Kommt nur mir das im Spoiler berichtete Geschäftsmodell sehr bekannt vor?
Spontan habe ich an Bönig und seine diversen -express Abzockversuche gedacht. Mich wundert allerdings, dass der Verbraucherschützer der Meinung ist, er könne den Hinweis auf das fehlende vierzehntägige Widerrufsrecht nicht abmahnen, weil der Anbieter im Ausland sitzt. Also erst mal ist davon auszugehen, dass er nicht im Ausland ist und es sich um eine Briefkastenadresse handelt. Weiter richtet sich das Angebot mit de-Adresse, deutscher Telefonnummer und in deutscher Sprache offensichtlich an deutsche Kunden. Und soweit ich weiß ist es dann vollkommen egal, wo jemand behauptet zu sein, dann gilt deutsches Recht.
Spoiler
Für 99 Euro eine Neubewertung?
Dubiose Internet-„Kanzlei“ will das Geld wütender Grundsteuer-Zahler / Verbraucherschützer warnt vor „Geldabsaugmaschinen“
Von Elvira Weisenburger
Da fühlen sich Menschen angesprochen, die plötzlich Hunderte Euro mehr Grundsteuer bezahlen müssen: Ein ominöser Online-Service verspricht Hilfe. Foto: Tanja Mori Monteiro
Karlsruhe. Die Wut über kräftig gestiegene Grundsteuerkosten ist bei vielen Immobilienbesitzern noch längst nicht verraucht. Da klingt so ein Angebot verlockend: „Grundsteuer zu hoch? Jetzt mit 99 Euro zum Gegenschlag ausholen“ – diese Überschrift im E-Mail-Postfach macht dieser Tage so manchen Verbraucher neugierig. Absender ist eine „Freiheitskanzlei.de“. Sie bezeichnet sich selbst als „Schutzschild gegen staatliche Willkür“ und bietet einen Service namens „Grundsteuer-Express“ an. Und sie verspricht: „Wir helfen Ihnen umfassend, eine Neubewertung Ihrer Grundsteuer zu erreichen.“ Die Hilfe soll „einfach, sicher, bezahlbar“ sein.
„Da kann man nur sagen: Finger weg!
Matthias Bauer
Jurist und Verbraucherschützer
Angeblich bekommt der Kunde für 99 Euro alle nötigen Informationen, um den Grundsteuerwertbescheid zu überprüfen und einzuschätzen, ob eine Anfechtung erfolgversprechend ist. „Falls eine Korrektur möglich ist, erhalten Sie von uns alle notwendigen Schreiben, um sich eigenständig und ohne kostenintensive Rechtsberatung mit dem Finanzamt, dem Finanzgericht und Ihrer Kommune auseinanderzusetzen“, heißt es.
Versuchen da Betrüger, den Frust und das Ohnmachtsgefühl der Steuerzahler auszunutzen? Wer in Baden-Württemberg wohnt, wird mit Unterlagen einer solchen „Freiheitskanzlei“ jedenfalls nicht weit kommen. Denn: Es reicht keineswegs ein Schreiben, um im Südwesten die Neubewertung eines Grundstücks und der Steuerlast zu erreichen. Die Eigentümer müssen auf eigene Kosten ein professionelles Gutachten in Auftrag geben – das ist im Landesgrundsteuergesetz ganz klar geregelt. Die Kosten für ein solches Gutachten können rasch 2.000 Euro erreichen.
Interessant ist auch das weitere Service-Angebot der selbst ernannten „Freiheitskanzlei“: Sie verspricht Eltern, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen, „wirksame juristische Unterstützung“. „Masern-Impfblocker“ nennt sich dieser Service. Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks lockt sie mit der Aussicht: „Zahlungen an den Beitragsservice mit juristischer Hilfe jetzt einstellen. Kriegspropaganda von ARD und ZDF stoppen.“ Und sie verspricht, man könne sich als Rundfunkgebührenzahler bis zu 5.000 Euro Schadenersatz holen – für Datenschutzverstöße der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Kostenpunkt für diesen Service: jeweils 55,08 Euro.
Einen Antrag für Kriegsdienstverweigerer bietet die Seite ebenfalls an – und warnt: „Es ist sehr sinnvoll, den Kriegsdienst bereits jetzt zu verweigern, auch wenn Deutschland formal noch nicht im Verteidigungsfall ist.“
Dubios: Der Betreiber der Website sitzt im niederländischen Amsterdam. Eine Service-Telefonnummer in Deutschland ist zwar angegeben, doch wer diese Hamburger Nummer wählt, hört nur eine Bandansage der „Corona-Impfschadenhilfe“ – und die kann angeblich wegen der großen Nachfrage „nicht mehr individuell reagieren“.
