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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1501027 mal)

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Offline klingsor3

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3525 am: 26. August 2020, 13:11:02 »
Branko Basic schiesst gegen Carsten Jahn, weil der für die "BRD" arbeitet.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Offline califix

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3526 am: 26. August 2020, 13:30:12 »
"Deeskaltionsteams" für Presseberichterstatter, die sich dazu auch noch vorher "akkreditieren" lassen sollen ist ja schon ein Angriff auf die Pressefreiheit erster Klasse. Wenn die dann zur Einschüchterung der Journalisten gleich noch eine "anwaltliche Begleitung" bekommen, dann kann man davon ausgehen, dass die Anmelder der Demonstration gleich in mehrfacher Hinsicht die von ihnen in Anspruch genommenen Freiheitsrechte unseres Grundgesetzes anderen bewusst vorenthalten wollen.
Für die Querköppe zum Mitschreiben; wir habe Pressefreiheit! Ihr habt einem Jounalisten gar nix zu sagen! Eure Ordner sollen die Auflagen überwachen und für deren Einhaltung sorgen, die haben kein Hausrecht und keine Polizeigewalt. Und Eure Anwälte haben ebenfalls nix zu melden. Bei einer öffentlichen Veranstaltung können Jounalisten filmen und Interwiews machen, ohne dass Ihr das beanstanden könnt.
Wer Beschwerden hat, geht zur Polizei und die klärt das, sonst niemand.

Den Behörden dürfte genug Spielraum bleiben, Auflagen zu verfügen und die auch strafbewehrt durchzusetzen bzw. den Spuk aufzulösen, wenn diese Auflagen nicht eingehalten werden.
Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl dürfte angesichts des Infektionsgeschehens schon einmal zulässig sein und auch einer höchstrichterlichen Überprüfung standhalten. Auch weitere zeitliche und räumliche Auflagen sind möglich, sollte tatsächlich die Untersagung noch gekippt werden.
Notfalls wäre der Gesetzgeber in der Pflicht, hier für klare Verhältnisse in der Zukunft zu sorgen. Immer noch geht alle Macht vom Volk aus und nicht von ein paar Hanseln, die meinen Gesetze zu missachten und die Regeln zu brechen beschere ihnen Macht und sowas wie Legalität.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3527 am: 26. August 2020, 13:32:49 »


Ralf Ludwig mit einem ersten juristischen Statement: "Verbot mit der Gesinnung begründet." Weitere Stellungnahme auf dem Klagepaten-Kanal in einer Stunde. Wir erfahren, dass sämtliche von Querdenken 711 angemeldeten Versammlungen verboten sind.


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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3528 am: 26. August 2020, 13:57:48 »
Ballweg hat schon mal eine 4-seitige Presseerklärung verfasst und lässt sie verteilen.

Die Kommentare unter dem Video sind schon jetzt höchst interessant. Mal ein paar Beispiele:

Zitat
KHLI
vor 17 Minuten
Die Regierung muss gestürzt werden, aber schnell

Zitat
Lummer land
vor 46 Minuten
Falls all Eure Bemühungen nicht Fruchten haben wir ja noch:
Art 20 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Danke und Gottes Segen!

Zitat
A Harms
vor 24 Minuten
Der Staat schafft sich mit dieser Entscheidung ab. Die Regierung setzt das Grundgesetz außer Kraft. Somit haben die Stabschefs der Streitkräfte die Pflicht die Demokratie
in diesem Land wieder herzustellen.

Zitat
european winter
vor 32 Minuten
Wow, gleichzeitig die Regierungskritiker in Belarus demokratisch unterstützen und im eigenen Land die Regierungskritiker diktatorisch unterdrücken! Bravo regierende Eliten in der BRD!

Zitat
Dorota Ziob
vor 12 Minuten
Herr Ludwigs, das sind keine Verbotsbescheide. Das ist die offizielle Eröffnung der Demo gegen dem historischen Unsinn.
Nur die reine Vorstellung, wie sie da oben vor Wut kochen, tut mir so unendlich gut.

Susanne Papendieck
vor 4 Minuten
Schluss mit anmelden,was soll der scheiß?

Jens M
vor 9 Minuten
Bringt alle Mistgabeln und Fackeln mit

Zitat
Maitai Roa Ae
vor 4 Minuten
Friedensvertrag und vor die Botschaften - WIR SIND DIE SOUVERÄNEN! Und wir sind auf gar keinen Fall das blöde Volk! Nennt euch Souveräne - wir sind alle DIE Souveränen!!! Nicht... blödes BRD Volk!

MsLandser
vor 4 Minuten
NICHT einmal Gott kann uns STOPPEN . und das ist FAKT .


