Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1042472 mal)

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Offline lobotomized.monkey

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Re: Querdenken
« Antwort #1065 am: 13. November 2020, 16:41:48 »
Mit der IT-Yoga-"Idee" geht er schon länger schwanger, damit wollte er groß rauskommen. Seinen ersten Firmensitz hatte er direkt in Bremen im sogenannten Viertel, dann hat er möglicherweise den Sitz nach Worpswede in die Bahnhofsstraße 16, ein Wohnhaus?, dann vermutlich sein Wohnhaus?, verlagert.
Drei Häuser weiter wohnt Jo Conrad (hier mein letzter Besuch bei ihm https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=338.msg304076#msg304076), die Welt ist halt nicht so groß. Immerhin trennt die Bahnlinie die beiden, aber der Moorexpress fährt nicht so häufig.
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #1066 am: 13. November 2020, 17:24:52 »
Ganzheitliche IT, das ist die Idee!

Wenn mir mein Job nicht mehr gefällt, kündige ich und biete ganzheitliche IT an. Wenn der Computer nicht druckt, mache ich dann erst mal eine ausführliche Erstanamnese, lasse mir die Lebensgeschichte der Besitzer und des Geräts bei einer Tasse Kaffee erklären, lege dann ein paar Tarotkarten aus, dann schalte ich den Drucker aus und wieder ein und rechne 2 h zu 120 € ab. Falls der Drucker dann nicht geht, sage ich, das sei die Erstverschlimmerung, ich komme in 3 Tagen wieder.

 8)
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1067 am: 13. November 2020, 20:33:13 »
Wenn Gerichte das jetzt so sehen, daß die Fitnesstudios unter Einhaltung der Hygienevorschriften öffnen dürften, sollten sie aber auch die Ordungsämter verpflichten, das zu kontrollieren.

Um mal mit einer alten osteuropäischen Weisheit zu antworten: Mütterchen Russland ist groß und Väterchen Zar ist weit.

Klar, man kann so urteilen und sollte es im Sinne der Gesetze auch. Aber was helfen Entscheidungen, wenn sie realiter nicht umsetzbar sind, weil einfach überall Personal und auch Technik fehlt?

Fernuntericht? Geniale Idee. Hätte man vor zehn Jahren drauf kommen müssen, um an den Schulen heute auf dem Stand von damals zu sein. War nur nie interessant. Daß Eltern, Schulen und Lehrer das maximal in Ballungszentren vielleicht stemmen können … geschenkt. Konnte niemand wissen, aber jetzt zu verlangen, daß es plötzlich trotzdem überall geht, das zeigt ein maximales Unverständnis der Wirklichkeit.

Und die Ordnungsämter, die bisher ihre "Stadtsherriffs" auf Falschparker angesetzt haben, in kleinen Städten mit zwei, drei Leuten im Außendienst, die typischerweise durch die Stadt schlendern und Knöllchen schreiben, die sollen jetzt plötzlich jeden Laden im Auge haben, damit da bloß kein Mist passiert.
Edit: Ist ja nicht so, daß nur die kontrolliert werden müssen, die geöffnet sein dürfen, den anderen, die zu sein sollten muss man ja auch auf die Finger schauen.

Ich meine, man muss nicht sonderlich schlau sein um zu merken, daß das so nicht funktioniert. Ich bin nicht sonderlich schlau, dehalb bin ich dieser etwas überzeichneten Meinung.
« Letzte Änderung: 13. November 2020, 21:31:59 von theodoravontane »
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Re: Querdenken
« Antwort #1068 am: 13. November 2020, 21:45:40 »
Vor allem, erklär das mit den Hygienevorschriften mal so dynamischen Schnellmerkern wie Donald Duck, Mickey Mouse und Hans Wurst, die sich da in den Besucherlisten finden. Die Bayern haben ja inzwischen den "Individualsport" nur noch im Freien zugelassen, damit folgen sie dem Urteil und der Laden bleibt zu.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1069 am: 13. November 2020, 22:33:17 »
Da hat sich mal wieder ein Kläger so richtig beliebt gemacht bei uns in Bayern.
Da hat ja wer den Tennisspielern kräftig auf den Fuß gestiegen.
Ich habe heute ein paar getroffen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1070 am: 14. November 2020, 01:11:34 »
Da hat sich mal wieder ein Kläger so richtig beliebt gemacht bei uns in Bayern.
Da hat ja wer den Tennisspielern kräftig auf den Fuß gestiegen.

...

Genau das, was Merkel zum Monatsanfang angekündigt hat: Wenn die Gleichheitsfetischisten meinen, daß alles geschlossen werden solle ... alles aufmachen, solle man sich abschminken.

https://www.merkur.de/bayern/corona-fitnessstudio-individualsport-bayern-muenchen-gericht-regeln-lockdown-urteil-soeder-klage-zr-90098630.html

 
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Re: Querdenken
« Antwort #1071 am: 14. November 2020, 07:32:50 »
In der Nachschau wäre also auch zu fragen gewesen, wie es dazu kommen konnte, daß das OVG auf diese Umstände nicht aufmerksam gemacht wurde.


