Autor Thema: Thomas Fischer  (Gelesen 30037 mal)

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #60 am: 1. Dezember 2019, 19:19:41 »
Wieso, das Bundesverfassungsgericht ist doch das höchste Gericht in Deutschland, deshalb muss man da doch auch alles überprüfen lassen können? Ich verstehe die Aufregung nicht...

(Ironie-Tags! Ein hohes Phantasieamt für Ironie-Tags!!)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #61 am: 1. Dezember 2019, 19:23:27 »
(Ironie-Tags! Ein hohes Phantasieamt für Ironie-Tags!!)

Einfach Ironie-Grün verwenden!  :)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #62 am: 1. Dezember 2019, 21:02:35 »
Aber wie zur Hölle kann man auf den Gedanken kommen, dass die Polizei gegen eine Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts das Bundesverfassungsgericht anrufen kann?

Es dürfte sich um ein Versehen handeln: gemeint war wohl das Bundesverwaltungsgericht.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #63 am: 1. Dezember 2019, 23:24:10 »
Oder der Pressesprecher des Gerichts hat mal was dahin geworfenen und die DPA "oh toll  das verstehen unsere Leser und Kunden, das bringen wir".
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #64 am: 2. Dezember 2019, 08:36:45 »
Was habt ihr denn?  :scratch:

Natürlich kann die Polizeidirektion das BVerfG anrufen! Die Nummer steht im Telefonbuch. Und telefonieren kann die Polizei. Womöglich sogar mit Wählscheiben.

Und mehr hat die dpa nicht behauptet.

 :whistle:



soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #65 am: 2. Dezember 2019, 08:43:38 »
Natürlich kann die Polizeidirektion das BVerfG anrufen! Die Nummer steht im Telefonbuch.

Stimmt: +49 (721) 9101-0
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #66 am: 2. Dezember 2019, 10:40:22 »
Es dürfte sich um ein Versehen handeln: gemeint war wohl das Bundesverwaltungsgericht.

Wenn man das BVerwG anrufen will: 0341/20070

Ansonsten kommt man da auf dem Instanzenweg (anders als mit der Bahn) nicht so leicht hin: Im Eilverfahren gar nicht (ist nicht vorgesehen) und im Klageverfahren nur, wenn nach einer erfolgreich zugelassenen und dann verlorenen Berufung die Revision (ausnahmsweise) vom OVG oder BVerwG zugelassen wird.
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #67 am: 2. Dezember 2019, 10:57:35 »
Ich kenne einen Fall, in dem das BVerfG für die Zulassung der Revision beim BVerwG gesorgt hat. Also beim Klageverfahren. Und dafür war mehr als nur ein Anruf erforderlich.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #68 am: 2. Dezember 2019, 11:28:19 »
Wenn man das BVerwG anrufen will: 0341/20070


Nach dem geballten Wissen der Medien wird das aber mit BVG abgekürzt!



*duckundwech*


;)



Off-Topic:
Weil ich es grad sehe: Vielleicht könnte mir die Oberste Staatsleitung eine neue Sonderaufgabe übertragen?
Mit einer Gehaltserhöhung um 37% wäre ich einverstanden!

Dann würde ich den ganzen Tag lang den Unsinn mit einsammeln, der so von den Medien von sich gegeben wird.

Aus Tag24 (eine Art BLÖD für die besseren Stände) erfahren wir heute, daß Richter tätig werden, wenn sie sich unheimlich langweilen.

So auch die Richter am Obersten Gerichtshof von Kanada.
Da hockt man offenbar den ganzen Tag 'rum und hält nach interessanten Fällen Ausschau.

Das Gericht "schaltet sich ein" erfahren wir, wenn die Richter beim Frühstück Ungerechtigkeiten aus der Zeitung erfahren.

Zum Beispiel, wenn eine Frau seit 10 Jahren herumprozessiert, weil sie von einem Polizisten mittels eines Gesetzes belangt wurde, das es gar nicht gibt:

Zitat
Doch auf den Verhandlungen in den Jahren 2015 bis 2017 gab es nichts zu holen. Die Gerichte betonten, die Frau sei die "Autorin ihres eigenen Unglücks".

Dann schaltete sich der Oberste Gerichtshof ein. Die Richter sehen den Fall anders: Das Hinweisschild vor der Rolltreppe ist kein Gesetz, es ist nur eine Warnung, befinden sie einstimmig.

Es "war falsch, sie anzuhalten und zu durchsuchen, nachdem sie ein Gesetz brachen, das es nicht gab", sagten die Richter laut Fox News.
https://www.tag24.de/nachrichten/quebec-kanada-frau-verhaftet-weil-nicht-auf-rolltreppe-festgehalten-polizei-schadensersatz-hinweis-1306689

Das ist fein!
In Kanada muß man den Supreme Court offenbar nicht anrufen, der "schaltet sich ein".
Selbsttätig.
Einfach so.
« Letzte Änderung: 2. Dezember 2019, 12:03:57 von Reichsschlafschaf »
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #69 am: 2. Dezember 2019, 14:56:04 »
Nach dem geballten Wissen der Medien wird das aber mit BVG abgekürzt!



*duckundwech*

Genau, und dann entscheidet die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) statt über die Verspätung der Öffis über die Zulassung der Revision.
 
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Offline Enzo

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #70 am: 2. Dezember 2019, 17:02:12 »
Achtung! Achtung! Wegen einer betrieblichen Störung wird sich die Revision um voraussichtlich drei Jahre verspäten.
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #71 am: 2. Dezember 2019, 22:24:31 »
solange die Instanzen nicht in umgekehrter  Reihenfolge urteilen, soll mir alles recht sein. Aber wenn wir uns weiter von Thema entfernen, könnten einige Beiträge ersatzlos aufgrund von Moderationsstörungen ausfallen.  :o  und dann ist das Mimimi wieder groß. :naughty:
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #72 am: 2. Dezember 2019, 23:12:56 »
... Nach der Entscheidung des OVG schreibt die "Süddeutsche"  direkt aus dem "dpa Newskanal" ab (Mitteilung v. 22.11., 22.31 Uhr):

So hinterwäldlerisch sind die auch nicht, "direkt aus dem Newskanal" abzuschreiben - das erledigt neuerdings ein Script, dem der Programmierer vergaß,

Zitat
Aber wie zur Hölle kann man auf den Gedanken kommen, dass die Polizei gegen eine Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts das Bundesverfassungsgericht anrufen kann????

das Denken und Kenntnisse über das deutsche Rechtssystem beizubringen. Statt die der Süddeutschen wäre in dem Fall wohl eher die unzweifelhaft hohe journalistische Kompetenz des Njuhskanals an den Pranger zu stellen. Das Verdienst der Süddeutschen an dieser Sache besteht, wenn überhaupt, im Geiz der Anteilseigner.
 

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #73 am: 3. Dezember 2019, 11:40:03 »
Es dürfte sich um ein Versehen handeln: gemeint war wohl das Bundesverwaltungsgericht.

Wenn man das BVerwG anrufen will: 0341/20070

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Oder aber man geht einfach erstinstanzlich zum BVerwG, aber dafür muss man schon ein sehr besonderer Mensch in einer besonderen Fallkonstellation sein. :)
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #74 am: 6. Dezember 2019, 09:05:35 »
Er hat wieder zugeschlagen:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/rainer-wendt-peter-feldmann-gewalt-gegen-frauen-kolumne-a-1299702.html
Rainer Wendt,
Zitat
Polizei-Staatssekretär der Herzen
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