Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1042546 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #1035 am: 12. November 2020, 19:45:46 »
Nun ja und die OVG Präsident findet sich "qualitativ hochwertiges SchmierVerwaltungsblättchen" auch ganz in Ordnung.


Immerhin hat Künzler mitgekriegt, daß sich schlampiges Lesen und dröges Reagieren manchmal rächen kann:



Zitat
Nach der eskalierten Demo in Leipzig
Corona-skep­ti­sche Richter am OVG Bautzen?

von Dr. Markus Sehl

12.11.2020
Polizisten im Einsatz auf der Kundgebung der Initiative "Querdenken" am 7.11.20 in Leipzig.

Nach der OVG-Entscheidung gab es viel Kritik und Spekulationen. Lässt sich aus der Veröffentlichung eines Fachaufsatzes in den Sächsischen Verwaltungsblättern ablesen, dass die zuständigen OVG-Richter Corona-Skeptiker sind?
Spoiler
Die Entscheidung fiel in der Nacht vom 6. auf den 7. November. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen erlaubte für den Samstag eine Versammlung des Bündnisses "Querdenken" in der Leipziger Innenstadt, an der schließlich so viele Demonstrierende, viele von ihnen ohne Mund-Nasen-Schutz, teilnahmen, dass die Polizei nicht einmal in der Lage war, die von der Stadt angeordnete Auflösung durchzusetzen. Dafür musste das OVG in den vergangenen Tagen viel Kritik einstecken – und sieht sich Spekulationen ausgesetzt. Kurz nachdem das OVG am Samstag gegen 10 Uhr am Vormittag seine Pressemitteilung zu der Entscheidung verschickt hatte, tauchten auf der Social Media Plattform Twitter erste Vermutungen auf.

"Im OVG sitzen Richter aus der Redaktion des Sächsischen Verwaltungsblatts, das Desinformation zu #Covid19 veröffentlicht", schrieb ein Journalist des gemeinnützigen Recherchezentrums Correctiv auf Twitter. Damit war der Verdacht im Raum: Gibt es bei den zuständigen Richtern am OVG Bautzen, die die chaotische Querdenker-Demo in Leipzig erlaubten selbst eine Corona-skeptische Einstellung? Und vor allem: Lässt sich das aus der Veröffentlichung eines Fachaufsatzes in den Sächsischen Verwaltungsblättern ablesen?
Beteiligter OVG-Richter ist auch Redaktionsmitglied

Es geht um einen Aufsatz in der aktuellsten Ausgabe der Sächsischen Verwaltungsblätter von November unter  dem Titel "Nächste Epidemie Grippe? – Zum Ausstieg aus der Corona-Pandemie". Geschrieben hat ihn kein Richter des Sächsischen OVG, sondern der Rechtsanwalt Dirk Wüstenberg, aus Offenbach am Main, spezialisiert auf Wettbewerbsrecht, Tier- und Naturschutzrecht.

Wie bei Fachzeitschriften üblich, gibt es auch bei den Sächsischen Verwaltungsblättern eine Runde von Herausgebern und die Redaktion. Während die Herausgeber, meist hochrangige Justizvertreter, vor allem ihren Namen leihen und Kontakte anbahnen, übernimmt die Redaktion die eigentliche Arbeit an den Texten. Bei den Sächsischen Verwaltungsblättern sind drei Redaktionsmitglieder tätig. Einer von den ihnen ist Matthias Dehoust, er ist Vorsitzender Richter am OVG Bautzen im 6. Senat, und er hat den Beschluss zur Demo in Leipzig unterzeichnet. Dehoust selbst wollte sich auf eine LTO-Anfrage nicht zu dem Vorgang äußern.

Am 6. August schickte der Autor Wüstenberg seinen Text an die Redaktion. Ihm sei von Dehoust noch am selben Tag mitgeteilt worden, dass die Annahme auch noch von der Einschätzung der anderen beiden Redaktionsmitglieder abhänge, so erzählt es der Offenbacher Anwalt am Telefon. Er habe dann, so Wüstenberg, aber nichts mehr gehört. Mitte September seien die Druckfahnen gekommen, im November erschien sein Beitrag.
Ein juristischer Aufsatz, der nicht ohne medizinische Annahmen auskommt

Der Autor Wüstenberg zeigt sich überrascht von der nun entstandenen Aufregung. Und eine Schlussfolgerung hin zu der OVG-Entscheidung erklärte er für "an den Haaren herbeigezogen". Wüstenberg sieht sich nicht als Corona-Leugner. 

