Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1040245 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #2055 am: 23. Dezember 2020, 20:24:55 »
Pause beendet, Spendenaktion nicht ;)
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Re: Querdenken
« Antwort #2056 am: 23. Dezember 2020, 20:32:01 »
Der 30.12. wird für die Orthogonaldenker auch kein Selbstläufer in Berlin.

https://www.bz-berlin.de/berlin/polizei-verbietet-querdenker-demo-am-30-12-in-berlin

Spoiler
Zitat
„Gefährdung der öffentlichen Ordnung“
Polizei verbietet „Querdenker“-Demo am 30.12. in Berlin

Hin und her um eine Demonstration gegen die Corona-Politik mit 22.500 Teilnehmern in der Hauptstadt!

Erst wollte die „Querdenker“-Initiative mit tausenden Personen an Silvester nahe des Brandenburger Tors gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung auf die Straße gehen, doch ausgerechnet die neuen verschärften Regeln gegen das Coronavirus machten ihnen einen Strich durch die Rechnung. Demonstrationsverbot an Silvester.

Dann meldeten sie einen Tag früher eine neue Demonstration, ebenfalls mit 22.500 Teilnehmern auf der Straße des 17. Juni an. Der Plan: am 30. Dezember ab 15 Uhr unter dem Motto „Willkommen 2021 – das Jahr der Freiheit und des Friedens“ demonstrieren.

Aber Fehlanzeige! Die Polizei sprach am Mittwoch dem Anmelder gegenüber ein Verbot der Demonstration aus.

In einer Erklärung der Polizei Berlin heißt es dazu: „Eine sorgfältige Prüfung der Versammlungsbehörde hat ergeben, dass die Durchführung der Versammlung – insbesondere in der aktuell vorherrschenden Pandemiesituation – zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führt.“

Erst am 18. November hatte es bei einer Großdemo von Gegnern der Corona-Politik Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten gegeben. Die Polizei versuchte stundenlang, die Demonstranten am Brandenburger Tor zurückzudrängen, schaffte es aber erst durch den Einsatz von Wasserwerfern.

Die Randale der Corona-Demo am 18. November in Zahlen

  • 365 Demonstranten hatte die Polizei bis zum Abend vorübergehend festgehalten. Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentziehungen seien häufig wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz erfolgt, twitterte die Behörde am Abend. Es gab aber auch den Verdacht auf Landfriedensbruch.
  • Bei zwei Personen wurde richterlich geprüft, ob sie in U-Haft kommen.
  • 77 Polizisten wurden im Einsatz verletzt. Darunter eine Polizistin, die einen Tritt gegen den Kopf bekommen habe, als sie ihren Helm abnahm, sagte ein Sprecher. Sie sei in ein Krankenhaus gekommen. Einem anderen Kollegen sei die Schulter ausgekugelt worden.
    Demonstranten hätten teilweise versucht, den Einsatzkräften die Helme vom Kopf zu zerren, teilte die Polizei mit. Bei einigen Beamten rissen Demonstranten die Helmvisiere hoch und sprühten den Polizisten Reizgas ins Gesicht.
  • 257 Strafermittlungsverfahren, unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs und versuchter Gefangenenbefreiung wurden eingeleitet.
  • Weil 40 Hooligans versuchten, die Polizei in Richtung Reichstag zu überwinden, kam Pfefferspray zum Einsatz. So konnte ein Durchbruch verhindert werden.
  • Über verletzte Demonstranten war bis zum Abend des 18. November nichts bekannt.

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik bezeichnete den Einsatz der Wasserwerfer in dieser Situation als „rechtsstaatlich und verhältnismäßig“. „Wir mussten heute Regeln durchsetzen, die dem Schutz aller dienen.“
[close]

Das gibt wieder Mimimi auf allen Kanälen und Feiertagsarbeit für Gerichte.
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Re: Querdenken
« Antwort #2057 am: 23. Dezember 2020, 22:08:35 »
Off-Topic:
Den Goldenen Aluhut kann man auch ganz einfach über Paypal unterstützen:

Der goldene Aluhut gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

http://www.paypal.me/DerGoldeneAluhut

Odernoch einfacher über die Webseite.


