Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1001311 mal)

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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #10380 am: 15. Oktober 2022, 08:28:45 »
Klingt wie ein Geständnis.

Niemalen doch ... er hat das Geld doch nur geklaut, damit es kein anderer klaut. Eher so eine Art Geschäftsführung ohne Auftrag ... aber welcher Dieb hat schon einen Auftrag.
 
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Offline echt?

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Re: Querdenken
« Antwort #10381 am: 15. Oktober 2022, 08:35:53 »
Er schwankt etwas ob die Steuerbehörden hatten oder vorhatten!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Querdenken
« Antwort #10382 am: 15. Oktober 2022, 09:07:13 »
Zitat
Für Wolfgang Wodarg haben wir keine Klage gegen Christian Drosten erhoben. Es gibt aber eine Reihe von Klagen sowohl gegen Herrn Wieler als auch Christian Drosten. Die sind allesamt noch anhängig, weil die Justiz dort entweder auf der Bremse steht oder mit taktischen Ausflüchten (diese Personen könnten nicht verklagt werden oder diese Personen müssten in einem anderen Gericht verklagt werden) versucht, um die streitgegenständliche Feststellung herumzukommen, dass es nie eine Grundlage für das Ausrufen des internationalen Gesundheitsnotstandes (Public health ermergency of international concern) gab.
Glaubt der das wirklich? Seit dem blauen Licht traue ich ihm so einiges an Verwirrung zu. Oder ist das nur für die Zahlschafe? Prinzipiell sind diese Behauptungen doch nachprüfbar und Typen wie #HaintzIstEinWixer müssten sich doch sofort darauf stürzen und ihren "kritischen" Senf dazu geben.
Oder vertraut #FüllMirDieTaschen auf die Unfähigkeit bestimmter Anwälte? Oder sind diese Anwälte einfach nur Gehilfen des #FüllMirDieTaschen? Muss geprüft werden.
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Re: Querdenken
« Antwort #10383 am: 15. Oktober 2022, 10:48:01 »
Er weiß es natürlich, aber er kann sein Irren und seine eigentliche Absicht, die Leute nach Strich und Faden abzuzocken, so besser verbergen und verkaufen. Seine tumben Follower werden ihm auf jeden Fall glauben.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #10384 am: 15. Oktober 2022, 13:19:34 »
Das Haintzelmännchen driftet immer weiter ab
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #10385 am: 15. Oktober 2022, 14:40:29 »
Das Haintzelmännchen driftet immer weiter ab
Wie lange noch bis Kalergi-Plan?

In Leipzig gab es das erste Urteil wegen des Klinik-Sturms der Quertröten. Stolze 40 Sozialstunden.

https://twitter.com/herderpark/status/1580573393178349568


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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #10386 am: 16. Oktober 2022, 15:32:27 »
Der Volksverpetzer hat mal die Urteile der Woche gesammelt

Lorenz hat es auch in die Auflistung geschafft

https://www.volksverpetzer.de/querdenkerurteile/querdenker-verurteilungen-der-woche-kw-41/
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Re: Querdenken
« Antwort #10387 am: 16. Oktober 2022, 19:00:36 »
http://netzwerkkrista.de

Bei den von mir beobachteten Schwurbelrichtern werden der Beschluss des TDG Süd zur Aussetzung der Disziplinarmaßnahme gegen einen die Impfung verweigernden Soldaten und die kritische Anmerkung von Heinemann abgehandelt und - wen wundert‘s? - zu Gunsten der gerichtlichen Entscheidung bewertet. Das Traktat stammt von Matthias Guericke, das ist der andere (also nicht der aktuell wegen Rechtsbeugung angeklagte) auffällige Richter am Amtsgericht Weimar, der in Bußgeldsachen mit einem Unsinnsbeschluss auf sich aufmerksam gemacht hat (war hier schon Thema). Vielleicht hat ja ein berufenerer Agent das Bedürfnis, sich der Sache anzunehmen. Ich befürchte jedenfalls, Guericke hat von Wehrdisziplinarrecht genauso wenig Ahnung wie ich, nur dass ich keine Aufsätze hierzu absondere.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

