Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1002812 mal)

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Offline theodoravontane

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Re: Querdenken
« Antwort #11535 am: 28. Februar 2023, 23:28:12 »
Fluchtgefahr?

Bei der Kundschaft Fluchgefahr. Aber deren Ergebnisse sind nur in Ausnahmefällen strafbar.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline klingsor3

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Re: Querdenken
« Antwort #11536 am: 1. März 2023, 08:25:42 »
Der Bründel hat vor der JVA Lichtenberg für die Befreiung Mandy und Sabine demonstriert ... irgendwelche Demo-Vorfälle.


"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #11537 am: 1. März 2023, 14:26:37 »
Keine Ahnung wie die Wahrheit wirklich aussieht, aber der Betrüger ist angeblich betrogen worden  ;D ;D ;D ;D

https://twitter.com/querdenkenwatch/status/1630902448280727552?s=46&t=IsN5v7aZbDDLtl6HBg0ibg
« Letzte Änderung: 1. März 2023, 14:48:02 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #11538 am: 1. März 2023, 14:52:40 »
Also, Füllmich hat das Haus verkauft. Der Käufer hat das Geld nicht an Füllmich, sondern an eine dritte Person, gezahlt. Die dritte Person hat den Käufer von irgendwelchen Ansprüchen gegenüber Füllmich überzeugt.
Ich verkaufe zwar nicht jeden Tag eine Immobilie, aber dank der unfassbar hohen Gratifikationen unserer geliebten Staatsführung ist es mir vergönnt, durchaus mal die eine oder andere Immobilie zu erwerben.
Für den Erwerb bedarf es einen Notars und wenn ich als Käufer zu blöd bin das Geld richtig zu überweisen, dann bekomme ich halt nicht die Immobilie, weil das Geld nicht auf dem dafür vorgesehenen Konto eingegangen ist und daher der Notar den Rest seines Jobs nicht macht.
Der Schaden dürfte beim Käufer sein, ist das Problem des Käufers.

Füllmich wird das Ding vielleicht einfach nicht los. Oder auf der Immobilie lasten ein paar Eintragungen, so dass jemand vorher die Hände aufhalten konnte und nur eine Teilmenge des Verkaufspreises beim Füllmich ankommt.
« Letzte Änderung: 1. März 2023, 14:57:08 von lobotomized.monkey »
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Re: Querdenken
« Antwort #11539 am: 1. März 2023, 14:57:14 »
Dem Fuellmich würde ich gar nichts glauben. Nicht die Behauptung, er sei beim Hausverkauf quasi übern Tisch gezogen worden, noch die widerrufene Einreiseerlaubnis in die USA.

Mich würde es überhaupt nicht wundern, wenn das Geld doch bei ihm gelandet ist und er sich schlicht und einfach aus dem Staub gemacht hat. Mexico scheint bei Schwurblern ja ähnlich beliebt wie Tansania. Und wer sich mit einer Inka-Hohepriesterin trifft, hat ohnehin ein Glaubwürdigkeitsproblem.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #11540 am: 1. März 2023, 15:53:04 »
Hatte FüllmeineTaschen nicht auch die amerikanische Staatsangehörigkeit? Dann braucht er keine Einreiseerlaubnis.
Vielleicht hat er eher Angst vor einer möglichen Auslieferung wenn Anklage erhoben werden sollte.
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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #11541 am: 1. März 2023, 15:54:56 »
Mexico scheint bei Schwurblern ja ähnlich beliebt wie Tansania. Und wer sich mit einer Inka-Hohepriesterin trifft, ...

... hat wohl die falsche Fahrkarte gekauft. Die Inkas herrschten über Teile Südamerikas, nicht Mexikos.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11542 am: 1. März 2023, 16:39:51 »
Bei den vorliegenden Infos frage ich mich allerdings, wo hier der Haftgrund zu sehen ist. Die 162 Fälle sind augenscheinlich bekannt, Verdunkelungsgefahr dürfte somit nicht gegeben sein. Fluchtgefahr?
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse: Ziemlich sicher Fluchtgefahr. Wir reden vom Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse im besonders schweren Fall in 162 Fällen. Würden alle 162 Fälle verurteilt, bedeutete das, dass gem. § 278 Abs. 2 S. 1 StGB (hier wohl einschlägig: gewerbsmäßig) der Strafrahmen 3 Monate bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe beträgt. Selbst wenn jeder Fall nur die Mindeststrafe von 3 Monaten einbrächte, kommt auch mit ordentlichem Rabatt in der Gesamtstrafenbildung ordentlich 'was zusammen.

Die "übliche" Faustformel(!) für die Berechnung der Gesamtstrafe lautet: zur höchsten Einzelstrafe wird die Summe jeweils der Hälfte aller sonstigen Strafen addiert. Machte 3 Monate + 161 × 1,5 Monate; schon dieser Überschlagsrechnung(!) "pi mal Daumen"(!) zur Folge also etwas mehr als 20 Jahre Knast.

Diese Formel wird hier nicht anzuwenden sein. Es werden sehr wahrscheinlich nicht alle 162 Fälle wirklich angeklagt bzw. viele Fälle würden vor Gericht vermutlich eingestellt werden. Man wird sich eine Handvoll drastischer und/oder besonders einfach zu beweisender Fälle herausgreifen, diese anklagen und verurteilen und dann irgendeine Haftstrafe ansetzen. Und da das Ganze gewerbsmäßig lief, wird das auch beim mildesten Richter gehörig scheppern. Wenn ich wetten müsste, würde ich nicht unbedingt auf Möglichkeit zur Bewährung setzen (gleichzeitig würde ich mit einer Anklage vor dem Schöffengericht rechnen, wenn ich ehrlich bin; mehr als vier Jahre dürfen am Amtsgericht nicht verhängt werden).

