell in den Bereich von Nötigung, wenn sie den Verkehr regeln wollen.

In Bayern gibt es landesrechtliche Vorschriften, die der Feuerwehr Kompetenzen zur Verkehrsregelung an Einsatzstellen geben. Da der Bund das bereits abgeschließend in der StVO geregelt wird, wird das meist sehr, sehr eng als Notfallkompetenz ausgelegt, wenn es überhaupt akzeptiert wird. Es ist in Bayern aber nicht unüblich, dass das die örtliche Feuerwehr auch bei Volksfesten o.ä. macht.

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Re: Querdenken
« Antwort #15392 am: 29. April 2025, 15:01:44 »
In Bayern gibt es landesrechtliche Vorschriften, die der Feuerwehr Kompetenzen zur Verkehrsregelung an Einsatzstellen geben. Da der Bund das bereits abgeschließend in der StVO geregelt wird, wird das meist sehr, sehr eng als Notfallkompetenz ausgelegt, wenn es überhaupt akzeptiert wird. Es ist in Bayern aber nicht unüblich, dass das die örtliche Feuerwehr auch bei Volksfesten o.ä. macht.

Das ist in Bayern durch das "Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk)" geregelt:

Zitat
Art. 7a
Verkehrssicherung durch nichtpolizeiliche Kräfte

Es dürfen vorbehaltlich anderer Entscheidungen der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden sowie der Polizei

1.
    zur Sicherung von Einsatz- und Übungsstellen sowie von Veranstaltungen

    a)
        die dafür eingesetzten Kräfte der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks oder
    b)
        die dafür allgemein oder im Einzelfall beauftragten Bediensteten gemeindlicher Sicherheitsbehörden, die Gewähr für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung bieten,

2.
    zur Sicherung von Veranstaltungen, bei denen nach Bewertung der Gemeinde ein einfach gelagerter Fall und übersichtliche Verkehrsverhältnisse zu erwarten sind, die von der Gemeinde allgemein oder im Einzelfall beauftragten Personen, die Gewähr für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung bieten,

die Befugnisse der Polizei nach § 36 Abs. 1 sowie § 44 Abs. 2 StVO und der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 5 StVO ausüben und die nötigen Verkehrszeichen und -einrichtungen an Stelle der Baulastträger oder Eigentümer der Straße nach § 45 Abs. 5 Satz 1 StVO aufstellen. Satz 1 gilt für Übungsstellen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs nur, wenn sie zuvor mit den Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden sowie der Polizei einvernehmlich abgestimmt wurden.

In der Realität lassen zumindest wir bei unserer Wehr uns eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung durch das kommunale Ordnungsamt (oder bei größeren Sachen durch das zuständige Landratsamt) ausstellen. Ohne das werden wir auch nicht aktiv.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15393 am: 29. April 2025, 17:13:13 »
Absperren per Schilder dürfte unproblematisch sein. Davon abzugrenzen ist die Verkehrsregelung.
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Re: Querdenken
« Antwort #15394 am: 29. April 2025, 17:28:41 »
Also bei unserer jährlichen Motorradausfahrt mit Heimkindern haben wir zwar Polizeiunterstützung, stellen aber selbst Ordner die Straßen sperren. Riegeln Kreisverkehre, Kreuzungen und anderes ab. 
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Re: Querdenken
« Antwort #15395 am: 30. April 2025, 01:23:00 »
In meiner Anfangszeit in der Feuerwehr (so um 2000) haben wir auch noch Verkehr geregelt. Das wurde aber im Laufe der Zeit immer restriktiver gehandhabt, mMn* auch absolut zurecht.

Absperren ist übrigens etwas Anderes als zu regeln, das darf bei einer robusten Absperrung und mit Einweisung jeder.
Sprich wenn du einen Kreisverkehr oder eine Straße komplett zumacht, brauchst du bei passender Genehmigung keine Polizei dafür.
Wenn du etappenweise Autos durchlassen willst schon.

Daher auch meine These, dass man hier den Querdenkern aufgrund der Wahl des Veranstaltungsortes auferlegt hat diesen verkehrstechnisch zu sichern, eventuell durften sie hier einen Strassenabschnitt oder Teile eines befahrbaren Platzes zumachen.
Das bedarf dann aber professionellen Materials und abgestelltem Personal durch den Veranstalter. Das kostet wiederum Geld und Zeit.
Vermutlich ist eher das der Knackpunkt, aber da Haintz hier nicht transparent ist werden wir es nie endgültig wissen.
« Letzte Änderung: 30. April 2025, 01:28:21 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: Querdenken
« Antwort #15396 am: 30. April 2025, 08:00:02 »
ne robuste Absperrung kann auch nen 40 Tonner sein, der gerade über nen Fahrradfahrer drüber ist und halb quer auf der Strasse steht.

Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte kann durchaus jemand den Verkehr regeln wenn 1.Hilfe andersweitig geleistet wird und die
Unfallstelle auch abgesichert ist.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15397 am: 30. April 2025, 14:39:24 »
Also bei unserer jährlichen Motorradausfahrt mit Heimkindern haben wir zwar Polizeiunterstützung, stellen aber selbst Ordner die Straßen sperren. Riegeln Kreisverkehre, Kreuzungen und anderes ab.

Ihr fahrt im Verband, da ist es zulässig, die Geschlossenheit selber abzusichern. Ist aber trotzdem riskant, die meisten Organisationen nehmen dafür gerne die Hilfe der Polizei.
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Re: Querdenken
« Antwort #15398 am: 30. April 2025, 16:09:29 »
die meisten Organisationen nehmen dafür gerne die Hilfe der Polizei.

Tun wir ja auch. Nur können die auch nicht mit mehreren Hundertschaften dabei sein. Wir sind einen ganzen Tag unterwegs und haben rund 150 Kilometer Strecke.  ;D
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Re: Querdenken
« Antwort #15399 am: 30. April 2025, 17:00:29 »
die meisten Organisationen nehmen dafür gerne die Hilfe der Polizei.

Tun wir ja auch. Nur können die auch nicht mit mehreren Hundertschaften dabei sein. Wir sind einen ganzen Tag unterwegs und haben rund 150 Kilometer Strecke.  ;D

Off-Topic:
Wir nehmen lieber Pointer statt Blocker. Hat sich in Gruppen von 10 bis 150 Fahrern und Strecken bis  200 km bewährt. Ist sicherer  und weniger stressanfällig. Feste Blocker find ich furchtbar.
"Gibt man einem Mann Feuer, dann ist er für einen Tag gewärmt; zündet man ihn aber an, dann ist ihm für den Rest seines Lebens warm."
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Re: Querdenken
« Antwort #15400 am: 30. April 2025, 17:15:23 »
Off-Topic:
Läuft ja bei uns auch so. Unser Korso ist mit über 350 Moppeds nicht gerade klein. Dazu kommen Polizei und Rettungswagen sowie Abschlepper und ein paar Fahrzeuge um Kinder aufzunehmen denen es zu anstrengend wird.
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Re: Querdenken
« Antwort #15401 am: 1. Mai 2025, 16:25:40 »
Gibt die Anwaltssimulation damit zu das seine ganze Anzeigenflut einzig und allein dazu dient die justiz durch unnütze Anzeigen zu blockieren?

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15402 am: 1. Mai 2025, 16:53:54 »
Der Topfschläger folgt dem Trumpschen Modell. Alles verklagen das nicht bei 3 am Baum sitzt und nachher tönen wie erfolgreich man doch sei.
Es ist hinlänglich belegt. GeHAARPt euch wohl!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15403 am: 2. Mai 2025, 18:57:08 »
Kommt nur mir das im Spoiler berichtete Geschäftsmodell sehr bekannt vor?

Spontan habe ich an Bönig und seine diversen -express Abzockversuche gedacht. Mich wundert allerdings, dass der Verbraucherschützer der Meinung ist, er könne den Hinweis auf das fehlende vierzehntägige Widerrufsrecht nicht abmahnen, weil der Anbieter im Ausland sitzt. Also erst mal ist davon auszugehen, dass er nicht im Ausland ist und es sich um eine Briefkastenadresse handelt. Weiter richtet sich das Angebot mit de-Adresse, deutscher Telefonnummer und in deutscher Sprache offensichtlich an deutsche Kunden. Und soweit ich weiß ist es dann vollkommen egal, wo jemand behauptet zu sein, dann gilt deutsches Recht.

Spoiler

Für 99 Euro eine Neubewertung?

