Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1042550 mal)

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Offline hair mess

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Re: Querdenken
« Antwort #1050 am: 13. November 2020, 06:17:07 »
Off-Topic:
auch ich kenne eine Ingenieurin, die ihre Zahlen für Wissenschaft hält, weil die feststehen und die Wissenschaft, die sich entwickelt und noch nicht in Tabellen feststeht, für Humbug hält und sie lehnt das als diffus ab. Sie nimmt sich heraus, da annehmen zu können, was sie gerade will ohne Blick auf den Stand der Wissenschaft. Oft schwierige Diskussionen.
« Letzte Änderung: 13. November 2020, 06:19:22 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #1051 am: 13. November 2020, 07:06:48 »
Hier ein sehr spezieller Lehrer:


Zitat
Maske sei das „moderne Hakenkreuz“
Corona-Leugner unterrichtet an Berliner Oberstufenzentrum

Rüdiger Borrmann ist gelernter Elektroingenieur und unterrichtet an einem Oberstufenzentrum (OSZ KIM) in Wedding. Er möchte seiner „besonderen Verantwortung“ nachkommen, seine Schüler und die restliche Welt aufklären. Ein Virus? Gibt es nicht! Masken tragen? Total bescheuert und ein No-Go ...

Auf seinem Youtube-Kanal finden sich zahlreiche Videos zum Thema Pandemie. Er spricht von „Medial geschürter Massenhysterie“, „massiver Einschränkung der Grundrechte“ und „Zensur der Meinungsfreiheit“. Die Maske sei das „moderne Hakenkreuz“ und ein „Zeichen der Unterwerfung“.

Da Rüdiger Borrmann keine Maske trägt, hatten Schüler die Bildungsverwaltung informiert. Schulleiter Helmut Jäger wollte sich selbst nicht äußern und verwies auf eine Stellungnahme der Schülerschaft, in der es heißt: „Herr Borrmann vertritt eine absolute Einzelmeinung. Gegen solches Verhalten werden wir in Absprache mit unseren Lehrern vorgehen.“

Die Bildungsverwaltung erklärte gegenüber der B.Z.: „Wir dulden nicht, dass Hygienemaßnahmen an Schulen unterlaufen werden. Und wir werden es auch nicht hinnehmen, wenn Lehrkräfte sich über diese Regelungen hinwegsetzen.“

Der Fall Borrmann soll nun dienstrechtlich geprüft werden.
https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/corona-leugner-unterrichtet-an-berliner-oberstufenzentrum

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verschwoerungstheorien-im-unterricht-berliner-lehrer-soll-corona-leugner-sein/26616258.html

Voller Name. Und Bild im Artikel.
Finde ich engagiert.
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Re: Querdenken
« Antwort #1052 am: 13. November 2020, 07:42:41 »
Off-Topic:
Gerade Ingenieure seien für Verschwörungstheorien besonders anfällig, ...

"Anwälte stehen auf!"     
"Ärzte stehen auf!"         
"Lehrer stehen auf!"       
"Ingenieure stehen auf!"
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
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Re: Querdenken
« Antwort #1053 am: 13. November 2020, 08:00:30 »
Off-Topic:
Ich oute mich jetzt auch mal als Ingenieur. Ich habe den Eindruck, als ob man bei der Ausbildung heute nur noch und ganz ausschließlich auf "Zahlen, Daten, Fakten" setzt, ohne diese miteinander in Verbindung zu bringen. Vielleicht liegt es daran, dass ich das an einer Technischen Universität absolviert habe, aber wir wurden eigentlich auf wissenschaftliches Arbeiten getrimmt, was nun mal auch bedeutet, dass man die ausgerechneten Zahlen auch mal mit der Realität abgleicht und überprüft.
Wenn da jetzt jemand kommt und ausschließlich mit seinen Zahlen operiert, dann ärgert mich das einfach. Bei uns in der näheren Umgebung wurde vor einigen Jahren ein Projekt durchgeführt, bei dem auch Ingenieure kamen, die nur ihre Zahlen präsentiert und die nicht gerade unwichtigen Informationen von Altanwohnern ignoriert haben. Da kam dann wirklich die Aussage "Wir haben das so ausgerechnet, also ist das so richtig.". Bisher musste das Ergebnis des Projekts zum Glück noch keinen Härtetest bestehen. Die Sache hat hier jedenfalls die Abneigung gegen "die Studierten" deutlich erhöht.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1054 am: 13. November 2020, 08:01:16 »
HoGeSatzbau hat da was im Archiv gefunden:




;)
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Re: Querdenken
« Antwort #1055 am: 13. November 2020, 08:17:43 »
Nun ja, ich könnte mir das so erklären, dass es beim Nägelmachen sehr viel wahrscheinlicher mal ein klein wenig bluten kann als beim Frisieren. Außerdem sitzt man sehr, sehr viel näher aufeinander als beim Friseur, wo man sich ja auch nicht (außer über den Spiegel) in die Augen schaut. Wobei...beim Bart trimmen bei Männern muss man ja auch "face to face" arbeiten. Aber das wäre für mich eine Erklärung.

Bärte bleiben unter der Maske unangetastet, Haare werden ausschließlich naß geschnitten. Obligatorische Terminvergabe und örtlich vereinheitlichte Preisanpassungen sorgen zudem für eine aufgelockerte Atmosphäre in den Schneideanstalten, deren Betrieb sich so nicht für jeden Inhaber rechnet. Folglich blieb ein Teil davon zu.

Die erfolgreich beklagte Ungleichbehandlung lässt sich ja bei einer Verordnung schnell lösen. Dafür gibt es zwei Ansätze. Ob den Klägern geholfen ist, wenn alles zumacht?

Gute Frage. Zumal Frau Merkel in der PK darauf hinwies, daß das die Alternative wäre und nicht etwa, alles aufzumachen. Wenn Gerichte das jetzt so sehen, daß die Fitnesstudios unter Einhaltung der Hygienevorschriften öffnen dürften, sollten sie aber auch die Ordungsämter verpflichten, das zu kontrollieren.

Immerhin hat Künzler mitgekriegt, daß sich schlampiges Lesen und dröges Reagieren manchmal rächen kann:

...

Es wäre eine Binse gewesen, daß sich eine Zeitschrift, die drei Monate an redaktionellem Vorlauf braucht, nicht zu tagesaktuellen Themen äußern kann. Ob die Aussagen des Anwalts im August noch akzeptabel waren, steht dabei auf einem anderen Blatt.


 
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Re: Querdenken
« Antwort #1056 am: 13. November 2020, 08:26:56 »
Ob die Aussagen des Anwalts im August noch akzeptabel waren, steht dabei auf einem anderen Blatt.


Dem Thema widmet sich auch Roman Hensel, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts (Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser) an der Humboldt-Universität zu Berlin:


Zitat
11 November 2020

Justiz-Bankrott?
Zwischenruf zur übereilten Kritik am Sächsischen Oberverwaltungsgericht

Die Entscheidung des 6. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. November 2020, die sogenannte „Querdenken“-Demo auf dem Augustusplatz in Leipzig am selben Tag unter Auflagen stattfinden zu lassen, mag auf juristische Zweifel stoßen. Solche Bedenken können allein aus einer Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen abgeleitet werden, die am Abend des 10. November vom Gericht eilig veröffentlicht wurden. Zu diesem Zeitpunkt hatte der chaotische Verlauf der Versammlung, unter anderem mit Beteiligung rechter Hooligans und Angriffen auf die Presse, unter den Augen einer hilflos wirkenden Polizei bereits zu heftiger Justizschelte geführt. Diese konnte sich erst einmal nur auf das Entscheidungsergebnis bzw. die Entscheidungsfolgen beziehen und musste damit fast zwangsläufig Argumentationsstandards verletzen, wie wir sie eben nicht nur von Gerichten erwarten. Das war etwa bei Autoren dieses Blogs und in der FAZ zu beobachten, aber insbesondere auch bei Entscheidungsträgern wie dem Leipziger Oberbürgermeister Jung oder dem Sächsischen Innenminister Wöller, die womöglich ihren ganz eigenen Teil zur Fehlsteuerung des Geschehens beizutragen haben. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts sah sich in der Folge gar genötigt, die politische Neutralität der drei RichterInnen des Senats zu verteidigen.
Spoiler
Dieser Beitrag dient dazu, die in der Sache zweifellos berechtigte Auseinandersetzung auf die inhaltlich entscheidenden Probleme des gerichtlichen Beschlusses zurückzuführen. Er votiert damit gegen eine allzu abstrakte Institutionenkritik, die für möglichst einfache und allgemeingültige Lösungen streitet und dabei blind ist für die sehr spezifischen rechtlichen und tatsächlichen Fragen, um die es in einzelnen gerichtlichen Entscheidungen immer geht.
Verfahrensgegenstand

