@Schattendiplomat Zu der "Bündelung": Die
fascis waren ein Rutenbündel, in welches ein Beil eingebettet war. Dieses Amtszeichen der römischen Liktoren galt als Symbol für ihre Amtsbefugnis, hatte aber noch ältere Wurzeln im Etruskischen. Aufgabe der Liktoren war die Begleitung, der Schutz und auch das Freimachen des Weges (Rute/Rutenbündel als Less lethal Waffe gegen den Pöbel
) für höchstrangige Amtsträger. In der römischen frühzeit und ausserhalb Roms war das Beil ein Symbol für die Todesstrafe, welche durch den jeweiligen Amtsträger verhängt werden konnte (nicht durch den Liktor selbst!). Das Schwadronieren des Bezopften fitzt mal wieder, mit "Bündelung von Macht" in einer sogenannten Finanzelite wie Seine Geruchsdurchdringlichkeit es beschreibt hat weder das Rutenbündel noch der Faschismus zu tun. Viertelwissen überzeugend vorgetragen von einem Laien.
Genauso wie der Korintherbrief, der NICHT von Jesus ist, sondern von Paulus. Die Stelle hab ich auch gefunden, dort geht es allerdings um das Abwenden von anderen Göttern:
Ziehet nicht am fremden Joch mit den Ungläubigen. Denn was hat die Gerechtigkeit zu schaffen mit der Ungerechtigkeit? Was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsternis? (Epheser 5.11) 15 Wie stimmt Christus mit Belial? Oder was für ein Teil hat der Gläubige mit dem Ungläubigen? 16 Was hat der Tempel Gottes für Gleichheit mit den Götzen? Ihr aber seid der Tempel des lebendigen Gottes; wie denn Gott spricht: "Ich will unter ihnen wohnen und unter ihnen wandeln und will ihr Gott sein, und sie sollen mein Volk sein. (1. Korinther 3.16) 17 Darum gehet aus von ihnen und sondert euch ab, spricht der HERR, und rührt kein Unreines an, so will ich euch annehmen (Offenbarung 18.14) 18 und euer Vater sein, und ihr sollt meine Söhne und Töchter sein, spricht der allmächtige HERR."
§257 Strafprozessordnung ist auch wieder Irreführung. Der § sagt nix über eine "schriftliche Erklärung" aus. Der Angeklagte ist im Rahmen der Hauptverhandlung (so lautet die Überschrift des StPO-Abschnittes) zu befragen, ob er etwas zu erklären habe. Da hat der Horstsohn wohl nur §257
A "Das Gericht kann den Verfahrensbeteiligten aufgeben, Anträge und Anregungen zu Verfahrensfragen schriftlich zu stellen." überflogen, aber nicht verstanden.
Der Rest ist das übliche Mimimi, resultierend aus selektiver Wahrnehmung und nichtverstandenen Texten.