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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1480382 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15795 am: 27. August 2024, 11:22:20 »
Herr Brüggemann will immer noch „aufarbeiten“.


Zitat
Dietrich Brüggemann war während der Pandemie in Querdenker-Kreisen unterwegs: «Ein paar Wochen war die Stimmung in Deutschland so, als hätte man im Petersdom aufs Allerheiligste defäkiert»

Mit #allesdichtmachen provozierte Dietrich Brüggemann einen Skandal. Die satirischen Videos mit Schauspielern, die Corona-Massnahmen verspotten, seien politisch wichtig gewesen, sagt der Filmemacher. Nun müsse die «beispiellose Hetze» gegen Andersdenkende endlich aufgearbeitet werden.

Andreas Scheiner, Berlin
22.08.2024, 05.30 Uhr

Frühjahr 2021 mehr als 50 Schauspieler die Covid-Massnahmen ins Lächerliche. Stars wie Heike Makatsch und Jan Josef Liefers machten in Youtube-Clips «von ihrem Recht auf misslungene Satire Gebrauch», wie die «FAZ» frotzelte. Die Aktion, zu deren Ideengebern der Regisseur Dietrich Brüggemann gehörte, löste Empörung aus. Verschreckte Stars löschten ihre Videos wieder. Doch drei Jahre später zeigen sich immer deutlicher die Verfehlungen der deutschen Corona-Politik. War der Protest der Schauspieler rückblickend gar nicht so verkehrt? Im Berliner Gleisdreieck-Park, in einem Café bei der Schrebergarten-Kolonie, holt Dietrich Brüggemann eine Limonade, dann legt er los.

Herr Brüggemann, erinnern Sie sich gern zurück an #allesdichtmachen oder würden Sie die Aktion lieber vergessen?

Nein, wieso? Ich rede auch gern darüber.

Wie präsent ist die Zeit noch?

Vor ein paar Tagen sprach ich mit einer Bekannten. Vor allem ihr Mann fand die Aktion damals ganz schlimm: Jetzt sagten mir beide, sie hätten die Videos noch einmal geschaut und eigentlich seien sie ja total harmlos. So geht es vielen, wenn sie die Videos heute anklicken.

Was hatte Sie zu den Clips motiviert?

Das war in dieser deutschen Massenhysterie. Die Einschränkungen waren ein ungeheurer Einschnitt in das Leben. Man konnte sie gut abfedern, wenn man eine solide Mittelstands-Existenz hatte. Aber je mehr man mit den Härten des Lebens konfrontiert ist, desto mehr hat das reingehauen.

Sie meinen die Lockdowns?

Ja, die Konsequenzen der Lockdown-Massnahmen kann man sich in ärmeren Schichten leicht vorstellen: Leute, die mit mehreren Kindern in einer kleinen Wohnung sitzen. Dann denken wir uns noch einen aggressiven Mann dazu. Nicht zu reden von den Schäden, die ganze Branchen davongetragen haben. Alles wurde dem Inzidenzwert untergeordnet, und wenn man genau hinschaute, war gar nichts.
Spoiler
Wie, es war nichts?

Andere Länder waren offen und es war nicht schlimmer als in Deutschland. Die Zahlen gingen etwa in der Schweiz genauso rauf und runter. Wirkte unsere sogenannte «Bundes-Notbremse» also auch in der Schweiz? Oder war sie einfach vollkommen egal und hatte keinerlei Auswirkungen?

Wer hatte die Idee zu den Videos?

Ich kam im Februar in Kontakt mit einer Gruppe von Schauspielern, sieben, acht Leute, die alle die deutsche Corona-Politik, den Lockdown-Irrsinn, hinterfragten.

Kannten Sie diese Leute näher?

Nur vom Herumstehen und ab und zu Grüssen auf Filmveranstaltungen. Aber es waren prominente Leute, die ich respektierte. Die Gruppe hatte sich schon länger Gedanken gemacht: Was könnte man machen? Dann kam ich und meinte: Aufgabe der Kunst ist doch, die herrschende Ideologie zu bejubeln.

Sie wollten es mit Ironie versuchen.

Kritik war sowieso vollkommen fruchtlos. Es verpuffte alles. Also sagte ich: «Wir müssen Werbespots machen für noch mehr Lockdown.» Viele, die wir angefragt haben, fanden es super. Natürlich nicht alle. Ein paar Schauspieler haben sich im letzten Moment zurückgezogen, sonst wären es 60 gewesen, nicht 53. Dann ging die Website an einem Donnerstagabend, 18 Uhr, online. Die ersten Reaktionen von Freunden, von Bekannten aus der Branche waren: «Hey, cool, regt zum Nachdenken an.» Und dann, gegen neun oder zehn Uhr abends, ging der Shitstorm-Hammer runter: «Ihr macht euch über Intensivpatienten lustig! Wie bescheuert kann man sein?» Ein paar Wochen war die Stimmung in Deutschland ungefähr so, als hätte man im Petersdom aufs Allerheiligste defäkiert.