"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline klingsor3

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3529 am: 26. August 2020, 14:27:04 »
Die ersten Deppen gießen schon Öl ins Feuer wie der Janich zum Beispiel.

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3530 am: 26. August 2020, 14:30:05 »
Next please

Edith sagt: Miri wurde schon gelöscht

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3531 am: 26. August 2020, 15:41:12 »
Der Berliner Innensenator: "Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen".

https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.980587.php

Auch wenn das in der Sache richtig ist: Eine solche Äußerung muss er sich als Innensenator verkneifen. Das ist eine Steilvorlage für die Schwurbler. Eine Klage gegen diese Äußerung stößt allenfalls insofern auf ein (prozessuales) Problem, als die in Rede stehende Demo verboten wurde. Ansonsten ist eine solche Äußerung eines Vertreters einer Landesregierung eine unzulässige Einmischung in den Meinungskampf und illegal. Eine dagegen gerichtete Feststellungsklage eines/r der Organisator*innen wäre vermutlich ein Selbstläufer.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3532 am: 26. August 2020, 16:08:56 »
Livestream von Ralf Ludwig, Kirsten König und noch einer Nase



Viel Rumgeiere und Spitzfindigkeiten. Zum Beispiel sei ja ein Abstand gar nicht beauflagt gewesen, es gab nur einen Hinweis auf die Berliner Corona-Verordnung. Und bei der Mund-Nasen-Bedeckung galt dies nicht für Personen, die einen Ausnahmetatbestand erfüllen. Die Polizei hätte aber am 1.8. niemanden kontrolliert, ob diese wirklich eine Maske tragen müssten.

Ralf erzählt weiter, dass sie derzeit gegen das Land Berlin (er sagt Stadt) klagt auf Feststellung, dass die Auflösung am 1.8. rechtswidrig war. Sie sind doch so bemüht, sich an alle Maßnahmen zu halten.Aber in Berlin wären die Abstandsregeln zu unbestimmt. Ralf fragt, warum es Kooperationsgespräche gab, wenn doch die Polizei der Meinung ist, dass sich die Querdeppen eh nicht an die Regeln halten. Politische Anweisung, Mimimi.

Die Aussage, dass am 1.8. niemand festgestellt wurde, der sich nicht an die Regeln gehalten hätte, finde ich schon ziemlich frech.

Ein weiteres Argument der Polizei ist, dass mehr als die angemeldeten Personen teilnehmen werden und die Fläche dann nicht reicht. Ralf fängt wieder damit an, dass es gar keine Pflicht gäbe, eine Mund-Nasen-Bdeckung unter freiem Himmel zu tragen. Die Polizei schreibt im Bescheid von 30.000 Teilnehmern am 1.8.

Ralf hält sich für ganz schlau und argumentiert, dass die Abstände ja diesmal besser werden, weil es sind weniger Teilnehmer angemeldet für den 29.8. als am 1.8. da waren.  :facepalm: Mitseinen Deeskalations-Teams kommt er auch wieder um die Ecke. 50 Anwälte sollen am 29.8. vor Ort sein, 900 Ordner und 100 psychologisch geschulten Personen. Ralf rechnet damit, dass sie bereits beim OVG Erfolg haben werden.

Sie wollen (natürlich) vor dem Verwaltungsgericht erörtern, ob die steigenden Fallzahlen nicht an den steigenden Testzahlen liegen. Die verletzten Polizisten vom 1.8. wären unter ihren Masken kolabiert, die Doofen haben denen sogar geholfen. Zum Abschluss noch das Stohmann-Argument mit dem Außenminister und Belarus.

« Letzte Änderung: 26. August 2020, 16:45:47 von Gerichtsreporter »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3533 am: 26. August 2020, 16:39:22 »
Eine solche Äußerung muss er sich als Innensenator verkneifen. Das ist eine Steilvorlage für die Schwurbler. Eine Klage gegen diese Äußerung stößt allenfalls insofern auf ein (prozessuales) Problem, als die in Rede stehende Demo verboten wurde. Ansonsten ist eine solche Äußerung eines Vertreters einer Landesregierung eine unzulässige Einmischung in den Meinungskampf und illegal. Eine dagegen gerichtete Feststellungsklage eines/r der Organisator*innen wäre vermutlich ein Selbstläufer.

Nein, ein Minister oder Senator ist kein politischer Eunuch. Regierungsmitglieder dürfen gegen ihre Politik gerichtete Angriffe öffentlich zurückzuweisen; dabei müssen sie lediglich die gebotene Sachlichkeit zu wahren.

Da sehe ich hier kein Problem.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Gelehrsamer

 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3535 am: 26. August 2020, 16:46:02 »
Die verlinkte Entscheidung betrifft aber Aufrufe eines Oberbürgermeisters, welche weit über die hier fragliche Äußerung von Geisel hinausging.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3536 am: 26. August 2020, 16:59:14 »
Die verlinkte Entscheidung betrifft aber Aufrufe eines Oberbürgermeisters, welche weit über die hier fragliche Äußerung von Geisel hinausging.

