Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1002712 mal)

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Offline kognitiverDissonant

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Re: Querdenken
« Antwort #11430 am: 15. Februar 2023, 16:00:14 »
Zitat
"Mein Selbstverständnis als Anwältin ist durch meine drei Leidenschaften geprägt: die Logik des Rechts, Kommunikation und Musik. Mein tiefgründiges Verständnis für die einschlägige Rechtsmaterie sowie meine langjährige Erfahrung in der Musik- und Medienbranche ermöglichen es mir, die Situation meiner Mandanten genau zu analysieren, in Zusammenhänge zu stellen und Handlungsalternativen aufzuzeigen." Dr Kirsten König

https://www.drkirstenkoenig.com/RA_kirsten_philosophie.html "Die Anwaltskanzlei für Kreative...."

Ich weiß gar nicht was ihr habt. Das ist doch genau die richtige Person für diesen Job
"Gibt man einem Mann Feuer, dann ist er für einen Tag gewärmt; zündet man ihn aber an, dann ist ihm für den Rest seines Lebens warm."
— Solid Jackson, Fischer aus Ankh-Morpork
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Querdenken
« Antwort #11431 am: 15. Februar 2023, 16:10:30 »
Sie begleitet auch Künstler auf ihrem Karriereweg. Für Ballweg heißt das konkret, dass sie ihm beim Erhalt des EDEKA-Vermerks behilflich sein wird
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #11432 am: 15. Februar 2023, 19:47:09 »
Hier haben wir wieder einen Fall vorbildlicher Mitarbeit am Verbot:


Zitat
Warum die "Querdenker" doch nicht beim Aschaffenburger Faschingszug mitlaufen dürfen

Stadt untersagt zwei Gruppen die Teilnahme
 Aschaffenburg 15.02.2023 - 19:26 Uh


Für die so­ge­nann­ten Qu­er­den­ker ist nun doch kein Platz im Aschaf­fen­bur­ger Fa­schings­zug am Sonn­tag: Die Stadt­ver­wal­tung hat am Mitt­woch zwei Grup­pen von der Teil­nah­me aus­ge­sch­los­sen, wie Ober­bür­ger­meis­ter Jür­gen Her­zing (SPD) am Abend im Um­welt- und Ver­wal­tungs­se­nat des Stadt­rats be­kannt gab. Vie­le Stadträ­te be­grüß­ten die Ent­schei­dung mit ei­nem sonst un­üb­li­chen und spon­ta­nen Bei­fall.

Wie Herzing mitteilte, geht es zum einen um die von Bruno Stenger von der Querdenkern-Gruppe »Aschaffenburg steht auf« angemeldete Gruppe »Besorgte Franken« und eine weitere Fußgruppe mit Lautsprechern. Die Verwaltung hatte beiden Gruppen zunächst die Teilnahme zugestanden. Herzing: »Wir waren der Meinung, das sei zwar sehr unbequem, aber auszuhalten.«

Als dann aber auf dem Telegram-Kanal »Freiheitsboten Aschaffenburg« das Video einer verurteilten Holocaust-Leugnerin gepostet wurde, begann im Rathaus ein Umdenken. Administrator der Gruppe ist Bruno Stenger. »Wir bekamen schwere Bedenken«, gestand Herzing. Noch am Montagabend ließ er den Stadtrat nichtöffentlich beraten, daran schloss sich eine intensive Prüfung innerhalb der Verwaltung an.

Am Mittwoch folgte eine Video-Konferenz mit den Faschingsvereinen. »Unsere Prüfung war eindeutig und auch in der Abstimmung mit den Vereinen war die Meinung einhellig: Diese Gruppen werden ausgeschlossen.« Zuvor hatte es viel Kritik an der Teilnahme der »Querdenker« gegeben. Unter anderem hatten die SPD-Stadtratsfraktion und die Kommunale Initiative (KI) scharf protestiert und sich dagegen verwahrt, dass »Verfassungsfeinde und Gegner unserer demokratischen Grundordnung« den Faschingszug »als Plattform, um ihre verfassungsfeindliche Ideologie gesellschaftsfähig zu machen« missbrauchten.