Was hatten Sie erwartet?

Ich dachte schon, dass es Ärger geben könnte. Aber auch, dass es möglich wäre, dass manche Leute sich zum Nachdenken animiert fühlten. Wahrscheinlicher war aber der Ärger. Die Frage ist nur: Worüber eigentlich? Jeden Tag werden Millionen Videos auf Youtube hochgeladen. Wenn mir eines davon nicht gefällt, muss ich kein Fass aufmachen. Wir haben kein öffentlichrechtliches Geld ausgegeben. Wir haben die Videos nicht mit Steuergeldern im öffentlichen Raum plakatiert.

Können Sie nicht nachvollziehen, dass es manche Leute unangebracht fanden? Die Menschen waren verängstigt, sie gehörten vielleicht zu einer Risikogruppe oder hatten Angehörige verloren.

Ich machte mich ja nicht über Leute lustig, die Angehörige verloren haben oder zu einer Risikogruppe gehörten. Sondern über einen politischen Vorgang, der dazu führte, dass alte Menschen alleine sterben mussten, ohne dass ihre Angehörigen sie besuchen durften. Dass Kinder zu Hause eingesperrt waren. Die hysterische Reaktion kam übrigens auch nicht aus dieser Richtung. Von Risikogruppen oder von Leuten, die jemanden verloren haben, habe ich überhaupt nichts gehört. Die grosse Empörung kam von den üblichen Schreihälsen der Öffentlichkeit.

Wie haben Sie reagiert?

Ich habe ein paar Interviews gegeben und die Aktion in der Öffentlichkeit verteidigt, weil ich sie wichtig fand. Künstlerisch schlauer wäre gewesen, das Ding einfach in die Welt zu setzen und zu sagen: «Kloppt euch.» Man soll seine Werke ja eigentlich nicht kommentieren. Politisch war es mir dennoch wichtig.

Viele Interviews haben Sie nicht gegeben. Weshalb?

Von den Leitmedien wurde ich nicht gefragt. Aber so sind die. Die wenigsten gehen raus und sagen: Der Typ ist interessant, den interviewen wir jetzt. Sondern die kriegen ihren Kram durchgefüttert von der PR-Industrie. Wenn eine Veronica Kebekus oder Carolin Ferres, oder wie die alle heissen, ein Buch mit Kochrezepten für vegane Pancakes am Start haben und man nur noch diese Personen auf dem Supermarkt-Kassen-Magazin und im Bahn-Kundenmagazin sieht, ist das ja kein Zufall.

Hätten Sie mit den Leitmedien gesprochen?

Natürlich hätte ich auch mit einer «Süddeutschen Zeitung» gesprochen. Mit dem «Spiegel» hatte ich ein telefonisches Verhör, aus dem dann ein paar Sätze in einen Text eingeflossen sind. Diese «Spiegel»-, «SZ»- oder auch «Zeit»-Journalisten haben ein Vokabular drauf, da wird die ganze Zeit von der hohen Kanzel herunter «eingeordnet». Da herrscht eine unglaubliche Arroganz.

Verkehrten Sie in Querdenker-Kreisen?

Selbstverständlich. Wenn der Staat verordnet, dass wir das öffentliche Leben stilllegen, dass wir Grundrechte einfach einkassieren, uns bis auf weiteres nicht mehr treffen, zu Hause bleiben und so weiter, und jeder, der das infrage stellt als «Querdenker» beschimpft wird, dann bin ich ja ganz offensichtlich auch Querdenker.

Den Lockdown fanden Sie falsch. Waren Sie ein Impfgegner?

Die Corona-Impfung ist etwas völlig anderes als herkömmliche Impfungen. Seit Jahrzehnten wurde an mRNA geforscht, nie gab es eine Anwendung auf Menschen. Auf einmal wird sie milliardenfach ausgerollt, und dann folgt beispiellose Hetze gegen alle, die sie nicht widerspruchslos nehmen. Wie finden wir das mit etwas Abstand?

Haben Sie sich impfen lassen?

Habe ich mich impfen lassen? Liebes Publikum, das ist die spannende Frage: Schalten Sie nächste Woche wieder ein. Und bis dahin denken Sie sich Ihren Teil.

Wie hielten Sie es mit Masken?

