Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 139

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1612975 mal)

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Offline kairo

Zitat
Impfärztin vor Gericht: Patienten berichten von Problemen nach einer Impfung
Natürlich wäre das eine (noch näher zu qualifizierende) Körperverletzung. Dann dürfte sie wohl Ärztin gewesen sein. Der Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz dürfte dagegen zweitrangig sein.

Dachte ich auch erst, muss aber nicht sein, weil aus dem Artikelanriss nicht hervorgeht, ob nur die Impfdaten bzw. die Bescheinigungen ausgestellt wurden. Wurde tatsächlich gestochen, obwohl Empfänger davon ausging, dass Impfstoff in der richtigen Dosierung vorliegt, dann wäre es erst Körperverletzung.
Wusste Empfänger hingegen von fehlendem Impfstoff (und war nur auf den Lutscher scharf, weil nicht geweint), dann geschah das einvernehmlich.
Ich hatte den Text so verstanden, dass tatsächlich irgend etwas gespritzt wurde. Sonst hätte man ja nicht erst später gemerkt, dass da etwas nicht stimmte.
 
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