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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
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Etwas mehr Verschwörungstheorien
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Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1480432 mal)

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Offline Feiertag

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15420 am: 6. Februar 2024, 21:10:53 »
Die Trulla hat echt wegen bissl Bewährung und 1000 Flocken einen wesentlichen Teil ihres Lebens weggeworfen
OK, die Frau ist Ärztin und ich war vor unzähligen Dekaden ein guter Schlagzeuger. Wenn mir mein Arzt als Behandlung empfiehlt mich betrommeln zu lassen......
Ich hoffe die Ärztekammer trifft die richtige Entscheidung.

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15421 am: 17. Februar 2024, 06:46:02 »
Die Mühlen der linkgrünwokejüdischversifften Corona-Diktatur mahlen weiter:


Zitat
Pandemie-Maßnahmen
Musikerin Neigel unterliegt im Streit um 2-G-Regeln

Sängerin Julia Neigel sitzt vor Beginn der mündlichen Verhandlung über die Normenkontrollklage gegen die sächsische Corona-Schutzverordnung im Sächsischen Oberverwaltungsgericht.

Die Musikerin und Sängerin Julia Neigel hat im Streit um Corona-Regeln in Sachsen eine erste Niederlage erlitten. In einem Teilurteil wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen ihre Klage gegen 2-G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück.

dpa Webline
16.02.2024, 19:11 Uhr
 
Bautzen. Die Musikerin und Sängerin Julia Neigel hat im Streit um Corona-Regeln in Sachsen eine erste Niederlage erlitten. In einem Teilurteil wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen ihre Klage gegen 2-G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück. Die Gründe für diese Entscheidung lägen noch nicht schriftlich vor; sie sollen in etwa zwei Monaten veröffentlicht werden, teilte das OVG am Freitag mit. Neigel könne dann die Zulassung einer Revision zum Bundesverwaltungsgericht beantragen.

Neigel wurde 1988 mit ihrer Band mit dem Song «Schatten an der Wand» bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Konkret hatte sich die Sängerin mit sogenannten Normenkontrollanträgen gegen zwei sächsische Corona-Schutzverordnungen aus dem November 2021 gewandt, die damals im Abstand von jeweils einigen Wochen erlassen wurden. Über den zweiten Teil der Klage, in dem es um 2-G-Regeln für Großveranstaltungen, Kultur und Gastronomie geht, hat das OVG noch nicht entschieden. Während der Pandemie stand «2 G» für «geimpft oder genesen».

Neigel wirft dem Freistaat Sachsen vor, nach Aufhebung der pandemischen Corona-Lage in Deutschland eine 2G-Impfpflicht für Konzerte eingeführt und für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben. Zur mündlichen Verhandlung in der vorigen Woche hatte sie von einer «willkürlichen Handhabe» gesprochen. Ihr seien Einbußen durch abgesagte Konzerte entstanden.

Gegen die Mitglieder des 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts waren auch Befangenheitsanträge gestellt worden. Diese seien abgelehnt worden, danach habe der Senat sein Teilurteil gefällt, teilte das OVG mit.

LVZ
https://www.lvz.de/der-osten/musikerin-neigel-unterliegt-im-streit-um-2-g-regeln-D7YBEW7XXILY47USWQWB47KG4M.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15422 am: 21. Februar 2024, 18:17:49 »
Finde ich richtig!

Egal, ob Anatolien oder Bretagne: Hauptsache Italien!  :)


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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15423 am: 21. Februar 2024, 18:27:36 »
Egal, ob Anatolien oder Bretagne: Hauptsache Italien!  :)

Vor allem "wieviel Tode müssen noch Sterben"! Da bin ich ganz ihrer Meinung. Kann man die armen Toten nicht mal in Ruhe leben lassen?
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15424 am: 21. Februar 2024, 19:45:04 »
Gibt es nicht nur den einen Tod? Man lernt nie aus.
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15425 am: 21. Februar 2024, 19:48:20 »


Scheinbar nicht.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15426 am: 21. Februar 2024, 19:53:19 »
Gibt es nicht nur den einen Tod? Man lernt nie aus.

Seit September 2021 oder so bin ich schon tot.

Da kommt's jetzt auch nicht mehr drauf an.  ???
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15427 am: 21. Februar 2024, 19:59:25 »
Bei mir muss es am Trauerredner liegen. Hab festgestellt das ich immer aufstehe und gehe wenn der schlecht ist. Mal schauen ob ich mal einen guten erwische.
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15428 am: 22. Februar 2024, 08:58:10 »
Gibt es nicht nur den einen Tod? Man lernt nie aus.