Die Diskussion geht (Gott sei Dank!) weiter:

Zitat
Vor diesem Hintergrund mutet es einigermaßen skurril an, dass Polizei und Innenministerium im Nachgang der aus dem Ruder gelaufenen Demonstration dem Gericht eine Unterschätzung der Gefährdungslage unterstellen. In nuce wirft die Polizei dem Gericht damit vor, ihr geglaubt zu haben. Allzu offensichtlich ist, dass die Behörden hier von ihren eigenen fehlerhaften und naiven Gefahrenprognosen, die das Gericht übernahm, abzulenken versuchen.

Ebenfalls falsch ist die Darstellung der Polizei, in Bezug auf die massiv auftretenden Rechtsverstöße (von Verstößen gegen die Maskenpflicht bis hin zu Körperverletzungen) während der Versammlung zu Untätigkeit verdammt gewesen zu sein. Das weitgehende Gewährenlassen der Demonstrierenden – auch als die Versammlung unter tatkräftiger Mitwirkung Hunderter Rechtsradikaler bereits einen gewalttätigen Verlauf genommen hatte – beruhte auf einer bewussten Entscheidung der Polizei im Rahmen des gefahrenabwehrrechtlichen Opportunitätsprinzips.

schreiben Andreas Gutmann und Tore Vetter, Wissenschaftliche Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP) der Universität Bremen.


Spoiler
13 November 2020
Verquere Schuldzuweisungen
Die Versammlungsfreiheit in Sachsen nach #le0711

Die Geschehnisse um die „Querdenker*innen“-Demonstration in Leipzig am vergangenen Wochenende gaben reichlich Anlass zu – teilweise berechtigter – Kritik. Die Diskussion war dabei geprägt von gegenseitigen Schuldzuweisungen der staatlichen Gewalten. Diese sind in weiten Teilen wohlfeil und juristisch unhaltbar.

Ein Großteil der Problematik ergab sich zunächst aus einer verkürzten Rezeption der juristischen Verfahrenslage, die mittlerweile Hensel auf diesem Blog zutreffend aufgearbeitet hat. So wurde dem OVG Bautzen teilweise vorgeworfen, die Demonstration in Leipzig, auf der am Samstag nach unabhängigen Schätzungen etwa 45.000 „Corona-Skeptiker*innen“ auf die Straße gegangen waren, „genehmigt“ und damit die folgenreichen Ausschreitungen erst ermöglicht zu haben. Eine solche Justizschelte ist jedenfalls zu einseitig.
Judikative: Zu kurz gedacht

Der Beschluss des OVG vom 07. November 2020 war kein außergewöhnlicher Justiz-Bankrott, wie bereits Hensel darlegte. Bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Leipzig vom Vortag stand das OVG vor zwei Alternativen: Es konnte wie bereits das VG die Verlegung des Versammlungsortes durch die Versammlungsbehörde bestätigen oder als milderes Mittel gegenüber der Verlegung die Teilnehmer*innenzahl auf dem innerstädtischen Augustusplatz beschränken. Hierbei hatte es abzuwägen zwischen der von Art. 8 GG geschützten Wahl des Ortes der Versammlung und dem Recht der durch eine Höchstteilnehmer*innenzahl möglicherweise ausgeschlossenen Demonstrant*innen. Das Ergebnis dieser Abwägung hängt maßgeblich von der Relation zwischen erwarteter Teilnehmer*innenzahl und der für diese zur Verfügung stehenden Fläche ab.

Das OVG muss sich vorwerfen lassen, hierbei von falschen Grundvoraussetzungen ausgegangen zu sein. Fragwürdig scheint, ob die von der Antragstellerin dargelegte erwartete Teilnehmer*innenzahl von 16.000 Menschen, von der im Übrigen zu diesem Zeitpunkt auch die Polizei ausgegangen war, aus der maßgeblichen ex ante Perspektive wirklich eine taugliche Tatsachengrundlage für die vorzunehmende Gefahrenprognose darstellte. Dagegen spricht, dass zwischenzeitlich 20.000 Teilnehmer*innen angemeldet waren, sowie die bundesweite Mobilisierung und die Erfahrungen mit vergangenen „Querdenker*innen“-Demonstrationen. Das OVG muss sich die Frage gefallen lassen, ob es sich einseitig auf die Gefahrenprognose der Polizei hinsichtlich der Teilnehmerzahl verlassen durfte, oder ob aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes weitere Nachforschungen nötig gewesen wären.