Für Samstag, den 7. November 2020, waren in Leipzig verschiedene Versammlungen angemeldet. Zu verwaltungsgerichtlichen Verfahren führten zwei Demonstrationen. Die Stadt Leipzig als zuständige Versammlungsbehörde hatte erstens einen bewegten Aufzug mit 5.000 erwarteten TeilnehmerInnen verboten. Sowohl das Verwaltungsgericht Leipzig als auch das Oberverwaltungsgericht in Bautzen lehnten es ab, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verbotsverfügung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO wiederherzustellen. Grundlage dieser Entscheidungen war § 9 Abs. 2 Satz 3 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, der derzeit nur ortsfeste Versammlungen zulässt. Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts war der Eilantrag mangels Rechtsschutzbedürfnisses sogar unzulässig, weil die Norm auch ohne eine (vollziehbare) Verfügung der Stadt zu beachten gewesen wäre.

Zweitens war – durch denselben Veranstalter – eine ortsfeste Kundgebung für den Augustusplatz angemeldet worden, der sich im Herzen Leipzigs befindet und, damals als Karl-Marx-Platz, Versammlungsort für die Montagsdemonstrationen im Jahr 1989 war. Für diese zweite Kundgebung hatte der Veranstalter zunächst 20.000, dann 16.000 TeilnehmerInnen prognostiziert. Die Stadt erteilte der Versammlung insbesondere die Auflage, dass sie im Bereich der Neuen Messe, weit außerhalb der Innenstadt, stattfinden müsse. Wohlgemerkt: Aus Behördensicht sollten sich alle TeilnehmerInnen, ohne Verfügung einer Personenobergrenze, versammeln dürfen, nur nicht am ursprünglich dafür vorgesehenen Ort.
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

Das Oberverwaltungsgericht hatte demnach hinsichtlich der ortsfesten Kundgebung nicht über ein Totalverbot der Versammlung zu entscheiden. Es konnte also auch keine Versammlung „erlauben“ (wie etwa Christian Pestalozza im Tagesspiegel formulierte), weil sie ja schon erlaubt (genauer: nicht verboten) war. Erst recht hätte es die Versammlung nicht weitergehend als die Stadt beschränken oder gar vollständig verbieten können (§§ 88, 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO).

Nachdem das Verwaltungsgericht auch in Bezug auf die ortsfeste Kundgebung den Eilantrag abgelehnt hatte, gab das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde des Antragstellers statt und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hinsichtlich des Versammlungsorts unter der Maßgabe wieder her, dass die TeilnehmerInnenzahl auf die (prognostizierten) 16.000 Personen beschränkt werde. In gewisser Weise drehte es damit die Entscheidung der Stadt lediglich um: Aus einer Versammlung ohne Personenobergrenze außerhalb der Stadt wurde eine Versammlung mit Personenobergrenze am vom Veranstalter gewählten Ort.
Tenorbeschluss

Das Oberverwaltungsgericht hatte unter Zeitdruck über die Beschwerde zu entscheiden. Zu Irritationen führte, dass der Senat deshalb einen sogenannten Tenorbeschluss fasste. Das bedeutet, dass zunächst nur die Entscheidungsformel, also das eigentliche Ergebnis, bekanntgegeben, die Begründung aber nachgeliefert wird, wie dann am Abend des 10. November geschehen.

Zwar muss der Beschluss – obwohl unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO) – gemäß § 122 Abs. 2 VwGO begründet werden, weil er über ein Rechtsmittel, nämlich die Beschwerde, entscheidet. Die Verwaltungsgerichtsordnung schreibt jedoch nicht vor, dass die Begründung im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses (also der Mitteilung seiner Entscheidungsformel) bereits abgefasst sein muss. Die herkömmliche Praxis der Verwaltungsgerichte mag hier eine andere sein, gesetzlich zwingend ist sie nicht.

Das ist bei Urteilen übrigens nicht anders (vgl. § 117 Abs. 4 VwGO). Wenn das Oberverwaltungsgericht innerhalb weniger Stunden und über Nacht eine ganz offensichtlich folgenschwere Entscheidung zu treffen hat, scheint es nicht abwegig, vorerst lieber Zeit in die gründliche Beratung des Ergebnisses als in die ausgefeilte Formulierung einer schriftlichen Begründung zu investieren.
Entscheidende Tatsachenfragen

In der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Gründen des Beschlusses kann es (nur) darum gehen, welcher der beiden Alternativen – Versammlung ohne Obergrenze am Stadtrand oder Versammlung mit Obergrenze in der Stadtmitte – beim schonenden Ausgleich zwischen Versammlungsfreiheit und Infektionsschutz Vorrang gebührt hätte. Das hängt ganz wesentlich von verschiedenen tatsächlichen Bewertungen ab. Das Oberverwaltungsgericht musste diese auf Grundlage der Akten in der Nacht vor dem Versammlungstag vornehmen. Wer das Gericht kritisieren will, muss sich auf diese ex ante-Perspektive einlassen, wie der Senat – ob der medialen Kritik etwas ratlos – selbst andeutet (Rn. 9).

Die erste entscheidende Tatsachenfrage liegt in der prognostizierten Anzahl an TeilnehmerInnen. Das Verwaltungsgericht war in seinem Beschluss von bis zu 50.000 Demonstrierenden ausgegangen, eine Zahl, die lediglich der Veranstalter in seiner Antragsschrift einmal erwähnt hatte. Das Oberverwaltungsgericht folgte dem nicht, weil es sich auf eine Gefahrenprognose der Polizei vom 5. November 2020 stützte, die auch dem Bescheid der Stadt zugrunde gelegt worden war und nur die genannten 16.000 TeilnehmerInnen annahm (Rn. 15). Dass die TeilnehmerInnenzahl auch ex post kaum verlässlich zu ermitteln ist, zeigt, wie schwierig die Prognose ist. Lag letztlich eigentlich das Verwaltungsgericht oder das Oberverwaltungsgericht näher an der tatsächlichen Zahl der TeilnehmerInnen? Dass sich das Oberverwaltungsgericht auf die Behördeneinschätzung verließ, statt diese zu übergehen, und damit im Nachhinein wohl falsch lag, sollte jedenfalls eher Grund zur Kritik an der behördlichen Bewertung und am entsprechenden Verfahrensvortrag als am Gericht liefern.

Die zweite Tatsachenfrage betrifft den Versammlungsort. Dessen Wahl ist, so weh das manchmal tut, ein von Art. 8 GG stark geschütztes Recht. Die mediale Aufmerksamkeit, die auch oder gerade im digitalen Zeitalter von den Kulissen abhängt, bestätigt diese Wertung. Den Ortsbezug der Versammlung wird man dem Veranstalter, so zynisch die Berufung auf die friedliche Revolution wirken mag, nicht absprechen können. Wer das Oberverwaltungsgericht wegen einer Fehleinschätzung der vermeintlich offenkundigen örtlichen Verhältnisse kritisiert, muss klar benennen, wovon die Rede ist: Der Augustusplatz selbst hat zwar „nur“ eine Fläche von etwa 36.000 m². Das Oberverwaltungsgericht legt seinem Beschluss allerdings eine nutzbare Fläche von über 110.000 m² zugrunde, weil es eine Erweiterung des Versammlungsortes um umliegende Straßenzüge, wie sie der Veranstalter zuletzt vorgeschlagen hatte, einbezieht (Rn. 16). Auch bei Einhalt des Mindestabstands (der nach Behördenansicht zu einer benötigten Fläche von 6 m² pro Person führt) genügt eine solche Fläche für eine geordnete Versammlung von 16.000 Personen.

Die Betonung liegt hier auf „geordnet“, was zum dritten Problem überleitet, das die Prognose des Verhaltens der Demonstrierenden betrifft, also vor allem die Einhaltung von Mindestabstand und Maskenpflicht. Diese Frage spielt in der Begründung des Oberverwaltungsgerichts, manche mag das überraschen, gar keine Rolle. Aber noch einmal zurück zum Verfahrensgegenstand: Es ging um die Verlegung des Versammlungsortes, nicht um eine Verbotsverfügung (anders als etwa in den Gerichtsentscheidungen zur „Querdenken“-Demo Ende August in Berlin). Die Behörde selbst hatte offenbar keine rechtlich hinreichend belastbaren Anhaltspunkte für strukturelle Verstöße gegen Mindestabstand und Maskenpflicht gesehen. Andernfalls hätte sie die Versammlung ja nicht nur verlegen, sondern verbieten müssen. Denn für das Infektionsrisiko spielt es keine Rolle, ob die Demonstrierenden nun in der Innenstadt oder auf dem Gelände der Neuen Messe gegen Maskenpflicht und Abstandsregelung verstoßen. Ohne vorangegangene Behördenentscheidung konnte diese Frage aber von vornherein nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens werden.
(Föderale) Divergenzen