Für die KI ist der Ausschluss zudem folgerichtig, nachdem die Stadtverwaltung wegen der Holocaust-Leugnung inzwischen Strafanzeige gestellt hat. Die jetzt getroffene Entscheidung sei eine Frage des politischen Anstandes. Der SPD-Vorsitzende Manuel Michniok verwies darauf, dass die »Querdenker« mittlerweile vom Verfassungsschutz beobachtet würden und erinnerte daran, dass der Oberbürgermeister am Rande einer Demonstration der Gruppe einmal aggressiv angefeindet wurde.

Nicht infrage stellen wollte Michniok aber die generelle Teilnahme von politischen Parteien und Gruppierungen am Faschingszug, »die mit Witz Kritik am aktuellen politischen Geschehen äußern«, da diese sich »auf der Grundlage unserer demokratischen Grundordnung« bewegten. In der Senatssitzung wurde über die Entscheidung nicht diskutiert.

Der frühere Oberbürgermeister Klaus Herzog (SPD) begrüßte in einer Stellungnahme das Teilnahmeverbot. Es sei wichtig, dass die Stadt alles tue, um »rassistische, antisemitische und antidemokratische« Äußerungen zu verhindern. »Aschaffenburg ist eine Stadt des Miteinanders.«

Klaus Gast
https://www.main-echo.de/regional/stadt-kreis-aschaffenburg/schluss-mit-lustig-warum-die-querdenker-nicht-beim-aschaffenburger-faschingszug-mitlaufen-duerfen-art-7840954

 :clap:


„Video einer verurteilten Holocaust-Leugnerin“? Wer könnte das jetzt sein …?   :think:
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Offline BlueOcean

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Re: Querdenken
« Antwort #11433 am: 16. Februar 2023, 00:58:22 »
Ich rate zur Inklusion. Im Osten Deutschlands kann man bei der nächsten Montagsdemonstration doch einfach allen Anwesenden zu ihrer genialen Kostümierung gratulieren: "Das ist ja eine tolle Idee, dass sie zu Rosenmontag als Querdenker gehen. Sie sehen wirklich genau so aus wie diese Schwachköpfe, die geglaubt haben, dass die Impfung mordsgefährlich ist und dass Bill Gates uns damit alle fernsteuern will. Astrein! Wirklich gut! Glückwunsch!"
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #11434 am: 16. Februar 2023, 07:38:49 »
Weil die Querdullies explizit genannt werden:


Zitat
Hintergrund
Weshalb ein deutsches Gericht die Impfung einer 85-Jährigen gegen ihren Willen ermöglichen wollte

In der Impfgegner-Szene wird der Fall Inna Z. als Skandal dargestellt: Ein deutsches Gericht habe die damals 85-Jährige „zur Zwangsimpfung“ gegen Covid-19 verurteilt. Wir haben beim Amtsgericht und beim Bundesjustizministerium nachgefragt, unter welchen Umständen es dazu kommen kann, dass Menschen gegen ihren Willen geimpft werden dürfen.

von Steffen Kutzner
13. Februar 2023
Symbolbild zu Impfung bzw. Impfpass
Dass Gerichte Menschen, die nicht für sich selbst entscheiden können, ohne deren Einverständnis impfen lassen, ist nicht ungewöhnlich (Symbolbild: Picture Alliance / Pressefoto Korb / Micha Korb)

Es begann mit einer Schlagzeile: „Morgen wird sie abgeholt – Deutsches Gericht verurteilt Holocaust-Überlebende (85) zu Zwangsimpfung“. Die österreichische Internetseite Report24 berichtete am 10. Januar erstmals über den Fall von Inna Z., einer ukrainischen Komponistin, die in Deutschland lebt und gegen Covid-19 geimpft werden soll. Angeblich gegen ihren Willen, wie auf Telegram und auf Blogs behauptet wird. Nachdem Report 24 den Text auf Englisch übersetzt hatte, griffen das Thema zudem einige englischsprachige Medien auf, wie der US-amerikanische TV-Sender Fox News und die israelische Tageszeitung Jerusalem Post.

Der Gerichtsbeschluss kursiert mitsamt sensiblen Gesundheitsdaten und Adressen beteiligter Personen in Telegram-Kanälen der Querdenker-Szene.