Ebenfalls zu einfach machte es sich das OVG hinsichtlich der darauf aufbauenden Frage, ob der Augustusplatz und die umliegenden Straßen für die angenommene Teilnehmer*innenzahl ausreichend Platz boten. Zwar zeigt das Gericht zutreffend, dass rein mathematisch der Aufenthalt von 16.000 Menschen auf den betreffenden Flächen – jedenfalls unter Einbezug der Nebenstraßen – auch unter Einhaltung eines Mindestabstands möglich ist. Eine solche formal-mathematische Betrachtung dynamischer Menschenmengen gestaltet sich jedoch schon grundsätzlich als schwierig. Berücksichtigt man zusätzlich, dass die „Querdenker*innen“– anders als zahlreiche andere Versammlungen in Zeiten der Pandemie – gar nicht erst ein Konzept zur Wahrung des Mindestabstands und der Maskenpflicht vorgelegt hatten und auch auf vergangenen Querdenker*innen-Demos zahlreiche Verstöße gegen die Hygiene-Regeln beobachtet wurden, erscheint die Berechnung schlicht naiv.

Das Gericht war im Rahmen dieser Frage auch nicht gehindert, die Punkte der Maskenpflicht und des Mindestabstands in seine Gefahrenprognose einzubeziehen (a.A. Hensel). Etwaige Verstöße gegen Hygieneregeln sind nicht nur in Bezug auf eine Verbotsverfügung – über die das Gericht hier nicht zu entscheiden hatte – von Belang. Sie waren auch bei der Frage, ob die innerstädtische Fläche für die erwartete Teilnehmer*innenzahl ausreichte, zu berücksichtigen.

Dass auch im Rahmen des nach §§ 88, 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO beschränkten Prüfungsumfangs im Beschwerdeverfahren eigenständige Auflagen erlassen und dabei kollidierende Grundrechte in einen Ausgleich gebracht werden können, zeigte sich in der erstmaligen kleinteiligen Beschränkung der zulässigen Geräuschimmissionen zum Schutz des Gottesdienstes im Beschluss des OVG (S. 2). Auch in Bezug auf infektionsschutzrechtliche Fragen hätte das OVG also eine solche differenzierte Abwägung unter Zugrundelegung einer stichhaltigen eigenen Gefahrenprognose vornehmen können.

Exekutive: Wer im Glashaus sitzt…

Vor diesem Hintergrund mutet es einigermaßen skurril an, dass Polizei und Innenministerium im Nachgang der aus dem Ruder gelaufenen Demonstration dem Gericht eine Unterschätzung der Gefährdungslage unterstellen. In nuce wirft die Polizei dem Gericht damit vor, ihr geglaubt zu haben. Allzu offensichtlich ist, dass die Behörden hier von ihren eigenen fehlerhaften und naiven Gefahrenprognosen, die das Gericht übernahm, abzulenken versuchen.

Ebenfalls falsch ist die Darstellung der Polizei, in Bezug auf die massiv auftretenden Rechtsverstöße (von Verstößen gegen die Maskenpflicht bis hin zu Körperverletzungen) während der Versammlung zu Untätigkeit verdammt gewesen zu sein. Das weitgehende Gewährenlassen der Demonstrierenden – auch als die Versammlung unter tatkräftiger Mitwirkung Hunderter Rechtsradikaler bereits einen gewalttätigen Verlauf genommen hatte – beruhte auf einer bewussten Entscheidung der Polizei im Rahmen des gefahrenabwehrrechtlichen Opportunitätsprinzips.

Daran ist juristisch grundsätzlich noch nichts auszusetzen. Die Polizei kann zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch die Entscheidung treffen, sich zurückzuhalten. Die Durchsetzung der Versammlungsauflösung – unter Zuhilfenahme unmittelbaren Zwangs – wäre erst dann alternativlos gewesen, wenn sich die staatliche Schutzpflicht für kollidierende Rechtsgüter soweit verdichtet hätte, dass das polizeiliche Entschließungsermessen auf Null reduziert gewesen wäre. Dies ist angesichts des weiten Ermessensspielraums nicht in toto anzunehmen – etwas anderes gilt jedoch in Hinblick auf die polizeiliche Duldung gezielter Angriffe auf Journalist*innen und andere Dritte.

Dass sich die Polizei auf Demonstrationen deeskalativ zeigt, ist sogar grundsätzlich zu begrüßen. Dass dieser Strategiewechsel jedoch ausgerechnet auf einer von Rechtsextremen und Verschwörungsmythiker*innen dominierten Demonstration zu beobachten ist, hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack. Vor dem Hintergrund rechter Netzwerke in Sicherheitsbehörden, vereinzelter Sympathiebekundungen von Polizeibeamten mit den Demonstrierenden (siehe bereits zur „Pegizei“ Reinhardt, S. 239 ff.) und dem beinahe zeitgleichen massiven Polizeiaufgebot einschließlich Wasserwerfer und Räumpanzer gegen linke Aktivist*innen im Stadtteil Connewitz, entsteht der Eindruck, dass sich hier weniger eine polizeiliche Strategie der Deeskalation im Versammlungsgeschehen ankündigt, als vielmehr eine strukturelle Verharmlosung rechter Gewalt fortsetzt.

