Autor Thema: Thomas Fischer  (Gelesen 30050 mal)

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dtx

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #120 am: 25. Mai 2020, 09:18:36 »
Da scheint uns etwas entgangen zu sein:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-und-loveparade-strafgerichte-sind-keine-wahrheitskommissionen-a-b1674308-d667-4aa3-9634-10b4e2cc7aa8


Die Aussage anläßlich des heutigen Ablaufs der Revisionsbegründungsfrist im NSU-Verfahren

Zitat
...
Überhaupt finden viele Ergebnisse der Beweisaufnahme, die durch die akribische Arbeit der Nebenklage ins Verfahren eingebracht wurden, keine Erwähnung im Urteil. "Hatte das Gericht von Anfang an vor, all diese Erkenntnisse nicht zu berücksichtigen?", fragt Antonia von der Behrens.

...

halte ich für irreführend und die nahegelegte Schlußfolgerung für unterstellend. Woher weiß die Frau, daß die vorgebrachten Beweise vom Gericht bei der Schuldzumessung beiseitegeschoben wurden?

Und die

Zitat
...
Manche vermuten politisches Kalkül. Sie halten es nicht für Zufall, dass im Urteil kein einziges Mal das Wort "Verfassungsschutz" auftaucht; dass die Rolle des Neonazis Tino Brandt und die des hessischen Verfassungsschützers Andreas Temme unbeleuchtet bleibt; und dass die Erkenntnisse darüber, wer nach dem Abtauchen des Trios dessen Aufenthaltsort kannte, unerwähnt bleiben.

...

als einen Beleg für das Unverständis darüber, daß man, um die echte oder vermeintliche individuelle Schuld von Verfassungsschützern von einem Gericht aufarbeiten zu lassen, auch diese Leute anklagen muß und nicht jemand anders.

Und schließlich

Zitat
...
Bei vielen Prozessbeteiligten bleibt Unverständnis darüber, warum der Senat die Frist für die schriftliche Urteilsbegründung ausschöpfte.

...

Die Frist betrug 650 Tage, das Urteil umfaßt mehr als 3.000 Seiten. Die dann in einem Monat auseinanderpflücken zu solllen, ist für die Verteidiger tatsächlich eine Zumutung. Aber die Revisionsbegründungsfrist entspringt nicht einer Anordnung des Gerichts; mit der Beschwerde muß man sich an den Gesetzgeber wenden.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/wie-es-mit-den-nsu-urteilen-jetzt-weitergeht-a-be1d91c8-ece4-4187-acda-18b5b7e14d91
 

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #121 am: 25. Mai 2020, 09:23:37 »
Was mir regelmäßig nicht gefällt, ist, wenn Verteidiger in der Öffentlichkeit (als Werbemaßnahme, sehr durchsichtig), so tun, als seien Gerichte dazu da, "Zeichen zu setzen", statt herauszubekommen, ob die Angeklagte die Tat, derer sie beschuldigt wird, nachzuweisen ist und welche Strafe dafür angemessen ist.
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dtx

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #122 am: 25. Mai 2020, 11:57:49 »
Im konkreten Fall waren das wohl Vertreter der Nebenkläger, aber im Grunde hast Du natürlich Recht. Und man sieht auch, daß die Spiegel-Autoren der jüngeren Artikel zum NSU-Verfahren die Hinweise Fischers in ihrem Blatt zum Thema nicht gelesen oder nicht verstanden haben. Ist dann natürlich doof, wenn die nachher so verlinkt werden, daß der Leser beides findet.
« Letzte Änderung: 25. Mai 2020, 12:02:24 von dtx »
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #123 am: 29. Mai 2020, 14:18:17 »
Und wieder: https://www.spiegel.de/panorama/totschlag-in-augsburg-ein-merkwuerdiges-verbrechen-a-1300794.html

Ein grandioser Artikel, juristisch klar aufgedröselt, mit dem notwendigen Abstand. Er antwortet auch wieder in den Kommentaren. Manche Kommentatoren wollen den Volksgerichtshof zurück - so weit, so normal. Einige weisen darauf hin, dass wenn der Täter Kampfsporterfahrung hat, er durchaus um die möglichen Folgen eines Schlages gegen den Kopf wissen konnte - dem ist wohl zuzustimmen, hätte TF durchaus verarbeiten können.


