Passend dazu auch:
Die Teilnehmer der Studie in Halle dürfen sich freuen.
Wollten die Macher der Studie denn vor der Teilnahme explizit ein negatives Testergebnis nachgewiesen haben? Und wenn ja, haben sie bei ihr als D-Promi da eine Ausnahme gemacht?
Die Ballermann-Sängerin ist eine der 1800 Probandinnen und Probanden, die sich bereits für die von Forschern der Uni Halle durchgeführte Konzert-Simulation am 22. August registriert haben. Insgesamt 4000 Menschen werden dafür gesucht.
„Ich kann nicht verstehen, dass manche besorgt sind, sie könnten sich dort anstecken“, sagt sie zu BILD.
Muß man erstmal so stehen lassen, weil ein Setting, welches die Teilnehmer offenbar gefährdet hätte, zumindest grob fahrlässig gewesen wäre und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen müßte. Die Frage ist nur, ob die Müller den Vorgaben der Veranstalter vorsätzlich zuwidergehandelt und sich oder andere deswegen angesteckt hat.
Im Übrigen kann sie ja gerne auf die Bühne zurück - Youtube machts möglich.
Ein RA aus Berlin, angeblich als Lehrbeauftragter unterwegs, will eine Schadensersatzklage führen
https://www.corona-schadensersatzklage.de/
Wieso "angeblich"? Lehraufträge (von wem auch immer) müssen nicht zwangsläufig Rechtsthemen zum Gegenstand haben. Daß letzteres bei ihm schon einmal vorgekommen sei, will er in der Formulierung
"... und als Lehrbeauftragter auch in der juristischen Ausbildung engagiert" durch das Wort "auch" zum Ausdruck bringen. Ich würde freilich erwarten, daß es sich dann tatsächlich um eine juristische Ausbildungsveranstaltung gehandelt habe und nicht um Pausen-Smalltalk zum Zwecke der Mandatsgewinnung. Der Anlaß war aber wohl doch nicht so spektakulär, daß er sich damit nicht blamieren würde.
Öffentlich um Mandate für Prozesse mit überschaubaren Erfolgsaussichten unter dem Aspekt zu betteln, daß anwaltliche Tätigkeit auf Erfolgsbasis unzulässig ist (§21 BORA), erinnert woran?
Spoiler
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Witz liegt eben im Wort "rechtswidrig".
Der DAV sagt eben nicht ohne Grund, daß Vorstellung limousinefahrender Anwälte kurz nach der Zulassung der Vergangenheit angehörten.