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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1501513 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6000 am: 5. Januar 2021, 08:51:05 »
Ich würde ja mal vermuten, dass der Kläger von einem der herausragenden Klagespaten vertreten wurde.

Wieder einmal hat das (Gefälligkeits?)Attest nichts gebracht, der AG darf von seinem AN verlangen einen MNS zu tragen und auch mit Homeoffice hatte er keine Chance.

Spoiler
Gerichtsentscheidung Keine Maske – keine Arbeit
Darf ein Arbeitgeber darauf bestehen, dass die Beschäftigten Mund-Nasen-Schutz tragen? Ja, entschied ein Arbeitsgericht – obwohl der Betroffene ein Attest vorgelegt hatte.
04.01.2021, 18.49 Uhr

Arbeitgeber dürfen zum Schutz vor Corona-Infektionen von ihren Beschäftigten verlangen, dass sie eine Mund-Nasen-Bedeckung während der Arbeitszeit tragen. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden. Im verhandelten Fall ging es um einen Verwaltungsmitarbeiter in einem Rathaus der Region (Az.: 4 Ga 18/20).

Die Stadtverwaltung hatte ab dem 11. Mai 2020 eine Maskenpflicht im Rathaus angeordnet, alle Besucher und Mitarbeitenden mussten ab diesem Zeitpunkt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Dazu war der Verwaltungsmitarbeiter aber nicht bereit. Er legte ein ärztliches Attest vor, das ihn ohne Angabe von Gründen von der Maskenpflicht befreite. Daraufhin wies ihn sein Arbeitgeber an, zumindest ein Gesichtsvisier beim Betreten des Rathauses und bei Gängen über die Flure und Gemeinschaftsräume zu tragen. Ein weiteres Attest stellte fest, dass ihm auch das nicht möglich sei – wieder, ohne dass Gründe genannt wurden.

Die Stadtverwaltung wollte den Mann ohne Schutz nicht beschäftigen. Er klagte. Vor Gericht verlangte er, ohne Maske oder Visier arbeiten zu dürfen oder im Homeoffice weiterzuarbeiten.

Das Arbeitsgericht in Siegburg wies diese Anträge mit einem Urteil vom 16. Dezember, das jetzt veröffentlicht wurde, ab: Arbeitgeber dürften durchaus das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verlangen, um vor Infektionen zu schützen.

Es gebe zudem Zweifel daran, dass die ärztlichen Atteste den üblichen Anforderungen entsprechen: Darin sei schließlich nicht dargelegt, warum der Kläger keine Maske tragen könne. Zwar dürfen Ärzte bei gewöhnlichen Krankschreibungen nicht offenlegen, woran ihre Patienten leiden. Hier liege der Fall aber anders, »da der Kläger mithilfe der ärztlichen Bescheinigungen einen rechtlichen Vorteil für sich erwirken will«, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Deshalb müsse ein Attest nachvollziehbare Gründe für die Ausnahme nennen. Die Richter orientierten sich dabei an einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, bei dem es um die Maskenpflicht in Schulen ging.

Es gebe in diesem Fall auch keinen Anspruch auf die Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes. Solche Entscheidungen orientieren sich immer am Einzelfall – warum das hier so ist, hat das Gericht bislang nicht mitgeteilt. Es könnte beispielsweise mit der Art der Arbeit des Klägers zusammenhängen, die man vielleicht nicht im Homeoffice erledigen kann.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger könnte Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln einlegen.
[close]
https://www.spiegel.de/karriere/arbeitsrecht-in-corona-zeiten-arbeitgeber-duerfen-mund-nasen-schutz-verlangen-a-14aaf1f6-9af0-4779-ad69-327664c0b2a5

Die Pressemeldung des ArG Siegburg (Volltext des Urteils ist noch nicht zu finden)

Zitat
04.01.2021

Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen.

Der Kläger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus beschäftigt. Die Beklagte ordnete mit Schreiben vom 06.05.2020 mit Wirkung zum 11.05.2020 in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Der Kläger legte ein Attest vor, das ihn ohne Angabe von Gründen von der Maskenpflicht befreite. Sein Arbeitgeber wies ihn daraufhin an, ein Gesichtsvisier beim Betreten des Rathauses und bei Gängen über die Flure und in Gemeinschaftsräumen zu tragen. Der Kläger legte ein neues Attest vor, das ihn wiederum ohne Angabe von Gründen von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren jeglicher Art befreite. Ohne Gesichtsbedeckung wollte die Beklagte den Kläger nicht im Rathaus beschäftigen. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrte der Kläger im Eilverfahren seine Beschäftigung im Rathaus ohne Gesichtsbedeckung; alternativ wollte er im Homeoffice beschäftigt werden.

Mit Urteil vom 16.12.2020 wies das Arbeitsgericht Siegburg die Anträge des Klägers ab. Nach Auffassung des Gerichts überwiegt der Gesundheits- und Infektionsschutz aller Mitarbeiter und Besucher des Rathauses das Interesse des Klägers an einer Beschäftigung ohne Gesichtsvisier oder Mund-Nase-Abdeckung. Zudem hatte die Kammer Zweifel an der Richtigkeit der ärztlichen Atteste. Die Kammer ging - wie auch das OVG Münster bei der Maskentragepflicht an Schulen - davon aus, dass ein solches Attest konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten muss, warum eine Maske nicht getragen werden könne, da der Kläger mithilfe der ärztlichen Bescheinigungen einen rechtlichen Vorteil für sich erwirken will, nämlich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Betreten des Rathauses ohne Maske. Einen Anspruch auf Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes verneinte die Kammer in diesem Fall.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Arbeitsgericht Siegburg – Aktenzeichen 4 Ga 18/20 vom 16.12.2020.

Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE www.nrwe.de unter Eingabe des Aktenzeichens (4 Ga 18/20) aufgerufen werden.

Maria Perez Belmonte
stellv. Pressedezernentin des Arbeitsgerichts Siegburg
https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/04_01_2021_/index.php
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6001 am: 5. Januar 2021, 09:11:19 »
Freilaufende und(-dehende) Nazis in Plauen. Wer hätte da nur drauf kommen können? :dontknow:
Einzelfälle. Alles bedauerliche Einzelfälle.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6002 am: 5. Januar 2021, 09:58:14 »
Freilaufende und(-dehende) Nazis in Plauen. Wer hätte da nur drauf kommen können? :dontknow:
In einem Bundesland, in dem mehr als 1/4 Nazis wählen würde, ist die Wahrscheinlichkeit, einen Nazi vor die Kamera zu bekommen, hat doch etwas höher...
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6003 am: 5. Januar 2021, 13:32:39 »
Solchen Leuten möchte man...
Werden die Impfstoffe demnächst unter Dauerbewachung gestellt? Angebracht wäre es

https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/verschwoerungstheorien-us-apotheker-vernichtet-hunderte-impfdosen-35407646
« Letzte Änderung: 5. Januar 2021, 13:37:45 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6004 am: 5. Januar 2021, 14:28:50 »
Wenn die Kongolesen (zumindest vorerst) sogar mit dem Ebolavirus fertig werden und dabei die Sterberate halbieren konnten ...

https://taz.de/Demokratische-Republik-Kongo/!5737022/

 
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6005 am: 5. Januar 2021, 14:43:26 »
 :facepalm:

Angeblich soll ein "Richter" Verfassungsbeschwerde gegen die diversen Corona-Vorschriften erhoben haben.
https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/

Spoiler
Zitat
Deutscher Richter erhebt Verfassungsbeschwerde in Sachen Corona
Dezember 31, 2020

Ein deutscher Richter, dessen Identität 2020News bekannt ist, hat im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Bundeslands Brandenburg, die SARS-CoV-2-Verordnung Berlin sowie gegen das Handeln der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidenten seit Beginn der Pandemie erhoben. 2020News veröffentlicht die Verfassungsbeschwerde hier in anonymisierter Form.

Auf 190 Seiten rügt der Richter die Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Schutzes der Familie sowie der Menschenwürde. Ohne persönliche Betroffenheit rügt der Richter zudem die Verletzung der Religionsfreiheit, der Kunstfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der Berufsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Asyl.

Für die Zukunft rügt der Richter auch die Verletzung der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 GG wegen der drohenden massiven Steuererhöhungen, Vermögensabgaben sowie drohender Enteignungen etc. zur Finanzierung der Krise

Der Richter leitet seine Verfassungsbeschwerde ein mit dem Zitat des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier: “Nicht die Lockerungen sind angesichts der Grundrechte rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung der Maßnahmen.”

Der Richter führt aus: “Ziel der Maßnahmen ist der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung. Indes sind die Normgeber und Verordnungsgeber zu Beginn der Maßnahmen von einer exorbitant höheren Gefahr durch das Virus ausgegangen, als sie sich im Laufe des Jahres bis zum heutigen Tage wissenschaftlich bestätigt hat. Die Fallsterblichkeitsrate beträgt lediglich etwa ein Sechsundzwanzigstel (sic!) des ursprünglich Angenommenen. Die Schärfe der Maßnahmen ist daher zu korrigieren. Zudem wurden die Parlamente nicht in der durch die Verfassung vorgegebenen Form beteiligt, sodass der Parlamentsvorbehalt umgangen wurde. Es hat sich ein Regieren durch umfangreiche und tief in Grundrechte eingreifende Verordnungen durch die Exekutive etabliert, welches droht, sich zu verselbständigen. Ferner liegt den Gesetzen und Verordnungen eine kurzsichtige und übermäßig einseitige Gewichtung des kurzfristigen Schutzes von Leben und körperlicher Unversehrtheit zugrunde, bei dem der mittel- und langfristige Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit aus dem Blick geraten ist. Zudem wird unter Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz massiv in eine Vielzahl anderer Grundrechte eingegriffen. Die angeordneten Maßnahmen sind in ihrer Wirksamkeit oft nicht hinreichend belegt. Die gesetzgeberische Einschätzungsprärogative ist oftmals überschritten, da die unklare Tatsachengrundlage im Laufe des Jahres 2020 einem erheblichen Zugewinn an wissenschaftlichen Erkenntnissen gewichen ist, was ein differenzierteres Vorgehen ermöglichen würde. Dieses bietet einerseits hinreichend Schutz, wo er benötigt wird, und belässt andererseits in erheblichem Umfang Freiheiten.