Gerade mal bei 3/7 reicht es für eine Anklage.
Bei 4/7 wurde eingestellt:

Zitat
Anklage nach tödlichem Schlag auf Augsburger Königsplatz
17-Jährigem wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen - vor 2 Stunden

AUGSBURG - Nach dem tödlichen Schlag gegen einen Familienvater in Augsburg am Nikolaustag 2019 hat die Staatsanwaltschaft drei Heranwachsende angeklagt. Gegen vier weitere Beschuldigte der Gruppe wird das Verfahren eingestellt, wie die Behörde am Freitag in Augsburg mitteilte.
Spoiler
Sie wirft den verbleibenden Angeschuldigten im Alter von jetzt 17, 18 und 20 Jahren gefährliche Körperverletzung, dem 17-jährigen mutmaßlichen Haupttäter darüber hinaus Körperverletzung mit Todesfolge vor. Er sitzt weiterhin in Untersuchungshaft, wohingegen die Haftbefehle gegen die anderen Gruppenmitglieder im März aufgehoben wurden.

Der 17-Jährige soll das 49 Jahre alte Opfer am Abend des 6. Dezember 2019 nach einem Streit zwischen zwei Männern und den insgesamt sieben Jugendlichen am Augsburger Königsplatz mit einem gezielten und wuchtigen Schlag getötet haben. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, auch weil das Opfer Mitglied der Augsburger Berufsfeuerwehr war.
[close]
https://www.nordbayern.de/region/anklage-nach-todlichem-schlag-auf-augsburger-konigsplatz-1.10144458
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #124 am: 29. Mai 2020, 14:38:46 »
Manche Kommentatoren wollen den Volksgerichtshof zurück
Was sollte das hier nützen? Der Volksgerichtshof war für Tötungsdelikte nicht zuständig.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #125 am: 29. Mai 2020, 14:51:45 »
Manche Kommentatoren wollen den Volksgerichtshof zurück
Was sollte das hier nützen? Der Volksgerichtshof war für Tötungsdelikte nicht zuständig.

Nun fang nicht wieder an, unserer Kundschaft mit dieser unsinnigen Bildung zu kommen, denen gehts um "Rübe ab Urteile". Das solltest du als erfahrener Agent doch wissen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #126 am: 29. Mai 2020, 18:48:46 »
Nun fang nicht wieder an, unserer Kundschaft mit dieser unsinnigen Bildung zu kommen, denen gehts um "Rübe ab Urteile".


Eben.
Fakten können wir nun wirklich nicht gebrauchen!


Heute gibt es grundsätzliche Überlegungen:



Zitat
Strafvollzug
Hat Strafe Sinn?

Eine Kolumne von Thomas Fischer

Wie und warum wollen wir strafen, und mit welchem Ziel? Vom Strafvollzug hat kaum jemand Ahnung, aber alle eine entschiedene Meinung. Das sagt mehr über uns als wir glauben.

29.05.2020, 17.46 Uhr
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hat-strafe-sinn-kolumne-von-thomas-fischer-a-4210dae4-0aab-42c3-a1c1-344ad17ee6fb
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #127 am: 29. Mai 2020, 19:02:59 »
Thomas Fischer hat über dieses Thema übrigens ein Buch geschrieben.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #128 am: 10. Juni 2020, 11:10:04 »
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #129 am: 18. Juni 2020, 11:29:13 »
Es kommt drauf an, sagen der Wissenschaftler und der Jurist.

Fischer zu einem "Raser-Urteil" des BGH 2018:
https://meedia.de/2018/03/20/das-raser-urteil-des-bgh-und-die-postwendende-analysen-kultur-von-medien-und-experten/


Heute wieder eine Entscheidung zum Rasen:


Zitat
Autoraser-Prozess in Berlin
Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil gegen Hauptangeklagten

2016 starb ein Unbeteiligter bei einem illegalen Autorennen in Berlin, seitdem streitet die Justiz darüber, ob ein Mordurteil gerechtfertigt ist. Der BGH hat nun entschieden.
18.06.2020, 10.31 Uhr
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesgerichtshof-bestaetigt-mordurteil-gegen-hauptangeklagten-im-raserprozess-a-e8fd3648-3117-436d-8b22-31dee955235e


Und noch etwas:

Zitat
Der Bundesgerichtshof hat das Mordurteil für zwei Berliner Autoraser zum Teil aufgehoben.

