Dazu kann ich nur sagen, ich für mein Teil bin froh, dass es wieder ein rechtskräftiges Urteil gibt.
Vor Gericht gibt's eh keine Gerechtigkeit, da gibt's nur ein Urteil.
Gerechtigkeit gibt's hienieden nirgends.
Wenn man 2010 im Demjanjuk-Verfahren erkannt hat, daß die bisherige Rechtsprechung falsch war, dann muß dem enstprochen werden.
Der Bundestag wollte keine Verjährung bei diesen Nazi-Verbrechen, das Urteil entspricht also dem Willen des Gesetzgebers.
Wenn man einen Fehler der Rechtsprechung erkannt hat, dann kann man nicht einfach weitermachen wie bisher.
Dem Verurteilten sind alle Segnungen des Rechtsstaates zuteil geworden. Untersuchung auf Verhandlungsfähigkeit, Jugendstrafkammer, Verhandlung nur zweimal in der Woche je zwei Stunden, Bewährung.
Da hält sich mein Mitleid in Grenzen.
Und wenn Urteile zu "Zeichen" (Generalprävention) taugen, dann haben die Kommentare gezeigt, wie notwendig das ist: Denn viele - gerade in Ostdeutschland - wehren sich gegen die Erkenntnis, daß man auch auf Befehl nicht dazu beihelfen darf, andere Menschen zu ermorden.
Ein Kommentar ist mir besonders in Erinnerung: "Das war sein Job! Man darf ihn nicht bestrafen!"
Nachgedacht hat dieser Kommentator nicht.