Falsche Lehren aus Leipzig

Anstelle einer differenzierten Beschäftigung mit dem Verhalten der Beteiligten und deren Auswirkung auf die Geschehnisse in Leipzig wurden schnell Rufe nach einer generellen Beschränkung der Versammlungsfreiheit laut.

Hierauf reagierte die sächsische Landesregierung – neben der üblichen reflexhaften Solidaritätserklärung mit den Polizeikräften – zeitnah mit einer Änderung der sächsischen Corona-Verordnung und beschränkte die Teilnehmer*innenzahl von Versammlungen auf 1000 Menschen.

Bei der nun in § 9 Abs. 1 SächsCoronaVO eingefügten Grenze handelt es sich allerdings nicht um eine starre Obergrenze. Diese würde ein abstraktes Versammlungsverbot für Versammlungen, die eine gewisse Teilnehmer*innenzahl übersteigen, bedeuten und wäre daher nicht mit Art. 8 GG vereinbar. Es kann nicht oft genug betont werden: Versammlungen können nur im Einzelfall aufgrund einer konkreten von der einzelnen Versammlung ausgehenden Gefahr verboten werden. Eine abstrakte Obergrenze, welche die Behörden von der Bewertung der Gefahr für den Infektionsschutz, die von einer konkreten Demonstration ausgeht, entbindet, ist daher verfassungswidrig.

Nach Abs. 2 können Versammlungen mit mehr als 1000 Teilnehmer*innen genehmigt werden, wenn das Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann. Ob ein solcher Genehmigungsvorbehalt mit Art. 8 GG vereinbar ist, darf bezweifelt werden (offenlassend Hong; Wittmann § 15 VersG Rn. 56; ablehnend VG Hamburg (S. 5)). Erstaunlicherweise bislang nicht problematisiert wurde das bereits in der SächsCoronaVO a.F. zu findende und beibehaltene Totalverbot von nicht ortsfesten Versammlungen. Auch dieses verunmöglicht bestimmte Versammlungen ohne Rücksicht auf die tatsächlich von ihnen ausgehende Infektionsgefahr. Es sind durchaus Formen einer bewegten Versammlung vorstellbar, die das Infektionsrisiko auf ein Minimum reduzieren. Dass § 9 SächsCoronaVO auch solche ausnahmslos verbietet, ist mit Art. 8 GG unvereinbar.

So ist die Folge der Ereignisse in Leipzig nicht die nach wie vor so nötige Diskussion um mangelhafte Fehlerkultur in Polizeibehörden und die Thematisierung (gar nicht so) neuer gefährlicher Bündnisse aus Verschwörungsmythiker*innen, organisierter rechtsextremer Szene und der selbst ernannten bürgerlichen Mitte (hierzu auch Austermann et al., S. 381 ff.), sondern ein pauschaler Angriff auf die Versammlungsfreiheit.
[close]
https://verfassungsblog.de/verquere-schuldzuweisungen/
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Re: Querdenken
« Antwort #1072 am: 14. November 2020, 12:57:45 »
Juhu, ich liebe das Judikative-Exekutive-Schuldpingpong der sächsischen Unterliga :D

Egal wie man es dreht und wendet, die Entscheidung des OVG war nun mal da und daraufhin hätten(!) sich die Polizei UND die Stadt (in Sachsen sind die Gemeinden Ortspolizeibehörden, Leipzig hat seit 2018 eine so uniformierte "Polizeibehörde") entsprechend vorbereiten müssen. Allerdings hat die Stadtpolizei 74 Stellen (Stand 2018) und damit wird man nix bei größeren Demos. Ergo ist die Landespolizei dran. Hier hätte man nach den Erfahrungen von Berlin und anderswo entsprechende Kräfte (Personal, Einsatzmittel, Sperren etc) zusammenführen müssen. Gegen die Linken in Connewitz klappt das ja immer ausgezeichnet^^
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1073 am: 14. November 2020, 13:03:38 »
Der Corona-Kritiker Andreas Rico-Schweter aus Worpswede ist drei Häuser weiter zu Jo Conrad gegangen: http://bewusst.tv/entlassen-wegen-demo/

Das Interview gibt keine großartigen neuen Infos. Beide (Jo Conrad und Rico-Schweter) sind sich einig, dass Corona nicht so schlimm ist und die Menschen mehr Angst vor der Krankheit haben als die Krankheit wirklich schlimm ist; außerdem kennt man niemanden, der daran gestorben ist (man habe nur von einer Person gehört, die daran gestorben sein soll).
Außerdem sind die Zahlen vom RKI irgendwie nicht richtig, weil bei Corona die Koch'schen Postulate nicht eingehalten werden (kurz: Ein Krankheitserreger verursacht stets dieselben Symptome, daher ist es klar ein Erreger und Krankheit; Corona gibt es eine Vielzahl von Symptomen, daher ist das nicht so richtig eine Krankheit -> Lüge der Medien; jedoch hat Robert Koch selbst darauf hingewiesen, dass die Anforderungen nicht immer erfüllt sein müssen bzw. kannte man nicht die symptomfreie Übertragung von Krankheiten, weil man ja die Erreger bei anscheinend Gesunden nicht nachweisen konnte).
Den beiden "Experten" ist dieser wesentliche und wissenschaftliche Teil nicht bekannt, daher labern sie in ihrer kleinen, beschränkten Welt weiter und bezeichnen sich daher nicht als Corona-Leugner. Wenn sie diesen Teil verstanden hätten, dann wüssten sie, dass die Demos nicht so klug sind.

