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  • Prozessauftakt gegen Staatenbund Österreich: 15. Oktober 2018

Autor Thema: Staatenbund Österreich - Der Prozess  (Gelesen 158513 mal)

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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #105 am: 16. Oktober 2018, 12:44:31 »
Nochmal, du hast selbst bereits den Gegenbeweis geliefert.

Jakob ist krank und war wie Spittaler niemals in einer Position wo man was erreichen könnte. Das ist meine Meinung. Den Rest wird die Richterin entscheiden.
« Letzte Änderung: 16. Oktober 2018, 12:46:43 von Krawutzi Kaputzi »
 
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Offline Anmaron

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #106 am: 16. Oktober 2018, 12:51:37 »
Es ist aber ein Unterschied, ob ich einem Schweinebraten sage "verhafte den Jockel" oder ob ich es einer Amtsperson sage, die es tatsächlich könnte und dürfte. Hierin unterscheidet sich meiner Erinnerung nach zwischen "absolut untauglich" (hat in keinem Fall gelingen können, der Schweinebraten ist weder körperlich noch geistig noch administrativ fähig zur Verhaftung) und "versucht" bzw. "Bestimmung zu" (die Amtsperson wäre fähig, hat es aber nicht getan, zunächst egal aus welchen Gründen). Das Bundesheer "hätte" tatsächlich handeln können und im Fall einer Handlung des Bundesheeres hätte es auch zum erwünschten Ziel kommen können. Dass sie es nicht getan haben, heißt nicht, dass sie nicht dazu fähig sind.
« Letzte Änderung: 16. Oktober 2018, 12:56:32 von Anmaron »
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #107 am: 16. Oktober 2018, 12:56:32 »
Ein kurzer Radiobericht (Ö1-Mittagsjournal) über Monis erste Aussage vor Gericht:

https://oe1.orf.at/player/20181016/530041

Kurzfassung: Die ganze Bandbreite des altbekannten SBÖ-Schwachsinns. Zumindest Inkosequenz kann man Moni nicht vorwerfen.
 
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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #108 am: 16. Oktober 2018, 13:01:03 »
„Staatenbund“ - Präsidentin: „Österreich ist eine Kapitalgesellschaft


Spoiler
Graz (APA) - Die Präsidentin des „Stattenbundes“ wurde als erste Angeklagte befragt. Sie erzählte, wie der neue „Staat „von „Menschen aus Fleisch und Blut“ gegründet wurde. Von ihr als Regierungschefin wurden Bundesheer, Polizei und Gericht verstaatlicht und sollten ihre „Haftbefehle“ exekutieren - was nicht geschah und nur zu ihrer eigenen Verhaftung geführt hatte.

Eigentlich wollte die Erstangeklagte bei ihrer Befragung stehen bleiben, doch die Richterin empfahl ihr, sich hinzusetzten, da sonst ihre Angaben nicht über Mikrofon hörbar wären. Sie murmelte etwas von „Zwang, Nötigung, Freiheitsberaubung“, nahm dann aber doch Platz. Dann erzählte sie, wie der Aufbau des von ihr gegründeten Staates mit dem „Staat Steiermark“ begonnen hätte. „Was waren Ihre Ziele?“, wollte die Richterin wissen. „Dass es allen Menschen gut geht und sie nicht ständig um die Existenz kämpfen müssen.“

Auf die Frage, wo das Geld dazu herkommen solle, meinte die Präsidentin: „Das Geld kommt aus dem Nichts. Der Staat arbeitet gemeinnützig. Alles, was Menschen arbeiten, schaffen, kreieren. Nicht von Banken, die Kontoauszüge ausdrucken.“ Als die Richterin fragte, was sie selbst gearbeitet oder produziert habe, antwortete sie: „Was spielt das für eine Rolle?“. Im übrigen sei der Staat Österreich nur eine Kapitalgesellschaft, während ihr Staat „aus Menschen aus Fleisch und Blut“ bestehen würde.