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Re: Querdenken
« Antwort #2058 am: 23. Dezember 2020, 22:10:42 »
Off-Topic:
Den Goldenen Aluhut kann man auch ganz einfach über Paypal unterstützen:

Der goldene Aluhut gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

http://www.paypal.me/DerGoldeneAluhut

Odernoch einfacher über die Webseite.

Überweisung ist besser, weil da 100% beim Empfänger ankommen. PayPal behält einen nicht unerheblichen Teil der Spende als Provision ein. Steady ebenso
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2020, 23:00:56 von Fatzke »
"gott erhalte putin. und zwar bald."

(danke an @siemers auf twitter für diesen wunderschönen tweet)
 
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Re: Querdenken
« Antwort #2059 am: 23. Dezember 2020, 22:55:15 »
Anwalt Jun ist wirklich fleißig.

https://twitter.com/Anwalt_Jun/status/1341853960970354690

Zitat
Einige Bankdirektoren müssen unterm Tannenbaum grübeln, ob sie für einen prominenten Kunden ihre BaFin Zulassung riskieren, oder lieber die Guthaben bei der Justiz hinterlegen.  Von #Ballweg sollte man jedenfalls Vorkasse nehmen.
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Re: Querdenken
« Antwort #2060 am: 23. Dezember 2020, 23:16:18 »
Ballweg hat sich recht dumm benommen bei seinen Aktivitäten, was? Ich dachte, der ist/war Unternehmer? Kann man da so blöde sein, nicht zu wissen, wie man Konten führt und eine Organisation rechtlich sauber zu führen? Hätte halt seine ganze Sache weniger geschmeidig erscheinen lassen. Vielleicht dachte er auch, das merkt doch keiner. Doppelt dumm.
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Re: Querdenken
« Antwort #2061 am: 23. Dezember 2020, 23:41:47 »
Vielleicht dachte er auch, das merkt doch keiner. Doppelt dumm.

Nicht unbedingt. Wenn man die Spendenkohle in die eigene Tasche umleiten will, dann ist Transparanz eher doof. Nur sollte man dann nicht versuchen, anderen ans Bein zu pinkeln, "Dreistheit siegt" klappt nicht immer.
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Re: Querdenken
« Antwort #2062 am: 23. Dezember 2020, 23:43:14 »
Die Feinheiten des Vereinsrechts sind kompliziert und eher kein Stoff, den ein Unternehmer beherrscht. Anscheinend ist da auch erst RA Jun drauf gestoßen.