Andreas sieht sich noch immer als Opfer einer Gesinnung. Grundrechte ja, aber die Konsequenzen (z. B. Gegemeinung oder gar Aufgabe der Geschäftsbeziehung) findet man dann doch doof. Andreas bereitet sich auf Demos vor und weiß, dass man mit Schussverletzungen rechnen muss (daher hat er Tampons von seiner Frau und Nähzeug dabei). Corona-Dikatur.

Andreas Video ging angeblich total viral, alle bedanken sich, dass er für sie kämpft. Viele bringen sich aus Angst vor Corona um (stark verkürzt von mir), das böse Regime, Jo und Andreas wissen es besser. Neurologische Schäden bei Kindern durch das Tragen von Masken, seine Kinder sollen freie Menschen sein. Andreas wird die Lehrer seines maskentragenden Sohnes anzeigen, wenn der Sohn krank wird. [Damit hat er seinen Sohn in einen Konflikt gebracht, weil der Sohn den Lehrer sehr schätzt.] @Andreas: du zeigst noch immer dasselbe hinterhältige Wesen, dass du bereits in der Vergangenheit gezeigt hast, jedoch als zutiefst menschlich und emphatisch darstellst.

SAT1-Frühstücksfernsehen will ihn interviewen (guck @Andreas, da bekommt Du die Aufmerksamkeit, die du immer suchtest; ist das nicht schön).
« Letzte Änderung: 14. November 2020, 14:14:20 von lobotomized.monkey »
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Re: Querdenken
« Antwort #1074 am: 14. November 2020, 13:04:24 »
Nun zu Regensburg:


Zitat
Nun ist es also geklärt. Bereits am Donnerstagabend gab das Ordnungsamt der Stadt Regensburg den Auflagenbescheid für die Versammlung von „Querdenken941“ bekannt. Darin wird der geplante Demonstrationszug von der Friedensstraße durch die Altstadt zum Dultplatz untersagt. Anders als in einigen Medien zunächst gemeldet, wird die Kundgebung auf dem Dultplatz wie geplant von 13 bis 18 Uhr stattfinden. Im Auflagenbescheid wird auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und auf das Einhalten von Abständen hingewiesen. Der geplante Verkauf von Speisen und Getränken ist aus hygienischen Gründen untersagt. Außerdem wird die Teilnehmerzahl auf maximal 1.000 Personen begrenzt.

In Querdenken-Gruppe wird mit bis zu 2.500 Personen gerechnet
Ein Blick in die Telegram-Infokanäle der Querdenker zeigt allerdings, dass mittlerweile mit deutlich mehr als 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerechnet wird. Helmut Bauer etwa schreibt von „2.500 auf jeden Fall“. Außerdem macht er bereits kurz nach den Berichten zu einer möglichen Verkürzung der Kundgebungszeit auf 11 bis 13 Uhr deutlich, dass man von 13 bis 18 Uhr auf dem Dultplatz sein werde. Der bekennende Klimawandelleugner organisierte zuletzt schon die Veranstaltung in Weiden mit rund 700 Teilnehmenden und unterstützt nun den Regensburger Querdenken-Ableger. Auch die abgesagte Versammlung um 11 Uhr wird zum Teil als Presse-Fake bezeichnet und es wird weiter auf die Friedenstraße mobilisiert.

Andere überlegen derweil, wie die Auflagen kreativ umgesetzt bzw. umgangen werden können und schlagen vor, sich mit großem Abstand über den Dultplatz zu verteilen und dann eine Schlange in die Altstadt zu bilden.
https://www.regensburg-digital.de/beschraenkungen-fuer-querdenken-demo/13112020/


Zitat
"Querdenken" in Regensburg
Eilantrag gegen Auflagen für Maskengegner-Demo abgelehnt
dpa
,
14.11.2020 - 08:20 Uhr

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat einen Eilantrag gegen die Auflagen für eine geplante Demonstration von Corona-Maskengegnern abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, teilte das Gericht am Freitagabend mit.
https://www.idowa.de/inhalt.querdenken-in-regensburg-eilantrag-gegen-auflagen-fuer-maskengegner-demo-abgelehnt.300e4626-4f58-425f-a304-b35747491463.html
« Letzte Änderung: 14. November 2020, 13:06:54 von Reichsschlafschaf »
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Re: Querdenken
« Antwort #1075 am: 14. November 2020, 15:21:06 »
Das OVG Bautzen soll ja in letzter Zeit eine schöne Entscheidung getroffen haben ...   :whistle:

Da wollen wir doch gleich mal nachfassen!