Schließlich sind Vergleiche mit anderen (wirksam verbotenen) Versammlungen, wie sie verbunden mit dem Ruf nach (bundesweiter) Vereinheitlichung rasch erhoben wurden, häufig zumindest unterkomplex. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Kammerbeschluss von Mitte April zum damaligen baden-württembergischen Versammlungsverbot zutreffend betont, dass auch in der Pandemie die Besonderheiten des Einzelfalls bei der Entscheidung über Verbote und Auflagen von Versammlungen berücksichtigt werden müssen. Das mag dem Oberverwaltungsgericht Bautzen hier im Ergebnis nicht durchgängig gelungen sein, schließt aber zugleich die Vorstellung einer abstrakten gesetzlichen Regelung, die eine Lösung für jeden denkbaren Fall bereithält, aus. Behörden werden weiterhin sehr punktgenau Ermessen ausüben und ihre Entscheidungen in Eilverfahren vor den Gerichten verteidigen müssen.

Außerdem zeugt die Erwartung eines „einheitlichen“ Vorgehens von einem merkwürdigen Verständnis von Institutionen. Dass unterschiedliche Kompetenzträger (Parlamente, Verordnungsgeber, Behörden und Gerichte) unterschiedliche Entscheidungen für unterschiedliche Fallkonstellationen treffen, sollte in erster Linie nicht als Mangel, sondern als Qualitätskennzeichen eines vergleichsweise ausdifferenzierten institutionellen Gefüges begriffen werden. Rechtlich ist das ganz eindeutig, weil sowohl die Verordnungen auf Grundlage von § 32 IfSG als auch das Versammlungsrecht in der alleinigen Kompetenz der Länder liegen. Die Regelungen in § 9 der bislang geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erscheinen übrigens im föderalen Vergleich eher rudimentär. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung enthält beispielsweise eine Richtgröße für infektionsschutzrechtlich unbedenkliche Versammlungen von lediglich 200 TeilnehmerInnen. Es überrascht daher nicht, dass die Sächsische Regierung nun angekündigt hat, für Versammlungen eine Obergrenze von 1.000 TeilnehmerInnen in ihre Corona-Verordnung aufzunehmen.
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https://verfassungsblog.de/justiz-bankrott/
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Re: Querdenken
« Antwort #1057 am: 13. November 2020, 08:54:16 »
Hier ein sehr spezieller Lehrer:


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Corona-Leugner unterrichtet an Berliner Oberstufenzentrum

Rüdiger Borrmann ist gelernter Elektroingenieur und unterrichtet an einem Oberstufenzentrum (OSZ KIM) in Wedding. Er möchte seiner „besonderen Verantwortung“ nachkommen, seine Schüler und die restliche Welt aufklären. Ein Virus? Gibt es nicht! Masken tragen? Total bescheuert und ein No-Go ...

Auf seinem Youtube-Kanal finden sich zahlreiche Videos zum Thema Pandemie. Er spricht von „Medial geschürter Massenhysterie“, „massiver Einschränkung der Grundrechte“ und „Zensur der Meinungsfreiheit“. Die Maske sei das „moderne Hakenkreuz“ und ein „Zeichen der Unterwerfung“.

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Re: Querdenken
« Antwort #1058 am: 13. November 2020, 08:57:19 »
Guggsch Du


Sorryyyyy ....  ???



Liest Söder hier mit?
Würde ihm ja nicht direkt schaden ...  ;)


Zitat
„Zunehmend sektenartig“ Söder vergleicht „Querdenker“ mit „Reichsbürgern“

Bayerns Landeschef Söder legt dem Verfassungsschutz nahe, die „Querdenker“ unter die Lupe zu nehmen. Die „Reichsbürger“ seien auch zunächst unterschätzt worden.

Spoiler
Der Verfassungsschutz sollte sich aus Sicht von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) intensiver mit den „Querdenker“-Demonstranten beschäftigen. „Wir haben in Deutschland anfangs die Reichsbürger unterschätzt und dann erlebt, wie aus einer völlig absurden Idee eine ernsthafte Gefahr für den Staat und das Leben entstehen kann“, sagte er dem „Münchner Merkur“.

Er fügte hinzu: „Ich habe ein ungutes Gefühl, dass sich bei einem Teil der Querdenker Ähnliches anbahnt.“ Sogenannte Reichsbürger sprechen dem Grundgesetz und den deutschen Behörden die Legitimität ab. Teilweise gelten sie als gewaltbereit.