Die Grundannahme seines Textes in den Sächsischen Verwaltungsblättern lautet: "Die Krankheit COVID-19 ist im Vergleich mit der gewöhnlichen Grippe keine wesentlich schlimmere". Den wesentlichen Unterschied zwischen den Krankheiten sieht der Aufsatz in der "unterschiedlichen Übertragungsgeschwindigkeit". Autor Wüstenberg betont auf Nachfrage, dass es "sich um einen rechtlichen, nicht um einen medizinischen oder politischen Beitrag" handelt.

Trotzdem kommt der Text ohne medizinische Annahmen nicht aus, um rechtliche Kritik an den getroffenen Maßnahmen zu üben und seinen zentralen Punkt zu machen: "Könnte allein die Ausbreitungsgeschwindigkeit jeden Eingriff rechtfertigen, stünden wegen lokaler Grippe-Epidemie in fast jedem Herbst und Frühling Schutzmaßnahmen nach § 28 IfSG an". Mit diesem Satz endet der Aufsatz.
Redaktionsmitglied sieht Veröffentlichung nachträglich kritisch

Der Präsident des OVG Sachsen, Erich Künzler, der zugleich auch zum Herausgeberkreis der Sächsischen Verwaltungsblätter gehört, teilte dem MDR mit: "Nachdem ich den Aufsatz gelesen hatte, habe ich sofort die Schriftleiter der Verwaltungsblätter angeschrieben und mitgeteilt, dass ich über den Aufsatz, der mehrere falsche Behauptungen enthält, sehr erschrocken sei." Künzler soll den Beitrag "in die Nähe von Fake News" gerückt haben. Er habe den Schriftleitern mitgeteilt, dass nach seiner Auffassung der Aufsatz nicht hätte aufgenommen werden dürfen.

In der Redaktion haben alle drei Richter den Text in den Händen gehabt – stoppen wollte ihn damals keiner. Das bestätigt Jürgen Meng, der neben Dehoust Teil der Redaktion ist. Auch er ist Vorsitzender Richter am OVG Bautzen, allerdings nicht im 6. Senat wie Dehoust, sondern im 1. Senat. "Wir sind davon ausgegangen, dass es sich um einen seriösen Autor handelt, da er bereits zahlreiche Fachbeiträge in namhaften juristischen Zeitschriften unterschiedlicher Verlage publiziert hat". In der juris-Datenbank finden sich zum Autor Wüstenberg rund 140 Fachbeiträge, allein in 2020 sind es 15 Veröffentlichungen.

Rückblickend sagt Meng zu LTO: "In dem Beitrag sind Formulierungen enthalten, die man so nicht hätte veröffentlichen sollen. Insbesondere was die zugrunde gelegten Tatsachen angeht, hätte man genauer hinschauen und mit dem Autor in Kontakt treten müssen."

Das dritte Redaktionsmitglied, der Vorsitzende Richter am VG Leipzig, Dr. Dirk Tolkmitt, sagte gegenüber dem MDR: "Der Text von Dirk Wüstenberg mag in der Einleitung provokant sein, aber der weitere Inhalt und die Zusammenfassung zeigen, dass der Beitrag nichts mit Corona-Leugnung zu tun hat." Einen Zusammenhang zwischen dem Artikel in den Verwaltungsblättern und der Entscheidung des OVG hält auch Tolkmitt wörtlich für "an den Haaren herbeigezogen."

Alles, was sich zu dem Vorgang aus der Redaktion erfahren lässt, klingt nach einem Fehler im Betriebsablauf einer Zeitschrift, nach einer knappen Deadline und zu wenig Zeit für die Redaktionsarbeit. Nach einem Hinweis darauf, dass am OVG Bautzen ein Corona-skeptischer Richter vorsätzlich eine Demonstration der sog. "Querdenker" hätte eskalieren lassen wollen, klingt es nicht.
[close]
https://www.lto.de/recht/justiz/j/ovg-sachsen-bautzen-leipzig-demo-richter-querdenken-corona-versammlung-kritik-saechsische-verwaltungsblaetter/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline No_DR

Re: Querdenken
« Antwort #1036 am: 12. November 2020, 19:59:19 »
@Morris

In BW ist medizinische Fußpflege auch erlaubt.
Wer Rechtschreib- und Grammatikfehler findet, darf sie behalten!
Mir kennä alles ausser hochdeitsch!
 