Dubiose Internet-„Kanzlei“ will das Geld wütender Grundsteuer-Zahler / Verbraucherschützer warnt vor „Geldabsaugmaschinen“

Von Elvira Weisenburger

Da fühlen sich Menschen angesprochen, die plötzlich Hunderte Euro mehr Grundsteuer bezahlen müssen: Ein ominöser Online-Service verspricht Hilfe. Foto: Tanja Mori Monteiro

Karlsruhe. Die Wut über kräftig gestiegene Grundsteuerkosten ist bei vielen Immobilienbesitzern noch längst nicht verraucht. Da klingt so ein Angebot verlockend: „Grundsteuer zu hoch? Jetzt mit 99 Euro zum Gegenschlag ausholen“ – diese Überschrift im E-Mail-Postfach macht dieser Tage so manchen Verbraucher neugierig. Absender ist eine „Freiheitskanzlei.de“. Sie bezeichnet sich selbst als „Schutzschild gegen staatliche Willkür“ und bietet einen Service namens „Grundsteuer-Express“ an. Und sie verspricht: „Wir helfen Ihnen umfassend, eine Neubewertung Ihrer Grundsteuer zu erreichen.“ Die Hilfe soll „einfach, sicher, bezahlbar“ sein.

„Da kann man nur sagen: Finger weg!

Matthias Bauer

Jurist und Verbraucherschützer

Angeblich bekommt der Kunde für 99 Euro alle nötigen Informationen, um den Grundsteuerwertbescheid zu überprüfen und einzuschätzen, ob eine Anfechtung erfolgversprechend ist. „Falls eine Korrektur möglich ist, erhalten Sie von uns alle notwendigen Schreiben, um sich eigenständig und ohne kostenintensive Rechtsberatung mit dem Finanzamt, dem Finanzgericht und Ihrer Kommune auseinanderzusetzen“, heißt es.

Versuchen da Betrüger, den Frust und das Ohnmachtsgefühl der Steuerzahler auszunutzen? Wer in Baden-Württemberg wohnt, wird mit Unterlagen einer solchen „Freiheitskanzlei“ jedenfalls nicht weit kommen. Denn: Es reicht keineswegs ein Schreiben, um im Südwesten die Neubewertung eines Grundstücks und der Steuerlast zu erreichen. Die Eigentümer müssen auf eigene Kosten ein professionelles Gutachten in Auftrag geben – das ist im Landesgrundsteuergesetz ganz klar geregelt. Die Kosten für ein solches Gutachten können rasch 2.000 Euro erreichen.

Interessant ist auch das weitere Service-Angebot der selbst ernannten „Freiheitskanzlei“: Sie verspricht Eltern, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen, „wirksame juristische Unterstützung“. „Masern-Impfblocker“ nennt sich dieser Service. Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks lockt sie mit der Aussicht: „Zahlungen an den Beitragsservice mit juristischer Hilfe jetzt einstellen. Kriegspropaganda von ARD und ZDF stoppen.“ Und sie verspricht, man könne sich als Rundfunkgebührenzahler bis zu 5.000 Euro Schadenersatz holen – für Datenschutzverstöße der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Kostenpunkt für diesen Service: jeweils 55,08 Euro.

Einen Antrag für Kriegsdienstverweigerer bietet die Seite ebenfalls an – und warnt: „Es ist sehr sinnvoll, den Kriegsdienst bereits jetzt zu verweigern, auch wenn Deutschland formal noch nicht im Verteidigungsfall ist.“

Dubios: Der Betreiber der Website sitzt im niederländischen Amsterdam. Eine Service-Telefonnummer in Deutschland ist zwar angegeben, doch wer diese Hamburger Nummer wählt, hört nur eine Bandansage der „Corona-Impfschadenhilfe“ – und die kann angeblich wegen der großen Nachfrage „nicht mehr individuell reagieren“.

Was Verbraucherschützer zu dieser Offerte sagen? Matthias Bauer, Jurist bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, ist da ganz klar in seiner Einschätzung: „Da kann man nur sagen: Finger weg!“ Vieles deute darauf hin, dass es sich um ein durchweg unseriöses Angebot handelt.

