Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1021528 mal)

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Re: Querdenken
« Antwort #3645 am: 15. Mai 2021, 09:16:02 »
Hoffen aufs OVG ...   ::)


Zitat
VG Dresden "Quer­denker" dürfen nicht demon­s­trieren

14.05.2021
Die Polizei im Einsatz bei einer Versammlung

Petra - stock.adobe.com

Die Querdenker-Bewegung darf am Samstag nicht in Dresden demonstrieren. Das hat das örtliche Verwaltungsgericht bestätigt.

Mit einem Eilantrag hatte sich der Versammlungsanmelder gegen das von der Stadt Dresden verfügte Verbot von Versammlungen einschließlich aller Ersatzveranstaltungen der Querdenker-Bewegung am 15. Mai 2021 in Dresden gerichtet. Dieser Eilantrag blieb jedoch vor dem Verwaltungsgericht (VG) Dresden ohne Erfolg (Beschl. v. 12.05.2021, Az. 6 L 351/21).

Der Versammlungsanmelder hatte mehrere Konzepte zur Durchführung der Querdenken-Demonstrationen vorgelegt. Nach der in Sachsen geltenden Corona-Schutzverordnung dürfen Versammlungen nur ortsfest und mit höchstens 1.000 Teilnehmern stattfinden, wobei alle Teilnehmer unter Einhaltung eines Mindestabstands zueinander einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.

Ihr Verbot begründete die Stadt sehr ausführlich: In der Vergangenheit habe sich bereits mehrfach gezeigt, dass der Antragsteller weder in der Lage noch willens sei, das Versammlungsgeschehen zur Einhaltung der Hygienevorgaben zu bewegen. Inbesondere gelte dies für Versammlungen mit mehr als nur 100 Teilnehmern, so die Stadt. Zudem habe er bei verbotenen Versammlungen im März und April 2021 nicht auf das Fernbleiben der Teilnehmer hingewirkt, argumentierte die Stadt weiter. Bei diesen Versammlungen seien die Hygienebestimmungen dann weitgehend missachtet worden. Die Stadt geht auch aufgrund des hohen Mobilisierungspotenzials von einem unübersichtlichen Versammlungsgeschehen in der Innenstadt von Dresden aus, welches aus Infektionsschutzgründen zu verbieten sei. Daher ist der Eingriff in Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz nach Auffassung der Stadt gerechtfertigt.

Das VG Dresden ist der Stadt Dresden vollumfänglich in ihrer Argumentation gefolgt. Auch die vom Antragsteller vorgetragenen Zweifel an der Ermittlung der Inzidenzzahlen überzeugten das VG nicht. Es sei weiterhin nicht zu erwarten, dass von außerhalb anreisende Versammlungsteilnehmer die Stadt wieder verlassen würden, sobald sie feststellen sollten, dass auf den angezeigten Versammlungsflächen bereits die zulässige Teilnehmerzahl erreicht sei, so das VG.

Der Versammlungsanmelder wurde zudem verpflichtet, das Verbot der Versammlungen auf den Wegen zu kommunizieren, auf denen er die Versammlungen zunächst beworben hat.

Gegen den Beschluss des VG kann noch Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

jb/LTO-Redaktion
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/6l35121-verwaltungsgericht-dresden-querdenker-demonstration-verboten/
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Re: Querdenken
« Antwort #3646 am: 15. Mai 2021, 10:04:44 »
Hoffen aufs OVG ...   ::)

Da haben sie vergeblich gehofft, die Demo bleibt verboten. Grund dafür ist unter anderem auch das Verhalten der Querdenker bei früheren Demos und nicht erwartet würde, dass man sich an das Hygienekonzept halten würde. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/querdenken-dresden-verbot-oberverwaltungsgericht-100.html

Zitat von: MDR
Querdenken-Demonstrationen in Dresden bleiben verboten

Das Verbot der Querdenken-Demonstrationen durch die Stadt Dresden hat Bestand. Nach dem Verwaltungsgericht Dresden hat am Freitagabend auch das Oberverwaltungsgericht in Bautzen die Entscheidung bestätigt. Frühere Erfahrungen mit Querdenken-Demonstationen haben dabei eine Rolle gespielt.
Demonstranten stehen während einer Kundgebung am Congresszentrum.
Aufgrund früherer Demonstrationen glaubt das Oberwaltungsgericht nicht, dass sich die Querdenker an die Auflagen halten würden. Bildrechte: dpa

Die Querdenken-Bewegung darf am Sonnabend in Dresden keine Demonstrationen veranstalten. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen am Freitagabend entschieden. Es bestätigte damit wie zuvor das Verwaltungsgericht Dresden das von der Landeshauptstadt verhängte Verbot.

Gericht: Infektionsgefahr bei 5.000 Teilnehmern zu hoch

Beide Gerichte folgten damit der Prognose der Dresdner Stadtverwaltung, wonach von den drei angemeldeten Versammlungen mit reichlich 5.000 Teilnehmern die Gefahr von Corona-Infektionen ausgeht. Diese bestehe für die Demonstranten selbst, aber auch für Polizisten und Passanten. Sie sei nur durch ein Verbot zu vermeiden, hieß es. Eine Rolle spielte dabei auch, dass Sachsen im Bundesvergleich nach wie vor überdurchschnittlich hohe Corona-Zahlen hat. Das Gericht sah es nicht zuletzt aufgrund der überregionalen Mobilisierung als unwahrscheinlich an, dass der Antragsteller der Demonstration in der Lage sei, die Teilnehmerzahl zu begrenzen.

