Autor Thema: Thomas Fischer  (Gelesen 30035 mal)

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Syssi

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #75 am: 12. Dezember 2019, 11:58:52 »
Und wieder: https://www.spiegel.de/panorama/totschlag-in-augsburg-ein-merkwuerdiges-verbrechen-a-1300794.html

Ein grandioser Artikel, juristisch klar aufgedröselt, mit dem notwendigen Abstand. Er antwortet auch wieder in den Kommentaren. Manche Kommentatoren wollen den Volksgerichtshof zurück - so weit, so normal. Einige weisen darauf hin, dass wenn der Täter Kampfsporterfahrung hat, er durchaus um die möglichen Folgen eines Schlages gegen den Kopf wissen konnte - dem ist wohl zuzustimmen, hätte TF durchaus verarbeiten können.
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #76 am: 12. Dezember 2019, 13:13:19 »
Einige weisen darauf hin, dass wenn der Täter Kampfsporterfahrung hat, er durchaus um die möglichen Folgen eines Schlages gegen den Kopf wissen konnte - dem ist wohl zuzustimmen, hätte TF durchaus verarbeiten können.
Ja, die übliche Mär, dass es immer "gefährliche Körperverletzung" ist, wenn man Kampfsport kann.

Fakt ist, dass sich der Vorsatz aus zwei Elementen zusammensetzt: Wissen und Wollen. Und auch wenn die jüngste Rechtsprechung aus Berlin zu den Raserfällen anderes vermuten lässt, ist es nicht so, dass ein Übermaß der einen Komponente das Fehlen der anderen kompensiert. Mit anderen Worten: Man kann noch so wissen, dass es gefährlich werden kann, wenn man es nicht will, heißt die Lösung Fahrlässigkeit.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #77 am: 12. Dezember 2019, 14:34:05 »
In USA spalten sie deutlich feinere Haare. Da gibt es durchaus das Wissen ohne Wollen, nennt sich dann reckless driving. Ich finde das Konzept besser als unser Raster. Gerade im Straßenverkehr finde ich, dass unsere Schubladen nicht sachherecht aufteilen.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #78 am: 13. Dezember 2019, 07:51:52 »
Bei VRiBGH a.D. Prof. Dr. Thomas Fischer lesen wir zum Fall Hänel am 17. Oktober 2018 folgendes:


Zitat
Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:
„Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich … um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.“

Wir durften eine Woche lang lesen, „der Richter“ aus Gießen habe bei der mündlichen Urteilsverkündung Folgendes gesagt: Das Gericht habe „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ der Strafvorschrift, wende sie aber trotzdem an. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht habe man erwogen, aber abgelehnt, weil „die Gerichte damit überfordert“ seien. Er selbst, „der Richter“, finde „als Bürger“, dass § 219a StGB wohl verfassungswidrig sei. Aber das habe der Gesetzgeber nun einmal so gemacht. Und an die Adresse der Angeklagten: „Tragen Sie den Schuldspruch wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz.“

Wenn das stimmt (ich war nicht dabei), ist es ein Skandal. Der Richter, der das gesagt haben soll, war der Vorsitzende einer Strafkammer des Landgerichts, die über Berufungen gegen Urteile von Amtsgerichten entscheidet. Eine „Kleine Strafkammer“ ist seit 1993 aus Kostengründen nur noch mit einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern (Schöffen) besetzt, also genauso wie das Amtsgericht als Schöffengericht. Ein quantitativer Zuwachs an Weisheit  kann daher  ausgeschlossen werden. Dem Bürger ist das entweder unbekannt oder egal, wie es auch der Presse meist unbekannt oder egal ist: Die Redaktion der Lokalzeitung einer Stadt mit 87.000 Einwohnern zeigt sich überfordert davon, in dem öffentlich wichtigsten Strafverfahren, das binnen Jahren vor Ort geführt wird, auch nur die oberflächlichsten Verfahrens-Fakten zutreffend zu berichten.

