Jain. Üblicherweise wird sich auf eine Ausnahmeklausel berufen. Der sog. "Hitlergruß" ist als Kennzeichen der NSDAP gemäß § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar. § 86a Abs. 3 StGB bestimmt, dass die Abs. 4 und 5 von § 86 StGB entsprechend gelten. Interessant ist hier Abs. 4.
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Deswegen darf ein Lehrer straffrei ein Hakenkreuz an die Tafel malen, um zu zeigen, wie das Symbol aussieht, das man ansonsten nicht malen darf.
Thomas Fischer hat die Problematik von solchen "Symbolverboten" kürzlich sehr pointiert auf LTO dargelegt.
Wenn Kron tatsächlich(!) den Hitlergruß vollführt hat, um seine Ablehnung den Masken gegenüber zum Ausdruck zu bringen, dann könnte man schon auf die Idee kommen, dass das ein "ähnlicher Zweck" im Sinne des § 86 Abs. 4 StGB ist. Jedenfalls wird man, das ist jetzt einer fürs
@Sandmännchen, der
Wechselwirkungslehre in einem solchen Fall noch einmal einen schiefen Blick auf die Meinungsfreiheit werfen müssen, ob das nicht vielleicht doch noch so gerade eben fit gehen könnte.
Ich möchte eine Parallele zu einer verwandten Fallgruppe ziehen, die hier sogar on-topic ist: Den "ungeimpft"-"Judensternen". Die Fallgestaltung ist (natürlich) leicht anders, § 130 StGB ist nicht § 86a StGB. Aber im Kern geht es darum, wie man das Symbol bewertet: Danach, was es objektiv aussagt, oder danach, welche Bestimmung der Verwender ihm zumisst. Objektiv ist der Hitlergruß eine Befürwortung des deutschen Nationalsozialismus und seines "Führers" Adolf Hitler. Subjektiv scheint Kron hier aber vorzugeben, sich davon gerade abgrenzen zu wollen. Er führt den Vergleich mit dem Nationalsozialismus ja eben so, dass der Nationalsozialismus gerade etwas Schlechtes war.
Für eine objektive Interpretation (die letztlich zur Strafe führt) wäre das Autofahrer-Bild tatsächlich eine für Laien vielleicht verständliche Erklärung.
Insofern: Ja, vermutlich hat Kron (wer auch immer das ist, ist der mir hier schonmal begegnet?!) halt mal wieder nicht verstanden.
