Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 139

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1729861 mal)

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Offline kairo

Zitat
Impfärztin vor Gericht: Patienten berichten von Problemen nach einer Impfung
Natürlich wäre das eine (noch näher zu qualifizierende) Körperverletzung. Dann dürfte sie wohl Ärztin gewesen sein. Der Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz dürfte dagegen zweitrangig sein.

Dachte ich auch erst, muss aber nicht sein, weil aus dem Artikelanriss nicht hervorgeht, ob nur die Impfdaten bzw. die Bescheinigungen ausgestellt wurden. Wurde tatsächlich gestochen, obwohl Empfänger davon ausging, dass Impfstoff in der richtigen Dosierung vorliegt, dann wäre es erst Körperverletzung.
Wusste Empfänger hingegen von fehlendem Impfstoff (und war nur auf den Lutscher scharf, weil nicht geweint), dann geschah das einvernehmlich.
Ich hatte den Text so verstanden, dass tatsächlich irgend etwas gespritzt wurde. Sonst hätte man ja nicht erst später gemerkt, dass da etwas nicht stimmte.
 
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Offline SchlafSchaf

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Bhakdi hat einen Preis bekommen - nur wer kennt die Organisation überhaupt, hört sich aber ganz doll wichtig an

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Was ist denn das für eine lausige Alliteration?  :think:

Die wirkt doch gar nicht?   :scratch:
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Offline R. Kimble

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nur wer kennt die Organisation überhaupt
Wiki sagt mehr dazu:
"Das World Council for Health ist eine pseudowissenschaftliche Gruppierung aus dem Impfgegner-Milieu. Sie widmet sich der Verbreitung fragwürdiger Informationen zu Impfungen gegen COVID-19 und der Propagierung umstrittener Behandlungen der Viruserkrankung."

"The World Council for Health is a pseudo-medical organisation dedicated to spreading misinformation to discourage COVID-19 vaccination, and promoting fake COVID-19 treatments.[1]
The organization's online appearance is that of a mainstream health organization.[2] It appears to have been formed in September 2021 and its published leadership contains people which an Australian Associated Press fact check described as "figures who have promoted unfounded conspiracy theories".[3] The group was founded by Jennifer A. Hibberd and Tess Lawrie, an obstetrician and founder of the "BIRD Group", which erroneously promotes ivermectin as a COVID-19 treatment.[4]
The World Council for Health is affiliated with Children's Health Defense, an antivaccine association led by Robert F. Kennedy Jr.[5]"

https://en.wikipedia.org/wiki/World_Council_for_Health
« Letzte Änderung: 7. Juli 2025, 10:37:55 von R. Kimble »
 
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Offline Wildente

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Was ist denn das für eine lausige Alliteration?  :think:

Die habe sich nur vertippt.

Wut, Wahn, Wissenschaftsleugnung und Weisheitszähne.
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 

Offline califix

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Jetzt fehlt dem Professor noch eine Auszeichnung für die fehlerfreie Benutzung von Klopapier.  :whistle:
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Was ist denn das für eine lausige Alliteration?  :think:

Die habe sich nur vertippt.

Wut, Wahn, Wissenschaftsleugnung und Weisheitszähne.


„Wahn, Wehmut, Wissenschaftsleugnung, Wolkigsprechen und Wut“ wäre ein noch wirksamerer Zauber (die Vokale alphabetisch geordnet wirken doppelt, glaub)?
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Offline Schattendiplomat

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Bhakdi hat einen Preis bekommen - nur wer kennt die Organisation überhaupt, hört sich aber ganz doll wichtig an
(...)

So wirklich begeistert von seinem Preis wirkt der Herr Schwurbler aber nicht!
Ich denke ein Preis von irgendeiner unbekannten Organisation, mit umso schönerem Namen entspricht nicht ganz seinen Hoffnungen.
Vermutlich geht es für ihn heute schon gar nicht mehr unter einem Nobelpreis und da kam bisher kein Anruf aus Schweden. :D
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16359 am: 10. Juli 2025, 11:54:45 »
Nicht direkt Covid-19, aber immerhin Masern und die sind ja auch recht schön. Nicht.

Bezahlschranke, aber man hat es wohl etwas übertrieben:


Zitat
Falsche Bescheinigungen
Impfbetrug in 1.290 Fällen - Arzt aus Kreis Landshut verhaftet

Der Arzt setzte ein Kreuz im Impfpass, obwohl die Kinder nicht gegen Masern geimpft waren. Dafür kamen die Patienten offenbar von weither angereist. Das fiel den Behörden schließlich auf.