Führende Wissenschafter wie Martin Kulldorff, ehemals Professor in Harvard, und Jay Bhattacharya haben früh dargelegt, dass Masken epidemiologisch wirkungslos seien. Man kann sich auch einfach die Kurven anschauen, Länder mit Maskenpflicht, Länder ohne: Ist es ein Unterschied? Nein. 2020 sind wir alle mit Stofflappen herumgerannt. «Alltagsmaske» hiess das. Ein Jahr später war die Alltagsmaske nicht mehr wirksam. Da musste man eine medizinische Maske tragen. Wieder ein Jahr später musste es eine FFP2-Maske sein. Aha, da sind wir also ständig mit falschen Masken herumgerannt?

Vielleicht hat man einfach dazugelernt.

Schweden hatte keine Maskenpflicht, keinen Lockdown. Es wird immer gesagt, Schweden sei so dünn besiedelt, die wohnen in Holzhäusern und können den Nachbarn nur auf Entfernung zuwinken. Christian Drosten durfte das kürzlich einmal wieder ohne Widerspruch in dieser Zeitung behaupten. Dabei ist Schweden sogar urbanisierter als Deutschland. Schweden besteht aus drei grossen Ballungsräumen, Stockholm, Malmö, Göteborg. Da wohnen die allermeisten Leute. Das Leben ging weiter. Auch in weiten Teilen der USA.

Gerade in New York hat man doch die Schreckensbilder gesehen.

Und trotzdem haben grosse Teile der USA nach dem ersten Schock nicht so weitergemacht wie Deutschland. Es ist auch völlig egal, was ich hier sage, entscheidend ist doch: Ich bin damit nicht allein. Schätzungsweise ein Drittel der Deutschen sind immer noch fassungslos und wünschen sich Aufarbeitung. Ich werde irgendwann einen Film über die Zeit machen. Das wird bestimmt interessant.

Was für ein Film?

Sieben, acht Protagonisten, die durch diese Jahre gehen. Vollkommen nüchtern, fast dokumentarisch. Menschen in der Corona-Zeit. Dafür müsste man aber gründlich recherchieren. Gespräche mit Leuten führen, es aus der Erinnerung herausholen.

Einen Corona-Film gefördert zu bekommen, wäre sicher kompliziert.

In den Gremien wäre man möglicherweise entsetzt.

Befürchten Sie, dass Sie keine Filme mehr drehen können?

Ich habe gerade einen «Tatort» gedreht, nächstes Jahr kommt noch einer. Auch Kinofilme sind in Planung. Es wird alles nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Aber es ist eine schizophrene Situation. Beim Film läuft alles weiter, im Literaturbetrieb muss ich mich hingegen nicht blicken lassen. Ich habe einen Roman geschrieben, der im Kanon-Verlag hätte erscheinen sollen. Dann wollten sie ihn plötzlich nicht mehr.

Gab es inhaltliche Einwände?

Nein. Der Vertrag war in trockenen Tüchern. Zwei Wochen nach #allesdichtmachen dachte ich: Ich ruf den Verleger mal an. Der wird mir garantiert sagen: «Junge, das ist ein Sturm im Wasserglas, schreib den Roman.» Aber dann hatte ich ihn am Telefon und er druckste herum: «Wir haben intensiv nachgedacht.» Die Leute haben immer intensiv nachgedacht. Jedenfalls hätten sie «in Abstimmung mit den Gesellschaftern», wie es auch jeweils heisst, entschieden, das Buch nicht zu machen. Und dann bittet er mich noch, niemandem davon zu erzählen. Deswegen erzähle ich sehr gerne davon.

Was war das Argument?

Bei ihm sei kein Platz für Künstler, die ihre Meinungsfreiheit missverstehen. Das waren wirklich seine Worte. Am Ende ist der Roman dann bei Edition W erschienen, wo im Oktober auch mein neues Buch mit Schüttelreimen veröffentlicht wird. Es gibt ja in der Literatur eine Tradition, dass Verleger zu politisch kontroversen Autoren stehen. Das geht zurück bis zu Heine und Julius Campe. Mein Buch landete dann übrigens bei einem Lektor von Hoffmann & Campe, der meinte, es sei grossartig, etwas vom Besten, was er in den letzten zwanzig Jahren gelesen habe. Aufgrund der Verwerfungen der vergangenen Jahre könne man es aber nicht am Markt platzieren. Oder das Label Grand Hotel van Cleef, das meine Band Theodor Shitstorm hinauswarf: Ich habe all diesen Leuten geschrieben, ob sie das heute immer noch richtig finden. Es hat nie einer geantwortet. Es ist ihnen offenbar peinlich, und das halte ich insgesamt für ein gutes Zeichen.
[close]
https://www.nzz.ch/feuilleton/dietrich-brueggemann-im-interview-allesdichtmachen-war-politisch-wichtig-ld.1844494


Sehen wir mal auf die Zahlen der von Herrn Brüggemann so hochgelobten Länder wie die USA oder Schweden im Vergleich zu Deutschland:

Deutschland: 2182 Tote/1 Mio Einwohner
Schweden: 2682
USA: 3642

https://www.worldometers.info/coronavirus/


Die USA haben also 1460 Tote auf 1 Mio Einwohner mehr als Deutschland, Schweden immer noch 500.