Wie auch viele andere Regierungen weltweit, halten der Bund und die Länder unter Ausblendung bedeutsamer neuer Erkenntnisse an ihrem einmal eingeschlagenen Kurs fest und hoffen, die Impfung werde alles richten. Dabei wird verkannt, dass die im Schnellverfahren entwickelten Impfungen selbst ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial bergen, zumal mit der mRNA-Impfung ein völlig neuer Impfstofftyp eingeführt werden soll, dessen Gefahren – insbesondere dessen Langzeitfolgen – noch nicht ausreichend absehbar sind. Keiner will, dass sich Fälle wie mit dem Schmerzmittel Contergan wiederholen.

Es ist höchste Zeit, das angstgetriebene Handeln der Gesetz- und Verordnungsgeber durch ein besonnenes, tatsachen- und evidenzbasiertes Gestalten zu ersetzen. Statt der einfallslosen Methode des zyklischen „Draufhauens auf alles und alle“ (hammer and dance), bei der sich die Variation nahezu erschöpft in „Lockdown light“ und „Lockdown hart“, sollten durch differenziertes Vorgehen einerseits die vulnerablen Gruppen wirkungsvoll(!) geschützt und andererseits den Menschen grundrechtlich verbriefte Freiheiten in erheblichem Umfang wiedergewährt werden.”

Und weiter schreibt der Richter: “Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, sich dieser Verfassungsbeschwerde unvoreingenommen anzunehmen und sich auf meine Ausführungen einzulassen. Alle Aussagen, Tatsachen, Belege und Zitate sind sorgfältig recherchiert. Bitte prüfen Sie diese gern nach. Ich möchte einen kleinen Beitrag dazu leisten, die bebenden Säulen unseres Rechtsstaates und unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung wieder etwas zu stabilisieren und die gesellschaftliche Spaltung zu reduzieren. Das Grundgesetz und die Grundrechte müssen sich gerade in Krisenzeiten bewähren. Die Debatte innerhalb des letzten Jahres hat mich daran zweifeln lassen, dass es den Regierungen und den meisten der großen Medien daran gelegen ist, ergebnisoffen nach Möglichkeiten der Krisenbewältigung zu suchen und sachlich miteinander zu diskutieren. Vielmehr habe ich den Eindruck gewonnen, dass es um die Bestätigung einer bereits gefassten Meinung geht, welche sich stark an derjenigen „in Berlin“ orientiert. Seit Jahren anerkannte hochrangige Wissenschaftler, die eine andere Auffassung vertreten, werden entgegen früherer Praxis nicht mehr in Gesprächsrunden eingeladen. Ihre Stellungnahmen werden kaum noch veröffentlicht. Teilweise werden sie diskreditiert, als „Verschwörungstheoretiker“ etikettiert, ohne sich ihre Argumente überhaupt ernsthaft anzuhören. YouTube als einflussreicher Monopolist löscht mittlerweile in großem Ausmaß Videos und Konten von Journalisten, Publizisten und Wissenschaftlern, welche eine andere Auffassung vertreten, als diejenige der Weltgesundheitsorganisation. Zensur findet statt. Nicht durch den Staat unmittelbar, allerdings vor seinen Augen, ohne dass er einschreitet. Diese Verengung des Debattenraumes kann fatal sein bei der Suche nach der besten Strategie zur Bewältigung der Krise.

Die Corona-Krise hat ein solches Ausmaß, dass sich bereits jetzt eine Klageflut in Richtung des Bundesverfassungsgerichts ankündigt. Das Gericht wird sich daher ohnehin in absehbarer Zeit mit nahezu sämtlichen hier aufgeworfenen Fragen auseinandersetzen müssen. Die Nichtannahme zur Entscheidung nach § 93a BVerfGG wird zwar in vielen, aber nicht in allen Fällen möglich sein. Warum also nicht dieses Verfahren als „Blaupause“ nutzen, zumal die schnelle Beschäftigung hiermit womöglich dazu beiträgt, den bereits in diesen Tagen drohenden erheblichen Schaden von den Menschen in unserem Land abzuwenden?

Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, mit Ihren überlegenen Erkenntnismöglichkeiten möglichst nahe an die Wahrheit zu kommen. Es wäre für unseren Rechtsstaat fatal, wenn sich in zwei oder drei Jahren herausstellte, dass die historisch einmalig einschneidenden Maßnahmen, welche zu einem Umbau der Gesellschaft beigetragen haben werden, doch nicht erforderlich waren und dieser Irrtum bei besonnener Geistesanstrengung hätte vermieden werden können. Auch das Bundesverfassungsgericht als höchste und kontrollierende Instanz wäre beschädigt – zumal bereits diese Verfassungsbeschwerde unter medialer Beobachtung steht.”

2020News.de wird das Verfahren eng begleiten.
[close]

Die Antragsschrift habe ich unten angehängt. 190 Seiten, das könnte fast von Peter sein. So schlimm ist das Geschwurbe dann aber doch nicht. Juristische Kenntnisse des Erstellers scheinen durchaus vorhanden zu sein. Aber Aufmachung und Zitierweise lassen mich doch zweifeln, dass es sich bei dem Ersteller um einen Richter handelt. Ich würde sagen, dass war nicht mal ein Volljurist (Vielleicht ist der Ersteller Handelsrichter). Auf jeden Fall hat sich da wer viel Mühe gemacht.
Allerdings wird wieder der Versuch unternommen, durch Gerichte feststellen zu lassen, dass der PCR-Test doof ist. Sowas ist aber nicht die Aufgabe eines Verfassungsgerichtes.