Chapeau und herzlichen Dank an ihn für seine kreative und fleißige Arbeit!
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Re: Querdenken
« Antwort #2063 am: 23. Dezember 2020, 23:49:06 »
Transparenz und persönliche Haftung sind antiproportional. Michi hat versucht beides zu minimieren und ist dabei, nach derzeitigem Kentnissstand, auf den Nuschel gefallen. Aber inzwischen hat er Kontakt zum Meister in dieser Disziplin. Er hätte so einen Staatsvereinsstiftungs-Verhau wie der Pudel-König schaffen müssen. Mit "Notar"anderkonto in Polen und treu ergebenen Strohleuten.
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Re: Querdenken
« Antwort #2064 am: 23. Dezember 2020, 23:50:55 »
Verein würde halt auch bedeuten, dass er Mitgliederversammlungen durchführen und Rechenschaft ablegen muss. Ein Verein braucht einen Vorstand und Vertreter. Außerdem kann er abgewählt werden. Ich denke, das wollte er vermeiden. Also hat er den Laden wie eine lose Versammlung geführt – wenigstens nach außen hin und ohne die Kontrolle tatsächlich abgeben zu wollen. Das ist wie "wasch mir den Pelz, aber mach ihn nicht nass". Egal, welche Lösung infrage gekommen wäre, sie sind alle irgendwie ungünstig, wenn man Geld einsacken, aber die alleinige Kontrolle behalten und keinerlei Transparenz üben will. Und da dachte er wohl, das merkt keiner, da wurstelt er einfach weiter so vor sich hin und mobilisiert tumbe Trottel auf die Straße um vermeintlich abhanden gekommene Rechte wiederzuerlangen. Ööööhhh, jetzt holt ihn das Recht in Form harter Gesetze und unangenehmer Nachfragen ein.
Bin gespannt, wann sie im Finanzamt aufwachen.
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Re: Querdenken
« Antwort #2065 am: 24. Dezember 2020, 01:06:23 »
Das ist wie "wasch mir den Pelz, aber mach ihn nicht nass".
Also die Zusammenfassung der Mentalität sämtlicher unserer Kundschaft. ;)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #2066 am: 24. Dezember 2020, 01:35:49 »
Ballweg hat sich recht dumm benommen bei seinen Aktivitäten, was? Ich dachte, der ist/war Unternehmer? Kann man da so blöde sein, nicht zu wissen, wie man Konten führt und eine Organisation rechtlich sauber zu führen?

...

Das ist die Kehrseite von "Geht nicht, gibts nicht". Der Drang zur Selbständigkeit wird zur großen Freude der Anwälte recht selten durch die Abwesenheit von Kenntnissen gebremst, die im ersten Lehrjahr einer kaufmännischen Berufsausbildung zu erwerben wären.

 
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Re: Querdenken
« Antwort #2067 am: 24. Dezember 2020, 08:27:12 »
Unternehmer gehört zu den Begriffen des Geschäftslebens, die weit über ihre eigentliche Bedeutung aufgeladen sind.

Unternehmer zu sein, bedeutet lediglich eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen.
Da ist keine Rede von Gewinn.
Da ist keine Rede von Erfolg.
Da ist keine Rede von Können.
Da ist keine Rede von Erfahrung.
Da ist keine Rede von Ausbildung.
Da ist keine Rede von Umsatzgrößen.
Da ist keine Rede von Irgendwas.

Übrigens können auch Vereine Unternehmer sein.
Oder andere Personenvereinigungen.
Oder sonstige Körperschaften.
Oder Gemeinden.
Viel sind Unternehmer, die niemand so bezeichnen würde.
Rechtsanwälte.
Ärzte.
Auch Landwirte.
Auch Flaschenpfandsammler.
Auch Zuhälter.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #2068 am: 24. Dezember 2020, 09:04:11 »
Das hier hatten wir wohl noch nicht?


Zitat
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
Berliner Polizei verbietet „Querdenken“-Demonstration am 30. Dezember

Für die Kundgebung hatten die Kritiker der Corona-Politik 22.500 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni angemeldet. Ursprünglich sollte sie an Silvester stattfinden. 
Spoiler
Die für den 30. Dezember in Berlin geplante „Querdenken“-Demonstration gegen staatliche Beschränkungen in der Corona-Krise wird verboten. Angesichts der Pandemiesituation würde eine Versammlung zur unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen, teilte die Berliner Polizei am Mittwochabend mit.

Für die Kundgebung hatten die Kritiker der Corona-Politik 22.500 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni angemeldet. Ursprünglich war die Demonstration unter dem Motto „Willkommen 2021 - das Jahr der Freiheit und des Friedens“ an Silvester geplant.

Wegen des allgemeinen Versammlungsverbots hatten die Organisatoren die Demonstration um einen Tag vorverlegt.

Die öffentliche Sicherheit umfasse den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und die staatlichen Einrichtungen und Veranstaltungen, teilte die Polizei weiter mit.

Der Initiator der Stuttgarter Initiative „Querdenken“, Michael Ballweg, kündigte für Donnerstag eine Stellungnahme zu der neuerlichen Verbotsverfügung an.