Die zitierten Worte wurden, so wird berichtet, bei der mündlichen Urteilsbegründung gesprochen. Ob der Vorsitzende die Meinungen seiner beiden Schöffinnen „als Bürgerinnen“ eingeholt hatte und gleich mitverkündete, ist nicht überliefert. Vielleicht wollte er nur „alleine“ einmal sagen, was er „als Bürger“ so denkt. Wir wissen es nicht, und niemand fragte bisher danach. Eigentlich dient eine (mündliche) Urteilsbegründung dazu, die Gründe des Gerichts (bzw. der Richtermehrheit) kurz zusammengefasst und möglichst zutreffend darzustellen. Erklärungen einzelner Richter „als Bürger“ oder Auskünfte zu den von ihnen in der Beratung vertretenen Positionen und Meinungen sind nicht nur nicht vorgesehen, sondern liegen im Bereich eines Verstoßes gegen das Beratungsgeheimnis (§ 43 Richtergesetz).
https://meedia.de/2018/10/17/paragraf-219a-eine-aerztin-ihr-richter-und-die-medien-warum-desinformation-kein-privileg-der-lokalpresse-ist/



Was soll man jetzt denken, wenn die Vorsitzende Richterin, die erneut mit der gesamten Kammer über den Fall zu befinden hatte, gestern zitiert wird wie folgt:


Zitat
Allerdings sagte die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze, die Strafkammer sei nicht der Ansicht, dass der im März reformierte Paragraf 219a, der dem Urteil zugrunde liegt, "strafrechtlich in irgendeiner Hinsicht gelungen ist". Die Kammer halte es zudem für fraglich, ob die Vorschrift verfassungsmäßig sei. "Man kann erhebliche Bedenken haben", sagte die Vorsitzende Richterin. Der Paragraf verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche.
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-12/paragraf-219a-schwangerschaftsabbruch-werbeverbot-christina-haenel-geldstrafe


Wer redet jetzt Unsinn?
Die Vorsitzende oder die Medien? Oder beide?
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #79 am: 17. Dezember 2019, 19:52:05 »
Wer redet jetzt Unsinn?
Die Vorsitzende oder die Medien? Oder beide?
Auf jeden Fall die Medien. Es gehört zu meinem üblichen Repertoire der Kommentierung von Presseberichterstattung über Gerichtsverhandlungen, festzustellen, dass die Nennung der Endsumme der Geldstrafe, die aus dem Produkt der Faktoren Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe besteht, ohne jeglichen Informationswert ist. In dem verlinkten Artikel passiert genau das. Der Autor/die Autorin hat also a) keine Ahnung von der Materie oder übt sich b) aktiv in Desinformation.

In keinem der beiden Fälle kann ich ihn/sie ernst nehmen.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #80 am: 18. Dezember 2019, 09:58:27 »
Wer redet jetzt Unsinn?
Die Vorsitzende oder die Medien? Oder beide?
Auf jeden Fall die Medien. Es gehört zu meinem üblichen Repertoire der Kommentierung von Presseberichterstattung über Gerichtsverhandlungen, festzustellen, dass die Nennung der Endsumme der Geldstrafe, die aus dem Produkt der Faktoren Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe besteht, ohne jeglichen Informationswert ist. In dem verlinkten Artikel passiert genau das. Der Autor/die Autorin hat also a) keine Ahnung von der Materie oder übt sich b) aktiv in Desinformation.

