Ich begrüße den Vorstoß. Kann sein, dass die Gerichte Dir recht geben, aber es geht hier durchaus um das Wesentliche.
Das führt zum Kern: Wenn es um staatliche Maßnahmen im politischen Bereich wie insbesondere Versammlungsverbote geht, halte ich im Ausgangspunkt daran fest, dass der Staat als neutraler Akteur sich einer Bewertung und damit auch einer Verknüpfung von Rechtsfolgen mit einer Bewertung des Anliegens der Demonstrierenden zu enthalten hat, soweit es dafür nicht (sehr ausnahmsweise) eine eigene Rechtsgrundlage gibt. Wenn ein Verein sich gegen die fdGO richtet, kann er in einem formalisierten Verfahren nach dem Vereinsgesetz verboten werden (funktioniert auch bei losen Zusammenschlüssen, vgl. "linksunten indymedia"); das Gleiche gilt für Parteien. Jenseits dieser Fälle hat der Staat sich einer Bewertung auch der Verfassungswidrigkeit grundsätzlich zu enthalten (Verwerfungsmonopol des BVerfG). Man kann daher auch eine NPD-Demo nicht deshalb verbieten, weil die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Ein Staat, der hier anfängt zu differenzieren, macht Grundrechte zum Spielball von Opportunitätserwägungen.
Ich halte dieses Demo-Verbot für richtig, weil die Demonstrierenden andererseits noch nicht gelernt haben, dass Regeln im Rechtsstaat für alle gelten und deshalb auch von denen zu beachten sind, die von deren Sinnhaftigkeit nicht überzeugt sind. Die Infektionswahrscheinlichkeit im Freien mag niedrig sein - aber wenn Tausende zusammenkommen, sind nicht offensichtlich unverhältnismäßige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Wenn diese ankündigungs- oder erfahrungsgemäß ignoriert werden, fällt mir auch kein milderes Mittel als ein Verbot ein. Wenn der Innensenator aber ein konsequentes Vorgehen der Polizei ankündigt, damit Berlin nicht "als Bühne für Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird", liegt mE ein grundsätzliches Missverständnis über die Rolle des Staates im Meinungskampf vor.
Nachtrag: Sowohl Polenz als auch Kühnert haben daher mE Recht: