Sicher war er 17, aber deshalb wird ja nach Jugendstrafrecht verhandelt. Dem wird also Rechnung getragen.
Nicht nur das.
Er ist zuvor medizinisch untersucht worden, ob er verhandlungsfähig ist.
Nett wie der Rechtsstaat nun einmal ist, wird wegen seines Gesundheitszustandes nur zwei Mal in der Woche verhandelt und das auch jeweils nur maximal zwei Stunden am Stück.
Ob dabei überhaupt eine Verurteilung herauskommt, kann man noch nicht absehen.
Es kann auch eine Einstellung des Verfahrens herauskommen. Oder ein Freispruch.
Sollte überhaupt eine Verurteilung erfolgen, kann sie auf Bewährung lauten.
Danach ist Berufung möglich.
Oder Revision.
Muß er jedoch einfahren, so wird er nochmal auf Haftfähigkeit untersucht.
Erst wenn die bejaht wird, bekommt er eine Aufforderung zum Haftantritt.
Dann kann er ein Gnadengesuch an die Staatsanwaltschaft richten.
Lehnt diese ab, dann an den Justizminister.
Wie man bei Herrn Gröning gesehen hat, wurde durch dieses Prozedere (er hat ja nun wirklich alles ausgereizt) ein Haftantritt letztlich vereitelt.
Deshalb kann ich mich den Haßtiraden des Internets gegen die Justiz nicht so recht anschließen.
Der Angeklagte hat viele Chancen, die seine Opfer (falls die Mittäterschaft bejaht wird, wissen wir ja noch gar nicht) nie hatten.
Fährt er tatsächlich ein, so kommt er in einen Spezialknast für Hochbetagte.
Mit Pflegestation und notfalls Intensivstation.
Rettung ist also schneller da als in jedem Pflegeheim.
Mein Mitleid hält sich daher in sehr engen Grenzen.
Zumal er verstockt erscheint. Im Gegensatz zu Gröning, der seine Schuld erkannt hatte.