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Offline Lonovis

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Re: Querdenken
« Antwort #1037 am: 12. November 2020, 20:00:45 »
Nochmal zum Haare und Nägel schneiden.
Das sich Menschen nicht immer selbst Pflegen können ist klar.
Dabei ist Podologie ein Heilberuf. Das hat nichts mit Kosmetik zu tun. Podologen und Fußpfleger dürfen arbeiten, wenn die Patienten eine Verordnung oder ein Rezept vom Arzt haben.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Offline Gutemine

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Re: Querdenken
« Antwort #1038 am: 12. November 2020, 20:53:19 »
Weiter geht es mit Fitness-Studios, diesmal in Hamburg.

Zitat
Zunächst hatte das Hamburger Verwaltungsgericht die Schließung von mehreren Fitnessstudios noch für rechtswidrig erklärt. Dennoch dürfen die Sportstätten nicht öffnen.

Am Dienstag hatte es noch so ausgesehen, als würden Fitnessstudios in Hamburg bald wieder öffnen dürfen. Doch das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat kurzfristig eine Verfügung erlassen, nach der die Fitnessstudios weiter geschlossen bleiben müssen. Die Kette Fitness First hatte dagegen geklagt, ihre acht Studios in Hamburg wegen des erneuten Shutdowns dicht machen zu müssen. Das Verwaltungsgericht hatte dem Betreiber im Eilverfahren zunächst rechtgegeben, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weswegen die nächst höhere Instanz erst einmal verfügte, dass alles bleibt, wie es seit Anfang des Monats ist.

Spoiler
Corona-Maßnahmen Trotz Erfolg vor Gericht: Hamburger Fitnessstudios bleiben geschlossen
12.11.2020, 13:50 Uhr
Zunächst hatte das Hamburger Verwaltungsgericht die Schließung von mehreren Fitnessstudios noch für rechtswidrig erklärt. Dennoch dürfen die Sportstätten nicht öffnen.

Am Dienstag hatte es noch so ausgesehen, als würden Fitnessstudios in Hamburg bald wieder öffnen dürfen. Doch das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat kurzfristig eine Verfügung erlassen, nach der die Fitnessstudios weiter geschlossen bleiben müssen. Die Kette Fitness First hatte dagegen geklagt, ihre acht Studios in Hamburg wegen des erneuten Shutdowns dicht machen zu müssen. Das Verwaltungsgericht hatte dem Betreiber im Eilverfahren zunächst rechtgegeben, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weswegen die nächst höhere Instanz erst einmal verfügte, dass alles bleibt, wie es seit Anfang des Monats ist.

In dem Urteil gegen die Schließung hatte das Verwaltungsgericht mit einer generellen Kritik an der Gesetzgebung argumentiert. Den aktuellen Corona-Maßnahmen liegt nämlich die Generalklausel in Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes zu Grunde. Diese genüge "für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff" nicht mehr, hatte die Kammer am Dienstag befunden. Vielmehr müsste das Parlament für solche Entscheidungen dringend hinzugezogen werden.
Selbes Gericht traf unterschiedliche Entscheidungen

Die vom Verwaltungsgericht kritisierte Klausel hätten auch schon andere Kammern desselben Gerichts bemängelt, diese seien dennoch zu anderen Entscheidungen gekommen. Ähnliche Eilanträge von Betreibern mehrerer Fitnessstudios und eines Tattoo-Studios waren zuvor vom selben Gericht abgelehnt worden. Der Entscheid vom Dienstag bezog sich ausschließlich auf die acht Studios von Fitness First.

 In der Generalklausel im Infektionsschutz bekommt "die zuständige Behörde" weitreichende Befugnisse. Sie darf "notwendigen Schutzmaßnahmen" treffen, "soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist". Gesondert wird dort aufgeführt, dass man Personen verbieten darf, gewisse Ort zu betreten.

