Es gibt neue Details.
Seit der causa Strauß habe ich keine guten Erinnerungen an die Augsburger Staatsanwaltschaft.
Das Verhalten der Augsburger Staatsanwaltschaft im Falle von Cornelius Gurlitt ist eine Schande.
Der getöteten Tucge wollte man noch das Bundesverdienstkreuz verleihen.
Bis dann herauskam, daß sie selbst provoziert hatte.
Spoiler
Auch dieses Video hat die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts neben einigen anderen sorgfältig studiert, um sich ein Bild vom Geschehen zu machen. Die Schlüsse, die der Vorsitzende Lenart Hoesch und seine beiden Beisitzer nach der Auswertung der Filme und Zeugenaussagen ziehen, sind aber ganz andere als die der Ermittlungsbehörden. Das Gericht lässt kurz vor Weihnachten sechs der sieben Beschuldigten vom Königsplatz frei.
Nur Halid S., der dem 49-jährigen Feuerwehrmann den tödlichen Schlag versetzt haben soll, bleibt in U-Haft. Er hat aber auch keine Haftbeschwerde eingelegt.
Wie die Jugendkammer die tödliche Attacke am Königsplatz rekonstruiert
Die Jugendkammer hebt die sechs Haftbefehle nicht einfach nur auf. Die Begründungen haben es nach Informationen unserer Redaktion in sich und bedeuten eine schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft, die Haftbefehle gegen die sechs jungen Männer wegen Beihilfe zum Totschlag erwirkt hatte. So stellt das Landgericht zum Beispiel fest, dass von einer aktiven Handlung im Sinne eines Umzingelns keine Rede sein könne. Zwei der Verdächtigen seien, wie von den Anwälten schon beschrieben, zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung rund zehn Meter weit weg gewesen. Auch der pauschale Verdacht der Staatsanwaltschaft, die Heranwachsenden seien wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Jugendgang gewaltbereit, sei durch keinerlei belastbaren Fakten belegt. Auch den Vorwurf, dass die jungen Männer, die getrunken hatten, Streit suchten, ließ das Landgericht nicht gelten.
Stattdessen schildert die Jugendkammer das Geschehen, das sie annimmt, so: Einer aus der Gruppe habe das spätere Opfer nach einer Zigarette gefragt. Die knappe Antwort des 49-Jährigen habe „Schnauze“ gelautet. Auf die Frage des Jugendlichen „Wieso Schnauze?“ sei der Feuerwehrmann umgekehrt, auf die Gruppe zugegangen und habe sinngemäß gefragt, ob er ihn anpöbeln wolle. Als beide Kopf an Kopf standen, habe der Heranwachsende einen „Ausweichschritt“ gemacht. Dann soll der 49-Jährige den Jüngeren mit beiden Händen weggestoßen haben. Etwa eine Sekunde später soll Halid S. zugeschlagen haben. Der Feuerwehrmann ging zu Boden. Durch den Schlag war laut Obduktion eine Schlagader eingerissen. Diese Schilderung der drei Berufsrichter legt nahe, dass die Aggression nicht allein von der Gruppe Heranwachsender ausging.
Gewalttat am Königsplatz: Anwalt Rubach kritisiert die Staatsanwaltschaft
Die Verteidiger der Beschuldigten können sich angesichts der neuen Entwicklung kaum zwischen Erleichterung und Empörung entscheiden. Walter Rubach spricht von einem „wilden Konstrukt“ der Staatsanwaltschaft, über deren Motiv man nur rätseln könne. „Hätte sich die Staatsanwaltschaft die Mühe gemacht, die Videos sorgfältig anzuschauen, hätte sie niemals einen Antrag auf Haftbefehl stellen dürfen“, sagt Rubach, der den jungen Italiener verteidigt, dessen Frage nach einer Zigarette den Streit ausgelöst hat. Felix Dimpfl, der den jungen Mann auch vertritt, bezeichnet die Entscheidung des Landgerichts als „mutig und richtig“. Anwalt Werner Ruisinger betont, die Staatsanwaltschaft hätte sich von Anfang an die Mühe machen müssen, genauer zu prüfen, was jeder Einzelne getan haben soll. Auch Moritz Bode sagt, die Behörde habe es sich zu leicht gemacht. „Nur weil alle zusammen unterwegs waren, kann man nicht einfach alle einsperren.“
Doch die Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrer harten Linie. Wenige Minuten nach der Entscheidung des Landgerichts hat sie dagegen Beschwerde eingelegt. Das war so schnell, dass der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch offenbar ziemlich sauer geworden ist. Es sei „ausgeschlossen, dass die Entscheidungen, die in tagelanger richterlicher Arbeit gefertigt wurden, inhaltlich auch nur zur Kenntnis genommen wurden“, schrieb er der Staatsanwaltschaft umgehend zurück.Nebenbei lässt er die Anklagebehörde noch wissen, die Verteidiger hätten nicht zu Unrecht moniert, dass das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verletzt worden sei. Die Angelegenheit ist also noch nicht zu Ende. Nun wird das Oberlandesgericht München weiter entscheiden müssen.