Angesichts einer ggf. mehrjährigen Haftstrafe und der Tatsache, dass die Beschuldigte auch ohne Strafverfahren um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten muss (geringer Bleibeanreiz) und dass sie als Ärztin wohl über erhebliches Vermögen verfügen dürfte (gute Fluchtmöglichkeiten) sowie die Beispiele vergleichbarer Fälle aus dem Querdenker-Milieu könnten durchaus einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr rechtfertigen.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11543 am: 1. März 2023, 16:43:39 »
Wie eine Schwerverbrecherin führen Polizisten die beliebte Ärztin Dr. Bianca Witzschel aus Moritzburg (Kreis Meißen) ab -

[...]

Hier ist die Postanschrift der inhaftierten Ärztin:
Dr. Sabine Witzschel
JVA Chemnitz

 :scratch:
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Re: Querdenken
« Antwort #11544 am: 1. März 2023, 16:48:17 »
Und für Sabine und Mandy wird Freilassung beantragt, äääh demonstriert.

Zitat
Mich würde es überhaupt nicht wundern, wenn das Geld doch bei ihm gelandet ist und er sich schlicht und einfach aus dem Staub gemacht hat.
Jetzt stell man sich vor, er hätte das Geld erhalten. Dann könnte der eine oder andere Spender von einer Spende Abstand nehmen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Querdenken
« Antwort #11545 am: 1. März 2023, 16:54:30 »
Angesichts einer ggf. mehrjährigen Haftstrafe und der Tatsache, dass die Beschuldigte auch ohne Strafverfahren um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten muss (geringer Bleibeanreiz) und dass sie als Ärztin wohl über erhebliches Vermögen verfügen dürfte (gute Fluchtmöglichkeiten) sowie die Beispiele vergleichbarer Fälle aus dem Querdenker-Milieu könnten durchaus einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr rechtfertigen.

Ach, dann hat eine Javid-Kistel schnell genug einen guten Grund für einen ausgedehnten Urlaub in Mexiko gehabt. Bei ihr sollen auch Unregelmäßigkeiten bei den Maskenattesten existieren.
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Re: Querdenken
« Antwort #11546 am: 1. März 2023, 17:10:04 »
Wie eine Schwerverbrecherin führen Polizisten die beliebte Ärztin Dr. Bianca Witzschel aus Moritzburg (Kreis Meißen) ab -

[...]

Hier ist die Postanschrift der inhaftierten Ärztin:
Dr. Sabine Witzschel
JVA Chemnitz

 :scratch:

Sie heißt Bianca Sabine W. (hatte ich gestern schon einmal angemerkt)
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #11547 am: 1. März 2023, 19:53:53 »
Der Gaststätte des Schwurblers Tobias Fink geht es wohl nicht ganz so gut ( der braune und die Banane haben immer wieder Werbung für die Bude gemacht), also braucht man jetzt Geld (was auch sonst)

https://twitter.com/schwurbelhunter/status/1630879697830567936?s=46&t=IsN5v7aZbDDLtl6HBg0ibg
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Re: Querdenken
« Antwort #11548 am: 1. März 2023, 21:20:13 »
Angesichts einer ggf. mehrjährigen Haftstrafe und der Tatsache, dass die Beschuldigte auch ohne Strafverfahren um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten muss (geringer Bleibeanreiz) und dass sie als Ärztin wohl über erhebliches Vermögen verfügen dürfte (gute Fluchtmöglichkeiten) sowie die Beispiele vergleichbarer Fälle aus dem Querdenker-Milieu könnten durchaus einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr rechtfertigen.

Ach, dann hat eine Javid-Kistel schnell genug einen guten Grund für einen ausgedehnten Urlaub in Mexiko gehabt. Bei ihr sollen auch Unregelmäßigkeiten bei den Maskenattesten existieren.
In meiner heilen Vorstellungswelt würden solche Unregelmäßigkeiten jedenfalls unangenehme Nachfragen der Ärztekammer nach sich ziehen. Und damit verbunden vielleicht den Verlust der Zulassung. Das kann einen schonmal motivieren, wenigstens der Strafe aus dem Weg zu gehen. :dontknow:
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Re: Querdenken
« Antwort #11549 am: 1. März 2023, 21:51:41 »
Und damit verbunden vielleicht den Verlust der Zulassung.

Allerdings ist sie wohl 66 Jahre alt.
Wenn sie nichts völlig falsch gemacht hat als niedergelassene Ärztin, dürfte es für ein komfortables Auskommen reichen.

Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob die genannten Taten in Sachsen für eine nicht-bewährungsfähige Haftstrafe ausreichen. Wann wurden den die Taten überhaupt begangen (vor oder nach Reform der einschlägigen Normen)?
Sie ist ja nicht in Bayern...

Ansonsten sollte sie sich in Richtung Bodo's oder Carola's orientieren, wenn sie wieder reisen darf. Ich empfehle Bodo's wegen der German Frikadelle... (wobei: echte mexikanische Küche hat auch was!)
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