Bei der großen „Querdenken“-Demonstration am 29. August hatten sich viele Teilnehmer nicht an die Abstandsregel gehalten. Am 18. November war eine ähnliche Demonstration von der Polizei mit Hilfe von Wasserwerfern aufgelöst worden, weil fast niemand einen Mund-Nasen-Schutz trug. (dpa)
[close]
https://www.tagesspiegel.de/berlin/gefaehrdung-der-oeffentlichen-sicherheit-berliner-polizei-verbietet-querdenken-demonstration-am-30-dezember/26747658.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Gutemine

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Re: Querdenken
« Antwort #2069 am: 24. Dezember 2020, 11:18:17 »
In Braunschweig wollen die Quarkdenker wohl ihren Mitstreitern ein möglichst teures Weihnachten oder den Klagespaten möglichst viele neue Mandanten bescheren. ::)

Spoiler
Braunschweig
Braunschweig: Querdenker wollen Corona-Regeln zu Weihnachten aushebeln – „Darf nicht missbraucht werden“

Braunschweig. Für Menschen in Braunschweig und ganz Deutschland wird dieses Weihnachten ganz anders. Abstand halten ist das oberste Gebot der Stunde. Auch sollen sich so wenig Menschen wie möglich treffen. Doch das wollen die Querdenker aus Braunschweig so nicht hinnehmen.

In einem Telegram-Chat der Gruppierung postete ein Mitglied eine Art „Schlupfloch“ um die geltenden Bestimmungen auszuhebeln. Ein Screenshot davon ist bei Twitter aufgetaucht. Der Nutzer schreibt: „Während die Infektionszahlen steigen, alle 3 Minuten hier ein Mensch an Covid19 stirbt, wird bei Querdenken Braunschweig aufgerufen die Corona-Beschränkungen zu unterlaufen.“
Braunschweig: Das sagen Polizei und Innenministerium

Der Screenshot offenbart, dass die Querdenker aus Braunschweig einen vermeintlichen Trick entdeckt haben, damit sie sich nicht an die Kontaktbeschränkungen halten müssen.

Darin heißt es: „Wenn ihr über die Feiertage mehr als fünf Personen sehen wollt, meldet eure Treffen als politische Versammlungen an. Gilt für Treffen unter freiem Himmel wie auch in geschlossenen Räumen, auch in eurer Wohnstube.“

Denn Treffen in Räumen müssten nicht angemeldet werden. „Ihr müsst dem Covizei-Kommando nur sagen, dass es sich um eine Versammlung nach Artikel 8 GG handelt“, heißt es weiter.

Im Grundgesetz steht tatsächlich: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Twitter-Nutzer sind außer sich über diese Aufforderung aus Braunschweig. Kommentar: „Bitte diese Gruppe eine in Gemeinschaftszelle sperren und bis zum Ende der Pandemie dort lassen!“ Ein anderer schreibt: „Immer wieder staune ich darüber, auf was für Ideen man so kommt. Ich bin echt zu naiv.“

News38.de hat bei der Polizei Braunschweig nachgefragt, ob die Deklarierung als „Versammlung“ tatsächlich genutzt werden kann, um mit mir Menschen Weihnachten zu feiern. Von dort heißt es: „Das Versammlungsrecht darf nicht missbraucht werden, um die bestehenden Corona-Regeln zu umgehen. Insofern gelten die gleichen Bußgeldvorschriften wie im allgemeinen Bereich.“

Das Innenministerium Niedersachsen erklärt auf Anfrage außerdem: „Die Durchführung einer Versammlung, sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen, setzt nach Paragraf 4 Absatz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung ein Hygienekonzept voraus.“
Braunschweig: „Schlupfloch“ ist eine Ordnungswidrigkeit

Auch hierbei muss die Personen-Anzahl begrenzt, Abstand gehalten, eine Maske getragen und gelüftet werden.