Dann kam die Rede auf die Haftbefehle, die sie daheim geschrieben und dem Bundesheer übermittelt hatte, damit Regierungsmitgliedern festgenommen würden. „Welche Berechtigung haben Sie dazu?“, wollte die Richterin wissen. „Ich habe das Bundesheer verstaatlicht“, lautete die Erklärung. Im Übrigen sei sie auch mit Polizei, Gericht und anderen Behörden so verfahren, ebenso mit den Banken. „Wir wollten das gesamte Personal übernehmen, wir hätten niemand auf die Straße gesetzt“, beruhigte sie.

Das Echo auf entsprechende Briefe sei aber gering gewesen, lediglich zwei Antworten trudelten irgendwann ein. „Sie wollten also, dass Leute verhaftet werden?“, hakte die Vorsitzende nach.“Ja“, antwortete die Angeklagte, die aber mehrmals betont hatte, sie sei gegen Zwang und Gewalt. „Wie passt das zusammen?“, fragte die Richterin. „Sie haben uns ja auch verhaftet“, meinte die Beschuldigte. „Ich rede auch nicht dauernd von Friede und Freiheit“, antwortete die Vorsitzende.

Auf die Frage, ob sie sich zum Anklagepunkt Anstiftung zum Hochverrat schuldig fühle, antwortete sie ganz bestimmt „Nein, nicht schuldig“. Als sie weitere Ausführungen tätigte, wurde es der Richterin irgendwann zu bunt: „Überlegen Sie sich die Konsequenzen, ein Kasperlheater brauchen wir hier nicht.“
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #109 am: 16. Oktober 2018, 13:34:12 »
Etwas ausführlicher wieder in der "Kleine Zeitung"

Spoiler
Staatsverweigerer-Prozess"Präsidentin" erzählt von Gründung des "Staats Steiermark"

Tag zwei im Prozess gegen 14 Staatsverweigerer des sogenannten "Staatenbunds" im Straflandesgericht Graz: Die Präsidentin des "Staatenbundes" wurde als erste Angeklagte befragt und erzählte von einem neue "Staat "von "Menschen aus Fleisch und Blut" und den "Staat Steiermark", der den Anfang machte.
12.36 Uhr, 16. Oktober 2018

Nach einem äußerst turbulenten ersten Verhandlungstag im "Staatsverweigerer-Prozess" gegen 14 Mitglieder des "Staatenbundes Österreich" geht es schon am Dienstag am Grazer Straflandesgericht weiter. Während am ersten Tag vor allem der Staatsanwalt am Wort war und die "Präsidentin" dabei u. a. als "Oberste Hasspredigerin" bezeichnet hatte, geht es am Dienstag mit den Plädoyers der (Pflicht-)Verteidiger weiter.

Die Präsidentin des "Staatenbundes" wurde als erste Angeklagte befragt. Sie erzählte, wie der neue "Staat "von "Menschen aus Fleisch und Blut" gegründet wurde. Von ihr als Regierungschefin wurden Bundesheer, Polizei und Gericht verstaatlicht und sollten ihre "Haftbefehle" exekutieren - was nicht geschah und nur zu ihrer eigenen Verhaftung geführt hatte.

Eigentlich wollte die Erstangeklagte bei ihrer Befragung stehen bleiben, doch die Richterin empfahl ihr, sich hinzusetzen, da sonst ihre Angaben nicht über Mikrofon hörbar wären. Sie murmelte etwas von "Zwang, Nötigung, Freiheitsberaubung", nahm dann aber doch Platz. Dann erzählte sie, wie der Aufbau des von ihr gegründeten Staates mit dem "Staat Steiermark" begonnen hätte. "Was waren Ihre Ziele?", wollte die Richterin wissen. "Dass es allen Menschen gut geht und sie nicht ständig um die Existenz kämpfen müssen."

Ein "Staat aus Menschen aus Fleisch und Blut"

Auf die Frage, wo das Geld dazu herkommen solle, meinte die Präsidentin: "Das Geld kommt aus dem Nichts. Der Staat arbeitet gemeinnützig. Alles, was Menschen arbeiten, schaffen, kreieren. Nicht von Banken, die Kontoauszüge ausdrucken." Als die Richterin fragte, was sie selbst gearbeitet oder produziert habe, antwortete sie: "Was spielt das für eine Rolle?". Im übrigen sei der Staat Österreich nur eine Kapitalgesellschaft, während ihr Staat "aus Menschen aus Fleisch und Blut" bestehen würde.