Marius Becker/dpa

In Bayern müssen alle Kinder und Jugendliche gegen Masern geimpft sein, die eine Kindertagesstätte oder eine Schule besuchen.
 

Von mit Material der dpa und Stefan Schmidt
9. Juli 2025 Stand: 12:34 Uhr
Ein Arzt aus dem niederbayerischen Landkreis Landshut sitzt wegen großangelegten Betrugs bei Masern-Impfungen in Untersuchungshaft.
https://www.idowa.de/regionen/landshut/landkreis-landshut/falsche-impfbescheinigungen-in-1290-faellen-arzt-verhaftet-art-345656


Kalauer: Ärzte sind immun, die dürfen gar nicht verhaftet werden. Anderer Rechtskreis und so  ...  ;)


Ah, hier ist noch was:

Zitat
Falsche Impfbescheinigungen in 1.290 Fällen - Arzt verhaftet

Ein Arzt aus Niederbayern sitzt wegen Betrugs bei Masern-Impfungen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei über tausend Patienten eine Impfung im Impfpass bescheinigt zu haben, obwohl diese nicht geimpft gewesen seien.

Von Simon Trapp
BR24 Redaktion

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am 09.07.2025 um 16:30 Uhr.
Spoiler
Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg und die Kripo Landshut haben einen Haftbefehl gegen einen Arzt aus dem Landkreis Landshut wegen falscher Impfbescheinigungen vollzogen. Wie die ZGV mitteilt, kam der Mediziner in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde auch ein vorläufiges Berufsverbot verhängt.
Durchsuchungen bei über 80 Patienten

Der beschuldigte Mediziner soll seit August 2022 in 1.290 Fällen die Durchführung von sogenannten Masern-Mumps-Röteln-Impfungen (MMR-Impfungen) in den Impfpässen seiner in der Regel minderjährigen Patienten bestätigt haben, obwohl er die Impfungen gar nicht verabreicht habe. Dabei habe es sich um Erst- und Zweitimpfungen gehandelt.

Die Ermittler stellten bei der Durchsuchung bei dem Verdächtigen Unterlagen und Datenträger sicher. Durchsuchungen gab es auch bei über 80 Personen, die für sich oder ihre Kinder falsche Impfnachweise bei den Behörden vorgelegt hatten.
Scheinimpfungen abgerechnet und 20.000 Euro kassiert

Der Beschuldigte soll zudem die nicht erbrachten Impfungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) abgerechnet haben. Hierdurch soll ein Schaden in Höhe von knapp 20.000 Euro entstanden sein, heißt es in der Mitteilung. Dem Arzt wird gewerbsmäßiger Betrug in zehn Fällen sowie das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in mindestens 1.290 Fällen zur Last gelegt.
In Bayern: Masernimpfpflicht für bestimmte Personengruppen

In Bayern müssen alle Kinder und Jugendliche gegen Masern geimpft sein, die eine Kindertagesstätte oder eine Schule besuchen. Das Masernschutzgesetz gilt auch für alle nach 1970 geborenen Beschäftigten in solchen Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen sowie für Menschen, die die in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge wohnen.
Landratsämter wurden hellhörig

Die Ermittlungen hatten der Generalstaatsanwaltschaft zufolge verschiedene Landratsämter ins Rollen gebracht, die hellhörig geworden waren. Diese hatten zuvor in vielen Fällen Impfunfähigkeitsatteste von Kindern erhalten. Nachdem die Behörden diese nicht akzeptiert hatten, wurden stattdessen Impfnachweise vorgelegt, die der Verdächtige ausgestellt hatte. Demnach waren darunter auch Kinder, die weit von der Praxis des Arztes entfernt wohnten und normalerweise bei einem Kinderarzt in Behandlung waren.

Mit Informationen von dpa.
[close]
https://www.br.de/nachrichten/bayern/falsche-impfbescheinigungen-in-1-290-faellen-arzt-aus-niederbayern-verhaftet,UqRu5A9

https://www.aerzteblatt.de/news/arzt-wegen-falscher-impfbescheinigungen-in-1290-fallen-verhaftet-b960ee49-6256-4a6c-a652-dc0a20a23691
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16360 am: 10. Juli 2025, 12:12:44 »
Wow, ein Hoch auf diese Mitarbeiter in den Landratsämten!

