Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1002823 mal)

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Offline theodoravontane

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Re: Querdenken
« Antwort #11550 am: 1. März 2023, 23:07:25 »
Wie eine Schwerverbrecherin führen Polizisten die beliebte Ärztin Dr. Bianca Witzschel aus Moritzburg (Kreis Meißen) ab -

[...]

Hier ist die Postanschrift der inhaftierten Ärztin:
Dr. Sabine Witzschel
JVA Chemnitz

 :scratch:

Vielleicht heißt sie ja Bianca Sabine Ludowika Gerlinde Heinz-Friedrich zu Steiß von Bein, Prinzessin des Hohen Hauses aus der Familie derer zu [Witzschel].

Die Schwurbler haben's ja gerne mal mit dubiosen Namen und noch dubioseren Adelstiteln. Wobei Titel zu viel gesagt ist, die ganze Schmonzette ist einfach nur Teil des (Künstler-)Namens. Auch der Prinz Reuß heißt nur Prinz, ist aber keiner. The Knasti, formerly known as Depp. So in etwa.

Wobei der eine Prince, der auch nur so hieß, tatsächlich Geschichte geschrieben hat.

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Marlene Dietrich
 
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Offline Froschkönig

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Re: Querdenken
« Antwort #11551 am: 2. März 2023, 06:43:24 »
Was mir noch aufgefallen ist:

Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse: Ziemlich sicher Fluchtgefahr. Wir reden vom Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse im besonders schweren Fall in 162 Fällen. Würden alle 162 Fälle verurteilt, bedeutete das, dass gem. § 278 Abs. 2 S. 1 StGB (hier wohl einschlägig: gewerbsmäßig) der Strafrahmen 3 Monate bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe beträgt. Selbst wenn jeder Fall nur die Mindeststrafe von 3 Monaten einbrächte, kommt auch mit ordentlichem Rabatt in der Gesamtstrafenbildung ordentlich 'was zusammen.

Bis zum 24. November 2021 gab es aber den Abs. 2 noch nicht. Strafrahmen daher für alles vor diesem Datum bis zwei Jahre, außerdem musste das Zeugnis zum Gebrauch bei einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden. Da sie die Taten "seit Beginn der Pandemie" begangen hat, wird zumindest ein Teil in diesen Zeitraum fallen.
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Querdenken
« Antwort #11552 am: 2. März 2023, 19:34:59 »
Ungerechtigkeiten wohin man schaut. Manch Rechtsradikaler verliert nur seine Pension, Jan Reiners aber sogar seinen "Titel".

Zitat
⚠️⚠️⚠️ Rechtswidrige Entlassung ⚠️⚠️⚠️

Jan Reiners wurde aus der Bundeswehr unehrenhaft entlassen. Er darf sein Dienstgrad "Oberstabsgefreiter" nicht mehr nutzen, weder mit "außer Dienst" noch "der Reserve" ‼️

Kein ⚖️ Truppendienstgericht ⚖️ hat es veranlasst, sondern das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Köln, trotz seiner langen Dienstzeit‼️

In diesem 🎥 Video wird alles Erklärt 💡

https://t.me/sabrinakollmorgen/1552



"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Querdenken
« Antwort #11553 am: 3. März 2023, 09:53:12 »
Kann mir das Video nicht ansehen, weil im Browser (bzw. ohne Telegram-Account?) nicht möglich.

Ein paar Worte zur Einordnung kann ich aber sagen:

Jeder ehemalige Soldat darf seinen letzten Dienstgrad (kein Titel, übrigens) mit dem Zusatz "d.R." ("der Reserve") weiter führen - vorausgesetzt, dass er "ehrenhaft" entlassen ist. Die Anführungszeichen aus dem Grund, weil das deutsche Wehrrecht die Begriffe "ehrenhafte" und "unehrenhafte" Entlassung nicht als Rechtsbegriffe kennt, sie aber für diese Zwecke durchaus ausreichen. Den Zusatz "a.D." (außer Dienst) dürfen ausschließlich ehemalige Berufssoldaten führen. In Fällen, in denen ehemalige Berufssoldaten noch eine Karriere als Reservist haben, kann das sogar zusammenkommen, so könnte es z.B. "Hptm a.D. u. StHptm d.R." für einen ehemaligen Berufssoldaten im militärfachlichen Dienst, der als Hauptmann aus dem Verhältnis als Berufssoldat ausgeschieden ist und im späteren Einsatz innerhalb einer Reservedienstleistung zum Stabshauptmann befördert wurde.