Dann kam die Rede auf die Haftbefehle, die sie daheim geschrieben und dem Bundesheer übermittelt hatte, damit Regierungsmitgliedern festgenommen würden. "Welche Berechtigung haben Sie dazu?", wollte die Richterin wissen. "Ich habe das Bundesheer verstaatlicht", lautete die Erklärung. Im Übrigen sei sie auch mit Polizei, Gericht und anderen Behörden so verfahren, ebenso mit den Banken. "Wir wollten das gesamte Personal übernehmen, wir hätten niemand auf die Straße gesetzt", beruhigte sie.

    Ich habe das Bundesheer verstaatlicht
    Die "Präsidentin"

Das Echo auf entsprechende Briefe sei aber gering gewesen, lediglich zwei Antworten trudelten irgendwann ein. "Sie wollten also, dass Leute verhaftet werden?", hakte die Vorsitzende nach."Ja", antwortete die Angeklagte, die aber mehrmals betont hatte, sie sei gegen Zwang und Gewalt. "Wie passt das zusammen?", fragte die Richterin. "Sie haben uns ja auch verhaftet", meinte die Beschuldigte. "Ich rede auch nicht dauernd von Friede und Freiheit", antwortete die Vorsitzende.

Auf die Frage, ob sie sich zum Anklagepunkt Anstiftung zum Hochverrat schuldig fühle, antwortete sie ganz bestimmt "Nein, nicht schuldig". Als sie weitere Ausführungen tätigte, wurde es der Richterin irgendwann zu bunt: "Überlegen Sie sich die Konsequenzen, ein Kasperlheater brauchen wir hier nicht."

    Ein Kasperlheater brauchen wir hier nicht
    Die Richterin

 

Verteidiger: "Keine wirklich schlechten Menschen"

Die Pflichtverteidiger hielten ihre Statements eher kurz, betonte aber alle, wie absurd die Idee eines Staatsstreiches durch die Beschuldigten sei. Einigen der Angeklagten wird ja versuchte Bestimmung zum Hochverrat vorgeworfen.

Der Staatsanwalt hatte am ersten Verhandlungstag erklärt, die 14 Pflichtverteidiger würden alles sagen, um ihre Mandanten zu entlasten, wenn nötig auch, dass "der Himmel grün ist". Diese Äußerung hatte offenbar alle Rechtsanwälte entzürnt, denn jeder ging in seiner Gegenäußerung darauf ein, bevor er zu den eigentlichen Tatbeständen kam.

Einer der Verteidiger betonte, bei den hier sitzenden Personen handle es sich um "keine wirklich schlechten Menschen." Seiner Meinung nach wäre es unmöglich gewesen "mit diesem einfältigen Brief das Bundesheer dazu zu bringen, einen Staatsstreich zu unterstützen". Die Hauptangeklagten sollen laut Anklage versucht haben, das Militär mit selbstverfassten Haftbefehlen zur Festnahme von Regierungsmitgliedern zu bewegen. Ein Brief an Wladimir Putin fand sich auch, in dem die Präsidentin des "Staatenbundes" um Hilfe bei der Erlangung der Macht in Österreich ersuchte.

    Es wäre unmöglich gewesen, mit diesem einfältigen Brief das Bundesheer dazu zu bringen, einen Staatsstreich zu unterstützen.
    Einer der Verteidiger

"Wichtig ist nicht, was die Verteidiger sagen, sondern die Frage ist, wie denken Sie darüber", meinte der Anwalt in Richtung der Geschworenen. Die Angeklagten hätten "nie im Leben daran gedacht, jemandem Gewalt anzutun". Es handle sich eher um "komische Ideen, die ich nicht verteidige."

Nach den Ausführungen der Anwälte steht die Befragung der Präsidenten des Vereins auf dem Programm.
"Anwälte können sagen 'Der Himmel ist grün'!"