Das kann ja eigentlich ohne eine gewisse Organisation nicht funktionieren: Woher erfahren die Eltern von dem Arzt? Fällt in der Praxis nicht auf, dass was die ganzen Impfkinder von sonstwo von einem wollen?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16361 am: 10. Juli 2025, 12:29:07 »
Ich darf dazu nen Querverweis auf den Querdenker-Faden liefern
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16362 am: 11. Juli 2025, 15:54:27 »
Zur Aufarbeitung:



Zitat
Corona-Maskenaffäre: BGH reduziert Haftstrafe für Politikertochter Andrea Tandler

Die Verurteilung der Politikertochter Andrea Tandler wegen Steuerhinterziehung im Zuge der Coronapandemie ist rechtskräftig. Der BGH hat ihre Strafe jedoch verkürzt.

11. Juli 2025, 15:30 Uhr

Quelle: DIE ZEIT, dpa, AFP, mmh
Spoiler
Das Urteil gegen die CSU-Politikertochter Andrea Tandler und ihren Geschäftspartner wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Corona-Maskenaffäre ist rechtskräftig. Ihre Haftstrafe wurde allerdings abgemildert, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mitteilte.

Die Unternehmerin Tandler war im Dezember 2023 am Landgericht München zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Ihr ebenfalls angeklagter Geschäftspartner erhielt drei Jahre und neun Monate. Das Urteil wurde dahingehend geändert, dass beide jeweils nur noch eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüßen müssen, wie ein BGH-Sprecher sagte.

Während die Verfahren zur Hinterziehung von Einkommensteuer zwischenzeitlich eingestellt wurden, blieb die Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung bestehen. Tandler ist die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs und bayerischen Finanzministers Gerold Tandler. Sie gehörte zu den finanziellen Gewinnerinnen der Coronakrise in Deutschland.
[close]
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/corona-maskenaffaere-andrea-tandler-urteil-kuerzere-haftstrafe


Der Vater Gerold kam bei der Zwick-Affäre noch mit Einstellung durch Zahlung einer Geldauflage von 150.000 DM davon ...


PM des Gerichts:
Spoiler
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung im Zusammenhang mit "Maskenaffäre" während der Corona-Pandemie

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
11.07.2025

Nr. 126/2025

Beschluss vom 29. April 2025 – 1 StR 238/24

Das Landgericht hat die Angeklagte T. wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt. Den Angeklagten N. hat es wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erzielten die Angeklagte T. mit ihrem Einzelunternehmen und die Angeklagten T. und N. mit der von ihnen gegründeten L. P. GmbH im Auftrag eines in der Schweiz ansässigen Unternehmens für die Vermittlung von Geschäften über medizinische Schutzmasken an die Landesgesundheitsministerien Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie das Bundesgesundheitsministerium im Jahr 2020 Provisionen in Höhe von 48 Millionen €. Hierbei machte sich die Angeklagte T. unter anderem ihre guten Kontakte zu hochrangigen CSU-Politikern zu nutze. Sie stellte sodann Anfang April 2020 für ihr Einzelunternehmen einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen wegen angeblichen Auftrags- und Umsatzrückgangs infolge der Corona-Pandemie, obwohl sie wusste, dass sie im März 2020 mit ihrem Einzelunternehmen für die Vermittlung von Maskengeschäften rund 11 Millionen € verdient hatte. In diesem Zusammenhang behauptete sie gemeinsam mit dem Angeklagten N. namens der L. P. GmbH gegenüber den Finanzbehörden bewusst wahrheitswidrig, dass diese Provisionen durch eine von beiden Angeklagten gegründete L. P. GbR erzielt worden und diese dann rückwirkend in die später gegründete L. P. GmbH eingebracht worden sei. Dementsprechend versteuerte die Angeklagte T. die Provisionen nicht mit ihrem persönlichen Steuersatz, sondern lediglich mit dem geringeren Körperschaftsteuersatz, was zu einem Steuerschaden in Höhe von rund 3,7 Millionen € führte. Des Weiteren behaupteten die Angeklagten namens der L. P. GmbH gegenüber dem Finanzamt bewusst wahrheitswidrig, dass sich ihre Geschäftsleitung in Grünwald befinde, obwohl beide Angeklagte tatsächlich ausschließlich von München aus arbeiteten, und erreichten so, dass für die L. P. GmbH Gewerbesteuervorauszahlungen unter Anwendung des geringeren Hebesatzes der Gemeinde Grünwald von 240 Prozent statt des höheren Hebesatzes der Landeshauptstadt München von 490 Prozent festgesetzt wurden. Hierdurch entstand ein weiterer Steuerschaden in Höhe von knapp 4,2 Millionen €. Der Steuerschaden wurde von den Angeklagten durch Nachzahlungen ausgeglichen.