Legt man für DE eine Bevölkerung von 83 Mio zugrunde, so hätte DE bei gleicher Sterblichkeit 83*1460 = 121.180 Tote mehr und im Vergleich zu S immer noch 500*83 = 41.500.

Ganz so falsch können die Maßnahmen also nicht gewesen sein?

Nun schätze ich Herrn Brüggemann als Regisseur und Schauspieler sehr (auf den Tatort „Unser Haus“, gesendet am 17. Jan. 2021, lasse ich nix kommen, der isch wirklich sau-luschdich, vor allem, weil niemand zu Tode kommt, der nicht bereits tot ist, also kein Mord geschieht), aber ich denke, hier mischt er sich in ein Fach ein, von dem er nichts versteht.

Vielleicht wurmt es die „relevanten“ und hochgelobten Kulturschaffenden immer noch, weil sie plötzlich nicht mehr gefeiert wurden, sondern man wagte sie zu kritisieren und auf ihre Ansicht keinen Wert zu legen?

Dem RSS hat – abgesehen von der Musik – die Art und Weise des Orchestra auf the Age of Enlightenment (OAE) da erheblich besser gefallen.

Abgesehen von der Tatsache, dass die einzelnen Mitglieder alle das gleiche verdienen, weil der Gewinn nach einem Konzert oder einer Tournee unter allem Mitgliedern gleichmäßig aufgeteilt wird und es keinen „Chef“dirigenten gibt, der sich recht aufblasen kann, haben die einzelnen einfach das Beste aus der Situation gemacht und über Zoom oder Skype konzertiert (also jeder in seinem Haus) oder haben in Videos auf YT ihre Instrumente vorgestellt etc.

Beispiel:
https://youtu.be/eumxlVBlG5k

https://youtu.be/ybig-0BBihA

Das Rumnölen des Herrn Brüggemann bringt’s irgendwie nicht.

Findet das RSS.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15796 am: 27. August 2024, 16:15:33 »
 :o Maaßen und Köing zusammen
DAS hatte ich nun wirklich nicht auf meiner Bingokarte

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15797 am: 27. August 2024, 16:47:02 »
Es gibt zwei wesentliche Fragestellungen, die es zu klären gilt, bevor man sich inhaltlich mit einer Aufklärung auseinandersetzt.

1) Was wusste man zum Zeitpunkt einer Entscheidung?
2) Was hätte man (mehr) wissen können?

Es ist einfach nur populistischer Unfug die Entscheidungen von damals mit dem Wissen von heute zu bewerten.

Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15798 am: 27. August 2024, 18:37:40 »
Eins stimmt: Das ist noch nicht vorbei. Genaugenommen wird es nie vorbei sein. Nur die Pandemielage.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15799 am: 1. September 2024, 12:50:42 »




https://www.facebook.com/pamela.kappler


Frechheit, in der Tat!   :o

Pamela hatte nur ein Fahndungsplakat im Stil der RAF-Plakate künstlerisch gestaltet mit den Gesichtern von Mitgliedern der aktuellen Bundesregierung und ihnen u. a. die Ehrenbezeichnung „Impfterroristen“ gegeben.

Noch ein paar Epitheta Ornantia und der (weisungsgebundene!) Staatsanwalt sah  da gleich Strafbares.

Ebenso das Süstemgericht.

Völkamoad!
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15800 am: 1. September 2024, 13:33:20 »
Frechheit, in der Tat!   
Denke ich auch, seit wann gilt mit einem Tag Absitzen zwei abgegoltene Tagessätze?
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15801 am: 1. September 2024, 14:36:38 »
2 : 1 macht man wegen der ganzen mittellosen Fahrscheinhinterzieher, die ja mangels Geld gar keine andere Wahl hätten. Heißt es hier in dem Forum jedenfalls immer wieder.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15802 am: 1. September 2024, 14:57:15 »
seit wann gilt mit einem Tag Absitzen zwei abgegoltene Tagessätze?