Schon am Montag gab es zwischen Staatsanwalt und Verteidigung gröbere Unstimmigkeiten: Alle Angeklagten haben Pflichtverteidiger, die den Staat 300.000 Euro kosten werden, sagte der Staatsanwalt. „Und das ist gut so, auch Staatsverweigerer bekommen den Schutz des Rechtsstaates.“ Mehrmals nahm der Staatsanwalt  vorweg, wie sich Angeklagte verteidigen werden und welche Strategien ihre Anwälte haben: „Anwälte können auch behaupten: Der Himmel ist grün.“ Er aber sei „zur Objektivität verpflichtet und an das Gesetz gebunden“.
Das kommt bei jenen sieben Verteidigern, die am ersten Tag noch zu Wort kommen, mäßig gut an. Sie seien „enttäuscht und betroffen“, auch Anwälte seien an das Gesetz gebunden.
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https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5513938/StaatsverweigererProzess_Praesidentin-erzaehlt-von-Gruendung-des
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #110 am: 16. Oktober 2018, 13:39:06 »
Ich muß sagen, das

Zitat
Als die Richterin fragte, was sie selbst gearbeitet oder produziert habe, antwortete sie: "Was spielt das für eine Rolle?".

gefällt mir am besten!

Da liegt doch des "Pudels Kern"! Sie wollte nichts arbeiten und deshalb sollten andere für sie blechen! Am besten alle anderen, damit auch ordentlich was reinkommt!

 :whistle:
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #111 am: 16. Oktober 2018, 14:22:42 »
Nochmal ein Versuch, die Verwirrung um die Untauglichkeit des Versuches zu lichten. Da ist das System in Deutschland etwas anders als in Österreich. In Deutschland gibt es für das vorliegende Problem den sehr passenden Begriff des "grob unverständigen Versuches", der grundsätzlich strafbar ist, dessen Bestrafung aber gemindert oder von der Bestrafung sogar ganz abgesehen werden kann.

In Österreich dagegen wird unterschieden zwischen dem absolut untauglichen Versuch und dem relativ untauglichen Versuch. Der Absolut untaugliche Versucht ist straffrei nach § 15 Abs. 3 ÖStGB. Als Versuch gilt es bereits, einen Entschluss zur Ausführung, oder jemanden zur Ausführung zu bestimmen, zu betätigen (§ 15 Abs. 2 ÖStGB) .

Bei dem Versuch zur Bestimmung gibt es demnach zwei Varianten, in denen die Unmöglichkeit auftreten kann. Einmal kann Unmöglichkeit dadurch vorliegen, dass die Handlung, die der Bestimmte ausführen soll, untauglich ist zum Erreichen des Taterfolges. Wenn also Moni das Bundesheer dazu bringt, den Mörtel zu verhaften, dann ist dies absolut untauglich, den Tatbestand des Hochverrates zu erfüllen (so hoffe ich jedenfalls, ich kenne mich mit den Korruptionsbeziehungen in Österreich nicht aus).

Die andere Möglichkeit wäre, dass der zur Bestimmung gewählte Weg untauglich ist, eine Person dazu zu bewegen, die gewünschte Handlung auszuführen. Das ist dann der untaugliche Versuch zur Bestimmung. Wenn Moni also dem Soladten Sex mit ihr anbietet, wenn er die Haftbefehle ausführt, dann könnte das ein untauglicher Versuch zur Bestimmung sein.

Geprüft werden muss wieter, ob es sich um einen absolut oder einen relativ untauglichen Versuch handelt.

Dazu gibt es in Österreich einen Rechtssatz:

Zitat
Die Versuchstauglichkeit ist nicht an den misslungenen Versuchshandlungen, sondern am Tatplan des Täters zu prüfen. Danach liegt nur dann ein absolut untauglicher (und damit strafloser) Versuch im Sinn des § 15 Abs 3 StGB vor, wenn die Verwirklichung der angestrebten strafbaren Handlung auf die vorgesehene Art bei generalisierender Betrachtung, somit losgelöst von den Besonderheiten des Einzelfalls, geradezu denkunmöglich ist und demzufolge unter keinen wie immer gearteten Umständen erwartet werden kann. Ein bloß relativ untauglicher Versuch ist dagegen anzunehmen, wenn die Tatvollendung nur infolge der zufälligen Modalitäten des konkreten Einzelfalls gescheitert ist. Auf die mehr oder weniger große Wahrscheinlichkeit eines solchen Scheiterns kommt es dagegen nicht an.