Wir haben beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt nachgefragt, wie sich der Fall von Inna Z. danach entwickelte. Hintergrund ist: Können Menschen in Deutschland ​​in rechtlichen Fragen nicht mehr für sich selbst sorgen und haben keine Angehörigen, die das übernehmen, bestimmt ein Gericht einen externen Betreuer. Im Fall von Inna Z. beantragte diese Person eine Impfung – notfalls gegen den Willen der Frau.

Eine jüdische Gemeinde in Stuttgart und einige Fachleute sprachen sich gegen die Impfung von Inna Z. aus. Gegen den Gerichtsbeschluss wurde Beschwerde eingelegt und die Frau wurde bisher nicht geimpft. Dass Menschen, die etwa an Demenz leiden, auch gegen ihren Willen geimpft werden, ist kein alltäglicher Vorgang – aber rechtlich möglich. Wir erklären, unter welchen Umständen es dazu kommen kann.
Die Schlagzeile von Report24 kursiert aktuell auf Facebook (Quelle: Facebook; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Laut Beschluss sollte Inna Z. in einer geschlossenen Abteilung untergebracht werden

Inna Z., so heißt es im Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 14. Dezember 2022, leide laut Gutachten eines Sachverständigen unter anderem an Demenz und wahnhaften Störungen, sowie an verschiedenen körperlichen Erkrankungen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Richterin die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung.

Die Begründung dafür lautet: „Die Betroffene muss geschlossen untergebracht werden, weil sie massiv verwahrlosen würde und ihre dringend notwendige ärztliche Versorgung, auch der organischen Erkrankungen wie eine regelmäßige Tabletteneinnahme nicht gewährleistet ist.“ Ohne geschlossene Unterbringung könne keine ärztliche Behandlung erfolgen; die Betroffene „kann sich in keiner Weise mehr selbst vorstehen“.
Spoiler
Ein Gutachter kam laut Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt zu dem Ergebnis, dass Inna Z. dement ist und an wahnhaften Störungen leidet. Zudem bestehen körperliche Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf im Falle einer Covid-19-Erkrankung begünstigen könnten. (Quelle: Telegram / Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Richterin erklärte, Impfung gegen Covid-19 sei „erforderlich“ – umgesetzt wurde dies wegen einer Beschwerde bislang nicht

Zur Begründung, weshalb die Patientin geimpft werden müsse, heißt es im Beschluss: Die Durchführung der Impfung gegen Covid-19 gegen den Willen der Betroffenen sei erforderlich, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden. Weiter heißt es: „Es wurde zuvor erfolglos versucht, die Betroffene von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen.“ Trotz dieser Versuche habe die Frau „keinerlei Krankheitseinsicht“, erkenne die Notwendigkeit nicht an, und sei hinsichtlich medizinischer Entscheidungen „zu keiner freien Willensbildung […] in der Lage“.

Dieser Beschluss wurde aber nicht umgesetzt. Am 12. Januar schrieb der Rechtsanwalt Holger Fischer in einem Telegram-Beitrag, er habe einen Eilantrag beim Landgericht Stuttgart im Fall Inna Z. gestellt.

Die Beschwerde brachte den Fall vor die nächste Instanz – das Landgericht Stuttgart setzte den Beschluss vorerst aus

Eine Pressesprecherin des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt schrieb uns am 12. Januar, Inna Z. habe Beschwerde eingelegt, woraufhin das Landgericht Stuttgart den Beschluss für die Impfung aussetzte. „Es schließt sich nun eine eingehende Prüfung der Beschwerde durch das Landgericht an. Bis dahin kann die Zwangsbehandlung nicht vollzogen werden.“ Dies betraf aber zunächst nicht die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung.

Am 18. Januar berichtete Report24, die Ukrainerin sei „durch die Unterstützung von Helfern“ der gerichtlich angeordneten Impfung „entkommen“. Dazu war ein Video der damals 85-Jährigen zu sehen, in dem sie jedoch nicht über ihre Haltung zur Impfung spricht, sondern darüber, wie wichtig es ihr ist, weiterhin Musik machen zu dürfen.

In einer Telegram-Nachricht am 31. Januar erklärte der Anwalt von Inna Z., dass schließlich auch die zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung vorübergehend ausgesetzt worden sei.
Telegram-Nachricht vom Anwalt von Inna Z. zur Aussetzung der Einweisung (Quelle: Telegram; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Wer entscheidet, ob Menschen, die unter Betreuung stehen, geimpft werden?

