Die Unfähigkeit, auf der Demo die Hygieneauflagen durchzusetzen war nach meinem Eindruck eher der Wille, diese Maßnahmen mit Wort und Tat abzulehnen, anstelle Unfähigkeit wäre Unwilligkeit also noch eine vorsichtige Formulierung.
Die Frage ist, ob eine Veranstaltung dann noch genehmigt werden muss, wenn von vorneherein klar ist, dass wesentliche Auflagen überwiegend oder gar nicht eingehalten werden, wobei die Nichteinhaltung ja durchaus zur Gefährdung der Gesundheit Dritter führen kann.
Die Behörden sollten nach meiner Einschätzung schon mal eine Liste von Auflagen vorbereiten und auch gleich einen Katalog von Maßnahmen, diese auch durchzusetzen, Fehlverhalten zu sanktionieren und notfalls den Spuk auch mit Polizeigewalt aufzulösen.
Erst wenn sich dann einige Hardcore-Maskenverweigerer einen Nachmittag in Polizeigewahrsam, ein halbes Dutzend Strafanzeigen mit späteren Strafbefehlen und gerne auch Vollstreckungsmaßnahmen einfangen, wird sich etwas ändern.
So lange man die folgenlos rumbrüllen lässt, kehrt da keine Einsicht ein.
Ich hoffe, die Bahn und die Bundespolizei haben sich auf die An- und Abreise entsprechend vorbereitet und zeigen da auch gleich klare Kante.
Ganz übel wäre es, wenn die Demo doch zugelassen wird und die Behörden dann unvorbereitet sind und hilflos dem Treiben zuschauen.