Für @Neubürger habe ich auch noch was
https://cormandrostenreview.com/report/
das scheint die Quelle zu sein aus der dieser Typ in Österreich seine Klage zusammengeschwurbelt hat.

Im Impressum dieser News-Seite wird übrigens die Rechtsanwältin Viviane Fischer vom Corona-Untersuchungsausschuss genannt. Das ganze kommt also wieder aus der Ecke von FüllmichdieTasche.
« Letzte Änderung: 5. Januar 2021, 14:45:47 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6006 am: 5. Januar 2021, 15:04:20 »
Ok, ich habe jetzt nur grob durchgescrollt, aber das ist doch die Füllmich-Klage.  :o

Aus der Ecke der wahrlich "Erwachten" und "Aufklärer" noch ein aktuelles Meme.
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Offline ArV

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6007 am: 5. Januar 2021, 15:45:36 »
Der Rolex-Philosoph aus Buxtehude meldet sich zu Wort und schenkt den Quardenkern ordentlich ein.

Hirsche nicht aufs Sofa!
 
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Offline Neubuerger

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6008 am: 5. Januar 2021, 15:55:58 »
Für @Neubürger habe ich auch noch was
https://cormandrostenreview.com/report/
das scheint die Quelle zu sein aus der dieser Typ in Österreich seine Klage zusammengeschwurbelt hat.

Kurzfassung: Das ist (natürlich) grober Unsinn. Man kann natürlich annehmen, das niemand in der Wissenschaft Cormann und Drosten widersprechen würde (und sie in der Folge ihren Artikel zurückziehen müssten), wenn sie ein Testverfahren veröffentlichen, das nicht funktioniert. Man kann aber auch annehmen, das die Erde eine Scheibe ist oder der Mond aus grünem Käse besteht.
Ausführlich steht hier, warum das Blödsinn ist (oder unten im Spoiler).

Spoiler
Zitat
Wie man die „Drosten-PCR“ zu SARS-CoV-2 ganz einfach nicht widerlegt

Okay, im Moment wird total gerne dieses Ding: http://cormandrostenreview.com/report/ in sozialen Medien gepostet, um zu belegen, dass die "Drosten-PCR" (Corman et al., 2020) zum Nachweis von SARS-CoV-2, dem COVID-19 verursachenden Virus, nichts taugt:

Sollen wir da mal drauf schauen? Seufz... Na gut. Wenn es sein muss... Also erstmal: Was ist das überhaupt? Es ist eine Webseite, die nur dafür eingerichtet wurde, einen "Report" zu präsentieren, den ein paar Leute bei Eurosurveillance (Der Zeitschrift, in der die PCR publiziert wurde) eingereicht haben, um nachweisen zu wollen, dass die PCR aus der Corman et al.-Arbeit nichts tauge und in der sie fordern, dass diese Arbeit zurückgezogen werden solle.

Anscheinend haben sie das Werk bei Eurosurveillance mehr oder weniger gleichzeitig mit der Einrichtung der Webseite eingereicht und belegen das mit dem „submission report“ (Auf dem groß "confidential" steht). Wer sich mit wissenschaftlicher Publikationskultur auskennt, bei dem gehen jetzt schon mehrere Red Flags hoch.

Normalerweise gibt es zwei seriöse Publikationswege für wissenschaftliche Originalarbeiten:

1. Einreichen bei einem Journal, dann abwarten des Peer Review, ggf. Überarbeiten und/oder nochmal einreichen, bis das Werk akzeptiert und publiziert wird
2. Einstellen als vorläufige Daten auf einem Preprint-Server, so dass andere es vor einer eventuellen klassischen Veröffentlichung schon zur Verfügung haben und ggf. nutzen und bewerten können.

Alternativ zu einer echten eigenständigen Veröffentlichung kann man auch Kommentare schreiben (entspricht etwa einem Leserbrief) und hier auf Fehler hinweisen und im schlimmsten Fall auch ein Zurückziehen der Veröffentlichung fordern. Auf einen solchen Kommentar können die Originalautoren meist antworten und dann werden Kommentar und Antwort ggf. zusammen veröffentlicht, das Originalpaper korrigiert oder zurückgezogen.

Tatsächlich gibt es zu dem Corman-Paper auch zwei kleine Korrekturen, was man  hier einsehen kann: http://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/31992387/.

Der Borger et al. "Review report" ist also schonmal sehr komisch. Hier wird die normale Publikationskultur umgangen und ein Werk auf ungewöhnlichem Weg publik gemacht und dann in die Sozialen Medien gestreut. Das wirkt wenig Vertrauen erweckend.

Warum wendet sich dieses Werk nicht über normale Kanäle an die wissenschaftliche Gemeinschaft? Sollen hier normale Kontrollinstanzen umgangen werden, um direkt Laien zu beeinflussen? Der Verdacht drängt sich auf, beweisen kann man das natürlich nicht.