Das Amtsgericht schrieb uns, dass auch Menschen, die unter Betreuung stehen, grundsätzlich selbst über medizinische Maßnahmen und ärztliche Behandlungen entscheiden dürften. Nur wenn der Patient oder die Patientin eine Maßnahme ablehnt, die der Betreuer für dringend geboten hält, kann ein Antrag auf Durchführung einer Zwangsmaßnahme gestellt werden. Vor der richterlichen Genehmigung dürfe die Maßnahme nicht durchgeführt werden, so die Pressesprecherin. Im Fall von Inna Z. sei ein „fachpsychiatrisches Gutachten zu den Voraussetzungen der Maßnahmen eingeholt“ worden und die Frau „wurde im Beisein des Verfahrenspflegers von der zuständigen Richterin in ihrer gewohnten Umgebung angehört“.

Ob eine Person grundsätzlich selbst entscheiden kann und darf, ist eine Frage der sogenannten Einwilligungsfähigkeit, wie uns ein Sprecher des Bundesjustizministeriums per E-Mail mitteilte. Streitpunkt bei Inna Z. dürfte die Frage sein, ob sie der Impfung zustimmen würde, wenn sie nicht dement wäre. „Der rechtliche Betreuer darf bei der Frage der Einwilligung in die Impfung nicht seine eigenen Wertmaßstäbe oder seine persönliche Meinung zur Grundlage seiner Entscheidung machen, sondern hat einzig und allein danach zu fragen, ob die von ihm betreute Person einer Impfung generell oder jedenfalls in diesem Fall zustimmt oder zustimmen würde“, so der Sprecher.

Report24 meint dazu: „eine Indikation einer Zwangsimpfung angesichts der offiziell beendeten Pandemie lässt sich weder medizinisch noch juristisch begründen“. Auf welcher Basis dem Gericht hier widersprochen wird, bleibt offen. Argumente liefert der Artikel nicht. Angeblich kontaktierte „medizinische Fachleute“ hätten von „Böswilligkeit“ des Gutachtens gesprochen. Wer diese Fachleute sind, bleibt im Dunkeln.

Kritik am Beschluss: Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg gibt an, dass Inna Z. schon früher gegen die Impfung war

T-Online und der Zeitungsverlag Waiblingen berichteten ebenfalls über den Fall. Eine Stellungnahme der Betreuerin von Z. bekamen beide nicht. Aber die Zeitungen berichten, dass die Entscheidung für eine Zwangsimpfung unter anderem vom Bundesverband der Berufsbetreuer/innen und von der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg kritisiert wurde.

Wie der Zeitungsverlag Waiblingen (ZVW) am 19. Januar berichtete, meldete sich auch die Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg zum Fall, deren Sozialabteilung offenbar öfter mit der Frau zu tun hatte. Eine Aussage von Vorstandsmitglied Mihail Rubinstein legt nahe, dass sich Inna Z. ablehnend gegenüber der Covid-19-Impfung zeigte. Er sagte laut ZVW: „Wir kennen diese Frau sehr lange, auch zu Zeiten, wo wir sagen können, dass sie sich bewusst gegen die Impfung ausgesprochen hat.“ Er selbst sei dreimal geimpft und halte das für sinnvoll, doch das sei „keine Entscheidung, die ein Gericht zu treffen hat“. Rubinstein fügte hinzu: „Dass gewisse Kreise jetzt versuchen, diesen Fall zu instrumentalisieren, und daraus Profit zu schlagen, gefällt uns überhaupt nicht.“

Der Beauftragte der Landesregierung gegen Antisemitismus, Michael Blume sagte gegenüber dem ZVW, dass es sich um einen juristisch wie auch sozial komplexen Fall handele, der „von Internetmedien ohne vorherige Nachfragen skandalisiert“ worden sei.
Laut dem Twitter-Account des Beauftragten der Landesregierung gegen Antisemitismus in Baden-Württemberg wurden infolge der Gerichtsentscheidung auch Mitarbeitende angegriffen (Quelle: Twitter; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Gegenüber T-Online sagte Andrea Schwin-Haumesser, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen: „Wir haben als Verband ganz klar Stellung bezogen, dass wir eine Zwangsimpfung gegen Corona für nicht notwendig erachten.“ Eingriffe in Grundrechte seien nur dann angezeigt, „wenn der Mensch sich nicht mehr selbst schützen kann und nicht mehr einschätzen kann, was gut und wichtig für ihn ist“. Eine Impfung gegen den Willen der betreuten Person sei nach Ansicht des Bundesverbands jedoch „ganz klar“ davon ausgeschlossen.