Offline klingsor3

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Re: Querdenken
« Antwort #10388 am: 17. Oktober 2022, 10:34:34 »
Bründel hat Lauterbach am Wochenende beim World Health Summit besucht.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Querdenken
« Antwort #10389 am: 17. Oktober 2022, 11:45:10 »
Vielleicht hat ja ein berufenerer Agent das Bedürfnis, sich der Sache anzunehmen. Ich befürchte jedenfalls, Guericke hat von Wehrdisziplinarrecht genauso wenig Ahnung wie ich, nur dass ich keine Aufsätze hierzu absondere.
Zu inhaltlicher Auseinandersetzung kam ich noch nicht. Aber dieser Gift und Galle spuckende Artikel bei "Achse des Guten" verlinkt ebendort ein PDF der fraglichen Entscheidung des TDG Süd. Wusste gar nicht, dass Broder unter die Querdenker gegangen ist.

Hab die Entscheidung nach den wesentlichen (*hust*) Daten überflogen. Wir lernen, dass die fragliche KpChefin die der 3./PzPiBtl 701 ist und eine Disziplinarbuße verhängt hat. Aufgrund der Einschränkungen von § 28 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Wehrdisziplinarordnung (WDO) muss der Soldat daher den Unteroffizieren oder Mannschaften angehören. Die Buße beläuft sich auf 2.250 Euro und ist freundlicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Da gem. § 24 Abs. 1 S. 1 WDO die Höhe der Buße einen Monatssold nicht überschreiten darf, wissen wir, dass der Soldat mindestens 2.250 Euro monatlich bezieht. Daher reden wir wohl über den Dienstgrad Oberfeldwebel aufwärts. Es spricht in meinen Augen wenig dafür, dass die KpChefin hier in die Vollen gegriffen hat und nicht z.B. "nur die Hälfte" veranschlagt hat, sondern da tatsächlich (nahezu) einen Monatssold einfordert. Indiz dafür: Der Soldat macht finanzielle Nöte geltend und könne keine Ratenzahlung von 500 Euro leisten.

Interessant ist auch, dass der Befehl tatsächlich wiederholt wurde und damit auch eine Wehrstraftat im Raum steht (der Auffassung ist man ausdrücklich - auch? - im Kartendruckraum; die Einleitungsbehörde hat den Soldaten also jetzt auch auf dem Schirm. Nichtsogut für ihn). Bin gespannt, ob die Staatsanwaltschaften in Thüringen schonmal was vom WStG gehört haben und ermitteln. Glaube ich persönlich ja erst, wenn ich davon lese.

Spannend: Der den Herrn Richter am Truppendienstgericht überzeugende Schriftsatz belief sich auf 154 Seiten und wurde innerhalb von ca. 11 Tagen verfasst. Da hat jemand fleißig copy/paste betrieben.

Abschließend: Könnte sein, dass unser Herr Dr. Pfeiffer (mit 3 f, eins vor'm ei, zwei hinterm ei) den Doktorgrad noch nicht sehr lange trägt. Diese Dissertation aus dem Jahr 2020 an der Universität Wien würde jedenfalls thematisch passen. Habe auf die Schnelle keinen Geschäftsverteilungsplan des TDG Süd gefunden (könnte mir gut vorstellen, dass die aus guten Gründen nicht veröffentlicht sind) und kann daher nicht verifizieren, ob der gute Mann auf den Namen Martin hört. Die Diss müsste ich mir eigentlich unabhängig von der Sache hier mal zu Gemüte führen. Irgendwann...

Mehr, wenn ich mehr Zeit habe und dran denke. :salut:
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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Re: Querdenken
« Antwort #10390 am: 17. Oktober 2022, 12:10:25 »
Die Buße beläuft sich auf 2.250 Euro und ist freundlicherweise zur Bewährung ausgesetzt.

Laut dem verlinkten Urteil ist die Buße nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Abschließend: Könnte sein, dass unser Herr Dr. Pfeiffer (mit 3 f, eins vor'm ei, zwei hinterm ei) den Doktorgrad noch nicht sehr lange trägt. Diese Dissertation aus dem Jahr 2020 an der Universität Wien würde jedenfalls thematisch passen. Habe auf die Schnelle keinen Geschäftsverteilungsplan des TDG Süd gefunden (könnte mir gut vorstellen, dass die aus guten Gründen nicht veröffentlicht sind) und kann daher nicht verifizieren, ob der gute Mann auf den Namen Martin hört. Die Diss müsste ich mir eigentlich unabhängig von der Sache hier mal zu Gemüte führen. Irgendwann...