Zur "unehrenhaften" Beendigung des Dienstverhältnisses gibt es zwei Wege: Einerseits die "Entfernung aus dem Dienstverhältnis" als sog. gerichtliche Disziplinarmaßnahme gemäß § 63 Wehrdisziplinarordnung (WDO). Für Soldaten auf Zeit (die den Großteil des Personalkörpers der Bundeswehr ausmachen) gibt es die Möglichkeit der fristlosen Entlassung nach § 55 Abs. 5 Soldatengesetz (SG). Demnach kann fristlos entlassen werden, wer (1.) nicht länger als vier Jahre Soldat ist, (2.) schuldhaft eine Dienstpflichtverletzung begangen hat und (3.) sein Verbleiben in einem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

Aufgrund der paar zitierten Zeilen hätte ich angenommen, dass von letzterer Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Allerdings deutet der Dienstgrad darauf hin, dass der Soldat tatsächlich bereits sehr lange im Dienst ist (jedenfalls früher war man nach vier Jahren eher Stabsgefreiter, als Oberstabsgefreiter; gerade die Mannschaftslaufbahn ist aber in den vergangenen Jahren immer weiter "vereinfacht" und "beschleunigt" worden, zur Attraktivitätssteigerung). Darauf deutet auch der Hinweis auf die lange Dienstzeit hin. Und normalerweise entlässt die Einleitungsbehörde, d.h. in der Regel die Division oder das Divisonsäquivalent, nicht das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw).

Es mag also auch sein, dass das BAPersBw schlicht seine Dienstzeit nicht länger festgesetzt hat. Üblicherweise verpflichtet sich der Soldat für einen Zeitraum X, der auch bei Mannschaftssoldaten inzwischen bis zu 20 Jahre lang sein kann, während der Dienstherr seinerseits die Dienstzeit innerhalb dieses Verpflichtungszeitraumes gestückelt festsetzen kann und davon auch regen Gebrauch macht. Kann also sein, dass der ehem. OStGefr schon bspw. fünf Jahre im Dienst ist, sich für acht Jahre verpflichtet hat, seine Dienstzeit zwischenzeitlich aber nur bis zum sechsten Jahr festgesetzt wurde und das BAPersBw von der Möglichkeit, die verbliebenen zwei Jahre Verpflichtungszeit von ihm einzufordern, keinen Gebrauch gemacht hat. Das passt aber nicht ganz mit dem Verbot zusammen, den Dienstgrad weiter zu führen. Deshalb gehe ich eher von § 55 Abs. 5 SG aus.

Ist aber :spekulatius:
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11554 am: 3. März 2023, 12:47:24 »
Ungerechtigkeiten wohin man schaut. Manch Rechtsradikaler verliert nur seine Pension, Jan Reiners aber sogar seinen "Titel".

Was macht man da nur mit dem Jan-Reiners-Weg zwischen Bremen und Lilienthal? Wird das jetzt der Günther-Krawuppke-Weg?
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Re: Querdenken
« Antwort #11555 am: 3. März 2023, 13:00:14 »
Einfach Radpad nennen.
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Re: Querdenken
« Antwort #11556 am: 3. März 2023, 13:55:55 »
Für Dr. slotmachine Fiechtner haben sich seine Einsprüche gegen die drölfzig Strafbefehle und insbesondere sein letztes Wort echt gelohnt. 685 Tagessätze hat es heute gegeben. Respekt. Mehr als in den Strafbefehlen, wie er feststellen musste.

https://telesco.pe/Doc_Heinrich_Fiechtner/6594

https://telesco.pe/Doc_Heinrich_Fiechtner/6595

https://telesco.pe/Doc_Heinrich_Fiechtner/6596

Irgendwie macht er keinen zufriedenen Eindruck. :dontknow:

Sein Schlusswort fand nicht nur im hiesigen Urteil gebührend Beachtung, die Staatsanwaltschaft hat gleich das nächste Verfahren eröffnet.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ex-abgeordneter-vor-gericht-fiechtner-erneut-im-visier-der-anklage.5ac9e76e-e473-40bd-a758-1287e5a66f05.html
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Re: Querdenken
« Antwort #11557 am: 3. März 2023, 14:08:54 »
Er hat einen unsichtbaren Rollstuhl?
Oder er hat beim Sürmeli gelernt, der sich aufgrund der Halbfestkörperphysik erfolgreich hinsetzen konnte.


Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Querdenken
« Antwort #11558 am: 3. März 2023, 14:16:28 »
Für Dr. slotmachine Fiechtner haben sich seine Einsprüche gegen die drölfzig Strafbefehle und insbesondere sein letztes Wort echt gelohnt. 685 Tagessätze hat es heute gegeben. Respekt. Mehr als in den Strafbefehlen, wie er feststellen musste.

Er kann ja versuchen, dagegen Rechtsmittel einzulegen (bzw. ich gehe davon aus, dass er das tun wird). Dann kommt ganz bestimmt alles in Ordnung.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11559 am: 3. März 2023, 14:18:38 »
Er kann ja versuchen, dagegen Rechtsmittel einzulegen (bzw. ich gehe davon aus, dass er das tun wird). Dann kommt ganz bestimmt alles in Ordnung.

Er scheint bei Peter in der Lehre gewesen zu sein. Jedenfalls erzählt er auf Telegram auch was davon, dass frühestens beim OLG Recht gesprochen wird.
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Re: Querdenken
« Antwort #11560 am: 3. März 2023, 15:03:10 »
Nun, dann drücken wir mal die Daumen dass das noch einen Bonus obendrauf bringt.
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Re: Querdenken
« Antwort #11561 am: 3. März 2023, 18:27:39 »
Die Richterin hält Fiechtnern „für nicht so wichtig“!


Zitat
Ex-Abgeordneter Fiechtner verurteilt   Warum die Richterin die Geldstrafe für „absurd hoch“ hält
Jörg Nauke   03.03.2023 - 16:23 Uhr

Das Amtsgericht Stuttgart bittet den ehemaligen Politiker und Gallionsfigur der Querdenker-Szene für 17 Straftaten zur Kasse. Eine Haftstrafe wurde nicht verhängt.

Der ehemalige Landtagsabgeordnete und Stuttgarter Ex-Stadtrat Heinrich Fiechtner ist am Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 72 500 Euro, das sind 485 Tagessätze zu je 150 Euro, verurteilt worden. Die Richterin Wegner sah es als erwiesen an, dass Fiechtner zwischen 2019 und 2021 eine Vielzahl von Straftaten begangen habe. Dazu zählt, dass die „Galionsfigur“ der Querdenkerszene im Jahr 2019 vertrauliche Unterlagen aus dem Akteneinsichtsausschuss zur Klinikum-Affäre mitgenommen haben soll. Verurteilt wurde der Mediziner zudem wegen Hausfriedensbruchs, unerlaubten Filmens von Polizeibeamten und der Veröffentlichung im Internet, Verstößen bei Versammlungen, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Weiterleitung von beleidigenden Texten an acht Gesundheitsminister von Bund und Ländern. In diesen wurden sie im Zusammenhang mit der Coronapolitik als „Verbrecher“ und „Gesindel“ tituliert. Außerdem hat Fiechtner den damaligen Landtagsdirektor Berthold Frieß als „antidemokratische Ratte“ und zwei Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung als „Abzocker“ und „dreckiges Pack“ bezeichnet.
Haftstrafe nicht notwendig

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für 18 gesammelte Vergehen 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 12 000 Euro Geldstrafe gefordert hatte, war die Richterin nicht gefolgt. Es gebe mildere Mittel. Allerdings prüft die Anklagebehörde bereits, ob sie erneut gegen Fiechtner wegen diverser weiterer Beleidigungen gegenüber der Richterin und der Staatsanwältin in seinem Schlusswort ermitteln muss. Die Urteilsbegründung enthielt Kritik an der Anklagebehörde, die die Verstöße von 2019 bis 2021 gesammelt und diese dann gebündelt dem Gericht in einem Strafbefehl präsentiert hatte und nicht einzeln. So sei verhindert worden, früher auf Fiechtner einzuwirken.

