In Deutschland ist das wohl vollständig freiwillig.
Da muss ich widersprechen. Die Fortbildungspflicht ist in § 95d SGB V für Vertragsärzte geregelt. Man muss in 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte erwerben. 1 Stunde Präsenzfortbildung entspricht dabei einem Punkt, für Online-Fortbildungen gelten abweichende Bepunktungen. Für Fachärzte im Krankenhaus gilt analog: 150 Punkte in drei Jahren.
Wer den Nachweis nicht erbringt, wird zunächst ermahnt, dann wird ggf. das Honorar gekürzt. Es gibt auch Regeln, wieviele Punkte aus dem eigenen Fachgebiet kommen müssen.
Bei "Privatärzten" greift keine der beiden Regeln.
Zeitraum und Umfang der Fortbildungsverpflichtungen sind für alle gleich, egal ob Vertragsärzte (sowie deren angestellte Ärzte), angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums, ermächtigte Ärzte im Sinne des § 116 SGB V (Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte) sowie in einem Krankenhaus angestellte Fachärzte.
Von einem 3-Jahres-Modus für Ärzte im KH habe ich noch nichts gehört. Steht auch so im aktuellen G-BA Beschluss zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte aus dem Juli 2020
250 Punkte in einem Zyklus von 5 Jahren, 150 davon fachgebietsspezifisch. Nach Gehalts/Honorarkürzungen von 10 bzw. 25 % (ab dem 5. Quartal der Überschreitung) und dem Ablauf festgesetzter Fristen zur Nachholung, wird der Entzug der Kassen-Zulassung beantragt.
Daneben drohen auch allen anderen Ärzten, die üblichen berufsrechtlichen Sanktionen wie Verwarnungen, Verweise oder Geldbußen. Bis hin zur Untersagung der Ausübung bestimmter ärztlicher Tätigkeiten.
Es existieren eine ganze Reihe von Fortbildungsmöglichkeiten, außer Präsenzschulungen und E-Learning.
Veröffentlichungen in Printmedien, Hospitationen, Vorträge, Kongresse, Selbststudium. Es existieren Maximal-Punktzahlen in bestimmten Gruppen.
Spoiler
Kategorie A Vortrag und Diskussion:
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit
1 Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle pro Fortbildungsmaßnahme
Kategorie B Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland, welche nicht von anderen Kategorien erfasst werden:
3 Punkte pro ½ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag
Kategorie C Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Peer Review, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit, Supervision, Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen, praktische Übungen):
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit
1 Zusatzpunkt pro Maßnahme bis zu 4 Stunden/höchstens 2 Zusatzpunkte pro Tag
1 weiterer Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle pro Fortbildungsmaßnahme
Kategorie D Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version mit nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form:
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei bestandener Lernerfolgskontrolle
Kategorie E Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel:
Innerhalb dieser Kategorie werden höchstens 50 Punkte für fünf Jahre anerkannt.
Kategorie F Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge, Autorentätigkeit: 5 Punkte pro wissenschaftliche Veröffentlichung, Referententätigkeit/Qualitätszirkelmoderation/wissenschaftliche Leitung: 1 Punkt pro Beitrag, z. B. Poster/Vortrag, unbenommen der Punkte für die persönliche Teilnahme.
Die maximale Punktzahl in dieser Kategorie beträgt 50 Punkte in fünf Jahren.
Kategorie G Hospitationen:
1 Punkt pro Stunde, höchstens 8 Punkte pro Tag
Kategorie H Curricular vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curricularen Fortbildungsmaßnahmen,
Inhalte von Weiterbildungskursen, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Inhalte von Zusatzstudiengängen:
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit
Kategorie I Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme mit nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler
bzw. schriftlicher Form:
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit
1 Zusatzpunkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei vollständiger Erfüllung der qualitätssteigernden Kriterien eLearning der Bundesärztekammer
Kategorie K Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahme in Form einer inhaltlich und didaktisch miteinander verzahnten Kombination aus tutoriell unterstützten Online-Lernmodulen und Präsenzveranstaltungen:
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit
1 Zusatzpunkt pro 45-minütiger eLearning-Fortbildungseinheit bei vollständiger Erfüllung der qualitätssteigernden Kriterien eLearning der Bundesärztekammer
5 Jahre pro Zyklus hört sich lange an.
Ich habe dennoch oft Mühe und muss mich ranhalten/zusammenreißen. Einiges geben Arbeitgeber vor, anderes muss ich selbst zusammenstellen.
Bin froh, wenn das alles mal vorbei ist. Der Biss lässt nach.