Da haben die BLÖD und Lindner ja vorbildlich zusammengearbeitet! 👍
Lindner for Kanzler!
Mir ist leider ein völliges Rätsel, was dieser merkwürdige "Volksverpetzer" da wieder debunked haben will:
1. Lauterbach hat gesagt: "Die Unverletzbarkeit der Wohnung darf kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein". Lindner hat zitiert: "Die Unverletzbarkeit der Wohnung darf kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein." Das Zitat ist damit völlig korrekt. Es gibt das Gesagte und das Gemeinte wieder.
2 Eine andere Frage ist, wer Recht hat. Sascha Lobo heute auf SPON über den Satz von Lauterbach:
Ein aktuelles Beispiel stammt von Karl Lauterbach, omnipräsenter Corona-Erklärer, der zum allergrößten Teil einen guten und wichtigen Job als Aufklärer wider die pandemische Ratlosigkeit macht. Nun aber hat er ernsthaft vorgeschlagen, die Unverletzlichkeit der Wohnung für Corona-Kontrollen aufzuweichen oder gar auszusetzen. Auch wenn er mittlerweile versucht, das wieder einzufangen und sich offenbar missverstanden fühlt: Solche und ähnliche grundrechtlich außerordentlich fragwürdigen Ansätze können regelrecht als Brandbeschleuniger der Radikalisierung funktionieren - weil sie ihrerseits radikal sind. Lauterbachs Äußerung steht im Prinzip für die Aufkündigung der Abwägung, welche Maßnahmen angemessen sind und welche nicht.
Das kann man so sehen. Auf der anderen Seite sind Durchbrechungen des Schutzes der Wohnung nach Art. 13 Abs. 7 GG grundsätzlich zulässig, die daran anknüpfenden Regelungen des IfSG lassen eine Intervention etwa zur Intervention bei Verstößen gegen Corona-Bestimmungen allerdings nicht ohne Weiteres zu. Es bleibt das allgemeine Polizeirecht, das ebenfalls den Schutz der Wohnung einschränkt. Ob dieses Normen ein Eindringen in die Wohnung in den genannten Fällen ermöglichen, ist eine Frage des jeweiligen Landesrechts. In Berlin ist das zB eher nicht der Fall (vgl. § 36 ASOG). Entsprechende Regelungen wären aber grundsätzlich möglich.
3. Letztlich läuft die These Lauterbachs daher auf den Wunsch nach einer Änderung des geltenden Rechts hinaus, die verfassungsrechtlich mE möglich ist, die man aber nicht gut finden muss. Lindner findet die Idee nicht gut (was ebenfalls zulässig ist) und hat Lauterbach korrekt zitiert, Lauterbach hat sein Anliegen juristisch unpräzise formuliert, er ist aber Arzt und Epidemiologe, nicht Jurist.
Also: Beide Positionen sind vertretbar. Man kann sie diskutieren, man muss und sollte sie aber nicht skandalisieren. Weder in die eine noch in die andere Richtung.