In keinem der beiden Fälle kann ich ihn/sie ernst nehmen.
Also ich tippe auf Möglichkeit A - keine Ahnung von der Materie -, das ist doch bei den meisten Nicht-Juristen der Fall, wenn es um die richtige und vor allem logische Verwendung von Fachtermini geht. Passiert mir auch öfters.
Bei einem von der Presse ist dies aber ärgerlich, da es Teil des Aufgabengebietes ist die zutreffenden Begrifflichkeiten korrekt zu nutzen. Ich kann das auch nur teilweise nachvollziehen, warum dies so ist. Ein wenig Arbeitsverweigerung ist es schon.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #81 am: 18. Dezember 2019, 10:00:51 »
Die schönste Verballhornung hat für mich vor Jahren mal die Berliner Morgenpost gebracht: aus einem Vorsitzenden Richter am Landgericht wurde ein Richter am vorsitzenden Landgericht.  :lol:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #82 am: 20. Dezember 2019, 11:09:28 »
Er hat ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für uns:



Zitat
Weihnachten
Die Welt als Gefühl

Weihnachten naht. Es ist die Zeit der Gefühle und des Drangs, die Sehnsucht danach mitzuteilen. Dabei ist das Fehlen von Gefühl hierzulande wirklich nicht das Problem.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weihnachten-die-welt-als-gefuehl-kolumne-von-thomas-fischer-a-1302088.html
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #83 am: 20. Dezember 2019, 13:57:47 »
Das habe ich irgendwie nur halb verstanden. Manchmal glaube ich, er sollte vielleicht ein oder zwei Bedeutungsebenen weglassen. Aber vielleicht bin ich auch einfach Zielgruppe. Viel zu lernen ich noch habe.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #84 am: 20. Dezember 2019, 14:45:01 »
Hat mich nicht vom Hocker gehauen, aber ich weiß nicht recht, warum. Der Artikel bleibt abstrakt, ein wenig nebulös.

Vielleicht muss ich ihn ein zweites Mal lesen.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #85 am: 23. Dezember 2019, 15:49:22 »
Und wieder: https://www.spiegel.de/panorama/totschlag-in-augsburg-ein-merkwuerdiges-verbrechen-a-1300794.html

Ein grandioser Artikel, juristisch klar aufgedröselt, mit dem notwendigen Abstand. Er antwortet auch wieder in den Kommentaren. Manche Kommentatoren wollen den Volksgerichtshof zurück - so weit, so normal. Einige weisen darauf hin, dass wenn der Täter Kampfsporterfahrung hat, er durchaus um die möglichen Folgen eines Schlages gegen den Kopf wissen konnte - dem ist wohl zuzustimmen, hätte TF durchaus verarbeiten können.



Offenbar wurden sechs Verdächtige auf freien Fuß gesetzt.
Meine Vermutung  ist ja, es gebe so etwas wie Anwälte, Haftprüfungstermin, StPO etc ...


Das Volk allerdings tobt:

https://www.facebook.com/tag24.dresden/posts/3146010505429035



Ach, schau, wie die Vermutung bestätigt wird:

Zitat
Die Jugendkammer Augsburg sieht keinen dringenden Tatverdacht.
Ein 17-Jähriger wird weiterhin des Totschlags verdächtigt und bleibt in U-Haft.
Zitat
Die Verteidiger der sechs Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen hatten zuvor Haftbeschwerde eingelegt. Ihre Mandanten saßen wegen Beihilfe zum Totschlag in Untersuchungshaft
https://www.rnd.de/panorama/nach-tod-von-feuerwehrmann-in-augsburg-verdachtige-aus-u-haft-entlassen-WO2OYMSMMAL6XNY5K3ZV7ZAJIQ.html
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 16:17:56 von Reichsschlafschaf »
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #86 am: 24. Dezember 2019, 09:48:34 »
Es gibt neue Details.
Seit der causa Strauß habe ich keine guten Erinnerungen an die Augsburger Staatsanwaltschaft.
Das Verhalten der Augsburger Staatsanwaltschaft im Falle von Cornelius Gurlitt ist eine Schande.
Der getöteten Tucge wollte man noch das Bundesverdienstkreuz verleihen.
Bis dann herauskam, daß sie selbst provoziert hatte.

Inzwischen stellt sich die Sache in Augsburg doch etwas anders dar:


Zitat
Sechs Beschuldigte frei: Was geschah wirklich am Königsplatz?