Für den Regierungschef entwickelt sich die Bewegung um die Gegner der Corona-Maßnahmen „zunehmend sektenartig“, mit einer „Abschottung von Argumenten“ und einer „Radikalisierung in Blasen“.

„Jeder sollte genau hinschauen, mit wem man demonstriert“, warnte Söder. „Es entwickelt sich ein wachsendes Konglomerat von Rechtsextremen, Reichsbürgern, Antisemiten und absurden Verschwörungstheoretikern, die der Politik sogar Satanismus vorwerfen.“ (dpa)
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https://www.tagesspiegel.de/politik/zunehmend-sektenartig-soeder-vergleicht-querdenker-mit-reichsbuergern/26620690.html
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Re: Querdenken
« Antwort #1059 am: 13. November 2020, 09:23:06 »
Ob die Aussagen des Anwalts im August noch akzeptabel waren, steht dabei auf einem anderen Blatt.


Dem Thema widmet sich auch Roman Hensel,

...

Direkt nicht, weil ich explizit offen lassen wollte, ob Teile der Aussagen in dem Artikel auch unter den Blickwinkeln des europäischen sommerlichen Infektionsgeschehens einerseits und des winterlichen auf der Südhalbkugel andererseits als plumper Populismus zu werten waren.

...
wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts (Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser) an der Humboldt-Universität zu Berlin:

Zitat
11 November 2020

Justiz-Bankrott?
Zwischenruf zur übereilten Kritik am Sächsischen Oberverwaltungsgericht

...
https://verfassungsblog.de/justiz-bankrott/


Anzumerken ist dazu noch, daß ein Veranstalter zwar vorschlagen mag, seinen Veranstaltungsort auf tatsächlich nicht nutzbare Flächen (Veranstaltungsorte anderer Anmelder, Privatgelände ohne explizite Zustimmung bzw. gegen den erklärten Willen der Eigentümer sowie solche, die optisch und/oder akustisch vom Versammlungsgeschehen abgekoppelt sind) zu erweitern, die Behörde dem aber nicht folgen darf. In der Nachschau wäre also auch zu fragen gewesen, wie es dazu kommen konnte, daß das OVG auf diese Umstände nicht aufmerksam gemacht wurde.

« Letzte Änderung: 13. November 2020, 09:31:09 von dtx »
 
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Offline Gutemine

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Re: Querdenken
« Antwort #1060 am: 13. November 2020, 09:34:23 »
@Reichsschlafschaf

Nö, nö, nicht nötig. Bei so vielen Covidi.oten verliert man einfach auch den Überblick. Da kriechen ja auch täglich neue Volldep.pen unterm Teppich vor. Das ist wirklich unfassbar.  ;)
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dtx

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Re: Querdenken
« Antwort #1061 am: 13. November 2020, 09:52:23 »
Söders Aussage wäre als Vergleich zumindest insoweit unzutreffend (weil verharmlosend), als Querdenker tatsächlich Reichsbürger sind (vice versa sowieso).



 
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Re: Querdenken
« Antwort #1062 am: 13. November 2020, 10:26:57 »
Vom Volkslehrer zitiert, kämpft Andreas Rico-Schweter auf FreiHB weiter als Aktivist für Grundrechte.

Der FreiHB-Kanal ist anscheinend total seriös, wird "Widerstand" milieugetreu "Wiederstand" geschrieben, neben weiteren Schwächen in der Grammatik. Leibzig anstelle von Leipzig ist noch putzig, "dem Dativ" schwächelt.
Zitat
Die Meinungsfreiheit erodiert sehenden Auges. Menschen die auf ihr Recht auf Selbstbestimmung und Rechtsstaatlichkeit beharren werden vom Corona-Regime und deren Helfershelfern bedrängt und denunziert. In diesem Interview spreche ich mit dem IT-Unternehmer und Grundrechteaktivisten Andreas Rico Schweter aus Worpswede in der nähe von Bremen. Er wird von seinen Geschäftspartner, mit Hilfe des Corona-Regimes aus seinem eigenen Geschäft gedrängt. Im Interview wird der Frage nach gegangen wie es dazu kommen konnte. Ausserdem werden die Themen Querdenken Demo in Leibzig und andere Formen des Wiederstands  gestreift.