Hygienekonzept reicht nicht, wenn sich keiner dran hält

Neben dem Verweis auf die Argumentation des Dresdner Verwaltungsgerichts machte das Oberverwaltungsgericht noch einmal klar, dass auch die Vorlage eines Hygienekonzeptes und die Ankündigung, die Veranstaltung auf drei Versammlungsplätze zu verteilen, nicht ausreichten. Es sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich die Versammlungsteilnehmer nicht an die Auflagen halten werden, teilte das Gericht die Ansicht von Verwaltungsgericht und Stadt Dresden.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #3647 am: 15. Mai 2021, 10:13:31 »
Erst VG, dann OVG…alle Vorbereitungen zur Demo der Quarkstrudler abgeschlossen
Auf gehts nach Dresden
 
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Online Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #3648 am: 15. Mai 2021, 10:31:29 »
die Demo bleibt verboten


Das ist allerdings das, was ich erhofft hatte!  ;D
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Re: Querdenken
« Antwort #3649 am: 15. Mai 2021, 10:36:22 »
Erst VG, dann OVG…alle Vorbereitungen zur Demo der Quarkstrudler abgeschlossen
Auf gehts nach Dresden
Oder nach Nürnberg:
https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-samstag-237.html#Verwaltungsgerichtshof-erlaubtQuerdenken-Demo-in-Nuernberg
 :disgust:
Dene hams doch ins Hirn gsch...
 
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Re: Querdenken
« Antwort #3650 am: 15. Mai 2021, 11:10:05 »
Zitat
Der Versammlungsanmelder wurde zudem verpflichtet, das Verbot der Versammlungen auf den Wegen zu kommunizieren, auf denen er die Versammlungen zunächst beworben hat.

Ist das ein neuer Hebel? Wenn jetzt dennoch ein paar Querdenker anreisen, kann dann mit Erfolgsaussicht seitens der Behörden bestritten werde, dass das Verbot nicht ausreichend kommuniziert wurde? Der Versammlungsanmelder sich bei einer eventuellen Untätigkeit nicht mehr rausreden kann und es zum Austausch von Kunstgegenständen kommt?
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Re: Querdenken
« Antwort #3651 am: 15. Mai 2021, 11:28:22 »
Ist das ein neuer Hebel?

Nein. Und es zählt das Bemühen und nicht der Erfolg. Wenn ich auf Facebook für eine Versammlung werbe, dann muss ich auch auf Facebook mitteilen, dass die Versammlung verboten wurde. Plakatiere ich die Stadt zu, dann müsste ich theoretisch auf jedem Plakat einen Störer anbringen mit dem Hinweis, dass die Veranstaltung verboten wurde. Noch schwieriger wird es bei der Werbung per Flugblatt.

Allerdings kann die Versammlungsbehörde nichts unmögliches verlangen. Wenn trotz des Bemühens noch Leute anrücken, dann ist das nicht das Problem des Anmelders. Man sollte in solch einem Fall also sein Bemühen gerichtsfest dokumentiern.
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #3652 am: 15. Mai 2021, 12:00:05 »
 
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Offline regintrud

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Re: Querdenken
« Antwort #3653 am: 15. Mai 2021, 12:39:22 »
Hier dürfen sie leider:
https://demokratischer-kalender.de/de/event/es-reicht-bundesweit-worldwide-schwerin-2021-05-15/2021-05-15-14-00
Und leider regnet es nicht.

Hinter "es reicht uns" (https://es-reicht-uns.de/) steht laut Impressum ein Björn Wegner aus Fellbach - hatten wir den hier schon mal? Der Name klingt mir unbekannt.
Dazu gehört:
https://bjoern-wegner.de/ist-das-normal-2/
Ein Wisnewski- und Rubikon-Fan isser. KenFM und die NachDenkSeiten findet er auch doll und den Schweizer Gänserich.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #3654 am: 15. Mai 2021, 12:44:16 »
In Fellbach war oder ist doch die Truppe um Matthias Reckzeh jahrelang aktiv.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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dtx

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Re: Querdenken
« Antwort #3655 am: 15. Mai 2021, 13:04:55 »
@Gerichtsreporter

Meinst du so?

...


Da ist keine Rede davon, daß die Dödel daheim bleiben sollen, sondern nur davon, daß er - unter dem Deckmantel eines "Pressevertreters" - kommen werde.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #3656 am: 15. Mai 2021, 13:16:30 »
Wenn Querdenker querdenken anstatt mitzudenken

Das war wieder Captain Unterhose mit seiner Deppenparade. Beim Rasenden Reporter gibt es ein Video dazu.



Meinst du so?
In etwa. Und so ist das "nur mal gucken" dann geendet.

https://twitter.com/RPFDMOPO/status/1393524659229011973
« Letzte Änderung: 15. Mai 2021, 13:22:17 von Gerichtsreporter »
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Re: Querdenken
« Antwort #3657 am: 15. Mai 2021, 14:49:13 »
« Letzte Änderung: 15. Mai 2021, 15:17:24 von x »
Kommen wir nun zu etwas völlig anderem.
 
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Online Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #3658 am: 15. Mai 2021, 15:33:24 »
...

...


Dem kann man unter dem Laufen die Schuhe besohlen, ne?   :think:
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Re: Querdenken
« Antwort #3659 am: 16. Mai 2021, 12:37:46 »
Die gestrige Haintz-Rede aus Nürnberg ist da. Natürlich muss er mit Nürnberg 2.0 drohen...



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