In der Ostmark schon länger und in Germanistan seit Frühjahr 2024, habe ich hier gelernt.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15803 am: 1. September 2024, 15:36:57 »
Warum erlässt man Geldstrafen nicht einfach, wenn jemand nicht zahlt? Wäre viel menschenfreudlicher.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15804 am: 5. September 2024, 18:48:22 »
Durch freidrehende Querdeppen wurde die Ärztin Lisa Kellermayr in den Selbstmord getrieben.
Die Armlöcher hatten sie immer wieder angefeindet und bedroht, ein gewisser Bauschaumanwalt war daran nicht ganz unbeteiligt
Jetzt gibt es die erste Anklage

Zitat
Abschiedsbriefe der Ärztin und ein psychiatrisches Gutachten würden darauf hinweisen, »dass die dem Angeklagten zur Last gelegten übermittelten Nachrichten für den Suizid der Ärztin mitursächlich waren«, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Die Anklage lautet auf gefährliche Drohung. Dieses Delikt wird in Österreich mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft.

Der Angeklagte sei in Deutschland wegen Vermögens- und Gewaltdelikten vorbestraft, in Österreich sei er bislang noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, sagte eine Sprecherin der Justizbehörde in Wels der Nachrichtenagentur dpa. Der 61-Jährige habe zugegeben, die Nachrichten an Kellermayr versendet zu haben. Aus seiner Sicht habe es sich jedoch nur um ein wechselseitiges Streitgespräch gehandelt, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Streitgespräche...soso...solchen Leuten möchte ich gerne "leichte Wangentätschler" verabreichen

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/lisa-kellermayr-mann-aus-bayern-nach-tod-von-aerztin-angeklagt-a-b84977b0-25ab-4917-90c0-2836a552cd59
« Letzte Änderung: 5. September 2024, 18:51:33 von SchlafSchaf »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15806 am: 7. September 2024, 09:04:23 »
Und weiter dreht sich die Diskussion um lediglich einen politischen Kampfbegriff. Wissenschaftlicher Mehrwert für eine "Aufarbeitung"? Null. Das muss doch irgendwann jemand auffallen.


Herr Pürner, Ex-Chef des Gesundheitsamtes im Landkreis Aichach-Friedberg, (wir hatten ihn hier:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6828.msg455909#msg455909   )
 ist inzwischen offenbar beim BSW gelandet und möchte auch aufarbeiten:

Zitat
Steilvorlage für die Corona-Aufarbeitung: Richter in Osnabrück würdigen RKI-Protokolle

Die Versuche, die RKI-Protokolle kleinzureden, sind offiziell gescheitert, meint unser Autor. Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Das gibt Anlass zur Hoffnung.

Friedrich Pürner
07.09.2024 05:57 Uhr

Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Der Berliner Verlag gibt allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück sorgte diese Woche für Schlagzeilen. Unter Bezugnahme auf die RKI-Protokolle befand das Gericht, die während der Pandemie eingeführte einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verfassungswidrig.

Das weckt Hoffnung. Hoffnung, weil sich Richter jetzt trauen, das Vorgehen in der Corona-Zeit ehrlich und ungeschönt anzusprechen. Da ist eine Kammer, die mit drei Berufsrichtern, also ausgezeichneten Juristen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungswidrig hält. Das alleine hätte noch vor einem Jahr für einen Skandal gesorgt und die Richter in die Querdenker-Ecke gestellt. Wenn sich diese Richter überhaupt getraut hätten, so einen Beschluss zu fassen. Jetzt aber erreichen die RKI-Protokolle endlich auch die Welt der Richter und anderer Juristen. Die ersten Berührungsängste sollten abgebaut sein.

Hoffnung macht auch, dass sich das Bundesverfassungsgericht jetzt wieder mit diesem Thema beschäftigen muss. Das ist eine große Chance. Wenn es einigermaßen klug ist, wird sich das Gericht endlich von jeglichem Einfluss der Politik bzw. dem Anschein eines solchen befreien, Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen und gelebte Unabhängigkeit sowie Professionalität demonstrieren.
Spoiler
Nicht zuletzt – und das ist als besonderer Erfolg zu werten – werden die RKI-Protokolle endlich aus der Schmuddelecke geholt und finden die Würdigung, die sie verdienen. Sie sind ein Zeugnis des Versagens einer Institution. Sie sind Zeugnis eines Versagens hoher Beamter und Amtsträger gegenüber der Politik. Die Protokolle sind ein Beleg, wie übergriffig sich Politiker in die Angelegenheit der Bundesseuchenschutzbehörde einmischten und sie zum Büttel ihrer Belange machte. Die Versuche vieler Politiker und einiger Medien, den Skandal um die Bedeutung der RKI-Protokolle kleinzureden, sind damit offiziell gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht kann jetzt zum Schauplatz der Aufarbeitung werden.

Zu dieser Aufarbeitung gehört auch eine unrühmliche Vorgeschichte. Denn anders als die Entscheidung aus Osnabrück vielleicht suggeriert, ist die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, natürlich nichts Außergewöhnliches. Jedermann kann sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das höchste Gericht wenden und sich z. B. auch gegen Rechtsnormen wehren. So statuiert es das Grundgesetz.