Ich schreibe mal mit:
1) Threma Textnachricht: Ab sofort herrscht im Gebäude der Firmenräume Maskenpflicht. Andreas hat eine Lungenkrankheit, muss will [Interpretation von mir] keine Maske tragen. Dann wurde Andreas gebeten sich 30 Minuten vor Betreten der Firmenräume zu melden, damit die (zwei) anderen vorher die Räume verlassen können um sich und andere nicht zu gefährden.
2) Andreas findet das doof, will erst mal Überstunden (als GF?) abfeiern. Er findet es auch doof, dass der ängstliche Kollege den Mainstreammedien glaubt, dass Covid-19 gefährlich ist. Für Andreas, der kein Corona-Leugner ist, ist Covid-19 eine Grippe und nicht so gefährlich wie behauptet. Es gibt halt ein paar Grippe-Tote.
3) Bei Kunden hat sein Kollege doch gewagt eine Maske zu tragen, das sind keine Spielchen, die Andreas mitmachen möchte. In der Filterblase der Schafschlafe ist Covid-19 halt gefährlich, aber die sind halt in ihrer Filterblase. Eigentlich werden die anderen nur krank vor der Angst vor Covid-19.
4) Der Kollege hat die Maßnahmen gegenüber Andreas deshalb durchgesetzt um ihn loszuwerden, weil Andreas finanzielle(?) "Unregelmäßigkeiten" entdeckt hat, dieses dokumentierte und den Kommanditisten (der Anwaltsfirma) übergeben hat. Der Kollege hat dann Geld zurückgezahlt, wollte Andreas aber betrügen, was zum Ende der Freundschaft und Beginn des Misstrauens zwischen beiden geführt hat. Die Firma wurde letztendlich mit der Anwaltsfirma aufgebaut, siehe allgemeine Infos unten.
5) Die Anwaltsfirma hat in den letzten Tagen die Corona-Maßnahmen über die vertrauensvolle Zusammenarbeit gestellt (in dem ersten Video sprach man von "bisher verschont von Verschwörungstheorien"). Für die Anwaltskanzlei war die Teilnahme in Leipzig wohl der letzte Stein des Anstoßes und wollte Andreas insgesamt nicht mehr haben [Andreas stellt es anders dar, ist aber der Kern der Aussage].
6) Andreas verhandelt jetzt mit den anderen über seinen Ausstieg. Anscheinend soll die Firma tatsächlich liquidiert werden.
7) Andreas ist 2004 aufgewacht, im Video ab ca. 16:00, bei der Wahl zwischen Bush und Kerry (Kerry hat verloren), weil herausgefunden hat, dass Bush und Kerry in der gleichen Loge waren. Dann hat er angefangen zu "recherchieren" und er erwachte langsam. Ich fand immer mehr seine vertrauenswürdigen Quellen und hat sich von den gleichgeschalteten Mainstream-Medien abgewendet. Er wurde digital, musste zwischen guten und schlechten Quellen zu unterscheiden [wir sehen, was er wirklich geschafft hat]. Er ist inzwischen medienkompetent.
8 ) Er hat sich immer weiter radikalisiert (er fand es nicht gut, dass ihm beispielsweise die Aussagen zu Covid-19 nicht weit genug gingen), ist 2010-11 (er hatte Zeit, Privatinsolvenz?) auf den Vatikan und dessen Satanismus gestoßen etc. [Typischer Werdegang] Er ist für alles offen, alles kann sein.
9) Die Medien sind böse, Andreas und die anderen Erwachten sind Opfer, aber mit Medienkompetenz erkennt man das, halt nur die ganzen Schlafschafe. Seinen Jungs (14 u. 16) erklärt er alles. Andreas findet es doof, dass man nicht mehr diskutieren kann und man ihn gleich in eine Ecke gesteckt wird und mundtot gemacht wird. [Wie immer wird übersehen, dass man auch nur einer entsprechend fundierten Bildung oder Wissen diskutieren kann; fehlt aufgrund des Aufwachprozesses möglicherweise]
10) Andreas wollte immer Journalist werden, ist aber bei IT gelandet, weil er kann. Außerdem fließt da Energie und er versucht Menschen (und Technik) zu entspannen.
11) Andreas nimmt den Menschen die Angst, man braucht keine Masken zu tragen. Die ganzen Schlafschafe fügen sich dem Zwang von da oben, dann glauben sie auch an solche Rituale wie dem Tragen Masken, Hände waschen und Abstand halten.
12) Sein Sohn trägt Maske in der Schule (ist für den Sohn auch OK), aber er nachmittags immer so müde [wegen der Maske]. @Andreas: Pubertierende sind immer müde, mit oder ohne Maske. Nur in der Nacht topfit.
Trotzdem fürchtet Andreas um die Gesundheit seiner maskentragenden Kinder. Die anderen Eltern machen nichts, aber Andreas klärt mit Material von Schiffmann auf.