Weshalb Impfungen gegen den Willen einer betreuten Person selten sind

Laut RKI ist eine Impfung insbesondere für ältere Menschen über 60 Jahre empfohlen, da sie ein besonders hohes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung haben. 1,3 Millionen Menschen in Deutschland hatten 2021 eine rechtlich betreuende Person. Fälle wie der von Inna Z. sind jedoch eher selten, denn sie sollte gegen ihren Willen geimpft werden. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums schrieb uns dazu: „Impfungen gegen den erklärten Willen von dementen Personen sind keinesfalls ein alltäglicher Vorgang und werden nicht regelhaft praktiziert.“ Der Grund dafür sei, dass es relativ selten vorkomme, dass ein Betreuer einer Person trotz deren geäußerten Willens überhaupt gegen sie entscheiden darf, auch wenn sie dement ist.

Dafür müssen laut Bundesjustizministerium eine ganze Reihe von Bedingungen erfüllt sein, die nur selten zusammenfallen. So muss die betreute Person etwa den Nutzen der Maßnahme entweder nicht erkennen oder nicht danach handeln können. Die Maßnahme darf auch durch keine andere Maßnahme ersetzt werden können, die dieselbe schützende Wirkung auf die Gesundheit hätte, und die Maßnahme darf nur durchgeführt werden, wenn sie dem „Willen der betreuten Person entspricht“. Demnach muss entweder eine Patientenverfügung vorliegen, oder der Betreuer muss dem vermuteten Willen der Person entsprechen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts bleibt umstritten. Dennoch ist der Fall eines von vielen Beispielen dafür, wie die Impfgegner-Szene Einzelfälle rund um das Thema Corona-Impfungen immer wieder instrumentalisiert, aufbauscht oder irreführend verbreitet.

Redigatur: Matthias Bau, Sarah Thust
[close]

https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2023/02/13/weshalb-ein-deutsches-gericht-die-impfung-einer-85-jaehrigen-gegen-ihren-willen-ermoeglichen-wollte/?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
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Re: Querdenken
« Antwort #11435 am: 16. Februar 2023, 08:31:23 »
Das Männchen möchte endlich von der Schengen-Liste runter, das hat er der Polizei schon dreimal gesagt, deswegen verkündet er das jetzt per Telegram nochmal hochoffiziös :rofl:

https://twitter.com/querdenkenwatch/status/1625975935148195858?s=46&t=ONQHJTfrE-cKysJqLQtz3w
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Re: Querdenken
« Antwort #11436 am: 16. Februar 2023, 09:35:00 »
Und der Staatsschutz so: Ja, ist angekommen. Ablage P.
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Re: Querdenken
« Antwort #11437 am: 16. Februar 2023, 10:59:47 »
Da ist die Liebe der Querfuzzies zu den Nationalpazifisten auch schon wieder vorbei
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Re: Querdenken
« Antwort #11438 am: 16. Februar 2023, 16:09:12 »
Ich poste es mal hier, schon aus dem Grund, weil Querdenken und Putinverehrung praktisch denkungsgleich sind.

Die lieben Christen bzw. diejenigen die der irrigen Ansicht sind, sie seien gute Christen, haben natürlich ihre eigene Sicht der Dinge auf den Krieg in der Ukraine.

Das mag mit dem Gedanken geschuldet sein, dass Putin die glorreiche Heilbringer ist, der Schwule und Lesben in die Schranken weißt, schön brav in die Kirche geht, auch wenn es eine orthodoxe Kirche ist, aber wer ist schon perfekt?  ;D Da kann man auch über den Angriffskrieg hinwegsehen, denn schließlich ist an dem ganzen Schlamassel die gottlose NATO schuld, wie jeder Erwachte weiß. Jawoll!