Das Landgericht Augsburg schildert den Ablauf der Gewalttat in Augsburg anders als die Ermittler. Doch die Staatsanwaltschaft schürt den rechtlichen Streit weiter an.

VON HOLGER SABINSKY-WOLF UND JÖRG HEINZLE
Der Taxifahrer hat die ernste Situation am Augsburger Königsplatz schnell erfasst. Er wählt den Polizei-Notruf und berichtet in knappen Worten, was er sieht. „Da kassieren zwei richtig“, sagt er dem Beamten und bittet darum, schnell eine Streife zu schicken. Währenddessen läuft die Frontscheiben-Kamera des Taxis, die alles mitschneidet. Das dreiminütige Video liegt unserer Redaktion vor. Es ist eine dieser Aufzeichnungen, die schon bald nach der Gewalttat vom Nikolausabend Fragen nach dem Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft aufwerfen.
Spoiler
Auch dieses Video hat die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts neben einigen anderen sorgfältig studiert, um sich ein Bild vom Geschehen zu machen. Die Schlüsse, die der Vorsitzende Lenart Hoesch und seine beiden Beisitzer nach der Auswertung der Filme und Zeugenaussagen ziehen, sind aber ganz andere als die der Ermittlungsbehörden. Das Gericht lässt kurz vor Weihnachten sechs der sieben Beschuldigten vom Königsplatz frei.

Nur Halid S., der dem 49-jährigen Feuerwehrmann den tödlichen Schlag versetzt haben soll, bleibt in U-Haft. Er hat aber auch keine Haftbeschwerde eingelegt.

Wie die Jugendkammer die tödliche Attacke am Königsplatz rekonstruiert
Die Jugendkammer hebt die sechs Haftbefehle nicht einfach nur auf. Die Begründungen haben es nach Informationen unserer Redaktion in sich und bedeuten eine schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft, die Haftbefehle gegen die sechs jungen Männer wegen Beihilfe zum Totschlag erwirkt hatte. So stellt das Landgericht zum Beispiel fest, dass von einer aktiven Handlung im Sinne eines Umzingelns keine Rede sein könne. Zwei der Verdächtigen seien, wie von den Anwälten schon beschrieben, zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung rund zehn Meter weit weg gewesen. Auch der pauschale Verdacht der Staatsanwaltschaft, die Heranwachsenden seien wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Jugendgang gewaltbereit, sei durch keinerlei belastbaren Fakten belegt. Auch den Vorwurf, dass die jungen Männer, die getrunken hatten, Streit suchten, ließ das Landgericht nicht gelten.

Stattdessen schildert die Jugendkammer das Geschehen, das sie annimmt, so: Einer aus der Gruppe habe das spätere Opfer nach einer Zigarette gefragt. Die knappe Antwort des 49-Jährigen habe „Schnauze“ gelautet. Auf die Frage des Jugendlichen „Wieso Schnauze?“ sei der Feuerwehrmann umgekehrt, auf die Gruppe zugegangen und habe sinngemäß gefragt, ob er ihn anpöbeln wolle. Als beide Kopf an Kopf standen, habe der Heranwachsende einen „Ausweichschritt“ gemacht. Dann soll der 49-Jährige den Jüngeren mit beiden Händen weggestoßen haben. Etwa eine Sekunde später soll Halid S. zugeschlagen haben. Der Feuerwehrmann ging zu Boden. Durch den Schlag war laut Obduktion eine Schlagader eingerissen. Diese Schilderung der drei Berufsrichter legt nahe, dass die Aggression nicht allein von der Gruppe Heranwachsender ausging.