Das haben einige Personen nach Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht getan, und so musste das Bundesverfassungsgericht sich mit der Verfassungsmäßigkeit des § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG), der von Dezember 2021 bis Ende 2022 galt, beschäftigen. Mit Beschluss vom 27.4.2022 kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das angegriffene Gesetz verfassungsgemäß sei.

Eine Entscheidung, die weitreichende Auswirkungen hatte, Leid und Unverständnis verursachte und in vielen gerichtlichen Entscheidungen als Begründung herangezogen wurde. Was das Bundesverfassungsgericht entscheidet, hat Gewicht und scheint in Stein gemeißelt zu sein.

Was in der öffentlichen Wahrnehmung weitgehend unbekannt sein dürfte: Richter haben eine eigene grundgesetzlich geregelte Möglichkeit, Gesetze dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Dies wird Richtervorlage genannt und ist im Grundgesetz in Art. 100 geregelt.

Eine Richtervorlage erfolgt, wenn ein Gericht über eine Rechtsstreitigkeit entscheiden muss und dabei zu dem Ergebnis kommt, dass das Gesetz, welches entscheidend für das Urteil ist, verfassungswidrig ist. In diesem Fall legt das Gericht dieses Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Selbst dürfen die Fachgerichte nicht über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden. Das darf – insbesondere bei Bundesgesetzen – nur das Bundesverfassungsgericht. Bis dieses entscheidet, setzt das Gericht das Verfahren aus und wartet auf die Entscheidung.

Von dieser Praxis hat das Verwaltungsgericht Osnabrück am 3. September Gebrauch gemacht. Gegen eine Pflegehelferin wurde 2022 basierend auf § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegte. Hiergegen klagte sie vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück.

Das Verwaltungsgericht sollte darüber entscheiden, ob dieses Verbot rechtmäßig war. Dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die RKI-Protokolle bereits öffentlich zugänglich gemacht worden waren.

Das Gericht setzte die mündliche Verhandlung an, lud Herrn Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, als Zeugen und erklärte bereits in einer Pressemitteilung vor der Verhandlung, dass der Zeuge zu Passagen der RKI-Protokolle befragt werde. Somit wurden die geleakten RKI-Protokolle richtigerweise als Erkenntnisquelle herangezogen und nicht etwa mit wenigen Sätzen als rein interner Austausch abgetan, den man ignorieren könne. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück erkannte wohl die RKI-Protokolle als das, was sie sind – nämlich Ergebnisprotokolle –, und war sehr gut vorbereitet und tief in die RKI-Protokolle eingestiegen.

Nach der mündlichen Verhandlung, die die Befragung des RKI-Präsidenten als Zeugen zum Gegenstand hatte, veröffentlichte das Gericht in einer Pressemitteilung, dass es die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage stelle. Das RKI hätte das Bundesgesundheitsministerium von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen.

Dazu gehören auch Erkenntnisse über Wirkung und Wirksamkeit der Covid-Impfung. Die Impfpflicht wurde vom Gesetzgeber damit begründet, dass vulnerable Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal geschützt werden müssen. Wie allgemein bekannt ist, schützt die Covid-Impfung aber nicht vor Ansteckung. Ungeimpftes Personal war somit nicht ansteckender als geimpftes Personal.

VG Osnabrück: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit wurden verletzt
Den RKI-Protokollen sind pikante Informationen zu entnehmen, zu welchem Zeitpunkt die Behörde bereits wusste, dass die Covid-Impfung nicht vor Ansteckung schützt. Das Gericht hält somit die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungswidrig und damit die Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungsgemäß ist, für überholt. Das Verwaltungsgericht teilt mit, dass die Norm des § 20a IfSG das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletze.

Jetzt also liegt der § 20a IfSG erneut beim Bundesverfassungsgericht. In den Medien und den sozialen Netzwerken wird bereits gemunkelt, dass das oberste Gericht seiner Linie treu bleiben werde. Das gemeinsame Essen zwischen dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Harbarth und Frau Merkel fällt in diesem Zusammenhang oft als Argument. Dies sei ein Zeichen, dass die rechtsprechende Gewalt ebenso wie die politischen Verantwortlichen keine Aufarbeitung des Unrechts der Corona-Zeit zulassen wollen.

Auch dass sich das Bundesverfassungsgericht in der Corona-Zeit nicht mit Ruhm bekleckert hat, als es um die Verteidigung unserer Grundrechte ging, ist häufig zu lesen. Die fundamentalen Grundrechtseinschränkungen in der Corona-Zeit kritisierten allerdings auch namhafte Juristen. Einer, der früh warnte und später dann deutlich die unzureichende Verteidigung der Grundrechte kritisierte und eine Aufarbeitung der Corona-Zeit fordert, ist der ehemalige Prä­si­dent des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jür­gen Pa­pier.