Wer sich das antun möchte: https://www.4religion.org/viewtopic.php?t=8413

Zum Glück gibt es auch Zeitgenossen, die das anders sehen und ihre eigene Sicht der Dinge haben, aber die werden sich nicht lange in diesem Forum halten. Wenn man die Ansicht der Moderatorin nicht teilt, geht das mitunter sehr schnell ...

Es bleibt nur die Hoffnung, dass diese Leute nie nennenswerte politische Macht erhalten ...
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11439 am: 16. Februar 2023, 20:38:55 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #11440 am: 16. Februar 2023, 21:46:49 »
WTF!?! Pankalla macht Umfragen auf Telegram, um als Verteidiger im Prozess Mateo Aktivist Mann vs. Tessa Ganserer zu beweisen, dass die Aussage "Es fühlt sich als Frau" nicht beleidigend ist.
Repräsentative 87% sagen natürlich "nein, dies ist eine Meinungsäußerung die man hinnehmen muss"  :facepalm:
Ab wann kann man einem Anwalt wegen offensichtlicher Unfähigkeit die Zulassung entziehen?

Erklärungstext: https://t.me/aktivistmann/17896
Umfrage: https://t.me/aktivistmann/17897
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11441 am: 17. Februar 2023, 05:58:19 »
Ab wann kann man einem Anwalt wegen offensichtlicher Unfähigkeit die Zulassung entziehen?
Dummheit bei Umfragen bezüglich der repräsentativen Gruppe dürfte nur beschränkt ein Hinweis auf juristische Unfähigkeit, relevant für die Zulassung, sein.
Die NWO wird sich Pankalla schon annehmen, sofern er Relevanz bekommt.
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Re: Querdenken
« Antwort #11442 am: 17. Februar 2023, 17:08:41 »
Btw, bei Ballweg steht gewerbsmäßiger Betrug im Raum. Da liegt der Strafrahmen von 6 Monaten bist 12 Jahren - pro Tat, also in diesem Fall pro Spende.

Wie wird eigentlich in dem Fall gerechnet, dass nicht der gesamte Betrag fehlverwendet wurde, was ja hier im Raum steht?

Beispiel: Jemand nimmt eine Spende zu 500 Euro und fünf Spenden zu 100 Euro an. Er verwendet 400 Euro für den vorgesehenen Zweck und steckt sich 600 Euro in die eigene Tasche. Hat er dann sechs Betrugshandlungen begangen, oder nur zwei?
"Je freier die Wirtschaft, umso sozialer ist sie auch." - Ludwig Erhard
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11443 am: 17. Februar 2023, 17:46:39 »
Das kommt auf die Sichtweise an. Ein Klardenker sagt 6! Ein Querdenke 0. Ich schätze die STA wird irgendwo dazwischen liegen. Klare Ansage, was?  ;D
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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« Antwort #11444 am: 17. Februar 2023, 22:20:56 »
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Warum die "Querdenker" doch nicht beim Aschaffenburger Faschingszug mitlaufen dürfen

Stadt untersagt zwei Gruppen die Teilnahme
 Aschaffenburg 15.02.2023 - 19:26 Uh


Für die so­ge­nann­ten Qu­er­den­ker ist nun doch kein Platz im Aschaf­fen­bur­ger Fa­schings­zug am Sonn­tag: Die Stadt­ver­wal­tung hat am Mitt­woch zwei Grup­pen von der Teil­nah­me aus­ge­sch­los­sen, wie Ober­bür­ger­meis­ter Jür­gen Her­zing (SPD) am Abend im Um­welt- und Ver­wal­tungs­se­nat des Stadt­rats be­kannt gab. Vie­le Stadträ­te be­grüß­ten die Ent­schei­dung mit ei­nem sonst un­üb­li­chen und spon­ta­nen Bei­fall.
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Zitat
Babenhausen toleriert Querdenker-Gruppe auf Fastnachtsumzug
Im bayerischen Aschaffenburg ist einer Querdenker-Gruppe die Teilnahme am Fastnachtsumzug in letzter Minute verboten worden. Im südhessischen Babenhausen soll sie am Samstag toleriert werden - mit vermutlich teils denselben Teilnehmern.

Nach der langen Coronapause finden in den kommenden Tagen hessenweit wieder Fastnachtsumzüge statt. In Babenhausen (Darmstadt-Dieburg) soll die närrische Parade am Samstag um 14 Uhr starten. Eine Zugnummer ist allerdings umstritten.