Die „Sammelklage“ habe nun zu dieser „absurd hohen Geldstrafe“ geführt, die sich aus der Addition der höchsten Einzelstrafe (80 Tagessätze) und der Hälfte der übrigen Strafen errechne. Fiechtner sagte nach der Verhandlung, diese Summe könne er nicht aufbringen, er gehe aber ohnehin in Berufung. Er bedauere lediglich, einen Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung beleidigt zu haben, der abends Knöllchen verteilt hatte.
Fiechtner ist nicht Bodo Ramelow

Festgestellt wurde, dass der Angeklagte, der sich von der Staatsmacht verfolgt fühlt, nicht durch die Immunität als Landtagsabgeordneter vor Erhebung und Verwertung von Beweisen geschützt gewesen sei. Einen Vergleich mit dem Linken-Politiker Bodo Ramelow, der lang vom Verfassungsschutz überwacht worden war, hält die Richterin für überzogen: „Bei aller Liebe, aber so wichtig sind Sie auch wieder nicht.“

Ernst war es ihr mit dem Vorwurf, der Angeklagte habe mit Verweisen auf den Sturm auf das US-Kapitol und des Attentatsversuch des Offiziers Claus Schenk Graf von Stauffenberg öffentlich zu Straftaten aufgerufen. „Das ist so gefährlich“, sagte sie, „denn die Leute könnten Sie beim Wort nehmen.“ Die Verwendung verfassungsfeindlicher Grußformen bewertete sie nicht als Realsatire, sondern als Straftaten. Davor schütze Fiechtner auch seine Behinderung nicht – ihm fehlt der rechte Unterarm; zumal ein eindeutiger „Hitlergruß“ auch mit dem linken Arm strafbewehrt sei.
Nachspiel für Bürgermeisterin Fezer?

Ein Nachspiel könnte Fiechtners Rauswurf aus dem gemeinderätlichen Sozialausschuss durch Bürgermeisterin Isabel Fezer haben. Fiechtners Anwalt Löffler behauptet, die Polizei sei bereits vor der Eskalation ins Rathaus bestellt worden. Weil die Bürgermeisterin dies anders dargestellt habe, verdächtigt er sie der uneidlichen Falschaussage, zudem habe sie mit dem Rauswurf den Hausfriedensbruch provoziert. Einen Beweisantrag dazu hatte die Richterin mit dem Hinweis abgelehnt, Fezer hätte wegen früherer Provokationen Grund für präventive Maßnahmen gehabt. An Löffler gerichtet sagte sie: „Zeigen Sie das doch an.“ Handelseinig wurden sich die Richterin und Fiechtner nicht mehr: Während sie sagte, er stilisiere sich zum „Märtyrer und Opfer“, nannte er sich einen „Kämpfer für Freiheitsrechte“.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ex-abgeordneter-fiechtner-verurteilt-warum-die-richterin-die-geldstrafe-fuer-absurd-hoch-haelt.d92a9765-74eb-4e92-8202-d17451cdcaa9.html


Frechheit von der Richterin!

Ein Fall für Haintzl egal?   :scratch:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Gerntroll

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Re: Querdenken
« Antwort #11562 am: 3. März 2023, 18:42:34 »
Fiechtner sagte nach der Verhandlung, diese Summe könne er nicht aufbringen

Hier wird es dann spannend. Ob er das durch Spenden zusammenbringt wage ich zu bezweifeln.
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Re: Querdenken
« Antwort #11563 am: 3. März 2023, 19:14:31 »
Sind es jetzt 485 TS oder 685 TS?

(ich glaube, 485 TS ist richtig)
« Letzte Änderung: 3. März 2023, 19:16:31 von Knallfrosch »
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Offline Grashalm

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Re: Querdenken
« Antwort #11564 am: 3. März 2023, 19:22:10 »
Wie viel pro Tagessatz?
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