In ganz Deutschland haben Betreiber von Fitnessstudios bislang gegen die neuen Anti-Corona-Maßnahmen geklagt. Am Donnerstag hat das bayerische Verwaltungsgerichtshof die vollständige Schließung von Fitnessstudios gekippt. Diese verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die entsprechende Regelung in der bayerischen Landesverordnung sei außer Vollzug gesetzt.
[close]
https://www.stern.de/gesundheit/hamburger-fitnessstudios--trotz-erfolg-vor-gericht-weiterhin-geschlossen-9489166.html
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Offline Greybeard

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Re: Querdenken
« Antwort #1039 am: 12. November 2020, 20:59:02 »
Hatten wir den schon? Bei dem anfallenden Material kommt man mit dem Sichten ja kaum hinterher...

Ralf Ludwig und der Inschenör erzählen Blödsinn:



Die DGUV ist aber recht humorlos und hat ihrerseits rechtliche Schritte eingeleitet:

Zitat
Die DGUV hat bereits am 10.11.2020 mit einer Pressemitteilung reagiert und inzwischen gegen den Verantwortlichen dieser Aussagen rechtliche Schritte eingeleitet, die zur Unterlassung der falschen Behauptungen auffordern.

Die DGUV wird auch Social Media-Kanäle, welche die Videos verbreiten, zur Löschung auffordern.

https://dguv.de/corona/index.jsp

Bin auf den Quatsch aufmerksam geworden, nachdem er im Klassen-Elternchat geteilt wurde mit dem Kommentar: "Müsst ihr gucken, finde ich sehr interessant!" Leider weigert sich meine Frau, mich dem Chat hinzufügen zu lassen - aber zum Glück findet sie auch gerade diplomatischere Worte als ich  :-[
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Re: Querdenken
« Antwort #1040 am: 12. November 2020, 21:07:04 »
Den Quark haben sie schon im Livestream von der Leipzig-Demo erzählt. Die Tragezeitempfehlung ist für mittlere körperliche Belastung. Bei einfacher körperlicher Belastung kann die Tragezeit normalerweise verdoppelt werden (was bei schwerem Atemschutz nur funktioniert, wenn man 2 Flaschen mit sich rumschleppt).

Der "Gutachter" ist KfZ-Gutachter. Die Bezeichnung "Gutachter" oder "Sachverständiger" ist nicht geschützt. Nur die Bezeichnung "öffentlich vereidigter Sachverständiger" ist geschützt. Von daher kann der Heiopei erzählen was er möchte. Finde ich aber gut von der DGUV, dass sie sich da positioniert. Überigens gab es die Empfehlungen schon im Mai, die wurden jetzt nur aktualisiert.
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Re: Querdenken
« Antwort #1041 am: 12. November 2020, 21:26:41 »
Der "Gutachter" ist KfZ-Gutachter.

Der Gutachter ist aber auch Ingenieur - und somit fühle ich mich persönlich beleidigt; im Studium hätte er eigentlich was besseres lernen sollen als Blödsinn zu verbreiten. Aber mit 10% Verlust muss man wohl immer rechnen...

Mich freut ebenfalls, dass die DGUV hier handelt. Kann das für Ludwig eigentlich auch ein Nachspiel haben? Fakenews verbreiten als Anwalt?
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Offline califix

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Re: Querdenken
« Antwort #1042 am: 12. November 2020, 21:29:08 »
Der Herr "Gutachter" hat keinerlei medizinisches Fachwissen, schwätzt über ein Thema, von dem er nichts versteht.
Ludwig versucht sich hier als Anwaltsimitator und Rechtsverdreher und haut Behauptungen raus, die frei erfunden sind. Eine einfache Maske hat einen kaum messbaren Atemwiderstand, der ist wesentlich geringer als FFP3. Die haben von den technischen Grundlagen nicht die geringste Ahnung. Die DGUV dürfte nicht in der Lage sein, Strömungswiderstände selbst zu messen. Und falls es die Schwätzer interessiert, ich habe einen beruflichen Hintergrund, der mir diese Aussage erlaubt.
 

Offline Noldor

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Re: Querdenken
« Antwort #1043 am: 12. November 2020, 21:34:16 »
Der Gutachter ist aber auch Ingenieur-

Ingenieur? Ja und?

Ich habe während des Um-Neubaus meiner ehemaligen Arbeitsstätte als technischer Leiter eines Thermalbades Ingenieure erlebt.
Das ist heutzutage so, dass du deine 20 jährige Erfahrung in die Tonne schmeissen kannst. Ingenieur ist neuerdings die heilige Kuh. Und dem Ingenieur glauben die Vorgesetzten jeden Quark.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1044 am: 12. November 2020, 22:02:58 »
Der Gutachter ist aber auch Ingenieur-

Ingenieur? Ja und?

