Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1076639 mal)

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Re: Querdenken
« Antwort #12975 am: 4. Dezember 2023, 18:22:38 »
@Anmaron

Naja der kläffende Dackel hat da vermutlich aber im Hintergrund nen mögliches Geschäftsmodel laufen.
 
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Offline Anmaron

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Re: Querdenken
« Antwort #12976 am: 4. Dezember 2023, 18:27:10 »
Das haben die Ganewim von den Kaffeefahrten auch, die Uhrenverkäufer im Kauffernsehen, Versicherungen und Banken, Kommunikationsgesellschaften, etc. Nicht immer läuft es so wie es sollte und meistens gilt "selbst schuld, wenn du so blöd bist". Ich hab auch schon viel unnötiges bezahlt, weil ich so blöd war.
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Re: Querdenken
« Antwort #12977 am: 4. Dezember 2023, 18:36:52 »
@Anmaron

Naja der kläffende Dackel hat da vermutlich aber im Hintergrund nen mögliches Geschäftsmodel laufen.

Das hat ja auch schon beim Füllmich(dietasche) geklappt. Ins (Untersuchungs)loch kam er doch wegen anderer Unterschlagungen? Dass Diejenigen, die dem Füllmich die € 800,00 zzgl. MwSt. gezahlt haben, ihr Geld wiedersehen, ist mehr als fraglich.
Vielleicht hofft der Ludwig auf viele Mandate als Nebenklägeranwalt :whistle:. Auch wenn die Klage abgewiesen wird (mit Sicherheit), er hat das Geld dann in seiner Tasche.

Ich habe den falschen Beruf erwählt, ich hätte mich als RA niederlassen sollen (insbesondere seitdem RAs nicht mehr nur für bestimmte Zivilgerichte zugelassen sind.)  :snooty:
« Letzte Änderung: 4. Dezember 2023, 18:38:59 von Habra »
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12978 am: 4. Dezember 2023, 18:38:03 »
Off-Topic:
Er behauptet, tatsächlich nicht strafbare Handlungen seien Verbrechen. Jeder Staatsanwalt wird die Aufnahme von Ermittlungen schmucklos ablehnen, da kein Anfangsverdacht einer Straftat.

Also irgendwie erschließt sich mir das auch nicht so ganz. Er kann also z.B. behaupten, die impfenden Ärzte seien Mörder, einfach weil die Impfung nun mal kein Mord ist? Die Ärzte haben sich ganz klar rechtskonform verhalten, er mit seinen Behauptungen hingegen …
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Re: Querdenken
« Antwort #12979 am: 4. Dezember 2023, 19:39:19 »
Off-Topic:
Wenn er behauptet, die Ärzte seien Mörder, weil sie gegen Corona geimpft haben, ist dies nun mal nicht geeignet, Ermittlungen herbeizuführen. Somit ist der Tatbestand von § 614 Abs. 2 nicht erfüllt.

Wenn er behauptet, die Ärzte seien Mörder, sieht's anders aus.

Vielleicht ist das eher etwas für üble Nachrede
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Re: Querdenken
« Antwort #12980 am: 4. Dezember 2023, 19:47:17 »
Off-Topic:
Ich erkenne eine gewisse Analogie zu der "Soldaten-sind-Mörder"-Aussage.
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Re: Querdenken
« Antwort #12981 am: 4. Dezember 2023, 19:52:45 »
Off-Topic:
Das ist nochmal was anderes, "Soldaten" ist eine nicht hinreichend abgegrenzte Personengruppe, und daran scheitert in dem Fall die Strafbarkeit. Wenn man konkrete Soldaten oder Ärzte oder mal eben jeden einzelnen Bundestagsabgeordneten anzeigt, ist das dann doch wieder deutlich abgegrenzt.
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Re: Querdenken
« Antwort #12982 am: 5. Dezember 2023, 06:37:49 »
Wenn das mal keine diktatorische Entscheidung ist?  Da sagt das Gericht einfach Basta oder was?  ???


Zitat
Justiz

Harte Linie gegen Corona-Leugner

4. Dezember 2023, 15:47 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Staatsdiener dürfen bestraft werden, wenn sie Verschwörungsmythen verbreiten und die Pandemiepolitik als "diktatorisch" kritisieren.

Von Ronen Steinke, Berlin
 
Bei extremistischen Äußerungen von Staatsdienern dürfen Behörden schon seit vielen Jahren disziplinarische Maßnahmen ergreifen und sogar Personen aus dem Dienst entfernen. Nun ist dies erstmals auch bei Verbreitung von Corona-Verschwörungsideologien möglich.

Es gibt dazu jetzt eine Leitentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Corona-Leugner werden darin unter bestimmten Umständen auf eine Stufe mit Rechtsextremen gestellt. Und das bedeutet: Wer eine solche Gesinnung an den Tag legt, kann seine Position im Staatsdienst verlieren. Sei es als Lehrerin, als Polizistin oder auch als Soldat.

Der Bundeswehrsoldat beklagte eine "aufkommende Diktatur"
Die Entscheidung des Gerichts (Aktenzeichen 2 WD 11.22) ist bereits im Juni ergangen, war aber zunächst unbeachtet geblieben und ist erst jetzt in der aktuellen Ausgabe der zweiwöchentlich erscheinenden Juristenzeitung eingehend besprochen worden. Im behandelten Fall geht es um einen ehemaligen Hauptmann der Bundeswehr, der sich bereits im Ruhestand befand, aber weiterhin Bezüge erhielt.