"Was die Politik zerstört"
Es ist eine Fußgruppe, die sich die "Sensenmänner" nennt und die symbolisch die deutsche Wirtschaft zu Grabe tragen will, außerdem Dinge, "die unsere Politik aktuell am Zerstören ist", wie es in einer Chatgruppe im Internet-Messenger Telegram heißt. Man habe einen fahrbaren Sarg, hinter dem Menschen in Sensenmann-Kostümen herlaufen sollen - und eine Lautsprecheranlage.

Für Unbehagen sorgt, dass die Teilnehmer aus der Querdenker-Ecke kommen. Anmelder Frank Kimmel unterhält Kontakte zur Aschaffenburger Querdenker-Szene um Bruno Stenger, der mehrere Querdenker-Gruppen auf Telegram ins Leben gerufen und Querdenker-Demos organisiert hat. Dennoch wurde Kimmel die Teilnahme mit seinen "Sensenmännern" am Babenhäuser Fastnachtsumzug genehmigt.

Stadt: "Keine Hinweise auf rechtsextremen Hintergrund"
"Wir haben keine Montagsspaziergänge verboten, wir haben keine Corona-Demos verboten. Warum sollten wir dann eine Fastnachtsnummer verbieten?", sagte Max Grychta vom Babenhäuser Ordnungsamt. Man habe Kimmel nach Bekanntwerden seiner Kontakte in die Querdenker-Szene proaktiv kontaktiert mit ihm über seine Anmeldung gesprochen.

"Wir haben dabei keinerlei Hinweise auf einen rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Hintergrund erhalten." Kimmel habe seine Mitgliedschaft in den Querdenker-Chats eingeräumt, sich aber zugleich von jeglichen radikalen Ansichten distanziert. In Abstimmung mit dem ausrichtenden Gremium der Babenhäuser Vereine habe man daher die Genehmigung erteilt.

Aschaffenburg stoppt Zugnummer wegen Video
Anders lief es in Aschaffenburg. In der bayerischen Stadt kurz hinter der Grenze zu Hessen wollte Stenger selbst mit einer Zugnummer bei der dortigen Parade mitmachen, wurde aber jetzt gestoppt. Zunächst hatten die Stadt und die Vereine seine Gruppe zugelassen - gegen den Widerstand der Parteien, wie Oberbürgermeister Jürgen Herzing (SPD) sagte.

Stenger sei ein unbequemer Zeitgenosse, der sich immer wieder am Rande der Legalität bewege. "Aber wenn die Politik verhöhnt werden soll, dann ist es eben so", sagte Herzing. Doch dann tauchte in einer Chatgruppe Stengers das Video einer verurteilten Holocaust-Leugnerin auf.

Für Herzing war damit eine rote Linie überschritten. "Wir haben die Reißleine gezogen", so der Oberbürgermeister. Unter Hinweis auf das Hausrecht wurde den Querdenkern die Teilnahme in Aschaffenburg verboten. "Das wurde vom Stadtrat und den Vereinen unter Beifall mitgetragen." Die Angelegenheit sei zudem der Staatsanwaltschaft übergeben worden.

Behörden wollen genau hinsehen
In Babenhausen bleibt es bei der Genehmigung. Nichtsdestotrotz wollen sich die Behörden den Auftritt der "Sensenmänner" genau anschauen. "Sollten etwa irgendwelche fremdenfeindlichen Motive auftauchen, werden wir einschreiten", betonte Grychta. Auch dürfe die Nummer bei aller Satire nicht wie eine politische Veranstaltung wirken. "Der Charakter des Karnevals muss gewahrt bleiben."

Die Stadt hat sich zudem versichern lassen, dass die Gruppe aus maximal 20 Personen bestehen werde, die sich größtenteils aus Babenhäusern zusammensetzen. Wie realistisch das ist, bleibt angesichts der verbotenen Teilnahme am Umzug in Aschaffenburg abzuwarten. Stenger rührt in seinen Chatgruppen jedenfalls bereits fleißig die Werbetrommel für die Babenhäuser "Sensenmänner".
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/sensenmaenner-babenhausen-toleriert-querdenker-gruppe-auf-fastnachtsumzug-v1,querdenker-umzug-babenhausen-100.html
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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