Laut dem Katalogeintrag wurde die Dissertation 2017 eingereicht, aber 2020 im Ares Verlag veröffentlicht. Dieser Verlag wirbt auf seiner Hauptseite gerade mit "Und sie unterscheiden sich doch - Über die Rassen der Menschheit" von Edward Dutton.

Ich möchte das nicht überbewerten, Pfeiffer ist kein besonders seltener Name. Aber das würde passen wie Arsch auf Eimer.
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Re: Querdenken
« Antwort #10391 am: 17. Oktober 2022, 12:19:51 »
Das Truppendienstgericht Süd scheint grundsätzlich ein Problem mit der Corona-Impfung zu haben. Hier die 4. Kammer aus Koblenz.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/truppendienstgericht-sued-soldat-impftauglichkeit-pruefung/

Spoiler
Zitat
Truppendienstgericht Süd
Soldat muss Unter­su­chung auf Impf­taug­lich­keit nicht dulden

von Katharina Uharek

05.08.2022

Ein Soldat muss es nicht dulden, dass er auf seine Impftauglichkeit hinsichtlich eines Corona-Impfstoffes untersucht wird. Er wirft dem Dienstherrn vor, so auf Umwegen Informationen über seinen Impfstatus erlangen zu wollen.

Weil die Überprüfung der Impftauglichkeit im sogenannten Bundeswehr-Schlüssel nicht vorgesehen ist, muss diese von einem Soldaten auch nicht geduldet werden, hat das Truppendienstgericht Süd (TDG Süd) mit Beschluss vom 08. Juli 2022 (Az. S4 GL 15/22) entschieden.

Seit November 2021 ist eine Impfung gegen Covid-19 für Soldatinnen und Soldaten verpflichtend. Dies bestätigte auch das BVerwG mit seinem im Juli 2022 gefällten Urteil (Az. BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Laut der Entscheidung des BVerwG haben die zwei in Leipzig klagenden Luftwaffenoffiziere die Verpflichtung, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.

Etwas anderes gelte hingegen für die schlichte Überprüfung auf Impftauglichkeit, hat das TDG Süd nun entschieden. Ein Soldat, der einen Bescheid zur Durchführung der "Begutachtung zur Überprüfung der Impftauglichkeit" erhalten hatte, hatte sich nach erfolgloser Wehrbeschwerde im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes an das Truppendienstgericht gewandt.

Begutachtungsanordnung nur, um Impfstatus des Soldaten festzustellen?
Der Mann wollte der Begutachtungsanordnung nicht nachkommen. Zur Begründung führte er aus, dass bereits unklar sei, was "Impftauglichkeit" bedeute und in welchem Umfang diese vorliegen solle. Außerdem diene die Begutachtung nicht vorrangig der Feststellung der Verwendungsfähigkeit, sondern ziele allein drauf ab, ihn disziplinarisch verfolgen zu können, sofern er nicht gegen Covid-19 geimpft sein sollte. Ob er das bis heute ist, darüber machte er dem Vorgesetzten und Dienstherrn bisher keine Angabe.

Anders sah es der zuständige Referatsleiter der Bundeswehr. Er lehnte den Antrag des Soldaten mit der Begründung ab, dass die Begutachtungsanordnung ausschließlich der Durchsetzung des Basisimpfschemas zur Immunisierung der Soldatinnen und Soldaten diene. Nach der Dienstvorschrift sei das unerlässlich für die Bekämpfung von Krankheiten und dem Schutz von Leben und Gesundheit.

Nachdem er mit der Wehrbeschwerde gescheitert war, erhob der betroffene Soldat Klage vor dem TDG Süd. Dieses gab dem Soldaten nun Recht. Zwar stellte es nicht fest, dass die Überprüfung der Impftauglichkeit einzig der Ausforschung der Gesundheitsdaten des Soldaten diene, um ihn daraufhin womöglich wegen "Impfverweigerung" verfolgen zu können. Dennoch nahm es die Rechtswidrigkeit der Begutachtungsanordnung an.