Bundesverfassungsgericht könnte Chance zur Aufarbeitung nutzen
Das Bundesverfassungsgericht könnte jetzt zur Aufarbeitung einen ersten höchstrichterlichen Aufschlag machen und anhand der RKI-Protokolle die damalige Situation – zumindest in puncto einrichtungsbezogene Impfpflicht – neu bewerten.

Dies könnte das Gericht sogar ohne Gesichtsverlust schaffen und die eigene Rechtsprechung korrigieren. Denn tatsächlich tragen der Gesetzgeber und insbesondere die Bundesregierung die Verantwortung für Gesetze, die verfassungswidrig waren. Der Pflicht zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der eigenen Gesetze ist der Gesetzgeber nicht nachgekommen.

Das Bundesverfassungsgericht ist mit den RKI-Protokollen in der Lage, eine Änderung der Erkenntnislage festzustellen, ohne dabei einen eigenen Fehler einräumen zu müssen. In einer Entscheidung zu schreiben, dass durch die RKI-Protokolle nun offensichtlich wurde, dass die Öffentlichkeit, Ministerien und Gerichte nicht über die tatsächliche Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit der Covid-Impfung fachlich korrekt informiert wurden, ist leicht möglich. Dabei würde das Gericht nicht einmal bei der Abfassung der Entscheidung ins Schwimmen kommen. Das behördliche Versagen, das Zurückhalten von Informationen und das Nicht-Überwachen von verfassungswidrig gewordenen Normen sind alles Vorwürfe, die erhoben werden können, aber nicht das Problem des Bundesverfassungsgerichts darstellen.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück liefert dem obersten Gericht bereits eine Steilvorlage, indem es aufzeigt, dass der Gesetzgeber seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden sei. Die Norm, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht regelt, sei „in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen“. Diesen Elfmeter muss das Bundesverfassungsgericht jetzt nur noch versenken.

Dr. med. Friedrich Pürner ist Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, Epidemiologe und sitzt für das BSW im Europäischen Parlament.

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__________________________


Ach, so, die Meldung der LTO dazu:



Zitat
VG Osnabrück legt BVerfG vor
Ent­scheidet Karls­ruhe noch einmal zur Impfpf­licht fürs Pfle­ge­per­sonal?

04.09.2024
Corona-Impfung

Ungeimpftes Pflegepersonal, das kein Attest über eine Impfunfähigkeit beibrachte, wurde nach dem IfSG mit einem Tätigkeitsverbot belegt. Foto: arcyto - stock.adobe.com

2022 hat das BVerfG entschieden: Die Corona-Impfpflicht für Pfleger war rechtens. Nach Veröffentlichung der RKI-Protokolle bewertet das VG Osnabrück die Lage aber anders und ist überzeugt, dass das BVerfG noch einmal entscheiden sollte.

Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hält die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal während der Corona-Pandemie für verfassungswidrig. Das Verfahren einer Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück landet daher im Wege einer Vorlage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Das VG Osnabrück ist davon überzeugt, dass das BVerfG noch einmal darüber entscheiden müsse, ob das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 18. März 2022 mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen ist (VG Osnabrück, Beschl. v. 03.09.2024, Az. 3 A 224/22).

Aus Sicht des Osnabrücker Gerichts verletzte die Impfpflicht fürs Pflegepersonal gemäß § 20a IfSG in der Fassung vom 18. März 2022 das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG)) sowie dasjenige der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).

Das Besondere an dieser Vorlage: Mit Beschluss vom 27. April 2022 hatte das BVerfG die Pflege-Impfpflicht bereits für rechtens erklärt (Az. 1 BvR 2649/21). Allerdings sei inzwischen die "Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung" infrage zu stellen, begründet das VG Osnabrück seine Vorlage.
Spoiler
Neubewertung anhand von Erkenntnissen aus den RKI-Protokollen?

Aus Sicht des VG hätte das Robert Koch-Institut (RKI) das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen, was es aber nicht immer getan habe, so die Kammer. Das gehe aus den nunmehr vorliegenden Protokollen des Covid-19-Krisenstabes des RKI hervor ("RKI-Protokolle"). Zu ihrer Entscheidung kam die Kammer nach Analyse der Protokolle sowie nach Vernehmung des RKI-Präsidenten Lars Schaade als Zeuge in der Verhandlung in Osnabrück. Der Leiter der Bundesoberbehörde, die der Aufsicht des BMG untersteht, war 2022 Leiter des Corona-Krisenstabes.