Was Verbraucherschützer zu dieser Offerte sagen? Matthias Bauer, Jurist bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, ist da ganz klar in seiner Einschätzung: „Da kann man nur sagen: Finger weg!“ Vieles deute darauf hin, dass es sich um ein durchweg unseriöses Angebot handelt.
Mit ähnlichen „Helferlein-Seiten“ im Internet bekämen es die Verbraucherschützer immer häufiger zu tun. „Die meisten sind Geldabsaugmaschinen“, sagt Bauer. Und Beträge, wie sie die „Freiheitskanzlei“ für ihre Service-Seiten aufruft, fänden sich häufig bei Betrugsmaschen: rund 55 bis 99 Euro. „Das sind Geldbeträge, die man gerne abschreibt, weil es sich nicht lohnt, rechtlich gegen die Anbieter vorzugehen“, sagt Bauer.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat er sofort eine entscheidende Lücke entdeckt: Es fehlt ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Käufer. In Deutschland könnte der Anbieter dafür abgemahnt werden. Aber: „Ich kann es nicht abmahnen, weil er im Ausland sitzt.“
Generell rät Verbraucherschützer Bauer zu großer Vorsicht, wenn der Kunde für solche Dienste im Voraus bezahlen muss. Außerdem hält er das Angebot des „Grundsteuer-Express“ auch inhaltlich für „Quark“. Schon allein das Versprechen, die Kunden könnten sich mit Unterlagen allein mit dem Finanzgericht auseinandersetzen: „Für eine gerichtliche Auseinandersetzung braucht man professionelle Hilfe“, betont Bauer.
Rechtlich scheint sich die selbst ernannte „Freiheitskanzlei“ in einem Punkt abgesichert zu haben: „Wir erbringen keine individuelle Rechtsberatung und ersetzen keine anwaltliche Beratung“, heißt es ganz am Ende der „Fragen und Antworten“.
Nichts deutet darauf hin, dass überhaupt ein echter Jurist an dem Online-Unternehmen beteiligt ist. Als Vertreter der Geschäftsleitung ist ein „Direktor“ Markus Bönig angegeben. Der ist Betriebswirt und hat in Corona-Zeiten eine gewisse Bekanntheit erlangt. Er verkaufte zum Beispiel „Schwerhörigenausweise“, die vom Tragen der Schutzmaske befreien sollten. Er warb für „vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigungen“ und bot für zehn Euro „Zertifizierungen“ als „Corona-Tester“ an.
„Er sucht zielsicher Gesetzeslücken und testete Graubereiche aus“, schrieb das Nachrichtenportal t-online während der Pandemie über Bönig.
Dass ein Unternehmer als Betreiber einer „Kanzlei“ auftritt, ist übrigens nicht verboten, wie Verbraucherschützer Bauer erklärt: „Der Begriff Kanzlei ist nicht geschützt.“
Gezielte Beschwerden über die „Freiheitskanzlei“ liegen der Verbraucherzentrale in Stuttgart bisher nicht vor – aber gegen zahlreiche ähnliche Akteure. Insbesondere der Kampf gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das Versprechen, Geld von dort zurückzubekommen, scheinen ein beliebtes Geschäftsmodell zu sein. „Dazu haben wir die meisten Anfragen“, sagt Bauer.
Auch Energieausweise für Gebäude und Grundbuchauszüge werden laut Bauer häufig angeboten – aber der Kunde bekomme für seine Gebühren nichts Brauchbares. „Da wird eine gewisse Furcht vor Behörden ausgenutzt“, sagt der Verbraucherschützer – und im Falle der Grundsteuer-Reform biete die „aufgeheizte Stimmung“ der Immobilieneigentümer ein ideales Einfallstor.
Quelle: BNN vom 02.05.25
Edit meint, dass da natürlich der Bönig dahintersteckt, das ja sogar im Text steht und dass seine ominöse Redcap B.V. schon mal Thema war. Umso mehr wundere ich mich, dass es nicht möglich sein soll, einen deutschen Verbrecher, der deutsche Bürger betrügt, zur Verantwortung zu ziehen, nur weil er behauptet, aus dem EU-Ausland zu agieren. Kann doch nicht so schwer sein, dem mal in aller Freundschaft und voll Licht und Liebe eine aufs Maul zu geben. Der macht ja trotz Urteilen immer weiter und wird sogar immer frecher, da wäre es langsam mal angebracht, ihn aus dem Verkehr zu ziehen.