Demnach käme es nur darauf an, ob die Bestimmung des Bundeseeres zur Verhaftung der Regierung ein taugliches Mittel war und nicht darauf, ob Monis Altpapier ein taugliches Mittel war, das Bundesheer zu den Verhaftungen zu bewegen.

Dazu noch ein Urteil:

Zitat
Zufolge der bereits erwähnten (Z 5) Begriffsverwirrung spricht der Beschwerdeführer von einem absolut untauglichen Versuch der Bestimmung zum Amtsmißbrauch (der nicht vorliegt, weil eine mündliche Aufforderung regelmäßig nur relativ untauglich sein kann), meint aber in Wahrheit die Straflosigkeit des Bestimmungsversuches damit begründen zu können, daß der angesonnene Befugnismißbrauch durch (bloße) Ausstellung einer fingierten Austrittsbestätigung infolge festgestellter absoluter Untauglichkeit dieses Mittels unter keinen Umständen zum Erfolg hätte führen und so - mangels objektiver Schädigungsmöglichkeit - dem Tatbestand des § 302 StGB nicht unterstellt hätte werden können.

Eine relative Unmöglichkeit ist aber nicht straflos. Damit wäre also Monis Altpapier nach meinem Verständnis der relativ untaugliche Versuch des Hochverrats und somit nicht straflos.


Zu beachten ist weiterhin, dass nicht nur der Hochverrat strafbar ist nach § 242 ÖStGB sondern auch die Vorbereitung zum Hochverrat nach § 244 ÖStGB. Es geht also bei dem Prozess in Graz eher um die Frage, ob taugliche Vorbereitungshandlungen vorliegen. Die Strafbarkeit des Versuchs der Vorbereitung ist dann nochmal eine ganz andere Geschichte.

Für Interessierte:
Eine Darstellung der Versuchsstrafbarkeit im deutschen Recht und im österreichischen Recht.

« Letzte Änderung: 16. Oktober 2018, 14:31:47 von Müll Mann »
 

Offline Anmaron

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #112 am: 16. Oktober 2018, 15:38:38 »
Zitat
den Mörtel zu verhaften
Der haftet doch bereits  ;D aber den Begriff nehme ich in mein Inventar auf. Mörtel verhaften  :rofl:
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Offline Stief

Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #113 am: 16. Oktober 2018, 15:41:01 »
Eine Verurteilung von Menschen, die im Endeffekt harmlose Spinner mit äußerst wirren Ansichten und Kleinbetrüger sind, wegen Hochverrats zu einer Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren gehört für mich eher in das "Rechtssystem" der DDR oder der Sowjetunion als in das eines liberalen Rechtsstaats.

Aber der Staatsanwalt braucht offenbar einen Fall, bei dem er sich profilieren kann. Und da kommt ein Hochverrat gerade recht. Die Beförderung will schließlich verdient sein ...
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #114 am: 16. Oktober 2018, 15:41:33 »

Der Staatsanwalt macht einfach seinen Job und das sehr gut.


Find ich gar nicht. Genau dieses maßlose übertreiben hat Marin Sellner und seiner Bande in Graz den Freispruch beschert.

Nein, was Sellner und Co den Freispruch beschert hat, war, dass ihnen keines der vorgeworfenen Delikte nachgewiesen werden konnte.

Zitat
Nein, das würde es nicht. Die "Walt Disney World" versucht nicht, die österreichische Rechtsordnung durch ihre eigene Rechtsordnung, notfalls mit Gewalt, zu ersetzen, der Islamische Staat und der Staatenbund Österreich wollen dies hingegen sehr wohl.

Sag mir BITTE wo dir Deppen Anhänger vom SBÖ gewalttätig wurden.


Ich habe nie behauptet, dass die SBÖ-Anhänger persönlich gewalttätig wurden, ich habe gesagt, dass sie versucht haben, die österreichische Rechtsordnung, notfalls mit Gewalt, zu beseitigen. Und das haben sie getan, weil sie das Bundesheer dazu bestimmen wollten, Regierungsmitglieder und andere Menschen zu verhaften, also unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt gegen diese Menschen auszuüben.