Die RKI-Protokolle zeigen, worüber der Krisenstab bei seinen regelmäßigen Sitzungen in der Corona-Zeit jeweils beriet: aktuelle Infektionszahlen, internationale Lage, Impfungen, Tests, Studien oder Eindämmungsmaßnahmen. Hierin liegt laut VG der Knackpunkt: "Soweit die Gesetzesbegründung den Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal als ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht" ausweise, werde diese auf Empfehlungen des RKI beruhende Einschätzung durch die RKI-Protokolle "erschüttert", so das Gericht. Mit anderen Worten: Das RKI habe das BMG nicht immer auf dem aktuellsten Stand gehalten, sodass die Maßnahmen im IfSG nicht immer dem aktuellsten Stand der Wissenschaft entsprochen hätten. Im Laufe des Jahres 2022 sei die Impfpflicht so "in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen".

Die in diesem Fall klagende Frau hatte im Jahr 2022 als Pflegehelferin in einem Krankenhaus gearbeitet. Der Landkreis Osnabrück hatte ihr auf Grundlage des damaligen IfSG am 7. November 2022 verboten, das Krankenhaus zu betreten und weiterhin dort zu arbeiten. Die Frau hatte keinen Nachweis vorgelegt, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen war und auch kein Attest, dass sie nicht geimpft werden konnte.
Noch nicht alle RKI-Protokolle sind ungeschwärzt

Die teilweise geschwärzten Protokolle aus der Anfangszeit der Pandemie waren im März 2024 vom Online-Magazin Multipolar öffentlich gemacht worden. Nach Spekulationen über eine externe Einflussnahme wurden sie Ende Mai 2024 weitestgehend ungeschwärzt vom RKI selbst veröffentlicht.

Nach Angaben des RKI sollen auch die weiteren Protokolle bis zum Ende der Krisenstabssitzungen im Juli 2023 "so schnell wie möglich" veröffentlicht werden. Eine Gruppe um eine Journalistin, die zu den Kritikern der Corona-Politik der Bundesregierung zählt, hat nach eigenen Angaben bereits alle Protokolle von einer Quelle aus dem Institut erhalten, sie im Juli 2024 im Internet hochgeladen und bei einer Pressekonferenz vorgestellt. Das RKI erklärte dazu, es habe die Datensätze "weder geprüft noch verifiziert".

Zu den RKI-Protokollen gibt es anhaltende Diskussionen, an der sich auch Juristen beteiligen: Prof. Dr. Frauke Rostalski äußerte in der FAZ kürzlich die Ansicht, die Protokolle seien ein Beweis dafür, "dass wissenschaftliche Befunde immer wieder zugunsten des politischen Willens übergangen wurden". In einer kritischen Antwort auf diesen Beitrag ordnete Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz die Stellung des RKI ein: Dass diese "dienstleistende Verwaltungsbehörde" der Fachaufsicht des BMG unterliege, sei "kein Instrument politischer Manipulation, sondern eine demokratische Notwendigkeit". Man dürfe "die Informationsfetzen, die in den Protokollen auftauchen, nicht als Dokumentation wissenschaftlicher Wissensgenerierung missverstehen", so Gärditz zu den Protokollen.

dpa/jb/LTO-Redaktion
[close]
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-osnabrueck-3a22422-bverfg-vorlage-impfpflicht-pflege


Die damalige Entcheidung des BVerfG:

Zitat
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“)

Pressemitteilung Nr. 42/2022 vom 19. Mai 2022

Beschluss vom 27. April 2022
1 BvR 2649/21

Impfnachweis (COVID-19)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen § 20a, § 22a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) richtet. Darin ist die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege bezogene Pflicht geregelt, eine COVID-19-Schutzimpfung, eine Genesung von der COVID-19-Krankheit oder eine medizinische Kontraindikation für eine Impfung nachzuweisen (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“).

Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.
[...]

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-042.html
« Letzte Änderung: 7. September 2024, 09:25:58 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15807 am: 8. September 2024, 07:13:58 »
TIL: Die Berliner Zeitung macht keine Qualitätskontrolle mehr und lässt beliebige Autoren schwurbeln, was das Zeug hält.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15808 am: 8. September 2024, 07:21:00 »
Mit IM Peter Bernstein als Herausgeber ist die Berliner Zeitung zu einer Jauchegrube verkommen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15809 am: 9. September 2024, 11:15:59 »
Jetzt weiß ich endlich, wie der Bevölkerungsaustausch funktioniert.  ???









Genau das isses doch! Die Toten verklagen einfach alle!!1!!!11!!!  :o


Zwei Fragen für einen Freund:

a) warum dürfen diese Leute Kinder haben?

b) warum dürfen diese Leute wählen?


 :facepalm:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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