Vielleicht hat ja ein berufenerer Agent das Bedürfnis, sich der Sache anzunehmen. Ich befürchte jedenfalls, Guericke hat von Wehrdisziplinarrecht genauso wenig Ahnung wie ich, nur dass ich keine Aufsätze hierzu absondere.
Zu inhaltlicher Auseinandersetzung kam ich noch nicht. Aber
dieser Gift und Galle spuckende Artikel bei "Achse des Guten" verlinkt ebendort
ein PDF der fraglichen Entscheidung des TDG Süd. Wusste gar nicht, dass Broder unter die Querdenker gegangen ist.
Hab die Entscheidung nach den wesentlichen (*hust*) Daten überflogen. Wir lernen, dass die fragliche KpChefin die der 3./PzPiBtl 701 ist und eine Disziplinarbuße verhängt hat. Aufgrund der Einschränkungen von § 28 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Wehrdisziplinarordnung (WDO) muss der Soldat daher den Unteroffizieren oder Mannschaften angehören. Die Buße beläuft sich auf 2.250 Euro und ist freundlicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Da gem. § 24 Abs. 1 S. 1 WDO die Höhe der Buße einen Monatssold nicht überschreiten darf, wissen wir, dass der Soldat mindestens 2.250 Euro monatlich bezieht. Daher reden wir wohl über den Dienstgrad Oberfeldwebel aufwärts. Es spricht in meinen Augen wenig dafür, dass die KpChefin hier in die Vollen gegriffen hat und nicht z.B. "nur die Hälfte" veranschlagt hat, sondern da tatsächlich (nahezu) einen Monatssold einfordert. Indiz dafür: Der Soldat macht finanzielle Nöte geltend und könne keine Ratenzahlung von 500 Euro leisten.
Interessant ist auch, dass der Befehl tatsächlich wiederholt wurde und damit auch eine Wehrstraftat im Raum steht (der Auffassung ist man ausdrücklich - auch? - im Kartendruckraum; die Einleitungsbehörde hat den Soldaten also jetzt auch auf dem Schirm. Nichtsogut für ihn). Bin gespannt, ob die Staatsanwaltschaften in Thüringen schonmal was vom WStG gehört haben und ermitteln. Glaube ich persönlich ja erst, wenn ich davon lese.
Spannend: Der den Herrn Richter am Truppendienstgericht überzeugende Schriftsatz belief sich auf 154 Seiten und wurde innerhalb von ca. 11 Tagen verfasst. Da hat jemand fleißig copy/paste betrieben.
Abschließend: Könnte sein, dass unser Herr Dr. Pfeiffer (mit 3 f, eins vor'm ei, zwei hinterm ei) den Doktorgrad noch nicht sehr lange trägt.
Diese Dissertation aus dem Jahr 2020 an der Universität Wien würde jedenfalls thematisch passen. Habe auf die Schnelle keinen Geschäftsverteilungsplan des TDG Süd gefunden (könnte mir gut vorstellen, dass die aus guten Gründen nicht veröffentlicht sind) und kann daher nicht verifizieren, ob der gute Mann auf den Namen Martin hört. Die Diss müsste ich mir eigentlich unabhängig von der Sache hier mal zu Gemüte führen. Irgendwann...
Mehr, wenn ich mehr Zeit habe und dran denke.