Zitat
KRITIK AN LOCKDOWN: MASSIG EILANTRÄGE AM OBERVERWALTUNGSGERICHT IN BAUTZEN

Bautzen - Die Schließung von Gaststätten, Fitnessstudios, Musikschulen und anderen Freizeiteinrichtungen stößt bei Betroffenen auf heftige Kritik. Einige ziehen deswegen vors Oberverwaltungsgericht und erhoffen sich per Eilverfahren Erleichterungen im Teil-Lockdown.

Gegen Beschränkungen der aktuellen sächsischen Corona-Verordnung sind beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen bisher rund 30 Eilverfahren beantragt worden. Sie richten sich etwa gegen die Maskenpflicht beim Einkaufen und an Haltestellen, informierte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Spoiler
In der Mehrzahl beträfen die Anträge allerdings Schließungen etwa von Fitness- und Yogastudios, Kosmetiksalons und Musikschulen oder wollen den Betrieb von Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Restaurants wieder ermöglichen.

Für Verfahren gegen die Landesverordnung selbst ist das Oberverwaltungsgericht als erste Instanz zuständig. Mit Wirkung zum Freitag wurden die Bestimmungen von der Landesregierung noch einmal verschärft. So gilt nun nach den chaotischen Zuständen rund um die "Querdenken"-Demonstration vor einer Woche in Leipzig eine Höchstzahl von 1000 Teilnehmern bei Versammlungen unter freiem Himmel.

Auch dagegen könnten sich künftig Betroffene an die Richter in Bautzen wenden und vorläufigen Rechtsschutz ersuchen.

Corona-Regelungen umstritten
Der sächsische FDP-Landeschef Frank Müller-Rosentritt sieht die Corona-Regelungen kritisch.

Unumstritten ist der Schritt ohnehin nicht. So wirft FDP-Landeschef Frank Müller-Rosentritt der Landesregierung vor, es sich mit dieser Regelung leicht zu machen und spricht von fehlendem Gespür für Gewaltenteilung und Freiheitsrechten. Dadurch werde Misstrauen gesät.

"Es gibt mildere Mittel als die einfache Beschränkung von Teilnehmerzahlen", betonte der Bundestagsabgeordnete. Als Beispiele nannte er, die Teilnahme an Demonstrationen zeitlich zu staffeln oder Teilnehmer auf mehrere Demonstrationsorte zu verteilen.

Das Oberverwaltungsgericht selbst hat in der zurückliegenden Woche bereits erste Entscheidungen in Eilverfahren gegen Corona-Regelungen getroffen. So bestätigten die Richter die vorübergehende Schließung von Tattoo- und Piercingstudios in Sachsen.

Der Eingriff sei für die betroffenen Gewerbetreibenden zwar gravierend, dem stehe aber das durch die Pandemie bedrohte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung entgegen, hieß es zur Begründung.
[close]
https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/kritik-an-lockdown-massig-eilantraege-am-oberverwaltungsgericht-1722913
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Re: Querdenken
« Antwort #1076 am: 14. November 2020, 17:12:05 »
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Re: Querdenken
« Antwort #1077 am: 14. November 2020, 17:38:54 »
Da hat ja jemand den Durchblick:   :facepalm:



Zitat
Schulleiterin demonstriert mit „Querdenkern“ – Amt verbietet ihr Kontakt zu ihren Schülern

Auf der von „Querdenkern“ organisierten Corona-Demo in Leipzig ist auch eine Schulleiterin aus Hessen mitgelaufen.
Spoiler
Gegenüber dem ZDF äußert sie sich ohne Mund-Nasen-Schutz kritisch über die Corona-Regeln der Bundesregierung.

Anschuldigungen gegen ihre Person will sie aber nicht gelten lassen.

14.11.2020, 12:32 Uhr

Seligenstadt. Die Schulleiterin einer Schule im hessischen Seligenstadt steht wegen ihrem Auftritt auf der Corona-Demonstration der Initiative „Querdenken“ am Samstag in Leipzig in der Kritik. Dort kritisierte sie gegenüber dem ZDF die, ihrer Meinung nach, „übergriffigen“ Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Ihr entgehe nicht, dass viele Kinder unter den Atemschutzmasken litten. Viele Menschen stünden zudem vor dem Verlust ihrer Existenz.

Dass sie bei ihrem Statement, das sie dem Fernsehsender gab, keinen Mund-Nasen-Schutz trug, brachte ihr vor allem in den sozialen Netzwerken Kritik ein. Nach eigenen Angaben sei sie davon aber aus gesundheitlichen Gründen per Attest befreit.

Der Schulelternbeirat kann den Diskussionen im Internet nichts abgewinnen. „Es ist schlimm, dass jetzt Hetze stattfindet“, wird die Elternbeirätin Anne Tifrassi von der „Offenbach-Post“ zitiert. Sie habe auch nicht das Gefühl, dass die Schüler in irgendeiner Weise manipuliert werden.