Dritte Verhandlung im Mord-Prozess gegen Berliner Autoraser nötig
Stand: 11:09 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten
https://www.welt.de/vermischtes/article209807849/BGH-hebt-Mord-Urteil-fuer-Berliner-Autoraser-teilweise-auf.html
« Letzte Änderung: 18. Juni 2020, 11:31:53 von Reichsschlafschaf »
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #130 am: 19. Juni 2020, 19:43:37 »
Heute gibt es Eiliges und Grundsätzliches zu Amthor, zum sexuellen Mißbrauch und auch zum Raser-Urteil:


https://www.spiegel.de/panorama/justiz/strafrecht-eiligste-eilmeldungen-a-2645534b-74e6-4524-b200-eba594eaa253
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #131 am: 19. Juni 2020, 20:38:46 »
Ich habe jetzt mal so ein bisschen Thomas Fischer gelesen, weil er hier so oft verlinkt wird. Vielleicht muss man Jurist sein, um zu verstehen, was er möchte oder wenigstens so eine Art Rechtsfilosof. Mir labert er zu viel, versucht zu sehr lässig (oder irgendwie komisch) zu sein und er braucht ewig, biss er auf den Punkt kommt. Oder verpasse ich seine Pointen - die komischen wie die rechtlichen? Kann auch sein.Oder ich bin einfach nicht seine Zielgruppe. Mein Fazit: für mich Zeitverschwendung.
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Offline Rolly

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #132 am: 19. Juni 2020, 21:09:26 »
Fischer versucht in seinen Artikeln sehr oft, den Unterschied zwischen Recht, Gerechtigkeit und Gerechtigkeitsempfinden allgemein verständlich deutlich zu machen. Das ist für juristische Laien wie mich sehr kompliziert, und ich finde es einerseits toll das Fischer dies anbietet und mag ausserdem seine Sprache. Er hat mir schon oft zu einem besseren Rechtsverständniss geholfen. Wie der liebe @Tuska so schön schreibt,  ein  Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz. Aber manchmal ist Geschwätz notwendig um Gesetz zu erläutern.
Aber du darfst selbstverständlich deine eigene Meinung dazu haben.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #133 am: 19. Juni 2020, 22:02:55 »
Nicht jeder seiner Beiträge ist eine Perle (aber für welchen Autor gilt dies nicht?), und er neigt ein wenig dazu, vor lauter Liebe zu Sprachkunstwerken den Inhalt so auszuwalzen, dass ungeduldige Leser mitunter aufgeben.

Trotzdem lese ich ihn immer wieder gerne ;)
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #134 am: 20. Juni 2020, 08:43:57 »
Ich habe jetzt mal so ein bisschen Thomas Fischer gelesen, weil er hier so oft verlinkt wird. Vielleicht muss man Jurist sein, um zu verstehen, was er möchte


Also ich bin Nichtjurist und lese ihn seit 2014 - glaub - mit großem Gewinn. Erst in der ZEIT, dann auf Meedia (weil die ZEIT die Wahrheit über sich selbst dann doch nicht verkraftet hat) und nun im SPIEGEL.

Mir labert er zu viel, versucht zu sehr lässig (oder irgendwie komisch) zu sein und er braucht ewig, biss er auf den Punkt kommt.

Das ist eben seine schriftstellerische oder künstlerische Art der Darstellung.
Musiker-Kommune, erst Germanistik-, dann Jurastudium: Er hat viel vom Leben erlebt und weiß, wie Menschen sein können und wie vielfältig.
Und für einen Richter finde ich das ganz gut so.
Darüberhinaus denkt er Dinge logisch zu Ende (in das Amt des Vorsitzenden eines BGH-Senates hat er sich eingeklagt, für Juristen, die aus 200-jährigen Juristendynastien kommen, ist das unmööglich und skandalöös! Dann erklärt er Zusammenhänge und das ist wieder unmööglich und skandalöös!, denn das Urteil spricht traditionell "aus sich selbst heraus", was in einer Mediendemokratie völliger Quatsch ist. Als das Recht Instrument der Herrschenden und Mächtigten war, konnte man das nachvollziehen. Seit 1949 eiegntlich nicht mehr.

@Rolly  hat schon einiges erklärt und mir hat er konkret mit dem verlinkten Artikel beim Verständnis der Diskussion über die Erhörung des Strafrahmens bei Kindesmißbrauch geholfen.

Bei der LTO war schon letzte Woche etwas zu lesen.
Spoiler
Strafrechtler und Kriminologen lehnen diese Ideen der Union allerdings ab oder halten eine Erhöhung der Strafrahmen jedenfalls für alles andere als vordringlich. 