Der gemeinsame Verzehr einer Weihnachtsgans im Rahmen eines gemütlichen Beisammenseins dürfte unter Einhaltung der Vorgaben somit nicht möglich sein. Und stellt im Übrigen unter diesen Umständen auch keine versammlungsrechtlich geschützte Veranstaltung im Sinne des Versammlungsgesetzes dar.“

Verstöße gegen diese Bestimmungen sind demnach Ordnungswidrigkeiten. Sie werden von der Polizei Braunschweig geahndet. (ldi)
[close]
https://www.news38.de/braunschweig/article231212016/Braunschweig-Querdenker-wollen-Corona-Regeln-zu-Weihnachten-aushebeln-Darf-nicht-missbraucht-werden.html
_________________________

Hier gab es wohl schon eine schöne Bescherung für einen Covidi.oten. Die Klagespaten scheinen mit ihrer "PCR-Argumentation" mal wieder ganz, ganz großen Erfolg gehabt zu haben.  ;)

Spoiler
Corona-Sünder muss 1000 Euro Strafe zahlen, weil er im Garten war

Pirna - Teures Bußgeld! Ein Sachse muss nun 1000 Euro Strafe zahlen, weil er seinen Garten trotz positivem Corona-Test aufsuchte.
Christian H. (51) muss 1000 Euro Bußgeld bezahlen.
Christian H. (51) muss 1000 Euro Bußgeld bezahlen.  © Peter Schulze

Wer die Quarantäne-Anordnung ignoriert, wird mächtig zur Kasse gebeten. Bis zu 25.000 Euro Bußgeld können fällig sein.

Christian H. (51) aus Bad Gottleuba sollte 2000 Euro zahlen, weil er statt zu Hause im Garten war. Er wehrte sich gegen diesen Bescheid am Dienstag beim Amtsgericht Pirna. Mit mäßigem Erfolg.

Im Frühjahr war der Musiker positiv getestet worden, musste zum Glück nicht ins Krankenhaus, sollte aber per sogenanntem Absonderungsbescheid 14 Tage zu Hause bleiben.

"War ich ja", so Christian H. "Aber der Gartennachbar rief an, wir müssten in der Anlage die Wasserleitungen prüfen. Ich musste hin, den Hahn aufdrehen. Ich trug extra FFP3-Maske, Handschuhe und hatte Desinfektionsmittel mit. Es sind doch nur ein paar Meter bis zum Garten."

Richter Jürgen Uhlig (63) zeigte kein Verständnis.

"Es ist egal, wie weit der Garten weg ist. Sie haben sich über die Anordnung hinweggesetzt! Ich wüsste nicht, wo die Notwendigkeit lag, die zu ignorieren."
Anwalt stellt PCR-Test infrage: Richter droht plötzlich mit Haftstrafe!
Die Kleingartensparte zählte laut Amt nicht zum "Quarantäne-Standort".
Die Kleingartensparte zählte laut Amt nicht zum "Quarantäne-Standort".  © Peter Schulze

Christian H.s Anwalt versuchte, mit Fundstellen aus dem Netz den PCR-Test und damit die Anordnung infrage zu stellen.

Uhlig konterte: "Quersuchen statt querdenken ..." Und er legte mit klaren Worten nach: "Bisher geht es hier um den Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Aber ich denke über den Tatbestand der versuchten Körperverletzung nach."

Analog zu HIV-Infizierten, die wider besseres Wissen das Virus weitergeben. "Da geht es bei sechs Monaten Haft los", so der Richter. Daraufhin lenkte Christian H. ein, bat aber um eine geringere Strafe. Logisch: Wegen der Pandemie und somit ausfallender Gigs hat er derzeit keine Gagen.

Der Richter halbierte die Strafe auf 1000 Euro. "Weniger ist aber nicht drin", so Uhlig.
[close]
https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-dresden/corona-suender-muss-1000-euro-strafe-zahlen-weil-er-im-garten-war-1772802
« Letzte Änderung: 24. Dezember 2020, 11:20:43 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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