Schauen wir mal auf das Corman-Paper, dann fällt hier auch auf, dass das sehr wohl Resonanz in der wissenschaftlichen Gemeinschaft hat. Google Scholar weist hier über 2.500 Zitierungen auf (http://scholar.google.de/scholar?hl=de&…), darunter auch Arbeiten, die verschiedene PCR-Nachweise vergleichen. Der Borger et al. Report müsste also schon ziemlich schwer zu entdeckende Fehler belegen, sonst wäre kaum zu erklären, dass das Corman-Paper nicht schon längst zerrissen worden ist.

Okay, schauen wir mal auf den Inhalt! Als allererstes: Das Werk hat keine experimentellen Daten. Alles sind rein theoretische Überlegungen. Das ist schonmal sehr, sehr schwach, um ein etabliertes, von zahlreichen Laboren angewandtes Verfahren zu kritisieren. Es werden aber 10 große Kritikpunkte angeführt:

Punkt 1 und 2 beziehen sich auf Primerdesign und eingesetzte Konzentration, die von einem "Standard Operational Protocol" abweichen und daher ungeeignet sein sollen. Wer schon einmal eine PCR etabliert hat, weiß, dass Primerdesign und PCR-Bedingungen immer empirisch ausgetestet und optimiert werden müssen. Sich hier auf "Standardbedingungen" zu berufen, ist also nicht stichhaltig und geht an der Laborrealität weit vorbei!

Punkt 3 bemängelt, dass die PCR kein komplettes Virus von Virusfragmenten unterscheiden könne. Das stimmt zwar rein technisch, ist aber diagnostisch egal, wenn die PCR ja gerade dazu da ist, das Vorhandensein viraler RNA nachzuweisen! Kein einzelnes diagnostisches Verfahren bildet den gesamten Krankheitsverlauf ab. Mit diesem Punkt könnte man auch auf einen Freispruch plädieren, wenn vom Mörder nur Blutspuren, Fingerabdrücke und Videoaufnahmen vorliegen, aber niemand den ganzen Mörder am Tatort nachgewiesen hat!

Punkt 4 ist wieder ein technisches Detail, das eine Abweichung vom "Standardprotokoll" beim Primerdesign ankreidet. Hier wird bemängelt, dass die Annealingtemperaturen der Primer zu weit auseinanderlägen. Das ist sicher nicht optimal, aber bei der Wahl spezifischer Primer ist es eben nicht immer möglich, gleichzeitig optimale Eigenschaften für die PCR und optimale Spezifität zu erreichen, das muss wieder empirisch ausprobiert werden.

Punkt 5 bemängelt, dass der Test keinen CT-Wert vorgibt, ab dem der Test als positiv gewertet wird. Das klingt stichhaltig, ist aber leider auch Blödsinn. Der CT-Wert ist der Zyklus, an dem das Signal einer qPCR zum ersten Mal eine bestimmte Schwelle überschreitet. Das hängt von der Anfangskonzentration der vervielfältigten Nukleinsäure ab und von der Lage dieser Schwelle. Bei verschiedenen Extraktionsprotokollen, PCR-Cyclern usw. kann beides variieren (Die Schwelle muss immer hoch genug gelegt werden, um von zufälligen Schwankungen der Basislinie sicher nicht überschritten zu werden, was wieder empirisch optimiert wird). Außerdem ist der CT-Wert bei der Corman-PCR tatsächlich gar nicht so entscheidend, da hier die vervielfältigte DNA nicht - wie in der Anfangszeit der qPCR üblich - einfach über die DNA-Menge (via interkalierender Farbstoffe) nachgewiesen wird, sondern (wie heute in diagnostischer qPCR üblich) mit einer spezifischen Sonde. Unspezifische PCR-Produkte, die bei hoher Zykluszahl entstehen können, sollten also auch kein (gutes) Signal ergeben. Positiv ist also eine PCR, die einen für das System realistischen CT-Wert und die erwartete Kurvenform ergibt - und das für zwei unabhängige Gene des Virus!

Punkt 6 "The PCR products have not been validated at the molecular level." ist eigentlich dank der spezifischen Primer, dem Nachweis per Sonde und dem Beleg des nicht-Nachweises von verwandten Viren mit dem gleichen System auch Unsinn.

Punkt 7 bemängelt die Kontrollen. Kontrollen sind im Corman-Paper angegeben.

Punkt 8 wiederholt, dass das Testprotokoll zu vage sei und es keine SOP (Standard Operating Procedure) gäbe. Aber eine SOP ist im allgemeinen laborspezifisch und muss das auch sein, da liegt die Pflicht also vor allem beim anwendenden Labor (siehe oben).

Punkt 9 behauptet ohne irgendeinen Beleg, dass wohl kein echtes Peer-Review stattgefunden hätte, was eigentlich Verleumdung ist, bei einem so vielfach reproduzierten Verfahren aber dann fast auch egal, denn inzwischen haben ja tausende Wissenschaftler „darauf geschaut“!

Punkt 10 unterstellt "conflicts of interest". Da wurde ein möglicher tatsächlich nachgetragen, das kann bei einer schnellen Veröffentlichung passieren (sollte natürlich nicht!), aber inwiefern Interessenskonflikte die Wissenschaft im Paper invalidieren, wird nicht wirklich begründet. Auch das wirkt eher wie ein Rufmordversuch.

