Damit sie die Möglichkeiten auf einer Skala von 0 bis 100 auch abschließend beschrieben: 0, 100 oder irgendwas dazwischen.
Hier liegt die Wahrscheinlichkeit, dass 0 rauskommt, allerdings bei 100.
Sehe ich aus meiner laienhaften Position genauso, aber Du hast das wiedermal sehr schön ausgedrückt!
Meine Einschätzung ist - kurz gesagt: Art 1 GG schlägt Art 2, die Maßnahmen sind a) erforderlich und b) angemessen.
Ganz ohne Ironie: ich finde den 17 Regierungen ist hier in kurzer Zeit ein großes Kunststück gelungen: die Kontakte werden auf ein Minimum begrenzt. Dabei sind nötige Sachen wie Einkaufen, zum Arzt gehen, mit dem Hund Gassi gehen und sogar Spaziergänge an der Sonne möglich (was Prof Drosten sogar sehr empfiehlt, in der Sonne produziert der Körper Vit. D und die Laune steigt, beides mildert zumindest die Symptome, sollte man doch noch die Krone bekommen).
Eine Ausgangssperre, die so viele herbeiphantasiert haben, gibt es nicht, weil sie zum einen rechtlich sehr heikel wäre, zum anderen aber gar nicht nötig ist. „Wer rausgeht, wird erschossen“ wurde die Woche woanders praktiziert, kommt aber nicht so gut an.
Allerdings kann ich - ohne, daß ich eine anmelden möchte, es verstehen, wenn jemand findet, das Verhältnis zum Demonstrationsrecht müsse geklärt werden.
Immerhin wird uns dieses Recht nicht gnädig von der Regierung gewährt, sondern wir haben es einfach, weswegen Demos nicht genehmigt, sondern einfach nur angemeldet werden (was leider im Normalbetrieb dazu führt, Nazi-Aufmärsche nicht verbieten zu können).
Es ist also nachzuvollziehen - Achtung! völlig wildes und realitätsfernes Beispiel! - wenn Gelbe Westen-Enten oder Gelbwestenenten, sagen wir: vor der amerikanischen Botschaft in Berlin demonstrieren wollten und dabei einen Abstand von 2 m einhielten, dies aber nicht dürfen. Also, das Demonstrieren, nicht das Abstand einhalten.
Oder wenn Hessen zwar Spaziergänge in Parks erlaubt, auch von zwei Personen in weniger als 2 m Abstand, wenn diese in einem Haushalt leben, andererseits aber jetzt Picknicks dieser zwei Personen verbietet – auch, wenn sie die 2 m zu anderen Paaren einhalten – mit der Begründung, die Leute seien aber in der vergangenen Woche nicht brav gewesen.
Als ob sich der Untertan Grundrechte erst durch sein Verhalten verdienen müßte!
Oder wenn ein Anwalt es bemängelt, wenn sein potentieller Mandant vor der Berliner Polizei Straftaten offenbaren muß als Begründung dafür, daß ein Besuch bei ebenjenem zum Zwecke eines Beratungsgespräches notwendig sei.
https://www.lto.de/recht/juristen/b/vg-berlin-14l31-20-corona-beschraenkungen-anwaltliche-berufsfeiheit-gerechtfertigt/Das alles gehört geklärt und vermutlich noch einiges mehr, auch, wenn der vernünftige Bürger die Maßnahmen grosso modo für richtig hält, weil bei Nichtverkündung bzw. Nichteinhaltung die Würde des Menschen durch massenhaftes Erkranken und Absterben nicht mehr gewährleistet wäre.
Nur: wenig Verständnis habe ich halt für Postings in den asozialen Netzwerken wie
Wir sind das Volk!
meinend, die Berechtigung der Anwältin zur Klage sei vom Volk bzw. dessen Meinung über eine Sache abhängig und die Anwältin habe gar nichts zu wollen.
Die Urteilsschelte ist zwar bis ins 15. Jhd. - wenn ich das richtig sehe – üblich, aber aus guten Gründen im Rechtsstaat außer Mode gekommen.
Denn das hieße ja im Umkehrschluß, auch Anklage, Verurteilung und das Strafmaß sei vom Volk abhängig und das ist schon mehrfach in der Geschichte böse ausgegangen, weswegen unsere Verfassung bzw die Strafvorschriften so sind wie sie eben sind.