RA Hannig und die Klagespaten hatten mal wieder eine Cerebralflatulenz:
https://www.klagepaten.de/leistungen/strafanzeige-gegen-illegale-werbung-fuer-impfungen-und-arzneimittelJetzt sollen die Doofen alle Bürgermeister etc anzeigen, die für Impfkampagnen mit Zugaben werben, also die berühmte Bratwurst zur Impfung. Weil Werbung für Arzneimitel und Medizinprodukte mit Zugaben verboten ist (§ 7 Heilmittelwerbegesetz). Aber:
1. Ist nur die irreführende Werbung (§ 3 HWG) eine Straftat.
2. Gilt bei Orgnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip (die Staatsanwaltschaft kan einfach gar nix machen)
3. Ist das eh fraglich, ob Werbung für eine Impfkampagne unter das HWG fällt.
Letztendlich geht es doch wieder nur darum, Gerichte und Staatsanwaltschaften unnötig zu beschäftigen. Der typische Klagespatenmove, mit Fluten von Altpapier drohen, falls sie nicht ihren Willen kriegen. Irgendwie ist das langweilig, wenn sie wenigstens behaupten würden, dass es sich um irreführende Werbung handelt, weil die Impfung gar nicht hilft. Aber das könnte Hr. Hannig als Vortäuschen einer Straftat auf die Füße fallen. Das riskiert er lieber nicht.