Mit ähnlichen „Helferlein-Seiten“ im Internet bekämen es die Verbraucherschützer immer häufiger zu tun. „Die meisten sind Geldabsaugmaschinen“, sagt Bauer. Und Beträge, wie sie die „Freiheitskanzlei“ für ihre Service-Seiten aufruft, fänden sich häufig bei Betrugsmaschen: rund 55 bis 99 Euro. „Das sind Geldbeträge, die man gerne abschreibt, weil es sich nicht lohnt, rechtlich gegen die Anbieter vorzugehen“, sagt Bauer.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat er sofort eine entscheidende Lücke entdeckt: Es fehlt ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Käufer. In Deutschland könnte der Anbieter dafür abgemahnt werden. Aber: „Ich kann es nicht abmahnen, weil er im Ausland sitzt.“

Generell rät Verbraucherschützer Bauer zu großer Vorsicht, wenn der Kunde für solche Dienste im Voraus bezahlen muss. Außerdem hält er das Angebot des „Grundsteuer-Express“ auch inhaltlich für „Quark“. Schon allein das Versprechen, die Kunden könnten sich mit Unterlagen allein mit dem Finanzgericht auseinandersetzen: „Für eine gerichtliche Auseinandersetzung braucht man professionelle Hilfe“, betont Bauer.

Rechtlich scheint sich die selbst ernannte „Freiheitskanzlei“ in einem Punkt abgesichert zu haben: „Wir erbringen keine individuelle Rechtsberatung und ersetzen keine anwaltliche Beratung“, heißt es ganz am Ende der „Fragen und Antworten“.

Nichts deutet darauf hin, dass überhaupt ein echter Jurist an dem Online-Unternehmen beteiligt ist. Als Vertreter der Geschäftsleitung ist ein „Direktor“ Markus Bönig angegeben. Der ist Betriebswirt und hat in Corona-Zeiten eine gewisse Bekanntheit erlangt. Er verkaufte zum Beispiel „Schwerhörigenausweise“, die vom Tragen der Schutzmaske befreien sollten. Er warb für „vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigungen“ und bot für zehn Euro „Zertifizierungen“ als „Corona-Tester“ an.

„Er sucht zielsicher Gesetzeslücken und testete Graubereiche aus“, schrieb das Nachrichtenportal t-online während der Pandemie über Bönig.

Dass ein Unternehmer als Betreiber einer „Kanzlei“ auftritt, ist übrigens nicht verboten, wie Verbraucherschützer Bauer erklärt: „Der Begriff Kanzlei ist nicht geschützt.“

Gezielte Beschwerden über die „Freiheitskanzlei“ liegen der Verbraucherzentrale in Stuttgart bisher nicht vor – aber gegen zahlreiche ähnliche Akteure. Insbesondere der Kampf gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das Versprechen, Geld von dort zurückzubekommen, scheinen ein beliebtes Geschäftsmodell zu sein. „Dazu haben wir die meisten Anfragen“, sagt Bauer.

Auch Energieausweise für Gebäude und Grundbuchauszüge werden laut Bauer häufig angeboten – aber der Kunde bekomme für seine Gebühren nichts Brauchbares. „Da wird eine gewisse Furcht vor Behörden ausgenutzt“, sagt der Verbraucherschützer – und im Falle der Grundsteuer-Reform biete die „aufgeheizte Stimmung“ der Immobilieneigentümer ein ideales Einfallstor.
[close]
Quelle: BNN vom 02.05.25

Edit meint, dass da natürlich der Bönig dahintersteckt, das ja sogar im Text steht und dass seine ominöse Redcap B.V. schon mal Thema war. Umso mehr wundere ich mich, dass es nicht möglich sein soll, einen deutschen Verbrecher, der deutsche Bürger betrügt, zur Verantwortung zu ziehen, nur weil er behauptet, aus dem EU-Ausland zu agieren. Kann doch nicht so schwer sein, dem mal in aller Freundschaft und voll Licht und Liebe eine aufs Maul zu geben. Der macht ja trotz Urteilen immer weiter und wird sogar immer frecher, da wäre es langsam mal angebracht, ihn aus dem Verkehr zu ziehen.
« Letzte Änderung: 2. Mai 2025, 19:16:34 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Querdenken
« Antwort #15404 am: 3. Mai 2025, 12:08:42 »
Wahrscheinlich sind die Verbraucherschützer eben nur für deutsche Unternehmen als Rechtsverletzer zuständig.

(Zwar gilt nicht automatisch deutsches Recht, aber bei Verbraucherverträgen gilt bei deutschem Verbraucher mindestens der Schutz nach deutschem Recht (wobei es sicher irgendwelche Ausnahmen gibt). Andererseits wiederum kann es schwierig sein, deutsches Recht im Ausland durchzusetzen, jedenfalls außerhalb der EU. Ob man eine Abmahnung zustellen kann, ist wieder ein anderes Problem. Ist alles kompliziert.)
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