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Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1480380 mal)

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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15480 am: 4. April 2024, 21:55:14 »
Übrigens wird "hypokritisch" von meiner Worterkennung nicht erkannt ...

Versuchs mal mit englisch "hypocritical".
 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15481 am: 4. April 2024, 22:27:41 »
Da kommt typografisch und fünftürigen als Vorschlag, nebst dem neu gelernten hypokritisch.

So dumm ist mein Schlauofon dann doch nicht.
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15482 am: 5. April 2024, 08:20:50 »
Da kommt typografisch und fünftürigen als Vorschlag, nebst dem neu gelernten hypokritisch.

Englisch! Im Übrigen kenne ich zwar überkritisch, aber unterkritisch war mir bisher unbekannt. Zumindest ist der Begriff nicht besonders häufig.
 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15483 am: 5. April 2024, 09:37:19 »
ach, die Spracheinstellung auf Englisch. Wenn ich Lust hab, schau ich.
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15484 am: 5. April 2024, 16:54:15 »
Es ist wieder warm genug für die Impfmücken. Das Wochenende wird ein Fest!
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15485 am: 5. April 2024, 17:03:40 »
Es ist wieder warm genug für die Impfmücken. Das Wochenende wird ein Fest!

Ob der Pinsel schon die Schutzkleidung herausgelegt hat?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15486 am: 12. April 2024, 09:23:45 »
Querdenken kann dich den Job kosten, vor allem wenn du die Corona-Politik mit Faschismus vergleichst und in der KZ Gedenkstätte Dachau arbeitest.
Ihre Beschwerde wurde schlußendlich vom BAG verworfen

Zitat
Weil sie die Corona-Politik mit Faschismus verglichen hatte, verlor eine Referentin ihren Job an der KZ-Gedenkstätte Dachau. Jahrelang wehrte sie sich juristisch gegen die Kündigung. Jetzt hat auch das Bundesarbeitsgericht ihre Beschwerde abgeschmettert.
Wer die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit Faschismus vergleicht, kann nicht an einer KZ-Gedenkstätte arbeiten und dort Besuchergruppen über die Verbrechen des Nationalsozialismus aufklären. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Ex-Mitarbeiterin der Gedenkstätte in Dachau indirekt bestätigt.

Die ehemalige Rundgangleiterin war im vergangenen Jahr mit einer Klage gegen ihre Kündigung bereits in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht München gescheitert. Gegen die Entscheidung legte sie Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein - ohne Erfolg. Per Beschluss und ohne Begründung schmetterte das Bundesarbeitsgericht die Beschwerde jetzt ab, wie ein Sprecher bestätigte.
Ungeeignet, Wissen über den NS-Terror zu vermitteln

Damit endet eine jahrelange juristische Auseinandersetzung, die im Januar 2022 ihren Anfang nahm. Die Frau aus Karlsfeld, die als 450-Euro-Kraft bei der Gedenkstätte angestellt war und Rundgänge über das ehemalige Konzentrationslager leitete, trat damals bei einer Impfgegner-Demo am Königsplatz in München als Rednerin auf.
Vor rund 3000 Teilnehmern sagte sie: "Wir haben es hier mit der schärfsten Faschisierung in Staat und Gesellschaft zu tun. Seit der Gründung der Bundesrepublik." Bezugnehmend auf die damalige Einführung einer Impfpflicht in Österreich, die inzwischen wieder abgeschafft wurde, sprach sie von einem "reaktionär faschistoiden Staat". Nach dem Faschismusvergleich am Königsplatz und Auftritten bei anderen Demos gegen die Corona-Politik hatte die Stiftung Bayerische Gedenkstätten als Trägerin der KZ-Gedenkstätte Dachau ihrer Mitarbeiterin gekündigt.
Der Stiftungsdirektor begrüßt den Beschluss aus Erfurt

Die Referentin klagte gegen die Kündigung, verlor aber sämtliche Prozesse. Mehrere Gerichte zweifelten an der Verfassungstreue der Ex-Gedenkstätten-Mitarbeiterin und ihrer Eignung, Besucher über das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers zu führen. Für die Ausübung dieser Tätigkeit sei die zutreffende Wiedergabe von historischen Fakten und der Respekt vor der Geschichte der Gedenkstätte "essenzielle Voraussetzung", so das Landesarbeitsgericht München.

Anders gesagt: Wer auf Demos die Corona-Politik mit Faschismus vergleicht und Faschismus damit verharmlost, ist ungeeignet, Wissen über den NS-Terror zu vermitteln. Zu groß wäre die Gefahr einer Relativierung der NS-Verbrechen an den historischen Orten - ausgerechnet durch Menschen, die eigentlich darüber aufklären sollten, was in den Lagern geschah.
KZ-Gedenkstätten haben einen Bildungsauftrag. Sie sollen an das Leid der Opfer erinnern, aber auch als Lernorte für künftige Generationen erhalten bleiben und das Wissen über das historische Geschehen weitergeben. Die Referenten tragen dazu bei. Sie begleiten Besuchergruppen - oftmals sind dies Schulklassen - über das Gelände, halten Seminare und Workshops. Bis zu einer Million Menschen aus der ganzen Welt besuchen die KZ-Gedenkstätte Dachau pro Jahr.

Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten begrüßt den Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes. "Die Korrektheit unseres Vorgehens in dieser Angelegenheit wird damit vollumfänglich bestätigt", sagt Stiftungsdirektor Karl Freller. Die ehemalige Mitarbeiterin, die sich im Zuge der juristischen Auseinandersetzung bei eigens organisierten Kundgebungen als "Antifaschistin" und "Friedenskämpferin" stilisiert hatte, wollte sich auf Nachfrage nicht äußern. Nur so viel: "Der gerichtliche Weg ist jetzt vorbei."

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/kz-gedenkstaette-dachau-mitarbeiterin-faschismus-gekuendigt-gericht-referentin-1.6541552
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15487 am: 12. April 2024, 09:43:30 »
Zitat
"Der gerichtliche Weg ist jetzt vorbei."

Sie könnte es am BVerfG probieren. Ich denke, da könnt zumindest drübergeguckt werden, weil:

Zitat
Per Beschluss und ohne Begründung

Das interessiert mich. Auf der Internetseite ist noch nichts veröffentlicht.

Zitat von: Internetseite
Bitte beachten Sie, dass zwischen der Verkündung der Urteilsformel und der Veröffentlichung des vollständig abgefassten Urteils auf der Website ein Zeitraum von einigen Wochen oder Monaten liegen kann.

Es ist kein Urteil, sondern ein Beschluss. Ändert sich da am Ablauf nach Beschluss etwas?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15488 am: 12. April 2024, 14:49:07 »
Ich vermute, das LAG hat die Revision nicht zugelassen. Das wurde vor dem BAG mit der Nichtzulassungsbeschwerde bekämpft, das BAG hat diese abgelehnt. Auf der Webseite werden nur die Ergebnisse der Revisionen genannt.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15489 am: 12. April 2024, 15:01:43 »
Ich vermute, das LAG hat die Revision nicht zugelassen.

Genau so wars.
Ich habe die Entscheidung rausgesucht: LArbG München, Urteil v. 18.07.2023 – 7 Sa 71/23

Zitat
Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 29.12.2022 – 7 Sa 71/23 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Volltext gerne wenn gewünscht.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15490 am: 12. April 2024, 15:31:09 »
Für mich nicht nötig, mir reichen die zwei letzten Antworten.

Danke!
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15491 am: 12. April 2024, 21:38:36 »
Off-Topic:
Unabhängig von der Doofheit der Klägerin, hätte deren Anwalt ihr klar machen müssen, dass die Klage extrem wenig Aussicht auf Erfolg hat. Nein, wie bei 90% der Anwälten üblich, stand auch hier das Honorar im Vordergrund. Die Klägerin hat sicherlich den Ertrag mehrerer Jahre eines 450-Euro-Job dem Gericht und vor allen Dingen ihrem Rechtsanwalt in den Rachen geschmissen.

Ihr hätte es halt klar sein sollen, dass mit solchen Äußerungen und Vergleichen eine Weiterbeschäftigung an einer derartigen Gedenkstätte (und das zu Recht) nicht mehr tragbar gewesen ist.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15492 am: 13. April 2024, 05:46:47 »
Querdenken kann dich den Job kosten, vor allem wenn du die Corona-Politik mit Faschismus vergleichst und in der KZ Gedenkstätte Dachau arbeitest.
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Also ich würde in so einer Position und Situation eher sagen: Ich habe immer ein ganz ungutes Gefühl, wenn ich über das Gelände gehe, denn hier wurden Menschen ermordet. Das dürfen wir nie vergessen und es nie wieder geschehen lassen.

Aber auf die Idee, die "Mordfabriken" Nazideutschlands mit Coronamaßnahmen oder Impfungen zu vergleichen, käme ich nun wirklich nicht.

Apropos Impfung: Müsste sie eigentlich nicht geimpft gewesen sein, um überhaupt mit Besuchergruppen Kontakt haben zu dürfen?
War sie das und wenn ja, hat sich mal jemand den Impfpass genauer angeschaut? Nicht, daß da noch das nächste Unheil für sie und den ausstellenden Arzt dräut.
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Offline Froschkönig

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15493 am: 13. April 2024, 12:16:30 »
Apropos Impfung: Müsste sie eigentlich nicht geimpft gewesen sein, um überhaupt mit Besuchergruppen Kontakt haben zu dürfen?

Nein. Als Arbeitgeber außerhalb der Berufe, für welche die einrichtungsbezogene Impfpflicht galt, durfte man keine Impfung verlangen.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15494 am: 13. April 2024, 20:12:36 »
Bhakdi schwurbelt mittlerweile das es kein Beweis gibt das die Polio-Impfung funktionieren würde

Und es gibt ♥♥♥en die seinen Worten Glauben schenken

https://x.com/martinwaltherdd/status/1778881915866521702?s=46&t=DrXE2YUiu-l88FJRQE4VlA
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