Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1021977 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #12960 am: 4. Dezember 2023, 10:29:01 »
Ludwig plant strategisch damit es kein Mimimi wegen "Pipi, Hunger, Kalt" gibt

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Querdenken
« Antwort #12961 am: 4. Dezember 2023, 11:06:30 »
Verbrechen gegen die Menschheit ...

Wie sieht es eigentlich mit der Strafbarkeit wegen Falschbeschuldigung aus?


§ 164
Falsche Verdächtigung

(...)

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch einen ausgedehnten oder systematischen Angriff gegen eine Zivilbevölkerung gekennzeichnet ist. Erstmals völkervertraglich festgelegt wurde der Tatbestand 1945 im Londoner Statut des für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes geschaffenen Internationalen Militärgerichtshofs. Die heute wichtigste vertragliche Rechtsquelle ist Artikel 7 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Strafbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist daneben auch völkergewohnheitsrechtlich anerkannt. Entsprechende Straftatbestände finden sich in einer Vielzahl nationaler Strafgesetzbücher. Hannah Arendt, Karl Jaspers und andere halten die Übersetzung von „crime against humanity“ für einen Euphemismus und übersetzen die Formulierung als „Verbrechen gegen die Menschheit“. (Wikipedia)


Ich in meinem laienhaften Verständnis frage mich, warum man dem Ludwig nicht endlich mal juristisch Grenzen setzt.
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Offline Rabenaas

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Re: Querdenken
« Antwort #12962 am: 4. Dezember 2023, 11:17:38 »
Na, die „Impfungen“ waren doch ein systematischer Angriff auf die Zivilbevölkerung!  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Peta1

Re: Querdenken
« Antwort #12963 am: 4. Dezember 2023, 11:24:59 »
@Rabenaas :
Das will ich wohl meinen! Bin seit Oktober zum 5. Mal geimpft und habe heute Blähungen!
Endlich überzeugt? ;)
Peta1
"entschlossen und besonnen".
 
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Online Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #12964 am: 4. Dezember 2023, 11:33:02 »
Na, die „Impfungen“ waren doch ein systematischer Angriff auf die Zivilbevölkerung!  ;D

Das ist schliesslich der Beweis via Georgia Guidestones zu erbringen

https://de.wikipedia.org/wiki/Georgia_Guidestones

 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Querdenken
« Antwort #12965 am: 4. Dezember 2023, 11:33:43 »
Seit der Impfung habe ich keinen Spaß mehr, denn die Blähungen sind weg.
Fahrten in vollen Aufzügen waren ein Highlight des Tages für mich.
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Offline knautschzone

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Re: Querdenken
« Antwort #12966 am: 4. Dezember 2023, 15:06:01 »
Zu den Restaurants rund um den Platz.
Das möchte ich sehen, wenn die da in Massen reinströmen mit ihren Bannern, Fahnen und Trommeln, um sich aufzuwärmen und dann da nur rumstehen und den Restaurantbetrieb lahm legen oder die Toiletten verstopfen (damit meine ich natürlich nur die Räumlichkeit). Der Besitzer wird die entweder zum Verzehr nötigen oder rausschmeißen.
Ich weiß, daß ich nichts weiß. Also erzähl mir nix.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #12967 am: 4. Dezember 2023, 15:09:51 »
"Toilette für Nichtkunden 1 € - für Querdenker 5 €"
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline desperado

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Re: Querdenken
« Antwort #12968 am: 4. Dezember 2023, 15:39:29 »
"Toilette für Nichtkunden 1 € - für Querdenker 5 €"

Auch wenn Quarkdenker gerne mal über Geschäfte jubel, an denen Schilder, wie "Geimpfte haben Hausverbot", das wäre in deren Augen diskriminierend!

Nicht das ich das nicht machen würde, wäre ich Betreiber eines der 6 Restaurants :whistle:
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Re: Querdenken
« Antwort #12969 am: 4. Dezember 2023, 15:45:24 »
Der 10.12.23 ist ja noch etwas hin, bis dahin kann es sich der Wetter noch ändern.
Aber was sind denn das für "Freiheitskämpfer"? Da kann man nur auf die Strasse wenn das Wetter gut ist und man sich irgendwo aufwärmen kann?
Ich würde das mal als Wohlstandsverwahrlosung klassifizieren.

Auch diese Selbstverständlichkeit die Räume und Toiletten von umliegenden Restaurant nutzen zu können ist mir unbegreiflich, ich glaube nicht, dass die sich mit nur einem der Besitzer abgestimmt haben.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: Querdenken
« Antwort #12970 am: 4. Dezember 2023, 15:51:37 »
Wie sieht es eigentlich mit der Strafbarkeit wegen Falschbeschuldigung aus?


§ 164
Falsche Verdächtigung

Der Fall Ofarim sollte auch dem Herrn Ludwig nicht entgangen sein.
Oder gelten für Herrn Ludwig andere Gesetze? Artikel 3 Abs. 1 GG gilt doch noch, oder?  :think:
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12971 am: 4. Dezember 2023, 16:09:30 »
Nun gut, also Scherz beiseite:

§ 164 StGB enthält 2 Straftatbestände:

Zum einen die bewußt wahrheitswidrige Verdächtigung einer tatsächlich begangenen Straftat (die Verletzung von Dienstpflichten lassen wir hier mal außen vor). Herr Ludwig  subsumiert jedoch legales Tun fälschlich unter  Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 VStGB - er wirft den Übeltätern also gerade keine tatsächlichen Straftaten vor.

Er stellt auch keine "sonstige Behauptung tatsächlicher Art auf, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen" gegen die Impfmörder herbeizuführen - die angekündigte Anzeige wird bei den Adressaten lediglich Gelächter herbeiführen.

Ein (untauglicher) Versuch falscher Verdächtigung ist übrigens nicht strafbewehrt.

Wozu sich ein Rechtsanwalt mit solch hanebüchener Quatschjuristerei qualifiziert, muß hier und jetzt nicht vertieft werden.
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Re: Querdenken
« Antwort #12972 am: 4. Dezember 2023, 17:38:44 »
Da komme ich mit meinem laienhaften Verständnis nicht mit.
Er behauptet also einerseits Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unterstellt aber andererseits keine tatsächlichen Straftaten?  :scratch:

Und ab wo beginnt ein behördliches Verfahren? Ist das nicht schon dadurch in Gang gesetzt, dass sich jemand den Blödsinn dieses Verrückten durchlesen, die Rechtslage beurteilen und dann darauf antworten muss?
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Re: Querdenken
« Antwort #12973 am: 4. Dezember 2023, 17:56:19 »
Er behauptet, tatsächlich nicht strafbare Handlungen seien Verbrechen. Jeder Staatsanwalt wird die Aufnahme von Ermittlungen schmucklos ablehnen, da kein Anfangsverdacht einer Straftat.

Es wird weder zu einem Ermittlungs- oder sonstigem behördlichen Verfahren kommen.
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Offline Anmaron

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Re: Querdenken
« Antwort #12974 am: 4. Dezember 2023, 18:19:24 »
Zitat
Ich in meinem laienhaften Verständnis frage mich, warum man dem Ludwig nicht endlich mal juristisch Grenzen setzt.

Die Dackel lass kläffen. Was hülfen Grenzen, außer denen, die mitkläffen? Soll er sich lächerlich machen und die Freiheiten genießen, die der Rechtsstaat auch ihm zugesteht.

Meinungsfreiheit bedeutet auch, sich selbst zum Gespött machen zu dürfen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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