Fassen wir zusammen, dann gibt es eigentlich nur zwei wirklich valide Kritikpunkte:

1. Primer und Protokoll sind nicht perfekt (sind sie nie).
2. Das Paper wurde sehr schnell begutachtet und die Autoren haben dazu einen Weg gewählt, wo sie Kontakte hatten. Das ist aber auch nicht unüblich und Fehlverhalten müsste immer noch nachgewiesen werden!

So... Ich könnte noch viel weiter ins Detail gehen, aber ganz ehrlich: Da haben wir doch alle besseres zu tun, oder? Sollte diese Einreichung publiziert werden, können wir vielleicht nochmal drüber reden. Bis dahin könnt ihr den Artikel gerne unter die Spamposts zurückspammen!
[close]
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6009 am: 5. Januar 2021, 17:29:47 »
Zitat
Nicht die Lockerungen sind angesichts der Grundrechte rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung der Maßnahmen.
Das war von Anfang an so.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6010 am: 5. Januar 2021, 18:30:01 »
Sollte so sein. Aber jetzt spricht man ja schon davon, es dürfe keine "Privilegien" für Geimpfte geben - wobei diese "Privilegien" nichts anderes wären als die Aufhebung der in diesen Fällen unnötigen Grundrechtseinschränkungen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6011 am: 5. Januar 2021, 18:56:17 »
Buxaktiv?

Schis.s inne Buxe, nix im Hirn, aber 'n dämlichen Hut aufm Kopp. Oder wie?  :think:






Zitat
05.01.2021, 15:30
Polizeieinsatz gegen Corona-Skeptiker in Buxtehude

   
Die Polizei setzt das Demo-Verbot durch

Demonstration der Corona-Skeptiker von der Stadt untersagt

Spoiler
Von Karsten Wisser

BUXTEHUDE. Während im Seniorenheim Amarita in Buxtehude 17 Bewohner an oder mit Corona gestorben sind, demonstrieren unweit davon die sogenannten Corona-Skeptiker gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Stadtverwaltung und Polizei wollen die bisher zugelassenen Versammlungen jetzt verhindern.

Die Verwaltung hatte den seit Monaten jeweils Montag stattfindenden Demonstrationszug - von den Corona-Skeptikern als Spaziergang deklariert – am Montag erstmals untersagt. Mit der Begründung, dass die gemachten Auflagen wie die Abstandsgebote und die Pflicht zum Tragen von Masken nicht eingehalten werden würden und die hohen Infektionsraten solche Veranstaltungen zu einem zu großen Risiko werden ließen. Auf dieser Basis hatte die Verwaltung auch schon eine Versammlung auf dem Petri-Platz am Freitag vor Weihnachten verboten (das TAGEBLATT berichtete).

Polizeieinsatz in der Altstadt
Deshalb kam es am Montagabend in der Buxtehuder Altstadt auch zu einem größeren Polizeieinsatz. Mehrere Polizeiwagen waren im Einsatz, um den „Spaziergang“ einer größeren Gruppe zu verhindern. Trotz des Verbots waren laut Angaben der Polizei rund 20 Corona-Skeptiker und Impfgegner vor Ort.

Die Polizei verhinderte zuerst den Zulauf zum Startort, dem Has‘-und-Igel-Brunnen in der Langen Straße, und begleitete im Anschluss die kleineren Gruppen bei ihrem Spaziergang. Die Teilnehmer nutzen dabei die Möglichkeit, sich mit fünf Personen aus zwei Haushalten zu treffen. Die eingesetzten Beamten sorgten aber dafür, dass auch während der „Spaziergänge“ die Corona-Regeln eingehalten wurden, so ein Polizeisprecher. Insgesamt nahm die Polizei zehnmal Personalien auf und sprach neun Ordnungswidrigkeiten aus. Die Beamten waren von 18.45 bis gegen 20.30 Uhr im Einsatz. Wie die Stadtverwaltung mit dem immer am Sonnabend stattfindenden Info-Stand in der Altstadt umgehen will, ist noch nicht klar, zumal bisher noch keine Anmeldung dafür vorliegt.

Verstöße gegen Corona-Regeln
Die von der Polizei offenbar festgestellten Verstöße gegen die Corona-Regeln am Montag könnten der Verwaltung bei einer Untersagung wohl zusätzliche Argumentationshilfe geben. Obwohl in der Buxtehuder Corona-Skeptiker-Gruppe mindestens ein Anwalt aktiv ist, gab es keinen Versuch, die Verbote auf dem Rechtsweg zu kippen. In der Vergangenheit war dies in anderen Orten zum Teil erfolgreich.

Versuche, mit der Gruppe in Kontakt zu treten und ihre Motivation zu erfragen, hatten bisher keinen Erfolg. Auf entsprechende Anfragen an das Organisationsteam der Gruppe Buxaktiv gab es keine Reaktionen. Allerdings gab es im öffentlichen Telegram-Kanal der Gruppe viele Reaktionen auf die TAGEBLATT-Berichterstattung – auch mit dem Hinweis, dass man sich für die Berichterstattung „verantworten“ müsse.
[close]
https://www.tageblatt.de/lokales/blaulicht_artikel,-Polizeieinsatz-gegen-Corona-Skeptiker-in-Buxtehude-_arid,1541512.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6012 am: 5. Januar 2021, 19:43:27 »
Covidi.oten und ihre Instrumentalisierung (oder sollte man sagen Missbrauch?) der/von Kinder/n.