Kennst du nicht die Redensart "1000 Tode sterben"? Wie das aussieht, kannst du manchmal am praktischen Beispiel beobachten, wenn du in einem Stau oder einer Kolonne bist und neben dir einer mit so einer fahrbaren Rakete steht oder schleicht. Da denke ich mir manchmal: "Bei Nr. 300 ist der bestimmt schon angekommen."
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15429 am: 22. Februar 2024, 18:13:17 »
Bezahlschranke, irgendetwas möchte man verbergen.

Stattdessen möchte man uns wohl einreden, die aufrechten Kämpfer für bajuwarische Volksgesundheit bei nichtexistentem Virus seien gar keine solchen?   :scratch:





Zitat
"Rote Linie" für Landshuter Montagsspaziergänger

Zwei Aktivisten müssen sich vor dem Amtsgericht verantworten: Das Paar soll Vereinsvermögen geschmälert und Unterschrift gefälscht haben, sein Anwalt stellt zu Verhandlungsbeginn "unbedingten Verurteilungswillen" fest.

22. Februar 2024, 16:30 Uhr

Von Andrea Königl
Man gründet ja nicht alle Tage einen Verein", sagte schulterzuckend ein 33-Jähriger aus Zwiesel am Mittwoch vor dem Amtsgericht. Weil die Zeiten im Jahr 2020 aber besondere waren, verspürte er das Bedürfnis, sich zu engagieren. Daher habe er "ohne nachzudenken" einem Landshuter eine E-Mail mit einer Blankounterschrift von sich zukommen lassen, nachdem ihm dieser auf einer Demo in Regen von seinen Plänen, einen Verein zu gründen, und dass er dafür viele Unterschriften brauche, erzählt hat. Folgt man der Einlassung des 33-Jährigen, so verlor er jedoch schnell das Interesse. Gleichwohl ließ der 61-jährige Landshuter den Zwiesler bei der Gründung des Vereins, der sich laut Homepage "um die Rechte und Belange der Menschen in der Corona-Krise und auch danach einsetzt", am 8. Dezember als Vorstandsmitglied eintragen - und muss sich nun wegen Urkundenfälschung verantworten.
https://www.idowa.de/regionen/landshut/landshut/rote-linie-fuer-landshuter-montagsspaziergaenger-3608244.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15430 am: 23. Februar 2024, 11:23:39 »
Bezahlschranke, irgendetwas möchte man verbergen.

Bitteschön!  :)

Spoiler
Man gründet ja nicht alle Tage einen Verein", sagte schulterzuckend ein 33-Jähriger aus Zwiesel am Mittwoch vor dem Amtsgericht. Weil die Zeiten im Jahr 2020 aber besondere waren, verspürte er das Bedürfnis, sich zu engagieren. Daher habe er "ohne nachzudenken" einem Landshuter eine E-Mail mit einer Blankounterschrift von sich zukommen lassen, nachdem ihm dieser auf einer Demo in Regen von seinen Plänen, einen Verein zu gründen, und dass er dafür viele Unterschriften brauche, erzählt hat. Folgt man der Einlassung des 33-Jährigen, so verlor er jedoch schnell das Interesse. Gleichwohl ließ der 61-jährige Landshuter den Zwiesler bei der Gründung des Vereins, der sich laut Homepage "um die Rechte und Belange der Menschen in der Corona-Krise und auch danach einsetzt", am 8. Dezember als Vorstandsmitglied eintragen - und muss sich nun wegen Urkundenfälschung verantworten.

Dem Paar wird Untreue in vier Fällen zur Last gelegt

Mit auf der Anklagebank sitzt als weiteres Vorstandsmitglied die Lebensgefährtin des 61-jährigen Selbständigen. Auch sie muss sich wegen Urkundenfälschung verantworten; zudem legt die Staatsanwaltschaft dem Paar Untreue in vier Fällen, jeweils in Mittäterschaft, zur Last.

Als die Staatsanwältin die Anklage verlesen wollte, fiel ihr Verteidiger Edgar Siemund ins Wort: Er wolle einen Befangenheitsantrag gegen Richter Andreas Steiger stellen. Jetzt werde erst einmal die Anklage verlesen, reagierte dieser freundlich, aber bestimmt. Danach durfte Steiger erfahren, dass er schon im Vorfeld einen "unbedingten Verurteilungswillen" gegenüber Siemunds Mandanten gezeigt habe. Steiger habe die Staatsanwaltschaft um Präzisierung der Anklage gebeten, da bei Überweisungen, die sein Mandant und die Mitangeklagte angeblich auf Kosten des Vereins getätigt hatten, jeweils das Datum gefehlt habe, so Siemund. Damit habe er "die Grenze der Gewaltenteilung" überschritten.