Gewalttat am Königsplatz: Anwalt Rubach kritisiert die Staatsanwaltschaft
Die Verteidiger der Beschuldigten können sich angesichts der neuen Entwicklung kaum zwischen Erleichterung und Empörung entscheiden. Walter Rubach spricht von einem „wilden Konstrukt“ der Staatsanwaltschaft, über deren Motiv man nur rätseln könne. „Hätte sich die Staatsanwaltschaft die Mühe gemacht, die Videos sorgfältig anzuschauen, hätte sie niemals einen Antrag auf Haftbefehl stellen dürfen“, sagt Rubach, der den jungen Italiener verteidigt, dessen Frage nach einer Zigarette den Streit ausgelöst hat. Felix Dimpfl, der den jungen Mann auch vertritt, bezeichnet die Entscheidung des Landgerichts als „mutig und richtig“. Anwalt Werner Ruisinger betont, die Staatsanwaltschaft hätte sich von Anfang an die Mühe machen müssen, genauer zu prüfen, was jeder Einzelne getan haben soll. Auch Moritz Bode sagt, die Behörde habe es sich zu leicht gemacht. „Nur weil alle zusammen unterwegs waren, kann man nicht einfach alle einsperren.“

Doch die Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrer harten Linie. Wenige Minuten nach der Entscheidung des Landgerichts hat sie dagegen Beschwerde eingelegt. Das war so schnell, dass der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch offenbar ziemlich sauer geworden ist. Es sei „ausgeschlossen, dass die Entscheidungen, die in tagelanger richterlicher Arbeit gefertigt wurden, inhaltlich auch nur zur Kenntnis genommen wurden“, schrieb er der Staatsanwaltschaft umgehend zurück.Nebenbei lässt er die Anklagebehörde noch wissen, die Verteidiger hätten nicht zu Unrecht moniert, dass das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verletzt worden sei. Die Angelegenheit ist also noch nicht zu Ende. Nun wird das Oberlandesgericht München weiter entscheiden müssen.
[close]
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Sechs-Beschuldigte-frei-Was-geschah-wirklich-am-Koenigsplatz-id56302461.html
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #87 am: 1. Januar 2020, 12:35:28 »
Eine weitere Ergänzung zu Augsburg: Die sechs sind wieder in Haft, das OLG hat die Entscheidung des LG kassiert. Für das Folck ein klarer Beweis für die völlige Unfähigkeit und Kopflosigkeit der Justiz "unter Merkel". Natürlich.


Zitat
Ein Sprecher der Polizei in Augsburg sagte auf Nachfrage am Freitagabend, dass das Oberlandesgericht in München diese Entscheidung getroffen habe. Weitere Details nannte er zunächst nicht. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet, darunter der Bayerische Rundfunk. Das OLG war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Der Verteidiger eines der sechs Verdächtigen sagte am Freitagabend, dass sein Mandant am Freitag wieder festgenommen worden sei. Er werde vermutlich am Samstag einem Haftrichter vorgeführt, sagte der Anwalt.
https://www.rnd.de/panorama/todliche-attacke-auf-feuerwehrmann-in-augsburg-sechs-verdachtige-wieder-in-haft-DAUID5Y5MZCOXMH47GVKJZ4DYE.html

https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-koenigsplatz-feuerwehrmann-1.4738528

https://www.welt.de/vermischtes/article204617916/Augsburg-Toedlicher-Angriff-Sechs-Verdaechtige-muessen-wieder-in-Haft.html
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #88 am: 11. Januar 2020, 12:09:34 »
Es gibt wieder etwas zu lesen:


Zitat
Verbrechensbekämpfung
Pornografie und Keuschheit

Von Thomas Fischer

Die Bundesregierung will der Polizei die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie erlauben, um Kinderpornografie zu bekämpfen. Ein paar Argumente gegen zu schnelle Begeisterung.

02.01.2020, 13:47 Uhr
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kinderpornografie-pornografie-und-keuschheit-kolumne-a-1303360.html
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #89 am: 16. Januar 2020, 09:52:20 »
Off-Topic:
Genau, und dann entscheidet die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) statt über die Verspätung der Öffis über die Zulassung der Revision.


Grad gestern wieder:




Nach meiner unschuldigen Frage, warum denn auch dafür die Berliner Verkehrsgesellschaft zuständig sei, scheint das Meme heute verschwunden zu sein. Statt dessen sieht man:




;)
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