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Was kriegen die In Dresden eigentlich mal hin?
Sind die unfähig oder werden da Formfehler bewußt eingebaut?
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Gute Frage. Die nächste ist, ob es sich bei dem "Zwangsgeld" um eine Erfindung der Presse oder eine Schnapsidee des Ordnungsamtes handelt.
Träfe letzteres zu, so wäre § 15 Abs. 3 VwVG einschlägig ("Der Vollzug ist einzustellen, sobald sein Zweck [der des Zwangsmittels, dtx] erreicht ist.").
Mit Zwangsgeldern saniert man also nur dann die öffentlichen Haushalte, wenn man sie beitreiben kann, bevor die zu erzwingende Handlung, Duldung oder dgl. vorgenommen wurde. Liefe die zu erzwingende Handlung aber binnen weniger Stunden ins Leere, weil die Demo, zu der der Vogel das Folck ausladen sollte, gelaufen ist, bevor die Stadt die 5.000 Euro pfänden konnte, dann ist die Einschätzung "Schnapsidee" nicht zu weit hergeholt.
Das heißt aber nicht, daß der Fisch deswegen zwangsläufig vom Haken wäre. Einschlägig sind nun §§ 24 und 27 SächsVersG (§§ 23 und 26 VersammlG), die den Aufruf zu, die Durchführung bzw. Fortsetzung einer verbotenen bzw. aufgelösten Versammlung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe "bepreisen". Da ist dann freilich nicht mehr das Ordnungsamt, sondern die Staatsanwaltschaft am Zuge. Im Gegensatz zu einer Owi beträgt da die Verfolgungsverjährung drei Jahre.
Abgesehen davon sollte der auch als Versammlungsleiter "verbrannt" sein, was aber nichts macht, weil die Querdeppen keine Not an drögem Folck leiden.