Die Überprüfung der Verurteilungen der Angeklagten wegen der Hinterziehung von Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 hat keinen Rechtsfehler ergeben. Die diesbezüglichen vom Landgericht festgesetzten Freiheitsstrafen von jeweils drei Jahren sind damit rechtskräftig. Im Hinblick auf die Hinterziehung von Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 hat der Bundesgerichtshof auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO das Verfahren eingestellt. Die bisherigen Feststellungen tragen eine Verurteilung insoweit nicht. Eine erneute Tatsachenverhandlung wäre mit beträchtlichem Aufwand verbunden. Die insoweit noch zu erwartende Strafe fällt in Anbetracht der Strafe aus der nunmehr rechtskräftigen Verurteilung nicht beträchtlich ins Gewicht.

Vorinstanz:

Landgericht München I - Urteil vom 15. Dezember 2023 - 6 KLs 301 Js 149894/21

Karlsruhe, den 11. Juli 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
[close]
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025126.html?nn=10690868


Die Steuern waren schon bei Al Capone das Problem ...
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16363 am: 14. Juli 2025, 12:18:24 »
Aufarbeitung läuft.  :)


Zitat
14.07.2025, 11:54 Uhr

Schuhbeck-Urteil: Vier Jahre und drei Monate Haft für Star-Koch

Alfons Schuhbeck ist wegen Betrugs mit Coronahilfen und Insolvenzverschleppung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München I fällte das Urteil am Montag.

Von BR24 Redaktion

Birgit Grundner
Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am 14.07.2025 um 12:00 Uhr.

Star-Koch Alfons Schuhbeck ist wegen Betrugs mit Coronahilfen und Insolvenzverschleppung zu Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München I fällte das Urteil am Montag gegen den bereits wegen Steuerhinterziehung verurteilten, schwer an Krebs erkrankten Koch. Er ist deshalb derzeit haftverschont.
Spoiler
Richter: Schuhbeck hat "viel zu spät die Notbremse gezogen"
Seine Unternehmen seien letztlich zu groß worden, so der Richter, und er habe "zu viele Firmen auf eine Weise betrieben, wie es sich für einen Geschäftsmann nicht gehört". Irgendwann sei er nur noch dabei gewesen, Löcher zu stopfen und Geld von einem Konto aufs andere zu überweisen. Schuhbeck habe es aber lange nicht geschafft, nach außen einzugestehen, dass er "zumindest als Geschäftsmann gescheitert", erklärte der Richter weiter.

Er habe "viel zu spät die Notbremse gezogen". Dadurch habe er auch Lieferanten, Geschäftspartnern und Gläubigern "immense finanzielle Probleme" bereitet. Zugutegehalten wurde Schuhbeck aber sein Geständnis.

Schuhbecks "letztes Wort": Von Entschuldigung, Reue und Wiedergutmachung
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte keine konkreten Strafanträge gestellt, sondern nur um eine Strafzumessung "am unteren Ende" gebeten.

Schuhbeck hatte sich in seinem "letzten Wort" noch einmal bei allen entschuldigt, denen er geschadet habe. Das werde ihn sein ganzes Leben lang belasten. Zugleich kündigte er an, dass er sich um Wiedergutmachung bemühen wolle. Die Urteilsverkündigung verfolgte er weitgehend regungslos.
[close]
https://www.br.de/nachrichten/bayern/urteil-im-fall-alfons-schuhbeck-star-koch-zu-vier-jahren-und-drei-monaten-haft-verurteilt,UqtnaBX
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16364 am: 14. Juli 2025, 13:37:37 »
Diktatur! Jetzt kommt man schon wegen Kochen ins Gefängnis!

Aber ist der Schuhbeck eigentlich wegen der Corona-Maßnahmen aufgefallen? Der hat, glaube ich, einfach nur ein paar Hilfen wider besseren Wissens beantragt und genommen.
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
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