Impftauglichkeit nicht im Bundeswehr-Schlüssel enthalten
Das TDG-Süd hob den Bescheid nun auf. Nach Ansicht des Gerichtes bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Begutachtungsanordnung. Nach § 17a Abs. 2 Nr. 2 Soldatengesetz (SG) dürften ärztliche Maßnahmen ausschließlich dann angeordnet werden, wenn diese der Feststellung der Verwendungsfähigkeit dienen, so das TDG-Süd.

Der sog. Bundeswehr-Schlüssel zur Verwendungsfähigkeit sehe exakt 36 Schlüsselungsbegriffe vor, eine Untersuchung auf Impftauglichkeit sei in diesem Katalog dagegen nicht enthalten. Da die Begutachtung der Impftauglichkeit nicht zur Feststellung der Verwendungsfähigkeit vorgesehen sei, müsse der Soldat die Begutachtung auch nicht dulden. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Begutachtung der Impftauglichkeit und der Verwendungsfähigkeit sei somit nicht ersichtlich.

Darüber hinaus sei die Begutachtungsanordnung auch unverhältnismäßig. Da es sich bei der Begutachtung lediglich um eine Momentaufnahme handle, sei diese schon nicht geeignet, das Informationsinteresse des Disziplinarvorgesetzten dauerhaft und verbindlich zu decken. Eine Abfrage des derzeitigen Standes einer Impfung gegen Covid-19 sei durch die bloße Feststellung der Impftauglichkeit gerade nicht zu erreichen.
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Re: Querdenken
« Antwort #10392 am: 17. Oktober 2022, 12:22:27 »
Wusste gar nicht, dass Broder unter die Querdenker gegangen ist.
Da ist Broder doch schon lange. Im verlinkt Text findet sich neben dem Bericht über den Soldaten noch dieses
Zitat
Ereignis Nummer eins: In Florida rät der Generalarzt des Bundesstaates, Dr. Joseph A. Ladapo, jungen Männern unter 40 offiziell davon ab, sich mit mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen. Eigene Analysen haben ergeben, dass herzbedingte Todesfälle bei Männern im Alter von 18 bis 39 Jahren innerhalb von 28 Tagen nach einer mRNA-Impfung um 84 Prozent ansteigen.
Zum Werdegang von Dr. Ladapo schreibt Wikipedia
https://en.m.wikipedia.org/wiki/Joseph_Ladapo
Zitat
During the COVID-19 pandemic, Ladapo has promoted unproven treatments, opposed vaccine and mask mandates, questioned the safety of COVID-19 vaccines, and spread falsehoods about the pandemic, contradicting professional medical organizations.[3][4][5] Ladapo has also opposed gender-affirming care and counselling for transgender and nonbinary minors.
...
Soon, Ladapo's op-eds caught the interest of Florida Governor Ron DeSantis.[14][5] On September 21, 2021, he was appointed to be the Surgeon General of the state
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Re: Querdenken
« Antwort #10393 am: 17. Oktober 2022, 12:38:18 »
Das Truppendienstgericht Süd scheint grundsätzlich ein Problem mit der Corona-Impfung zu haben. Hier die 4. Kammer aus Koblenz.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/truppendienstgericht-sued-soldat-impftauglichkeit-pruefung/

Wobei mir dieses Urteil als juristischer Laie wesentlich nachvollziehbarer erscheint. Das Gesetz sagt, dass ärztliche Untersuchungen nur der Verwendungsfähigkeit dienen dürfen, angeordnet ist eine Begutachtung der Impffähigkeit, es ist im "Bundeswehr-Schlüssel" definiert, was zur Verwendungsfähigkeit zählt, und Impffähigkeit ist nicht drin, man könnte es aber ergänzen. Das ergibt für mich Sinn, während der andere Richter ziemliche Klimmzüge veranstaltet, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen, obwohl eigentlich die Duldungspflicht der Impfung im Gesetz steht.
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Re: Querdenken
« Antwort #10394 am: 17. Oktober 2022, 12:48:00 »
während der andere Richter ziemliche Klimmzüge veranstaltet, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen

Mich irritiert bei der 5. Kammer das Geschwurbel um "Informationen zum Impfstatus". Wenn es eine geforderte Impfung ist, dann müsste der/die Vorgesetzt/e doch nicht eine Scheinuntersuchung verlangen, um an die Information "Geimpft: ja/nein" zu kommen.
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