Spoiler
Corona-Verharmloser: Vermeintlich im Namen der Kinder
Die "Eltern stehen auf"-Bewegung aus dem Umfeld der Querdenker gibt vor, für das Kindeswohl zu kämpfen – oft mit makaberen Aktionen und Falschinformationen.
Von Nicolas Wildschutz
5. Januar 2021, 18:25 Uhr 8 Kommentare

Es ist ein makaberes Bild, das Sebastian Stroh am 19. Oktober vor seiner Waldorfschule Filstal in Göppingen vorfindet. Stofftiere liegen auf dem Boden verteilt, ein Grablicht brennt. Auf die Glastür hat jemand eine Botschaft geschrieben: "Lehrer und Schulleitung haften persönlich für jedes im Unterricht umgefallene Kind. Wir jagen euch durch alle Gerichtssäle."

Stroh, Geschäftsführer der Schule, ruft den Hausmeister, der alles beseitigt. "Das war aufgebaut, als wenn jemand verstorben wäre", sagt Stroh heute, wenn man ihn am Telefon dazu befragt. Jüngere Schulkinder seien verängstigt gewesen, er habe sie beruhigen müssen.

Der Fall in Göppingen blieb nicht der einzige dieser Art. Seit etwa drei Monaten tauchen die Stofftiere immer wieder vor öffentlichen Gebäuden auf: In Sachsen vor dem Landtag. In Berlin, Hamburg, Nürnberg. Meist kritzeln die Urheber ihr Bekennerschreiben direkt mit Kreide auf den Boden, so auch in Göppingen: "Eltern stehen auf" stand da als Signatur. Dabei handelt es sich um eine Gruppe aus dem Umfeld der Querdenken-Bewegung, die wie diese die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie kritisiert. "Eltern stehen auf" gibt vor, besonders für Kinderrechte einzutreten.

Ob hinter der Stofftier-Aktion in Göppingen tatsächlich Mitglieder von "Eltern stehen auf" stecken, wollten Vertreterinnen der Gruppe gegenüber ZEIT ONLINE weder bestätigen noch dementieren. Eine Person aus dem Vorstand, die auch einen Telegram-Kanal der Bewegung betreibt, erklärte sich zunächst zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zu einem Telefonat bereit. Doch an dem verabredeten Tag ging keine der beiden Aktivistinnen ans Telefon, mehrfache Nachfragen blieben unbeantwortet.

Über die offenen und geschlossenen Gruppen der Bewegung auf Facebook und Telegram lässt sich trotzdem ein Eindruck davon gewinnen, wie besorgte Mütter und Väter durch "Eltern stehen auf" radikalisiert werden. Im Glauben, sich für das Wohl ihrer Kinder einzusetzen, verlassen sich viele auf Falschinformationen aus rechten und rechtsextremen Quellen. Einige versuchen sogar, ihre Kinder aus der Schule abzumelden. Die Administratorinnen der Gruppen tolerieren die Verbreitung rechtsextremer Inhalte.

Wer in die Parallelwelt namens "Eltern stehen auf > Wir vertreten die Stimmen unserer Kinder" eintreten will, muss zunächst eine Art Test absolvieren. "Sind Sie gegen Masken für Kinder?", lautet die erste Frage. "Sind Sie gegen diese neue Normalität?", die zweite. Und wer auch die dritte Frage mit Ja beantwortet, hat gute Chancen, Teil der Community zu werden: "Würden Sie sich als impfkritisch bezeichnen?"

Hinter dem Test wartet eine geschlossene Facebookgruppe von mehr als 30.000 Mitgliedern, darunter auch vier Abgeordnete der AfD: Einer davon ist Petr Byston, der bereits vielfach durch seine Unterstützung der Querdenker aufgefallen ist und dessen Büro half, am 18. November eine Störerin aus dem Umfeld der Corona-Verharmloser in den Bundestag einzuschleusen. Außerdem Karsten Hilse, Ulrich Oehme und Robby Schlund, die ebenfalls Querdenken unterstützen. Schlund hielt etwa auf einer Demo im August in Berlin zwei Schilder hoch, auf denen der Virologe Christian Drosten und der SPD-Politiker Karl Lauterbach in Sträflingskleidung zu sehen waren. Darunter stand "schuldig".

Die AfD-Abgeordneten posten in der geschlossenen Facebookgruppe offenbar nicht. Andere Mitglieder, meist anscheinend Mütter und Väter, beschweren sich dort umso freimütiger über die Maßnahmen an den Schulen ihrer Kinder. Und sie bestärken sich gegenseitig in wichtigen Lebensentscheidungen. Eine Mutter beispielsweise teilt in der Gruppe einen Brief vom Jugendamt: Das Amt lädt sie zu einem Gespräch ein, geht daraus hervor – es bestehe Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Der Grund: Sie wollte ihre Tochter von der Schule nehmen, um sie vor dem Tragen einer Schutzmaske zu bewahren. "Es ist wirklich nicht mehr witzig, was mit Eltern gemacht wird, die nicht mit allem einverstanden sind und sich wehren", schreibt sie in Bezug auf den Brief vom Jugendamt in die Gruppe. "Jede einzelne Stelle, egal ob Schule, Gesundheitsamt oder Psychiater, alle arbeiten sie aktuell gegen die Kinder."