Was die Anklage betrifft, so ist die Satzung des Vereins vermeintlich von dem Zwiesler unterschrieben, ebenso wie ein Dokument, das seinen angeblichen Rücktritt als Vorstand bescheinigt. Laut Staatsanwaltschaft war der 33-Jährige aber weder bei der Gründungsversammlung des Vereins noch bei seinem Austrittsbeschluss anwesend.

Bezüglich der Untreuevorwürfe legt die Staatsanwaltschaft den Angeklagten zur Last, das Vereinsvermögen um insgesamt 2 729,38 Euro geschmälert zu haben, indem sie Ausgaben aus der Vereinskasse gezahlt haben sollen, die nicht der Satzung entsprachen. Laut Anklage waren dies im November 2021 der Kauf von Munition sowie das Bezahlen diverser Bußgeldbescheide von diversen Landratsämtern. Damit, so die Staatsanwaltschaft, hätten die Angeklagten gegen die Satzung verstoßen, die besagt, dass das Geld ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden ist.

Auf Demos habe es damals zunehmend "Angriffe von außen" gegen den Verein gegeben, sagte der Angeklagte. So sei etwa mehrmals an der Hebebühne manipuliert worden. Die Munition sei lediglich als "Selbstverteidigungsinstrument" gedacht gewesen. Und die Bußgeldbescheide hätten sich auf Vergehen bezogen, die ebenfalls auf Aktionen des Vereins zurückzuführen seien.

Fazit des 61-Jährigen: Man habe ausschließlich im Sinne des Vereins gehandelt. Mit dem Zwiesler habe er telefonisch besprochen, dass er dessen Blankounterschrift für den Verein verwenden werde. Zudem habe er diesem noch die Vereinsunterlagen zugesendet. "Da habe ich einfach nicht nachgedacht", räumte der 33-Jährige auf diesen Vorhalt hin ein. Dass er kein Interesse mehr an dem Landshuter Verein hat, hatte der Zwiesler dem Angeklagten erst danach mitgeteilt - als dieser Ausweiskopien von ihm wollte. Da hatte er seine Blankounterschrift aber schon längst abgegeben.

Unbestritten ist, dass sich der Verein wie versprochen für "Rechte und Belange der Menschen … auch danach einsetzt": Nach wie vor "spazieren" der Angeklagte und seine Mitstreiter Montag für Montag durch die Innenstadt, um auf "rote Linien" aufmerksam zu machen.

Was die möglichen strafrechtlichen Vergehen des Vereinsvorsitzenden und der Schriftführerin betrifft, so wird der Prozess fortgesetzt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15431 am: 23. Februar 2024, 12:07:43 »
Zitat
Es gilt die Unschuldsvermutung.

Oh. Ausnahmsweise.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15432 am: 26. Februar 2024, 12:09:18 »
Die Genossenschaft scheint direkt Merkel-hörig zu sein?   :think:


Zitat
Beschwerde abgewiesen
Zürcher Polizist gefeuert, weil er sich gegen Corona-Massnahmen wehrte

Ein Zürcher Polizist, der sich auf einer Internet-Plattform gegen Covid-Massnahmen engagierte, wurde nach seiner fristlosen Entlassung vom Bundesgericht abgewiesen.


Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Zürcher Polizisten gegen seine fristlose Entlassung abgewiesen. Der Betroffene engagierte sich aktiv auf einer Internet-Plattform von Gegnern der Covid-Massnahmen. Darauf wurden Beamte aufgerufen, ihre Dienstpflichten zu verletzen und Bürger angehalten, Strafanzeigen gegen Polizisten zu erstatten.

Der Beschwerdeführer war seit 2008 bei der Kantonspolizei angestellt und absolvierte ab Mai 2021 ein Praktikum bei einem Dienst der Kriminalpolizei. Einige Monate später, im November 2021, wurde er wegen Verletzung der Treuepflicht fristlos entlassen. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Er stellte Formular für Anzeigen gegen Kollegen online
Seine Vorgesetzten warfen ihm sein Engagement auf der Plattform «Wir für Euch» vor. In anonymen Beiträgen kritisierte darauf eine Vereinigung von Polizistinnen und Polizisten, dass die Verpflichtung zur Vorlage von Covid-Zertifikaten rechtswidrig, unverhältnismässig und schädlich sei. Polizisten machten sich dadurch des Missbrauchs ihrer Autorität und der Nötigung schuldig.