Das sehe ich anders: Die Aufforderung, dass sich "Demokratinnen und Demokraten" von den Veranstaltern "abgrenzen" sollen, ist eine versuchte Einflussnahme auf den Meinungsbildungsprozess, der grundsätzlich "staatsfrei" zu bleiben hat. Das BVerwG (Rn. 28 f.):

Spoiler
28 Staatliche Amtsträger unterstehen jedoch nicht allein dem Rechtsstaatsgebot, sondern auch dem Demokratieprinzip. Die freie Bildung der öffentlichen Meinung ist Ausdruck des demokratischen Staatswesens (Art. 20 Abs. 1 GG), in dem sich die Willensbildung des Volkes frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich "staatsfrei" vollzieht. Der Willensbildungsprozess im demokratischen Gemeinwesen muss sich vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Juli 1966 - 2 BvF 1/65 - BVerfGE 20, 56 <98 f.>; Beschlüsse vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233, 341/81 - BVerfGE 69, 315 <346> und vom 4. Juli 2012 - 2 BvC 1, 2/11 - BVerfGE 132, 39 <50>). Einem Amtsträger in Wahrnehmung seiner hoheitlichen Funktion ist deshalb eine lenkende oder steuernde Einflussnahme auf den politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung verwehrt. Dies findet seinen Niederschlag auch darin, dass Äußerungen eines Amtsträgers, der sich in Wahrnehmung seiner hoheitlichen Funktion am politischen Meinungskampf beteiligt, nicht demselben Maßstab unterliegen, der bei Meinungsäußerungen von Bürgern untereinander anzulegen ist. Während sich der Bürger auf die Wahrnehmung seines Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) stützen kann, ist dem Staat die Berufung auf Art. 5 Abs. 1 GG gegenüber seinen Bürgern verwehrt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 1996 - 8 B 33.96 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 133 S. 5). Art. 5 GG garantiert die freie Bildung der öffentlichen Meinung und will den Kommunikationsprozess im Interesse der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sichern (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 - BVerfGE 57, 295 <319>; Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 <32>). Damit ist eine lenkende Einflussnahme des Staates unvereinbar.

29 Auch dies führt wieder auf das Sachlichkeitsgebot zurück, das damit auch eine spezifisch demokratische Komponente besitzt. Demokratie lebt vom Austausch sachlicher Argumente; sie zielt auf eine vernunftgeleitete Sorge um das gemeine Wohl. Ein Amtswalter, der am politischen Diskurs teilnimmt, hat deshalb seine Äußerungen an dem Gebot eines rationalen und sachlichen Diskurses auszurichten. Das schließt eine Meinungskundgabe durch symbolische Handlungen nicht aus, fordert aber den Austausch rationaler Argumente, die die Ebene argumentativer Auseinandersetzung nicht verlassen. Staatliche Amtsträger dürfen ferner in der öffentlichen Diskussion Vertreter anderer Meinungen weder ausgrenzen noch gezielt diskreditieren, solange deren Positionen die für alle geltenden rechtlichen Grenzen nicht überschreiten, namentlich nicht die allgemeinen Strafgesetze verletzen. Nur so kann die Integrationsfunktion des Staates sichergestellt werden, die ebenfalls im Demokratieprinzip wurzelt.
[close]

Anders gewendet: Es ist auch Aufgabe der Obrigkeit, die Bevölkerung zu informieren und dabei auch auf unerwünschte oder gefährliche Entwicklungen hinzuweisen. Man darf daher Geschwurbel auch als Staatsorgan Geschwurbel nennen. Darüber geht die hier in Rede stehende Äußerung aber weit hinaus. Ich würde dem Innensenator ja in der Sache (weitgehend) zustimmen, aber als Senator steht ihm die hier in Rede stehende Wertung nebst Äußerung einer Erwartung an das Verhalten von Demokratinnen und Demokraten schlechterdings nicht zu.
 
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3537 am: 26. August 2020, 17:15:44 »
Da verstehe ich "abgrenzen" anders als Du. Der Innensenator ruft dazu auf, sich von verbotenen Demos fernzuhalten, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen.

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3538 am: 26. August 2020, 17:22:14 »
Da verstehe ich "abgrenzen" anders als Du. Der Innensenator ruft dazu auf, sich von verbotenen Demos fernzuhalten, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen.

Nice try, Hihihihihihi....
 
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Online SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3539 am: 26. August 2020, 17:23:14 »
Trefft ihr euch zum White-Collar-Boxing im 2. UG?  ;D
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