Auch mein Eindruck ist der, dass sowohl Staatsanwalt als vorsitzende Richterin gute Arbeit leisten. Der Staatsanwalt hat sich offensichtlich gut vorbereitet und kennt das ganze RD-Umfeld. Auf die üblichen Tricks reagieren beide anscheinend souverän.
Was den Tatvorwurf des Hochverrats angeht, so hatte ich bisher nicht im Blick, dass offenbar mehrfach über einen längeren Zeitraum nicht nur schriftlich, sondern auch im unmittelbaren Kontakt von Person zu Person versucht wurde, das Bundesheer bzw. dessen verantwortliche Offiziere zu beeinflussen und zum Staatsstreich zu bewegen. Darin kann ich nun nicht mehr nur eine "Kinderei", einen Akt innerhalb einer Fantasiewelt o. dgl. erkennen, sondern dabei handelt es sich schon um zielgerichtete und ggf. auch zielführende Schritte. Ob man angesichts dessen noch von einem "untauglichen Versuch" (nach deutscher Terminologie) bzw. davon, dass unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Erfolg möglich gewesen wäre, sprechen kann, wage ich zu bezweifeln.
Als dann offenbar die Einsicht aufkeimte, dass sich das Bundesheer nicht so leicht im gewünschten Sinne manipulieren lasse, wurden eigene "Sheriffs" eingesetzt, die "Ladungen", "Haftbefehle" u. dgl. zustellten. Wenn ich die Ausführungen des OGH zu diesem Punkt richtig deute, dann kommt es nicht so sehr darauf an, wie diese Leute sich bezeichnen, sondern mehr darauf, ob die Handlung normalerweise hoheitlicher Natur wäre und dazu berechtigten Beauftragten des Staates vorbehalten wäre. Bei Ladungen, Haftbefehlen u. dgl. scheint mir der normalerweise hoheitliche Charakter durchaus gegeben. Kurz: Der Staatenbund hat offenbar versucht, hoheitliche Gewalt selbst auszuüben. Auch das spricht eher dagegen, dass es sich hier nur um eine "Kinderei" oder "Fantasterei" handelte.