Zitat
Nur etwas "zu wollen" ist in Österreich tatsächlich nicht strafbar, allerdings haben die wegen "Versuchter Bestimmung zum Hochverrat" angeklagten Mitglieder des SBÖ auch mehr getan, als nur etwas zu wollen, sie haben nämlich Haftbefehle für die Regierung ausgestellt und das Bundesheer konkret und schriftlich aufgefordert einen Staatsstreich auszuführen.

Du übersiehst da nur die Tatsache, dass Moni niemals wirklich Befehlsgewalt hatte - weder übers Bundesheer noch über Putin

Ich übersehe gar nichts, ich lasse es außer Acht, weil es nämlich im konkreten Fall rechtlich gesehen irrelevant ist.

Zitat
Ich erkläre es dir einmal so: Wenn du einer anderen Person X die schriftliche Anweisung gibst, Person Y umzubringen, dann bist du auch wegen "Versuchter Bestimmung zum Mord" strafbar. Da kannst du dann noch so oft sagen "Ich habe ja nur gewollt, dass Person Y umgebracht wird und etwas zu wollen ist in Österreich nicht strafbar!"

Du hast es nicht nur gewollt, du hast auch konkret etwas getan, nämlich Person X schriftlich dazu aufgefordert, Person Y umzubringen.

Ja, wenn die Person X dazu fähig ist. Wenn ich einem 3 Wochen alten Baby den Auftrag erteile ist das ein untauglicher Versuch.

Das Bundesheer ist aber kein 3 Wochen altes Baby, sondern ein schwer bewaffneter Exekutivkörper.

Wenn die Mitglieder des SBÖ in ihren Schreiben ein 3 Wochen altes Baby dazu aufgefordert hätten, die Regierung festzunehmen und dem SBÖ in Österreich an die Macht zu helfen, dann wären sie heute nicht wegen Hochverrat angeklagt.

Sie haben aber kein 3 Wochen altes Baby dazu aufgefordert das zu tun, sondern das Bundesheer. Und das Bundesheer ist sehr wohl ein taugliches Mittel, um einen Staatsstreich durchzuführen.

Und im § "Versuchter Bestimmung zum Hochverrat" steht ausdrücklich drinnen, dass der Versuch nicht absolut untauglich sein darf.

Ehrlich, das steht da drin? Dann zitiere mit diesen § doch bitte. Kleiner Tipp: Den von dir genannten Paragraphen gibt es gar nicht.

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #115 am: 16. Oktober 2018, 15:46:22 »
Ein Tag ohne Prozeßbericht von Happy Hater ist ein verlorener Tag!  ;D

#dassmussmanjawohlnochsagendürfen
« Letzte Änderung: 16. Oktober 2018, 15:49:45 von Evil Dude »
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #116 am: 16. Oktober 2018, 16:01:12 »
Zitat
den Mörtel zu verhaften
Der haftet doch bereits  ;D aber den Begriff nehme ich in mein Inventar auf. Mörtel verhaften  :rofl:

Du kennst den Mörtel nicht?
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #117 am: 16. Oktober 2018, 16:04:21 »
Zitat
Du kennst den Mörtel nicht?
Den Mörtel kannte ich bisher nicht. Ich dachte noch, ob da eine Person gemeint ist, aber "echten" Mörtel zu verhaften ist auch ein schöner Versuch.

Eine Verurteilung von Menschen, die im Endeffekt harmlose Spinner mit äußerst wirren Ansichten und Kleinbetrüger sind, wegen Hochverrats zu einer Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren gehört für mich eher in das "Rechtssystem" der DDR oder der Sowjetunion als in das eines liberalen Rechtsstaats.

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Der liberale Staat sollte aber auch Grenzen setzen. Und wenn die bei 30 Tagessätzen zu zwei Brötchen liegen, dann wollen es die nächsten "aber richtig" machen. Wenn man es mit diesen Methoden versucht, die diese versucht haben, ist es eben nicht mehr nur eine einfache Spinnerei, sondern eine gut organisierte Sache, die fehlgeschlagen ist, weil die gewünschten Mittäter nicht mitgetätert haben. Sie haben verstaatlicht, sie haben die Verstaatlichung herausgeprahlt, sie haben sich in Sachen eingemischt, die dann dummerweise gehörig fehlgeschlagen sind und nach den Fehlschlägen haben sie weitergemacht.