32:30 harter Schnitt, es geht positiv mit Bodo Schiffmann weiter.

1) Andreas verteilt die Flyer, von Gnarrenburg [Kaff bei Osterholz] bis Ottersberg [auch Kaff, aber mit vielen Heilpraktikern und der Kunsthochschule].


Allgemeine Infos: Das http://bremer-systemhaus.de besteht aus zwei GF und drei stillen Teilhabern (Kommanditisten) in Form der Anwaltskanzlei. Die Anwaltskanzlei ist der größte Kunde.
Andreas hatte nach 2005 eine Privatinsolvenz hingelegt und seine alte Firma eingestampft und die Anwaltsfirma hat ihn über die Runden geholfen, dann haben sie für ihn eine GmbH & Co. KG gegründet, wo Andreas und sein Kumpel dann GF geworden sind. Es war eine Zwei-Mann-Firma, also zwei GF und keine Angestellten.

Meine Einschätzung: Andreas hat Potenzial, den werde ich nicht aus den Augen verlieren.
« Letzte Änderung: 13. November 2020, 12:28:56 von lobotomized.monkey »
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Re: Querdenken
« Antwort #1063 am: 13. November 2020, 12:36:14 »
Editierzeit ist abgelaufen

32:30 harter Schnitt, es geht positiv mit Bodo Schiffmann weiter.

1) Andreas verteilt die Flyer von den Freiheitsboten von Schiffmann, von Gnarrenburg [Kaff bei Osterholz] bis Ottersberg [auch Kaff, aber mit vielen Heilpraktikern und der Kunsthochschule]. Es sind inzwischen 30 Aktivisten.
2) Drosten ist doof, keiner hört auf die Aktivisten, alle haben keine Ahnung. Ein PCR-Test ermittelt keine Infektionen. Es ist das Problem, dass Laien die Statistiken des RKI interpretieren. [Korrekt, nur beiden Gesprächspartner übersehen, dass sie Laien sind.] Wir kommen nicht aus der Filterblase, Flyer sind die beste Möglichkeit noch andere Menschen zu erreichen.
3) Andreas war in Berlin und Leipzig. Andreas himmelt Bodo Rattenfängerei an, er erzählt von den Demos, den bösen Polizisten in Berlin, hatte Angst verhaftet zu werden. Wenn man zu den Vielen gehört, dann schafft man alles.

4) Andreas erzählt von den Demos, nicht weiter interessant, es ist halt seine Sicht. Es war alles toll, Stimmung gut, [Energie ist geflossen], böse Antifa, alle schlimmen Szenen sind extra für die Medien gemacht worden. Man heutzutage Entscheidungen treffen [ich würde das eher Verantwortung nennen].  Ich zappe da nur durch.

5) 46:00 Andreas kommentiert die Reichstagstürmung, seine Frau ist der Meinung, dass die Videos von der Antifa stammen (das sehe ich anders); in der Mediathek wurden dann die Beiträge geändert, nun stammen die Aufnahmen angeblich von der AfD. Rüdiger (der Veranstalter mit dem Stammplatz vor dem Reichstag) wird vom FreiHB als Rechtsradikaler beschrieben, dann gibt es noch andere in der Versammlung, die Rüdiger aufhetzen und die Polizei schaut nur zu. Dem müsste man mal auf dem Grund gehen. Die beiden reden von einer Inszenierung, bestätigen sich. Es gab V-Leute, ..... fake, nicht real. YouTube zensiert.

6) Es wird über freie Messenger-Konzepte diskutiert, Matrix (von der französischen Regierung) könnte eine Alternative sein, Telegram ist immer noch unzensiert.

Ende
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Re: Querdenken
« Antwort #1064 am: 13. November 2020, 16:21:34 »
Meine Einschätzung: Andreas hat Potenzial, den werde ich nicht aus den Augen verlieren.

Der ist ja aber nicht nur beim Systemhaus, der hat anscheinend auch noch eine eigene Bude: https://www.ricoschweter.de/index.php/documentation/kontakt.

Und danach strebt er einen wohl eher ganzheitlichen Ansatz beim Umgang von Menschen mit dem PC an und bezeichnet sich als "lT-Professional und Lehrer für Kundalini Yoga". (Habe letzteres googeln müssen: Nix versautes, langweilig  ;))
Mein Luftkissenfahrzeug ist voller Aale.
 
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