Die anderen Eltern bestärken sie in ihrer Empörung. Und sie raten ihr, mit noch mehr Energie gegen die Schule vorzugehen: Sie solle sich an einen Anwalt wenden – eine beliebte Strategie im Querdenken-Milieu. Ein Anwaltskollektiv namens "Masken-Task-Force" unterstützt die Bewegung dabei. Zwar sind alle Versuche, etwa die Maskenpflicht juristisch zu kippen, bislang gescheitert. Doch die Anwaltsschreiben kosten die Gegenseite Zeit und Energie.

Wie die Bewegung offenbar gezielt auch das Verhalten von Kindern und Jugendlichen mittels Falschinformationen beeinflussen will, zeigt sich in einer weiteren Aktion, die vor allem in Ortsgruppen auf dem Messenger-Dienst Telegram geplant wird: Dort verabreden sich Mitglieder, um Flyer mit Desinformation über das Coronavirus vor Schulen zu verteilen. Mehrere Landesministerien für Bildung erklärten gegenüber ZEIT ONLINE, dass in ihrem Bundesland Personen im Umfeld von Schulen solche Flyer verteilt haben. Auf ihrer Internetseite hat die "Eltern stehen auf"-Bewegung entsprechende Vorlagen hochgeladen. "Ein positiver PCR-Test ist KEIN Infektionsnachweis und zeigt nicht, ob man infiziert oder ansteckend ist!", heißt es da zum Beispiel fälschlicherweise über die Verlässlichkeit der Testungen. Die Masken könnten "zu psychischen und physischen Schädigungen" führen, behauptet ein weiterer Flyer irreführend. Das neueste Flugblatt ruft den Leser dazu auf, sich kritisch in den Kanälen von "Eltern stehen auf" mit der Covid-19-Impfung auseinanderzusetzen. Dort wiederum verlinken Mitglieder neurechte und rechtsextreme Internetseiten als Quellen, etwa das Compact-Magazin, das vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wird. Oder die Epoch Times, ein beliebtes Medium bei AfD-Anhängern und Neurechten. Auch Verschwörungsideologisches teilen die Mitglieder in den Gruppen und Kanälen, darunter die QAnon-Erzählung, nach der Eliten aus dem Blut von Kindern eine verjüngende Substanz abschöpfen würden.

Eines der wichtigsten Themen aber ist ein von den Mitgliedern befürchteter "Impfzwang" – und das, obwohl die Bundesregierung mehrfach wiederholte, dass es keine Impfpflicht in Deutschland geben werde. In Videos widersprechen Personen, die sich als Experten ausgeben, den wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Impfstoff. Stattdessen behaupten sie, er könne äußerst gefährliche Nebenwirkungen haben.

Die Administratoren tolerieren diese Inhalte, wie ein Vorfall vom August zeigt. Ein Mitglied beschwerte sich im Haupt-Telegramkanal der Bewegung: Er wolle nicht in Gruppen sein, in denen Verschwörungserzählungen wie QAnon verbreitet werden. Einige Mitglieder warfen ihm daraufhin fehlende Toleranz vor. "Ich halte auch von manchem persönlich nichts, finde es dennoch gut, wenn wenigstens aufgestanden wird", sagt ein Mitglied. An QAnon sei "was Reales und was Wahres dran", schreibt eine weitere Person. Irgendwann mischte sich ein Administrator ein, der auch zu den Gründungsmitgliedern von "Eltern stehen auf" gehört. Die Organisation stehe für "Toleranz und wertschätzenden und respektvollen Umgang". Er wolle nicht dem Verdacht anheimfallen, dass etwas "zensuriert" werde. "Jeder kann frei seine Meinung äußern", schrieb der Administrator. Bis zu den Grenzen der Strafbarkeit, so könnte man diese Antwort auch interpretieren, können und sollen Mitglieder der Bewegung in den Gruppen also ihre Möglichkeiten ausreizen.

Wie schwer es ist, Einzelne aus dem Umfeld der Bewegung strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, hat Sebastian Stroh erfahren, der Geschäftsführer der Waldorfschule in Göppingen. Zunächst, sagt er, habe er Anzeige erstatten wollen – wegen der Grablichter, der Stofftiere, der unheimlichen Botschaft an der Glastür seiner Schule. Doch die Polizei wies ihn darauf hin, dass keine Sachbeschädigung vorliege. Die Kreide und die Botschaft an der Tür waren abwaschbar. Der Rest ließ sich leicht wegräumen. Die Täter waren offenbar vorsichtig vorgegangen. "Die wissen genau, wie weit sie gehen können", sagt Stroh.
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https://www.zeit.de/gesellschaft/2021-01/corona-verharmloser-querdenker-eltern-stehen-auf-kindeswohl-impfung-afd/seite-2
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6014 am: 6. Januar 2021, 00:02:33 »
Ob das Urlaubsgeld einen Krankentransport über 300 Kilometer hergibt?

https://www.srf.ch/news/schweiz/2500-franken-fuer-62-kilometer-horrende-preise-fuer-ambulanzfahrt
(aus "Kassensturz" vom 27.02.2018)
 
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