Da es in Österreich diesen Tatbestand gibt und sie deswegen angeklagt werden, heißt noch lange nicht, dass sie danach verurteilt werden. Es kann auch sein, dass sie wegen "abgeschwächten" Tatbeständen verurteilt werden oder gar freikommen.

Ich verstehe da die österreichische Variante eher als die deutsche, bei der alle Naselang Behörden und Gerichte mit haufenweise Aktenbergen zu tun haben und eine Menge Mehrarbeit haben, weil sich irgendwelche ♥♥♥en einen Scherz ausdenken, der aber sehr ernst gemeint ist und nur vor Gericht dann als Lappalie abgetan wird und man ja eigentlich nie etwas damit zu tun hatte, obwohl sie es so haben wollen wie sie es planen.
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #118 am: 16. Oktober 2018, 16:05:18 »
Eine Verurteilung von Menschen, die im Endeffekt harmlose Spinner mit äußerst wirren Ansichten und Kleinbetrüger sind, wegen Hochverrats zu einer Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren gehört für mich eher in das "Rechtssystem" der DDR oder der Sowjetunion als in das eines liberalen Rechtsstaats.

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Nicht der Staatsanwalt fällt das Urteil, sondern die Richterin.
Auch der liberale Rechtsstaat hat das Recht und die Pflicht Täter nach den gültigen Gesetzen zu verurteilen, so ihre Schuld erwiesen ist, auch mit der vollen Härte des Gesetzes.
Wohin eine sehr "nachsichtige" und "verharmlosende" Strafverfolgung führen kann, haben wir an den Beispielen Ur, Fitzek, Hoffmann sehr gut sehen können.

Moni und die Ihren haben andere ausgenutzt, dem Staat und seinen Institutionen den "Papierkrieg" erklärt, sich über das Gesetz gestellt, das dabei keine Skrupel herrschten merkt man an den Summen die da abgezockt wurden.
Das ist keine Frage eines liberalen Staates, sondern konsequenter Umsetzung des Gesetzes.
Moni und die ihren haben den "Krieg" gegen den Staat eröffnet, sollen sie die Folgen ihres Tun spüren.

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Stief

Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #119 am: 16. Oktober 2018, 16:24:21 »
Der liberale Staat sollte aber auch Grenzen setzen. Und wenn die bei 30 Tagessätzen zu zwei Brötchen liegen, dann wollen es die nächsten "aber richtig" machen.

Und zehn bis zwanzig Jahre für ein paar Blatt Papier mit wirrem Zeug darauf, die, wie ein vernünftiger Mensch sofort erkennt, keine weitere Wirkung haben werden, ist deswegen angemessen?

Nicht der Staatsanwalt fällt das Urteil, sondern die Richterin.

Aber der Staatsanwalt klagt an und trägt besonders dick auf.

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Auch der liberale Rechtsstaat hat das Recht und die Pflicht Täter nach den gültigen Gesetzen zu verurteilen, so ihre Schuld erwiesen ist, auch mit der vollen Härte des Gesetzes.

Wenn die "volle Härte des Gesetzes" so offensichtlich außer Verhältnis mit der Tat steht, ist es kein Rechtsstaat mehr, zumindest kein guter.

Zitat
Wohin eine sehr "nachsichtige" und "verharmlosende" Strafverfolgung führen kann, haben wir an den Beispielen Ur, Fitzek, Hoffmann sehr gut sehen können.

Ich habe nur Fitzek genau genug verfolgt, um dazu etwas sagen zu können. Das Problem bei Fitzek war die langsame und schlampige Arbeit der Justiz, nicht die Höhe der Strafe.

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Moni und die ihren haben den "Krieg" gegen den Staat eröffnet, sollen sie die Folgen ihres Tun spüren.

Genau, und im Krieg kann man schließlich die gegnerischen Soldaten einfach erschießen, also warum nicht gleich das Kriegsrecht ausrufen und eine standrechtliche Erschießung anordnen? Den "Krieg" haben schließlich die Staatenbündler eröffnet...