Schulleiterin wehrt sich gegen Anschuldigungen
Auch die betroffene Schulleiterin selbst wehrt sich dagegen, ihre politische Gesinnung an Schüler oder Lehrer weiterzugeben. Sie sei sich bewusst, dass politische Statements in der Schule fehl am Platz seien und würde auch keine extremistische Haltung vertreten. „Ich habe mit Rechten und Linken überhaupt nichts zu tun, das sollten auch die Eltern wissen“, zitiert die hessische Tageszeitung die Schulleiterin.
Davon unabhängig soll das Staatliche Schulamt für den Landkreis Offenbach der Schulleiterin bis auf weiteres jeden direkten Kontakt mit den Schülern untersagt haben, da von der Frau eine Infektionsgefahr ausgehe, wie die „Bild“ berichtet. Zudem würden mögliche Verstöße gegen dienstrechtliche Vorschriften aktuell geprüft.

RND/ak
[close]
https://www.rnd.de/panorama/schulleiterin-auf-querdenkern-demo-in-leipzig-amt-verbietet-kontakt-zu-ihren-schulern-Z7AHULP5OBGE3EVDRMAEPHKY4U.html#Echobox=1605354342



In Frankfurt haben sie Wasserwerfer angeschafft, die offenbar in beide Richtungen gießen können:  ;)


Zitat
PROTESTE IN FRANKFURT:
Polizei setzt Wasserwerfer gegen „Querdenker“ und Gegendemonstranten ein

AKTUALISIERT AM 14.11.2020-17:41

Bei einer „Querdenken“-Demonstration in Frankfurt ist die Polizei mit Wasserwerfern gegen Gegendemonstranten vorgegangen. Nachdem die Polizei die Kundgebung der „Querdenker“ aufgelöst hat, kommt auch dort der Wasserwerfer zum Einsatz.
Spoiler
egen Verstößen gegen die Maskenpflicht und fehlender Sicherheitsabstände hat die Polizei am Samstag in Frankfurt einen Demonstrationszug des Bündnisses „Querdenken 69“ wiederholt aufgehalten. „Der Aufzug ’Querdenker’ wird immer wieder angehalten und der Versammlungsleiter dazu aufgefordert, die Hygieneauflagen zu kommunizieren“, twitterte die Polizei am frühen Nachmittag. Der am Hauptbahnhof gestartete Zug sei zudem immer wieder von Gegendemonstranten blockiert worden.

Mehrere hundert Demonstranten nahmen laut den Veranstaltern an dem Demonstrationszug gegen die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern teil. Für die Abschlusskundgebung um 14.30 Uhr waren nach Angaben des Frankfurter Ordnungsamts rund 2000 Teilnehmer angemeldet. Aufgrund der Veranstaltung unter dem Motto „Kein Lockdown für Bembeltown“ kam es zu massiven Verkehrsbehinderungen in der Frankfurter Innenstadt.

„Querdenker“-Kundgebung aufgelöst
Linke Demonstranten blockierten den Beginn der „Querdenker“-Demo. Sie stellten sich auf mehrere Straßen, dabei zeigten sie etwa ein Banner mit der Aufschrift „Die Rechten zu Boden“, sowie den Symbolen der Antifa. Polizisten sperrten Straßen ab, um die Demonstrationsgruppen voneinander fernzuhalten. Um Blockaden aufzulösen, setzte die Polizei auch einen Wasserwerfer und vereinzelt Schlagstöcke ein.

Die Abschlusskundgebung der „Querdenker“ wurde von den Beamten nach kurzer Zeit aufgelöst, da die Hygieneauflagen nicht eingehalten wurden. Hunderte Demonstranten harrten dennoch auf dem Platz aus, die Polizei setzte wieder den Wasserwerfer ein. Laut Ordnungsamt wurde die Route der Demonstration erheblich verkürzt und auf andere Straßen verlegt. Verboten wurde das Tragen eines Davidsterns mit diversen Inschriften (etwa „CoV-2“, „ungeimpft“, „impfen macht frei“, „Dr. Mengele“ oder „ZION“) wie bei ähnlichen Demonstrationen.

Trotz strenger Auflagen trugen in dem „Querdenker“-Zug viele der Demonstranten nicht wie vorgeschrieben einen Mund-Nasen-Schutz und hielten auch nicht den vorgegebenen Abstand ein. Schon der Start der Demonstration hatte sich auch aus diesem Grund verzögert. Laut Polizei waren die Teilnehmer mehrfach zur Einhaltung der Auflagen aufgefordert worden, im Laufe der Veranstaltung habe diese Aufforderung wiederholt werden müssen. Die Polizei hatte bereits vorab angekündigt, bei Verstößen konsequent einzuschreiten.