"Ich schäme mich für diesen Staat, dem ich über 30 Jahre treu gedient habe", hatte der Mann im April 2020 bei Facebook gepostet, angesichts von politischen Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung, zum Beispiel Versammlungs- und Kontaktverboten. "Was lassen wir mit uns machen? Das ist das wahre Gesicht einer aufkommenden Diktatur."

Das Bundesverwaltungsgericht - konkret: der 2. Wehrdienstsenat - hat nun entschieden, dass solche und ähnliche Kritik einen Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue darstellen würden. Der Staat dürfe den Ex-Offizier sanktionieren, indem er dessen Ruhegehalt kürzt.

Spoiler
Verschwörungsideologische Querdenker sind Extremisten
Erst seit 2021 stufen die Verfassungsschutzämter die verschwörungsideologische Szene der sogenannten Querdenker überhaupt als extremistisch ein. Auch wenn die Querdenker kein eigenes politisches Programm verfolgen und auch wenn sie eine "Diktatur" keineswegs für etwas Gutes halten würden, betrieben diese Personen dennoch eine "Diffamierung und Delegitimierung des Staates", so lautet der Vorwurf.

Dieses Argument, mit dem inzwischen zahlreiche Verfassungsschutzämter arbeiten, hat nun das Bundesverwaltungsgericht erstmals gebilligt. Die Relevanz seiner Entscheidung ist groß. "Die inhaltlichen Ausführungen lassen sich nahtlos auf Beamtinnen und Beamte des Bundes und der Länder übertragen", kommentiert in der Juristenzeitung der Bonner Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dabei klar: Kritik an der Regierung oder auch an bestehenden rechtlichen Regelungen sei auch für Staatsdiener grundsätzlich legitim. "Denn weder der Staat noch die Gesellschaft haben ein Interesse an unkritischen Beamten und Soldaten."

Eine Grenze sei aber erreicht, wenn jemand "die Staatsorgane nicht lediglich kritisiert, sondern ihre demokratisch gewählten Repräsentanten diffamiert, ihnen die Legitimation abspricht, ihre Absetzung in verfassungswidrigen Verfahren befürwortet oder gar zum gewaltsamen Sturz auffordert".

Die untere Instanz hatte den Hauptmann noch freigesprochen
Der ehemalige Bundeswehr-Hauptmann, um den es in diesem Fall ging, hatte im Mai 2020 auch gepostet: "Ich verstehe nicht, warum meine Kameraden nicht gegen diese geplante Diktatur vorgehen?" Noch im vergangenen Jahr hatte er vor Gericht zunächst gewonnen. Er hatte sich vor der unteren Instanz, dem Truppendienstgericht Süd, erfolgreich auf seine Meinungsfreiheit berufen. Dort hatte der ehemalige Hauptmann teilweise behauptet, er habe im Internet satirisch überspitzt - und im Übrigen einen legitimen Beitrag zur Debatte um die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen geleistet.

Das ließ das Bundesverwaltungsgericht nun nicht gelten. Der Ex-Offizier hatte die Corona-Politik der Bundesregierung wahlweise als "kommunistisch" wie auch "faschistisch" bezeichnet, hatte eine Fotomontage von Angela Merkel mit Hitlergruß geteilt.

Er hatte 2020 über den Microsoft-Gründer Bill Gates und den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), einen gelernten Bankkaufmann, bei Facebook gepostet: "Die ganze Welt lässt sich von einem Software-Freak, der die Weltherrschaft übernehmen will, verarschen. Und wir in Deutschland lassen uns von einem Bankkaufmann unsere Menschenrechte nehmen. Sind wir denn alle bescheuert?" Die Entscheidung, ihn dafür abzustrafen, ist rechtskräftig.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/politik/querdenker-extremisten-bundesverwaltungsgericht-1.6313963

https://www.bverwg.de/de/140623U2WD11.22.0
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Re: Querdenken
« Antwort #12983 am: 5. Dezember 2023, 21:16:53 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #12984 am: 5. Dezember 2023, 21:24:32 »
Dorothea Thul hat 2 Jahre und 10 Monate kassiert

https://x.com/flugschulee/status/1732128795115540722?s=46&t=DrXE2YUiu-l88FJRQE4VlA

Das ist ihre erste Verurteilung, daher sportlich (und das passt bei ihr schon).
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Re: Querdenken
« Antwort #12985 am: 6. Dezember 2023, 13:14:38 »
Das Männchen lebt in seiner eigenen Welt

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Re: Querdenken
« Antwort #12986 am: 6. Dezember 2023, 13:34:24 »
Das Männchen lebt in seiner eigenen Welt

Dafür aber in einer stabil rechtsextremen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12987 am: 6. Dezember 2023, 13:52:36 »
Er will halt kein weiterer Mehrtürer werden.

Ansonsten: Schön, dass das Corona-Unrecht nun weiter aufgearbeitet wird.
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Re: Querdenken
« Antwort #12988 am: 6. Dezember 2023, 16:24:34 »
Und morgen darf Fiechtner vor Gericht auftreten

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Re: Querdenken
« Antwort #12989 am: 6. Dezember 2023, 16:40:22 »
485 TS angesammelt? Ich halte das schon für eine ordentliche Leistung.
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