So sagte der Augsburger Professor für Strafrecht Dr. Michael Kubiciel gegenüber LTO: "Wenn man Kindesmissbrauch verhindern will, sollte zunächst gefragt werden, ob die Jugendämter angemessen ausgestattet sind, um Verdachtsmomenten nachzugehen oder potentiell vulnerable Kinder in Familien mit einschlägig Vorbestraften zu schützen." Was die Strafverfolgung betreffe, so Kubiciel, "sollte geprüft werden, ob die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, den Verbreitungswegen im Internet nachzuspüren oder ob sie beispielsweise Schwierigkeiten haben, die Verbindungsdaten einem konkreten Anschluss zuzuordnen. Erst an dritter Stelle sollte man über die Strafrahmen nachdenken."
[close]
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kinderpornografie-sexueller-missbrauch-kinder-strafrahmen-lambrecht-cdu-csu-verbrechen-strafverschaerfung/

Spoiler
Kubiciel gab im Hinblick auf eine Heraufstufung des § 176 StGB zum Verbrechen weiter zu bedenken, dass eine von dieser Vorschrift erfasste sexuelle Handlung weit verstanden werde. "Das müsste dann von einer Regelung für minder schwere Fälle begleitet werden, mit niedrigerem Straffrahmen - kurz: eine Umkehrung der jetzigen Regelung", so Kubiciel.
"Positionen von ermüdender Vorhersehbarkeit"
Geradezu genervt auf die Forderungen der Union reagierte der Münchner Strafrechtler und Kriminologe, Prof Dr. Ralf Kölbel: "Solche Positionierungen sind von ermüdender Vorhersehbarkeit, gerade für die Law-and-Order-Ecke. Immer das gleiche Muster: Gar nichts tun schaut bei all der öffentlichen Aufregung irgendwie schlecht aus. Also beweist man 'Handlungsfähigkeit' und schwingt die strafrechtliche Keule". 
Kölbel warnte im Gespräch mit LTO davor, den Besitz von Kinderpornografie zum Verbrechen heraufzustufen: "Wer jeden Fall des § 184b als Verbrechen einstufen will, hat keine Ahnung von der Breite des real vorkommenden Spektrums. Die Geringfügigkeitskonstellationen sind hier ja auch nicht anderweitig aufzufangen, denn es gibt bei § 184b keinen minder schweren Fall."
Der Tübinger Strafrechtler Prof. Jörg Eisele regte in diesem Zusammenhang an, "verschiedene Tatbestände zu bilden, um leichtere Fälle noch angemessen sanktionieren zu können".
"Keinen Deut mehr Sicherheit für mögliche Opfer"
Ähnlich reagierte auch der Göttinger Strafrechtler Prof. Dr. Kai Ambos: "Der reflexhafte Ruf nach höheren Strafen bringt keinen Deut mehr Sicherheit für mögliche Opfer. Aus der kriminologischen Forschung wissen wir, dass allenfalls die Entdeckungswahrscheinlichkeit eine Abschreckungswirkung für potentielle Täter entfaltet, nicht aber höhere Strafrahmen." Es gehe also, so Ambos, um bessere Aufklärung und die werde allenfalls durch polizeilich-prozessuale Reformen erreicht und setze insbesondere ausreichend geschultes Ermittlungspersonal voraus.
Im Hinblick auf § 184b StGB stelle sich für ihn die Frage, "ob eine Heraufstufung aller Verhaltensweisen, etwa auch das Posten eines kinderpornographischen Comics, zu einem Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr tatsächlich angemessen und sinnvoll ist, denn damit wird den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit einer flexiblen Reaktion im Rahmen der Opportunitätseinstellung genommen".
Ablehnend reagierte gegenüber LTO auch der Potsdamer Hochschullehrer für Strafrecht und Kriminologie, Prof. Dr. Wolfgang Mitsch: "Ich bin gegen eine Strafrahmenerhöhung. Erstens nützt es nichts und zweitens bringt es das ganze Strafgefüge im StGB durcheinander."
[close]

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kinderpornografie-sexueller-missbrauch-kinder-strafrahmen-lambrecht-cdu-csu-verbrechen-strafverschaerfung/


Erst gestern war eine Kommentatorin auf FB der Meinung, die zitierten Universiätsprofessoren gehörten allein schon für ihre Äußerungen eingesperrt (kein Witz! Der Pöbel ist so!)

Über Stil kann man nicht streiten.
Das mag man oder man mag es nicht.
Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn Du ihn nicht lesen möchtest.

Aber für mich waren in Fischers Text einige Zurechtrückungen drin, die in der LTO nicht enthalten waren (was auch gar nicht ihre Aufgabe ist).
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