Ich bin selber Ingenieur und somit persönlich beleidigt, wenn so ein Wicht  :-X

Zumindest mir hat man im Studium auch rationales Denken und Handeln auf Basis von Zahlen-Daten-Fakten beigebracht. Aber was setze ich hier meine eigenen Ansprüche an mich selbst bei jemand anderem an...
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Re: Querdenken
« Antwort #1045 am: 12. November 2020, 22:15:28 »
Ich bin selber Ingenieur und somit persönlich beleidigt, wenn so ein Wicht  :-X

Zumindest mir hat man im Studium auch rationales Denken und Handeln auf Basis von Zahlen-Daten-Fakten beigebracht. Aber was setze ich hier meine eigenen Ansprüche an mich selbst bei jemand anderem an...

Das ist genau das was ich erlebt habe.

Wenn man dann als Ingenieur auf eine Baustelle kommt hat man nur noch "Zahlen-Daten-Fakten " im Kopf.
Und die reellen Gegebenheiten, Erfahrungen von Mitarbeitern die 20 Jahre dort arbeiteten, könnten den Ingenieur nur verunsichern.

Alles selber erlebt. Und wie der Ingenieur zig Tausende von Franken Mehrkosten verursacht hat... Da könnte ich auch genug erzählen.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1046 am: 12. November 2020, 22:28:08 »
[...] als Ingenieur auf eine Baustelle [...]

Off-Topic:
Es war nicht Gott, der den Manne erschaffen hat, es war ein Bauingenieur: Wer sonst würde auf die Idee kommen, einen Abwasserkanal mitten durch ein Vergnügungszentrum zu verlegen?  ;D

Rationales Denken* beinhaltet zumindest bei mir auch die Erfahrung anderer mit einzubeziehen, ansonsten würde ich jeden Tag das Rad neu erfinden. Tut mir leid, dass du so schlechte Erfahrungen gemacht hast.

* Als rational Denken wird ein vernunftgeleitetes, zweckgerichtetes Denken und Handeln bezeichnet.
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #1047 am: 12. November 2020, 22:37:39 »
Die erfolgreich beklagte Ungleichbehandlung lässt sich ja bei einer Verordnung schnell lösen. Dafür gibt es zwei Ansätze. Ob den Klägern geholfen ist, wenn alles zumacht?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1048 am: 13. November 2020, 00:29:04 »
Zumindest mir hat man im Studium auch rationales Denken und Handeln auf Basis von Zahlen-Daten-Fakten beigebracht.

Abgekürzt BER.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1049 am: 13. November 2020, 03:34:27 »
Off-Topic:
Gerade Ingenieure seien für Verschwörungstheorien besonders anfällig, habe ich neulich(tm) irgendwo gelesen oder gehört. Könnte der ZEIT Politikteil Podcast mit Michael Butter zu Verschwörungstheorien gewesen sein. Aber sicher bin ich nicht. Jedenfalls war die Begründung, dass sich Ingenieure häufig ein sehr "technisches, organisiertes, geplantes" Mindset zulegen, in dem nichts dem Zufall überlassen wird und alles so effizient wie möglich angeordnet wird. Das hilft ja auch durchaus, wenn man Maschinen konstruieren, bauen oder warten möchte. Da läge der Schluss dann nahe, dass es mit Gesellschaften ähnlich funktioniert. Tut es ja auch, sagt die Systemtheorie, und Niklas winkt freundlich aus der Ferne. Aber eben nur zum Teil, weil die Zahnrädchen hier irrational sind und es im Großen eher und mehr Zufälle gibt als im Kleinen. Und deshalb ist eben die Gesellschaft und die Machtverteilung nicht wie eine Maschine oder ein Bauwerk geplant, sondern organisch gewachsen. Mit viel Zufall. Das missverstehe aber der prototypische Ingenieur manchmal aufgrund seines Mindsets und dann ist es zu Verschwörungstheorien nicht weit.

Ist natürlich alles Küchenpsychologie. Aber die persönliche Erfahrung mit Stichprobenumfang n=1 neigt dazu, dem Bestätigungsfehler anheim zu fallen. :-)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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