© twitter
Der Deutsche Journalistenverband (DVJ) appellierte an die Polizei, den Medien eine ungehinderte Berichterstattung zu ermöglichen. Zwei Journalisten des Satire-Magazins „Titanic“ sei das Fotografieren bei der Demonstration zunächst untersagt worden. Erst nach Vorzeigen ihrer Presseausweise hätten diese weiterarbeiten können.

Vergangene Woche hatten in Leipzig rund 20.000 „Querdenker“ gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung demonstriert. Es kam zu Ausschreitungen, auch gewaltbereite Rechtsextreme nahmen daran teil.
[close]
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/polizei-setzt-wasserwerfer-gegen-querdenker-und-gegendemonstranten-ein-17052451.html



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« Letzte Änderung: 14. November 2020, 17:47:16 von Reichsschlafschaf »
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Re: Querdenken
« Antwort #1078 am: 14. November 2020, 18:37:07 »
In Frankfurt haben sie Wasserwerfer angeschafft, die offenbar in beide Richtungen gießen können:  ;)

Zitat
PROTESTE IN FRANKFURT:
Polizei setzt Wasserwerfer gegen „Querdenker“ und Gegendemonstranten ein

AKTUALISIERT AM 14.11.2020-17:41

Bei einer „Querdenken“-Demonstration in Frankfurt ist die Polizei mit Wasserwerfern gegen Gegendemonstranten vorgegangen. Nachdem die Polizei die Kundgebung der „Querdenker“ aufgelöst hat, kommt auch dort der Wasserwerfer zum Einsatz.
Spoiler
egen Verstößen gegen die Maskenpflicht und fehlender Sicherheitsabstände hat die Polizei am Samstag in Frankfurt einen Demonstrationszug des Bündnisses „Querdenken 69“ wiederholt aufgehalten. „Der Aufzug ’Querdenker’ wird immer wieder angehalten und der Versammlungsleiter dazu aufgefordert, die Hygieneauflagen zu kommunizieren“, twitterte die Polizei am frühen Nachmittag. Der am Hauptbahnhof gestartete Zug sei zudem immer wieder von Gegendemonstranten blockiert worden.

Mehrere hundert Demonstranten nahmen laut den Veranstaltern an dem Demonstrationszug gegen die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern teil. Für die Abschlusskundgebung um 14.30 Uhr waren nach Angaben des Frankfurter Ordnungsamts rund 2000 Teilnehmer angemeldet. Aufgrund der Veranstaltung unter dem Motto „Kein Lockdown für Bembeltown“ kam es zu massiven Verkehrsbehinderungen in der Frankfurter Innenstadt.

„Querdenker“-Kundgebung aufgelöst
Linke Demonstranten blockierten den Beginn der „Querdenker“-Demo. Sie stellten sich auf mehrere Straßen, dabei zeigten sie etwa ein Banner mit der Aufschrift „Die Rechten zu Boden“, sowie den Symbolen der Antifa. Polizisten sperrten Straßen ab, um die Demonstrationsgruppen voneinander fernzuhalten. Um Blockaden aufzulösen, setzte die Polizei auch einen Wasserwerfer und vereinzelt Schlagstöcke ein.

Die Abschlusskundgebung der „Querdenker“ wurde von den Beamten nach kurzer Zeit aufgelöst, da die Hygieneauflagen nicht eingehalten wurden. Hunderte Demonstranten harrten dennoch auf dem Platz aus, die Polizei setzte wieder den Wasserwerfer ein. Laut Ordnungsamt wurde die Route der Demonstration erheblich verkürzt und auf andere Straßen verlegt. Verboten wurde das Tragen eines Davidsterns mit diversen Inschriften (etwa „CoV-2“, „ungeimpft“, „impfen macht frei“, „Dr. Mengele“ oder „ZION“) wie bei ähnlichen Demonstrationen.

Trotz strenger Auflagen trugen in dem „Querdenker“-Zug viele der Demonstranten nicht wie vorgeschrieben einen Mund-Nasen-Schutz und hielten auch nicht den vorgegebenen Abstand ein. Schon der Start der Demonstration hatte sich auch aus diesem Grund verzögert. Laut Polizei waren die Teilnehmer mehrfach zur Einhaltung der Auflagen aufgefordert worden, im Laufe der Veranstaltung habe diese Aufforderung wiederholt werden müssen. Die Polizei hatte bereits vorab angekündigt, bei Verstößen konsequent einzuschreiten.

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Vergangene Woche hatten in Leipzig rund 20.000 „Querdenker“ gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung demonstriert. Es kam zu Ausschreitungen, auch gewaltbereite Rechtsextreme nahmen daran teil.
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Dies muss als Fortentwicklung gesehen werden. Wer diese bahnbrechende Erfindung getätigt hat, sollte den Nobelhobelpreis der IHK-Metaller-Innung Wanne-Eickel-Süd erhalten... :clap:
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Offline Gutemine

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Re: Querdenken
« Antwort #1079 am: 14. November 2020, 19:39:22 »
Ein sehr kurzes Video dazu

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