Die Website empfahl Normalbürgern, Strafanzeige gegen Beamten einzureichen, die Covid-Zertifikate einforderten. Zu diesem Zweck wurde ein Formular «Strafanzeige Nötigung/Amtsmissbrauch» online gestellt. Die Analyse der Metadaten ergab, dass dieses Formular vom Beschwerdeführer aufgeschaltet worden war.

Kein einfacher Teilnehmer
Aus dem Urteil des Bundesgerichts geht weiter hervor, dass der Beschwerdeführer seine Aussagen im Laufe der Befragungen mehrmals änderte, insbesondere was den Verfasser des Anzeige-Formulars betrifft.

Das Zürcher Verwaltungsgericht ist laut Bundesgericht ohne Willkür zum Schluss gelangt, eine Änderung des Formulars unmittelbar nach seiner Befragung zeige, dass er kein einfacher Teilnehmer innerhalb einer Newsgroup war. Sie deutete darauf hin, dass er den Administratoren nahe stand oder sogar selbst einer war. (SDA)
https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/beschwerde-abgewiesen-zuercher-polizist-gefeuert-weil-er-sich-gegen-corona-massnahmen-wehrte-id19473544.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15433 am: 5. März 2024, 17:46:47 »
Ein Cov♥♥♥ - mal anders herum:

Zitat
05. März 2024
Normales Immunsystem trotz 217 Covid-Impfungen

Ein skurriler Fall: Ein Mann ließ sich 217 Mal gegen Covid-19 impfen. Laut einer Studie hatte dies keine negativen Folgen für das Immunsystem des Mannes. Vom Nachahmen raten Fachleute aber ausdrücklich ab.

Normales Immunsystem trotz 217 Covid-Impfungen

Welche Gründe der Mann für die massenhaften Impfungen hatte, ist nicht bekannt.
Ein Forschungsteam der Universität und des Uniklinikums Erlangen hatten Blutproben des Viel-Impfers aus verschiedenen Jahren untersucht. Dabei stellten sie fest, dass sein Immunsystem nicht nur völlig normal arbeitete – bestimmte Abwehrzellen und Antikörper gegen SARS-CoV-2 kamen sogar deutlich häufiger vor als bei Menschen, die nur drei Impfungen erhalten hatten, teilte das Team mit. Die Resultate der Studie veröffentlichte die Gruppe am Dienstag in der Fachzeitschrift „The Lancet Infectious Diseases“.

Ein skurriler Einzelfall
Über Zeitungsberichte waren die Erlanger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf den Mann aufmerksam geworden. Dieser hatte sich nach eigenen Angaben aus persönlichen Gründen 217 Mal gegen Corona impfen lassen, 134 Impfungen sind offiziell bestätigt. Dabei seien acht verschiedene Vakzine geimpft worden, darunter auch unterschiedliche mRNA-Impfstoffe, erläuterte Kilian Schober vom Lehrstuhl für Mikrobiologie und Infektionsimmunologie. Welche Gründe den Mann zu den zahlreichen Impfungen veranlassten, konnte Schober auf Nachfrage nicht sagen.

Kein Hinweis auf Gewöhnungseffekte
Das Forschungs-Team lud den Betroffenen nach Erlangen ein, um herauszufinden, ob dessen Abwehrzellen durch Gewöhnungseffekte die Coronaviren nicht mehr so effektiv bekämpfen können. Dafür fanden sie aber keine Hinweise. Während der Studie ließ sich der Mann außerdem erneut impfen – zum 217. Mal. Dadurch habe sich die Zahl der Antikörper deutlich erhöht, beschrieben die Autorinnen und Autoren der Studie. Auch gegen andere Erreger sei das Immunsystem weiterhin schlagkräftig gewesen, wie weitere Tests ergaben.

Allerdings handele es sich bei dem Mann um einen Einzelfall, betonten die Forschenden. Rückschlüsse auf die Allgemeinbevölkerung oder Empfehlungen ließen sich aus den Ergebnissen daher nicht ableiten.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt gesunden Erwachsenen bis 59 Jahren eine Basisimmunität aus drei Impfungen oder Infektionen, Menschen ab 60 Jahren und Risikogruppen zusätzlich eine jährliche Auffrischung.

Originalarbeit gerne nach PM.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15434 am: 5. März 2024, 18:00:05 »
Ein Cov♥♥♥ - mal anders herum:
...

Der müsste doch nach den anderen Cov♥♥♥en doch schon längst an der Impfung verstorben sein.
 
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